Es gibt 2 Fassungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
die erste lautet
§ 1. Deutscher ist, wer ... die unmittelbare
Reichsangehörigkeit ... besitzt
die zweite lautet
§ 1. Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
die 2 Fassung wurde glaube 2002 hinzugefügt um das Gesetz nicht ganz so
krass aussehen zu lassen. Juristische Gültigkeit hat allerdings bis
heute die Erste!
Das beweist unmissverständlich jeder Staatsangehörigkeitsausweis