ZitatDefinition Rundfunkempfangsger?te
Anmelde- und geb?hrenpflichtige Rundfunkempfangsger?te im Sinne des RGebStV sind alle Ger?te, mit denen Rundfunkprogramme "nicht-zeitversetzt" dargestellt und/oder aufgezeichnet werden k?nnen. Zu den anmeldepflichtigen Empfangsger?ten z?hlen auch nicht in Betrieb befindliche Ger?te - allein das "zum Empfang bereit halten" eines entsprechenden Ger?tes verpflichtet somit zur Anmeldung bzw. Zahlung der Rundfunkgeb?hren. Computer z?hlen auch zu den Empfangsger?ten, wenn eine TV- oder Radio-Karte eingebaut ist. Auch Ger?te, die allein zum Vorf?hren aufgezeichneter Videos wie z.B. Produkt- oder Lehrvideos eingesetzt werden, z?hlen als anmelde- und geb?hrenpflichtige Empfangsger?te, wenn sie ?ber ein Empfangsteil (Tuner) verf?gen. Als Empfangsger?te gelten auch solche, die mit geringem Aufwand empfangsbereit gemacht werden k?nnen. Als solcher geringe Aufwand wurden in Gerichtsurteilen unter anderem das Anschlie?en an geeignete Antennenanlagen betrachtet und auch kleine Reparaturen defekter Ger?te.
Selbst defekte Ger?te sind geb?hrenpflichtig. Das ist an L?cherlichkeit wohl kaum zu ?bertreffen. Au?erdem halte ich das gesamte GEZ-System verfassungswidrig, da es mich meiner mir nach Art.2 Absatz 1 des Grundgesetzes zugestandenen Freiheiten beraubt. Ich m?sste f?r Sachen zahlen die ich kaum nutze. ARD und ZDF schaue ich NUR, wenn die deutsche Nationalmannschaft spielt. Diese spielen im Schnitt vielleicht 12 Spiele im Jahr. Und daf?r soll ich j?hrlich ca. 200 ? zahlen? Da kann ich ja gleich ins Stadion fahren -.- Radio h?re ich ebenfalls nie, da ich ?ber einige muskalische CDs verf?ge, die mir doch etwas lieber sind als s?mtliche Musik, die in den "Charts" gespielt wird. Radio h?rt man h?chstens mal vor einer l?ngeren Fahrt und dann auch nur die Staumeldungen.
Meine Nutzung des ?ffentlichen Rundfunks steht somit in einem nicht angemessenen Ma? zu den Zahlungen, die verlangt werden. Ich sehe dort unser aller Recht im Bezug auf ?138 BGB deutlichst verletzt, denn wenn ich mir einen Fernseher nur zum DVD schauen zulege, muss ich trotzdem GEZ Geb?hren zahlen.
Geb?hren brauchen im Gegensatz zu Beitr?gen eine Gegenleistung, um ?berhaupt eine Geb?hr zu sein. Im Sportverein zahle ich Beitr?ge und es ist unerheblich, ob ich nun diesen Sport dort betreibe oder nicht. Ich zahle meine Beitr?ge. Geb?hren hingegen werden erhoben, wenn man z.B. Parkfl?chen in Innenst?dten benutze. Ich belege den Platz der Stadt mit meinem Auto und zahle daf?r eine Geb?hr. Aber wenn ich nie Radio h?re oder die ?ffentlich-Rechtlichen im Fernsehen schaue, muss ich trotzdem diese Geb?hr zahlen!! Das ist nicht geRECHT!!
Vor allem GEZ-Geb?hren auf den PC -.- Wenn das nicht verfassungswidrig ist ...lol... Wer schaut denn ?berhaupt Fernsehen ?ber das Internet? Ich kenne nur eine Person (Saligan), dessen Eltern ?ber den Laptop fernsehen k?nnen. Aber sie tun es nicht, weil sie einen regul?ren Fernseher haben. Ansonsten kenne ich wirklich absolut niemanden, der via Internet fernschaut oder Radio h?rt.
Dementsprechend werde ich meinen Eltern raten, den PC nicht anzugeben, denn ich werde niemals via Internet die ?ffentlich-Rechtlichen benutzen
Um alles verfassungskonform zu gestalten, muss die GEZ eine Art PayTV einrichten, bei dem man ohne zu zahlen erst gar keine Leistung empfangen kann.