So etwas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuererklärung gefertigt. In dieser hat er
Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er
prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.
Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg
geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine
Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.
Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die
Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende
Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin,
dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der
Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb
weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam
natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer:
Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten,
die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200
Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das
Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt
klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der
Mann hat alles richtig gemacht!
Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die
Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der
Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.
[size=medium]Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt.[/size]
Niccolò Machiavelli
									Niccolò Machiavelli