Was tun bei einer Hausdurchsuchung???

  • Panzerschreck schrieb:

    beschädigte sachen, werden dir ersetzt, wenn du zeugen hast und genau nachweißen kannst, das diese zerstört wurden sind.....
    dinge, welche nicht auf dem befehl stehen, dürfen sie mitnehmen..... bekommt man aber in der regel nach kurzer zeit wieder....
    bei mir war es ein pullover, den sie mitgenommen hatten.....
    teile, für die es keinen befehl gibt, musst du die beamten darauf aufmerksam machen, und den befehl gründlich durchlesen am besten mit anwalt...


    auch das ist ein weitverbreiteter Irrglaube, das die nur das mitnehmen dürfen was im Durchsuchungsbeschluss steht. Beispiel: Wenn Die Jungs anrücken und bei jemanden nach Waffen suchen, aber keine Finden, dafür eine unmenngen an Raubkopierten Datenträgern, dann nehmen die das auch mit und deklarieren es als Zufallsfund, wobei Du dann jegliches anrecht auf entschädigung verlierst. Meist beschlagnehmen sie dann auch gleich die ganze Computeranlage etc. und das obwohl sie keine Waffen finden konnten.

    Und Schadensersatz gibts auch nur dann wenn die Beamten garnichts finden.

    Baloo
  • anerkannte stelle ist nicht ganz richtig, man kann die knifte auch selbst unfähig machen....
    muss dann nur ein gutachter von der polizei abnehmen.... oder man kauft sie sich gleich so....
    wenn die knarre gemeldet ist und man einen waffenschein hat, ist das auch kein problem mehr.....
    das mit den verschließen, ist auch so eine sache......
    klar ist es besser, wenn man einen schrank hat...... und sicherer wegen den staatsorganen ist es auch... da geb ich dir recht.....
  • Baloo schrieb:

    dafür eine unmenngen an Raubkopierten Datenträgern, dann nehmen die das auch mit und deklarieren es als Zufallsfund, wobei Du dann jegliches anrecht auf entschädigung verlierst.
    sicherheitskopien..... für den rechner brauchen sie wieder einen beschluss...... da soll einer durchsehen.....
    entschädigung bekommst du, wenn etwas zu bruch geht.... und es nachweißbar ist, das es die schuld von denen war.....

    Baloo schrieb:

    auch das ist ein weitverbreiteter Irrglaube, das die nur das mitnehmen dürfen was im Durchsuchungsbeschluss steht.
    hab ich nicht behauptet..... außer beim rechner....
  • Baloo schrieb:

    auch das ist ein weitverbreiteter Irrglaube, das die nur das mitnehmen dürfen was im Durchsuchungsbeschluss steht.
    hab ich nicht behauptet..... außer beim rechner....[/quote]

    Sag ich doch, weitverbreiteter irrglaube, finden sie Zufällig Raubkopien ist der Rechner gleich mit weg. Das was sie zufällig finden muss natürlich schon mit Computern im weitesten Sinne zu tun haben, damit sie den Rechner auch einsacken. Was natürlich nicht heisst, das sie den Rechner mitnehmen nur weil er da ist falls sie nichts anderes finden.

    Baloo