Panzerschreck schrieb:
beschädigte sachen, werden dir ersetzt, wenn du zeugen hast und genau nachweißen kannst, das diese zerstört wurden sind.....
dinge, welche nicht auf dem befehl stehen, dürfen sie mitnehmen..... bekommt man aber in der regel nach kurzer zeit wieder....
bei mir war es ein pullover, den sie mitgenommen hatten.....
teile, für die es keinen befehl gibt, musst du die beamten darauf aufmerksam machen, und den befehl gründlich durchlesen am besten mit anwalt...
auch das ist ein weitverbreiteter Irrglaube, das die nur das mitnehmen dürfen was im Durchsuchungsbeschluss steht. Beispiel: Wenn Die Jungs anrücken und bei jemanden nach Waffen suchen, aber keine Finden, dafür eine unmenngen an Raubkopierten Datenträgern, dann nehmen die das auch mit und deklarieren es als Zufallsfund, wobei Du dann jegliches anrecht auf entschädigung verlierst. Meist beschlagnehmen sie dann auch gleich die ganze Computeranlage etc. und das obwohl sie keine Waffen finden konnten.
Und Schadensersatz gibts auch nur dann wenn die Beamten garnichts finden.
Baloo