In der EU liegt die erlaubte Tagesdosis (ETA oder auf Englisch ADI für Average Daily Intake) von Aspartam bei 40 mg / kg Körpergewicht. Das wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt, die 2013 nach einer neuen Überprüfung von 2 Studien im Zusammenhang mit Aspartamkonsum, Krebserkrankungen und Frühgeburten eine Neubewertung veröffentlicht hat.
Erlaubte Tagesdosis bedeutet folgendes: Man hat in Fütterungsversuchen einen Grenzwert gefunden, bei dem bei lebenslanger und täglicher Einnahme keine schädlichen Nebenwirkungen aufgetreten sind. Diesen Grenzwert teilt man durch 100, um sicher zu gehen, dass die Harmlosigkeit nicht nur bei den individuellen Versuchstieren vorliegt, sondern auch beim Menschen, also ein ziemlich großer Puffer für mögliche Fehler. Bei Aspartam ist das Ergebnis dieser Kalkulation 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Das bestätigt auch das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives, während die U.S. Food and Drug Administration (FDA) sogar 50 mg / kg für den richtigen ADI-Wert hält.
Behauptungen, dass alle an den Studien und Überprüfungen beteiligten Wissenschaftler und Institutionen geschmiert sind und der Welt für ihren persönlichen Profit Gift verkaufen wollen oder sich irren, halte ich für unglaubwürdig. Ein Restrisiko ist natürlich immer vorhanden, genau wie in der Lieblingspizzeria, wo ja jeder Angestellte Gift auf die Pizza sprühen könnte und da sind die Überprüfungen durch das Gesundheitsamt längst nicht so streng.
Gut zu wissen ist auch, dass man sich mit Stevia, das bei Zuckerabstinenten trotz des gewöhnungsbedürftigen Beigeschmacks recht bekannt ist, viel eher vergiften könnte (also man kommt im Verhältnis zur Süßkraft viel leichter über den unbedenklichen ETA-Grenzwert), als mit Aspartam oder Sucralose. Hier noch ein paar andere Süßstoffe im Vergleich:
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Verschwörungstheorien in der Wirtschaft: Die große Süßstoff-Lüge