03 September 2007
Insolvenzantrag der BRD - GmbH
M.-SELIM SÜRMELI Bielfeldtweg 26, D-21682 STADE-Systemanalytiker - Tel.
0049-4141-67012 (1-4)HOCHKOMMISSAR FÜR MENSCHENRECHTEAmtsgericht
FRANKFURT am MainGerichtsstraße 2D-60313 FRANKFURTAktenzeichen 810 IN
845/07Antrag auf Eröffnung desINSOLVENZVERFAHREN´s gegen die BRD-GmbH
AG-FFM 72 HRB 51411im Wege des einstweiligen Rechtsschutzeswegen
Rehabilitation von festgestelltenMenschenrechtsverletzungenD-STADE, 31.07.2007Menschenrechte@zeb-org.dehuman.rights@zeb-org.deSehr
geehrte Frau Richterin MICKERTS,ich hoffe, daß Sie inzwischen durch
meine Schriftsätze verstanden haben, daß mit dem Insolvenzverfahren die
permanent-fortgesetzte Straftat der Menschenrechtsverletzung gestoppt
und rehabilitiert wird. Darauf habe ich einen Anspruch nach Art.1 GG,
der Sie verpflichtet. Die Vollstreckbarkeit ergibtsich nicht aus einem
von Ihnen umgedeuteten Erfolglosen Vollstreckunsgbescheid durch einen
Gerichtsvollzieher, sondern aus dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte und derdamit verbundenen Schäden, die
dann mit dem Mahnbescheid wegen Nichtigkeit des Widerspruchs
rechtskräftig geworden ist.Da mein Antrag auf Insolvenz hinreichend
begründet und die Not-Frist von 14 Tagen abgelaufen ist, habe ich
Gläubigerschutz, da damit die Menschenrechtsverletzung beendet wird.
Deswegen beantrage ich im Bundesanzeiger bis zum 06.08.2007 die
Insolvenz der BRD-GmbH zu verkünden. Sollte diese GmbH mit einer
Haftung von 25.000 von Anfang an mit dem Ziel gegründet worden zu
sein, im negativen Bereich zu operieren, so ist Strafverfolgung wegen
organisierte Bandenkriminalität, Konkursverschleppung,Betrug, Untreue,
Staatshehlerei und andere Konkurrenz-Straftaten wie Hochverrat
einzuleiten. Die Verjährungsfrist der Straftaten fängt nach §78a StGB
mit dem Insolvenzverfahren an.Die Beschränkung der Haftung in solchen
Fällen ist ebenfalls unzulässig, weil es bei einem Schaden aus
Staatsaufbaumängeln nicht darauf ankommt, ob das Verschulden der
Legislativen, Judikativen oder Exekutiven anzulasten wäre (vgl. Urteil
vom 30. September 2003 - Rs. C-224/ 01 - Köbler - NJW2003, 3539 zu Rn.
30, 31 m. umfangr. w. N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134,
30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/ 03 -
zur Veröffentlichung vorgesehen).Das ganze Volksvermögen auf dem
Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und Konten im Inund Ausland
sind zum Vorteil des deutschen Bürgers und Opfer pfändbar.BGH, Urteil
vom 2. 12. 2004 - III ZR 358/ 03 (Lexetius.com/2004,3152)Die
Bundesrepublik Deutschland haftet für alle Schäden in allen Bereichen
und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund
im Rückgriff. Damit haftet jeder persönlich, der in der Legislativen,
Judikativen oder Exekutiven gearbeitet und einen Schaden verursacht
hat, mit seinemEigentum.Als Richterin dürfen Sie also nur noch nach §41
ZPO solche Diensthandlungen vornehmen, die von der Verwaltung des
Verfahrens unaufschiebbar sind. Dazu gehört die Insolvenz zu verkünden
(aus dem Urteil des EGMR, um die Menschenrechtsverletzung zu beenden)
und im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Ferner von Amts wegen die
Strafverfolgung einzuleiten und einen Insolvenzverwalter für die BRD
einzusetzen. Der Insolvenzverwalter ist mit dem Zentralrat Europäischer
Bürger abzustimmen. Die Kommission für die Wirksamkeit der Behörden
könnte den Staatsbetrug als unabhängige Nichtregierungsorganisation
regulieren.Hier sind Verhandlungen zu führen.Mit freundlichem
GrußSÜRMELI, M.-Selim , Präsident des Zentralrats Europäischer Bürger,
Hochkommissare fürMenschenrechte der Kommission für die Wirksamkeit der
Behörden, Sektion GERMANYdes Europäischen Zentrums für Menschenrechte
Noch ein wenig Hintergrund dazu.........Liebe Bürger und Mitbürger
Deutschlands,mein Name ist SÜRMELI. Gegen die Bundesrepublik
Deutschland [BRD] habe ich persönlich einen Insolvenzantrag vor 14
Tagen aus einem Urteil des EGMR gestellt, nachdem ich erfolglos die
Rehabilitation des UNRECHTS angestrengt hatte. Am heutigen Tag,
31.07.2007 um 00:00 Uhr ist die BRD-GmbH insolvent. Die vollständige
Version des Vorganges ergibt sich aus den Anlagen.Am 30.07.2007 ging
der Schriftsatz des Insolvenzgerichts vom 18.07.2007 bei mir ein. In
diesem Schriftsatz des Insolvenzgerichts wurden Mängel, Rügen und
Unterstellungen aufgeführt, u.a. die Bezeichnung des Antraggegners, die
auf Seite 32 des Insolvenzantrages vom 16.07.2006 vollständig
einkopiert worden sind. Das Insolvenzgericht ist handlungsunfähig
geworden.Das Vermögen der BRD-"Wirtschafts- und Verwaltungszone" wird
gemäß Art. 133 GG von der BRD-GmbH verwaltet. Wie kam es dazu, daß
diese Firma in die Insolvenz gebracht werden konnte?Der EGMR hat im
Urteil EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY am 08.06.2006 die
Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK in der BRD
festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im
Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und
Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein
rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen
Worten hart übersetzt bedeutet dies, daßdie Bundesrepublik Deutschland
kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.Bei diesem Urteil
handelt es sich nicht um ein Urteil von unten national, sondern von
oben international her. Es ist innerhalb der BRD nicht möglich eine
Amtshaftung zu erreichen, um dann mit dem Urteil eine Vollstreckung
herbeizuführen. Alles wird innerstaatlich blockiert. Ein
internationales Urteil wegen Menschenrechtsverletzung aber verlangt,
daß die festgestellte Menschenrechtsverletzung, -(die zu Tausenden am
Tag in der BRD durch die JUSTIZ ohne Abhilfe begangen wird-), gestoppt
und rehabilitiert wird. In meinem Fall wird die
Menschenrechtsverletzung gestoppt und rehabilitiert, wenn der Schaden
bezahlt wird, denn hier handelt es sich um den Vollzug der
Menschenrechte mit der Insolvenz. Ich habe eine sehr lange Zeit nach
dem Urteil wegen fortgesetzter Menschenrechtsverletzung eine
Möglichkeit gesucht, daß der Schaden durch Entschädigung und somit
Rehabilitation gestoppt und rehabilitiert wird. Da ich in der ganzen
BRD niemanden gefunden habe, der für die Schadensregulierung zuständig
ist, habe ich einen Mahnbescheid erlassen, denn darauf mußte nunmehr
irgend jemand reagieren.Ich habe einen Mahnbescheid in Niedersachsen
gegen den Ministerpräsidenten erlassen, den ein Staatsanwalt im Grunde
nach widersprochen hat. Der Staatsanwalt ist kein
Ministerpräsident.Trotzdem hat der Staatsanwalt offensichtlich für das
Land Niedersachsen bekundet, daß er dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs nicht folgen wird. Dies bedeutet aber in der Umsetzung,
daß er Volksverhetzung, unterlassene Hilfe, Belohnung und Billigung von
Straftaten damit begangen hat, indem er der völkerrechtlichen
Entscheidung widerspricht, um die Menschenrechtsverletzung weiterhin zu
begehen oder begehen zu lassen. Der Widerspruch ist in solchen
zugrundeliegenden Urteilen technisch nur zum Teil zulässig, nicht im
Grunde nach! Damit wurde der Widerspruch rechtswidrig und somit
nichtig, als ob der Widerspruch nicht erhoben worden wäre. Daraufhin
habe ich den Vollstreckungsbescheid beim ZeMa beantragt. Die
Rechtspflegerin hat sich geweigert den Vollstreckungsbescheid
auszustellen, denn Sie ist nach §41 ZPO kraft Amts abhängig und somit
ausgeschlossen. Sie wollte dann die Sache dem Amtsgericht vorlegen,
damit die Justiz die Straftaten aus der Amtshaftung legalisieren kann.
Nach §41 ZPO wären die Richter kraft Amts ebenfalls ausgeschlossen,
doch auf die eine oder andere Straftat und Menschenrechtsverletzung
kommt es in der BRD nicht an.Das Bundesverfassungsgericht segnet solche
Straftaten und Menschenrechtsverletzungen im Amt regelmäßig zu 99,8%
ab, wer die Statistik kennt.Deswegen ist das Bundesverfassungsgericht
keine wirksame Beschwerdemöglichkeit nach Art. 6, 13 EMRK, wenn es
erklärt, ...Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die
Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines
Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen
sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine
Grundrechtsverletzung...Beweis: Merkblatt zur Bundesverfassungsbeschwerdehttp://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.htmlSomit
können die unteren Gerichte ohne Verfassungskontrolle machen was sie
wollen.Ich bin also nicht in die Verhandlungsebene, sondern in die
Vollstreckungsebene der JUSTIZ gegangen, weil ein internatonales Urteil
nicht national aufgehoben werden kann! Auf der Verhandlungsebene können
die Richter willkürlich entscheiden wie und was sie wollen. Deswegen
ist der Weg über die Verhandlungsebene vor Gericht in der BRD nicht
möglich, weil eine Haftung vom Zugang her ausgeschlossen ist. Also habe
ich darauf gedrängt, daß die Menschenrechtsverletzung gestoppt und
rehabilitiert wird, wobei eine Menschenrechtsverletzung eine besondere
Straftat ist.Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte
Straftaten im Amt, die in letzter Konsequenz durch Fehler, Mängel und
Straftaten in der und durch die Justiz verübt werden. Die Opfer und
deren Familien erleiden schwerste Schäden auf Dauer!Die Regeßansprüche
der Opfer entfalten daher volle Rechtskraft in der Vollstreckung, wenn
negatives Interesse die völkerrechtlich festgestellte
Menschenrechtsverletzung in Folge der Remonstrationspflicht nicht
verhindert. Die Urteile stehen nach Art. 25 GG vor RECHT und GESETZ
(Art. 20 GG) und verpflichtet die Remonstration (§ 38 BRRG).Nun habe
ich einen anderen Trick angewandt, indem ich den Kommissar für
Menschenrechte in Europa als Menschenrechtler zur Lösung des Problems
aufgefordert habe, wie Menschenrechtsverletzungen verhindert, gestoppt
und rehabilitiert werden sollen. Dabei habe ich ihm das Projekt des
Europäischen Zentrums für Menschenrechte als Lösung angeboten.
Tatsächlich ist er auf Grund des Protokolls Nr. 14 des
Lenkungsausschusses des Europarats letzte Woche öffentlich zu folgendem
Schluß gekommen:Verfügung des Kommissars für Menschenrechtein Sachen
Menschenrechtsverletzungen EGMR-UrteileThomas Hammarberg: ''Opfer von
Menschenrechtsverletzungen haben besseres verdient''[23/07/2007
09:00:00] In einem am 23. Juli veröffentlichten Meinungsartikel ohne
Urheberrechte erklärt Thomas Hammarberg, Opfern von
Menschenrechtsverletzungen sollte voller Anspruch auf Wiedergutmachung
gewährt werden. Neben einer einfachen finanziellen Entschädigung gebe
es auch andere Arten von Entschädigungen. (weiter
...)Menschenrechtsverletzer müssen zur Verantwortung gezogen werden-
gleichzeitig, sollten wir nicht die Opfer vergessen. Was sie
durchgemacht haben, zieht in vielen Fällen ein Streß-Trauma nach sich,
was zuzüglich der Unterbrechung des täglichen Lebens und die Zerstörung
der Zukunft zu verursacht. Gerechtigkeit erfordert, daß Regreßansprüche
für die Opfer erzielt werden. Das Recht zur Hilfe und zu einem
seelischen Wiederaufbau, ist in der Tat ein grundlegendes menschliches
Recht. Es wird in den zahlreichen internationalen Instrumenten und in
den Tribunalen der Menschenrechte, einschließlich Artikel 13 der
europäischen Versammlung über menschliche Rechte eingeschlossen. Opfer
des Menschenrechtsmißbrauchs und der humanitären Gesetze, haben ein
Abhilferecht für ihr Leiden und den Schaden, der ihnen zugefügt wurde.
Hilfe, bzw Abhilfe, ist der letzte Schritt in der Ausführung des vollen
Schutzes der menschlichen Rechte. Erstens sollten Verletzungen der
menschlichen Rechte verhindert werden. Zweitens, wenn eine Verletzung
stattfindet, muß sie durch die zuständigen Behörden erforscht werden
(sofort, gänzlich und unvoreingenommen). Drittens sollten Opfer Zugang
zur Justiz haben. Und schließlich, haben Opfer das Recht, ausreichende
Reparationen/Zuwendungen, zu empfangen. Die Tatsache, daß Reparation
der letzte Schritt in der Ausführung des vollen Schutzes der
menschlichen Rechte ist, könnte ein Grund sein, warum so wenig Fokus
auf diese Punkte bis jetzt gesetzt worden istVolltext in englisch
unter http://www.coe.int/t/commissioner….aspSchriftsatz
an die Exekutivabteilung des EuroparatsJede(r) Beamte und
Justizangestellte (r) haftet somit persönlich mit seinem Eigentum für
den Schaden auch auf folgende Generationen, da es sich um eine
Regierungsstraftat bei Menschenrechtsverletzungen handelt, damit die
Straftaten wirklich und wirksam gestoppt und rehabilitiert werden (Art.
13 EGMR). Das Urteil des EGMR 75529/01 besagt im Tenor, daß ein
wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für
die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der
BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet
dies, daß die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat,
sondern eine Illusion ist.Das angebliche Versprechen der deutschen
Bundesregierung durch das Bundesjustizministerium (IV M-9470/2
4E(2126) 4C 90/2002) hat mit Schriftsatz vom 14.06.2005 in Randziffer
118-120 (RZ) in diesem Verfahren gegenüber dem EGMR erklärt, daß ein
geplanter Rechtsbehelf gegen überlanger Verfahrensdauer ermöglicht
werden soll, wenn gleichzeitig in RZ 87 erklärt worden ist, daß der
Bundesgerichtshof (BGH) VI ZB 74/02 die Voraussetzungen ausdrücklich
offen gelassen hat, unter welchen Voraussetzungen eine
Untätigkeitsbeschwerde in Betracht kommt. Die Bundesrepublik
Deutschland hat zugegeben, daß Staatsaufbaumängel vorliegen. Es ist
daher richtig und angemessen, daß der Schaden nach §249 BGB dem
nationalem Recht entschädigt wird, ... wer zum Schadensersatz
verpflichtet ist, hat den Zustand wieder herzustellen, der bestehen
würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten
wäre.Dies steht nach dem internationalen Recht im Einklang
Schadensersatz und Entschädigung zu fordern. Es ist nicht nur die
Untätigkeit und die Verweigerung eines wirksamen Rechtsmittels, sondern
insbesondere die Methodik der Rechtswidrigkeit, die den Schaden
begründen (LLAMS-Model). Wie die BRD vor dem EGMR selbst erklärt hatte,
verlange ich im vorliegenden Fall den Zuspruch für die gesamte
Entschädigung, ... wie er stünde, wenn er das der Beschwerde zugrunde
liegende innerstaatliche Verfahren (bereits) gewonnen hätte.Das alles
ist nunmehr auch aktuelle durch den Kommissar für Menschenrechte
bestätigt, ''Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben besseres
verdient'' . Nun behauptet die Exekutivabteilung des EGMR, daß ich den
Schaden in der BRD geltend machen soll, obwohl das Urteil besagt, ein
wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für
die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren ist in
der BRD nicht gegeben. Das Urteil des EGMR als festgestellte
Menschenrechtsverletzung setzt also voraus, daß die festgestellte
Menschenrechtsverletzung beendet wird. Die Menschenrechtsverletzung ist
aber nur dann beendet, wenn die Rehabilitation abgeschlossen ist. Dies
ist nur dann der Fall, wenn der Schaden in voller HÖHE gezahlt worden
ist. Ich habe inzwischen ein Titel in Höhe von 18.000.000,00 gegen
die BRD.Der Begriff Folter, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung und Strafe muß in dieser Zeit aktualisiert werden, wenn der
Verlust der objektiven Rechtserlangungsmöglichkeiten zur Einschränkung
des Rechts führt, weil durch den Stillstand der objektiven Rechtspflege
auf Grund dieses Staatsaufbaumangels kommt zu Schäden und
Schadensersatz durch Beschädigung des Eigentums und des Vermögens der
Opfer. Die Eigentums- und Vermögensschäden führen dann zur
unmittelbaren Einschränkung der Freiheit der Opfer. Die Einschränkung
der Freiheit führt zur Freiheitsberaubung und Abwertung der
Menschenrechte und Menschenwürde. In Massen entstehen Unruhen, im
Übermaß entsteht Terrorismus, im Mix entsteht Krieg. Die Opfer und
deren Familien werden dann auf der Recht(s)sucheruiniert,
demoralisiert, psychiatrisiert und kriminalisiert undund erleiden
schwerwiegende Verletzungen und Schäden auf Dauer (Generation)!Die
Exekutivabteilung des Europäischen Gerichtshofs setzt Urteile falsch
um, in dem es unter Vorsatz die Menschen der festgestellten
Verletzungen in Stich läßt, weil dort die BRD alle Finger im Spiel hat.
Auf massiven Druck vom Zentralrat Europäischer Bürger mußte der
Europarat erkennen, daß die Feststellung der Menschenrechtsverletzung
die Straftat der Menschenrechtsverletzung nicht stoppen oder
rehabilitieren kann, denn die Opfer wurden wieder für die
Rehabilitation wieder auf den innerstaatlichen Rechtsweg verwiesen.
Doch ich hatte bereits mit Urteil bewiesen, die Bundesrepublik
Deutschland ist kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion.In
Folge, daß ich ohne die Einhaltung des Instanzenweges gegen die BRD mit
der Feststellung der Rechtillusion gewonnen hatte, ist die
Vollstreckung des Urteiles des Europäischen Gerichts vor dem
Insolvenzgericht der Stop und die Rehabilitation der
Menschenrechtsverletzung im Sinne von Notstand und Notwehr nach Art. 20
IV GG. Dazu benötigte ich aber die Bezifferung des Schadens, der mit
dem sittenwidrigen Verhalten im Mahnverfahren in voller Höhe
rechtskräftig wurde.Denn es ist unmöglich nach Recht und Gesetz (Art,.
20 III GG) ein Insolvenzverfahren durchzuführen, wenn die Straftat der
Menschenrechtsverletzung zwar auf völkerrechtlicher Ebene nach Art. 25
GG festgestellt worden ist, weil Völkerrecht vor Bundesrecht geht und
Art. 1 GG den Stop und die Rehabilitation der Menschenrechte
ausdrücklich von allen Staatsorganen verlangt, in der Praxis dies
verweigert wird, weil keiner zuständig ist. Das Insolvenzverfahren ist
also auch nach den völkerrechtlichen Grundsätzen in diesem Fall der
Stop und die Rehabilitation einer fortsetzten Menschenrechtsverletzung
in Einem.Es wird sich jetzt jeder Fragen, was diese Situation in der
Rechtspraxis für den einzelnen Bürger und Mitbürger bedeutet. Das
Insolvenzgericht kann auf Grund des §41 ZPO nicht durch eine
gerichtliche Entscheidung die Insolvenz durch Rechtsbeugung abwenden,
denn die Richter sind kraft Amts ausgeschlossen und damit würden sie
auch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen. Weil im
einstweiligen Verfahren die Richter kraft Amts ausgeschlossen sind,
gilt dies auch für ein Hauptverfahren. Somit ist der Rechtsweg für die
Insolvenz der BRD-GmbH als Einbahnstraße voll erschöpft. Das
Insolvenzgericht darf und muß also nur noch im Bundesanzeiger die
Insolvenz der BRD-GmbH veröffentlichen, wozu sie verpflichtet ist. Den
Antrag werde ich am nächsten Tag stellen, damit das Justiz merkt, wo
sie gelandet istDer Fehler der BRD war, daß der Vermögensverwalter zu
einer GmbH zusammengefaßt wurde. Dies zeigt die illegale Konstruktion
der Besatzung dieses Gebiets nach 1990. 1990 wurde der Geltungsbereich
der BRD und DDR mit Art. 23 GG a.F. aufgehoben, somit starben diese.
Kurz darauf heirateten diese Toten und tanzten mit den Geldern der
Rentner auf ihrer eigenen Hochzeit...... Nun ist der Tod durch die
Insolvenz bestätigt, weil pleite. Jetzt wird sich jeder Fragen, was nun
passiert.Meine Ansprüche wegen Menschenrechtsverletzungen bleiben auch
dann bestehen, wenn die BRD pleite sein sollte.Wenn zwei Tote 1990
heiraten können, warum ist der im künstlichen Koma gehaltene Patient DR
nicht wieder ins Leben geholt worden?(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1): Das
Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die
alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt
sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche
Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85
[126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels
institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im
Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und
von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266
[277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die
vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367])."Auf der einen Seite müssen
wie in jedem ordentlichen Insolvenzverfahren alle Gläubiger ihre
Ansprüche gegen die BRD geltend machen. Dazu dienen die
Erfassungsblätter wegen Regierungskriminalität, in den vermerkt und
belegt werden muß, welche Staatsdiener welchen Schäden angerichtet
haben. Auf der anderen Seite muß ein Insolvenzverwalter eingesetzt
werden, der für den Koma-Patienten DR nunmehr helfen muß, der die
Interessen des Volkes, also der Gläubiger zu übernehmen. Der Vertreter
des Koma-Patienten kann auch Straf- und Haftbefehle vor dem
internationalen Gerichtshof wegen Völkerstrafrecht beantragen, um die
Täter dieses Riesenschwindels BRD zu verfolgen und zu bestrafen.
Insbesondere sind die Umstände und die Täter zu ermitteln, die eine
GmbH gegründet und gebilligt haben, um das Volksvermögen von Anfang an
durch Insolvenzbetrug zu veruntreuen. Die Zeit des Aufwachens ist für
den Koma-Patienten gekommen, durch eine neue Verfassung nach dem
EZMR-Vorbild - Volkskontrolle der Behörden durch NGO´s-, mit dem Ziel
Transparenz, keine Lügen, keine Geheimnisse und kein Unrecht im Namen
des Volkes mehr.Jeder, der Opfer des Systems geworden ist, soll seine
Ansprüche zum Aktenzeichen AG-FFM 810 IN 845/07 anmelden. Bitte
benutzen Sie das Erfassungsblatt, das in den nächsten Tagen mit
Anleitung veröffentlicht wird.
Alles, was diese BRD Versager anklagen, verdammen und als
unmögliche Fehlentwicklung anprangern haben diese Volksvertreter selbst
erst initiiert und per Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht
oder ermöglicht! Ein ganzes Land ruinieren und herunterwirtschaften und
dann mit dem Finger auf die Leidtragenden zeigen! Werdet langsam munter
und erkennt diesen Schwachsinn, was man euch als Wohltat, natürlich auf
euere Kosten verkaufen will und akzeptiert nicht in aller Demut und
Ehrfurcht die Erkenntnisse und nötigen Korrekturen der selbigen
Verursacher dieser Ganzen Miesere! Dummheit oder Absicht?
eher Absicht und Verarsche !