Was tun bei einer Hausdurchsuchung???

  • Was tun bei einer Hausdurchsuchung???

    Ich weiss jetzt net ob ein thread in der form hier schon mal vorkam, wenn ja, bitte ich dies zu verzeihen.

    wenn man die politischen entscheidungen in letzter zeit mitverfolgt (vorratsdatenspeicherung) stellt sich mir die frage wie lang es wohl dauert bis die polizei bei mir vor der tür steht, weil sie mich aufgrund ihrer "seriös" erworbenen daten über mich, für eine bedrohung unsrer schönen "demokratie" hält. wie verhält man sich bei einer hausdurchsuchung? was für rechte hab ich (noch)? kann ich vorkehrungen treffen? welche tricks kann ich anwenden? was dürfen die beamten und was müssen sie? usw ...

    ich hoffe es gelingt, dass in diesem thread alles was zu diesem thema hilfreich erscheint, zusammengetragen werden kann - erwischen kanns in zukunft ja schließlich jeden, man brauch sich ja anscheinend nur noch auf den falschen seiten aufzuhalten und schon ist man "verdächtig" und ich denk mal gerade in einem forum wie diesem hier, wird es viele leute geben die sich (nicht nur) interessehalber mit themen befassen, die unsre tollen obrigkeiten am liebsten verbieten/verschweigen würden.

    ich mach schon mal nen anfang von dem was ich bis jetzt so brauchbares gefunden hab...

    home.arcor.de/themoon/Was.tun.bei.einer.Hausdurchsuchung.pdf
    handbuch für das verhalten bei einer hausdurchsuchung

    video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
    vortrag eines rechtsanwalts zu diesem thema

    wer mehr weiss oder mehr brauchbares findet, bitte hier reinstellen...
    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.


    Wenn du merkst, daß du zur Mehrheit gehörst, wird es Zeit deine Meinung zu ändern.
  • Impact schrieb:

    lang es wohl dauert bis die polizei bei mir vor der tür steht, weil sie mich aufgrund ihrer "seriös" erworbenen daten über mich, für eine bedrohung unsrer schönen "demokratie" hält.
    das kann von heut auf morgen passieren, normalerweiße brauchen sie einen befehl, den müsstest du dir erstmal gründlich durchlesen, dann kannste sie reinlassen....
    aber zu so einem befehl kann es recht schnell kommen (selber schon oft die erfahrung gemacht), sie brauchen nur einen "grund"....
    bei mir, volksverhetzung und verdacht auf eine mitgliedschaft in einer terroristischen org. (diese leute sind einfach doof ^^ )



    Impact schrieb:

    wie verhält man sich bei einer hausdurchsuchung? was für rechte hab ich (noch)? kann ich vorkehrungen treffen? welche tricks kann ich anwenden? was dürfen die beamten und was müssen sie? usw ...
    immer ganz ruhig bleiben, keine anstalten machen und am besten, sie fragen ob sie noch etwas sehen wollen (zb. keller oder so) und auch etwas anbieten, kaffee oder ähnliches.....
    nicht beleidigend werden, wird teuer...... ;)
    und am besten alles, was sie nicht finden sollen, ein wenig gut verstauhen..... am besten, wenn du merkst, das sie bald kommen könnten (dafür gibt es anzeichen) das zeug in eine kiste und in den wald oder zu einem kumpel..... dann ne woche oder zwei warten und das zeug wiederholen....
    und selbst wenn du etwas verfassungsfeindliches haben solltest, gibt es wege, das du dafür nicht bestraft wirst.....
  • Panzerschreck schrieb:



    am besten, wenn du merkst, das sie bald kommen könnten (dafür gibt es anzeichen) das zeug in...

    @panzerschreck: was für anzeichen gibts da bzw woran hast dus gemerkt?

    ich hab auch irgendwo mal gehört des einer hausdurchsuchung erst eine polizeiliche vorladung vorausgeht, in der man gebeten wird sich zu den darin enthaltenen vorwürfen zu äußern. ich frag mich jetzt ob sowas überhaupt gemacht wird oder ob die auch einfach ohne vorwarnung vor der tür stehen.
    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.


    Wenn du merkst, daß du zur Mehrheit gehörst, wird es Zeit deine Meinung zu ändern.
  • nun, zivile haben mich verfolgt, dann wurde mein handy und festnetz abgehört.....
    und gewisse leute hatten sich nach mir erkundigt......
    und sie haben zwei tage zuvor, meinen kumpel hoch genommen und nach mir noch 10 andere..... aber die haben nichts gefunden..... :D
    ja, sie können auch einfach so vor der tür stehen, wenn ein schwerer verdacht vorliegt....
    leider....
  • Ja ja, die Hausdursuchungen ;)

    Wie schon erwähnt, ruhig bleiben, freundlich sein aber sonst die klappe halten und immer einen Zeugen dazuholen am besten einen Anwalt aber zur not tuts auch ein Nachbar oder Freund.
    Kaffe und Kuchen sind auch nicht falsch - ja die beamten tun ja nur ihre pflicht ;) es ist ja nichts persöhnliches.

    Wenn sie irgentwas mitnehmen, immer genaustens qutieren lassen was sie mitnehmen.

    Hab die jungs auch schon bei mir gehabt ;)

    Hab jetzt aber gottseidank ruhe weil ich Diplomatische immunität genissen darf ;)

    MFG

    MONTAUK
  • Grundsätzlich darf man alle Arten von Abzeichen und Symbolen, Tonträger und weiß der Geier was noch alles in einmaliger Ausführung haben.
    Verbotene Flaggen sollte man jedoch nicht aus dem Fenster hängen lassen und wenn man wirklich was Verbotenes da hat, sollte man sich fragen ob da nicht
    die Hausdurchsuchung vielleicht angebracht war. *g* Wer Gesetze bewusst überschreitet sollte damit rechnen bestraft zu werden. So ist das nunmal bei Gesetzen.

    Ich sehe es so: Jemand mit reinem Gewissen und Handeln hat nichts zu befürchten, selbst wenn sie 50 mal die Bude durchsuchen.

    Mich ärgert es nur, das solche Aktionen immer Steuergelder kosten und z.B. für mich brauch nun wirklich niemand Steuergelder verschwenden.
    Da ist es einfacher mich einfach mal zu fragen. *grinst*
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • Hausdurchsuchung, ja.......schwieriges Thema, sind sie erstmal da und halten Dir einen Duschsuchungsbeschluss unter die Nase, wirst Du nicht umhin kommen sie reinzulassen. Es passiert auch schon mal ab und zu das sie "Gefahr im Verzug" anmelden, dies war in der Vergangenheit eigentlich gang und gäbe, bis das Bundesverfassungsgericht es vor einigen Jahren gestoppt hat. es gibt zwar immer noch "Gefahr im Verzug" wird aber weitaus weniger eingesetzt. Allerdings hat es auch schon gereicht jemanden mit einem CD_Rohling anzutreffen um bei ihm eine hausdurchsuchung zu veranlassen. Oder ein angeblicher Betrug von 50 Euro im Internet. Man muss immer nett und freundlich bleiben, hat man das wonach gesucht werden soll in seinem besitz ist es besser es unter Protest auszuhändigen. Ganz wichtig, man darf nicht mit der Hausdurchsuchung einverstanden sein, sondern man muss dem widersprechen. Besonders Heikel sind die Zufallsfunde, also Sachen nach denen nicht gesucht wurde, sie aber zufällig gefunden wurden. Wenn nach Waffen gesucht wird, aber keine gefunden werden, nehmen sie auch gern mal die gebrannten CD´s mit um ihre Dursuchung zu legitimieren. Wenn man kann Anwaltliche Hilfe rufen, ein Nachbar ist zwar schön und gut, der Anwalt aber besser. Meisten rücken die Beamten schon selber mit Zeugen an, meist irgendwelche Stadtbediensteten.
    Und wichtig, nichts sagen, die Beamten versuchen einen gerne in ein Gespräch zu verwickeln in der Hoffnung das man sich verplappert. Alles in allem ist gegen eine Hausdurchsuchung nichts zu machen. Im nachhinein kann man sie veilleicht noch für nicht angemessen erklären lassen, aber es ändert nichts an einer Verhandlung oder daran das die Funde verwertet werden.

    Baloo
  • wenn man wirklich was Verbotenes da hat, sollte man sich fragen ob da nicht
    die Hausdurchsuchung vielleicht angebracht war. *g* Wer Gesetze bewusst überschreitet sollte damit rechnen bestraft zu werden. So ist das nunmal bei Gesetzen.


    Nun, folgendes kleines Beispiel was sich so zugetragen hat. Ein Bekannter von mir ist Sammler, er hat ein ein wenig Komisches Hobby, er sammelt seit nunmehr 20 Jahren Butterfly Messer, seine Sammlung hatte einen wert von schätzungsweise 12.000 Euro. Leider ist am 1.4.2003 das Waffengesetz verschärft worden, wonach der Besitz solcher Butterfly Messer verboten ist. Schde für ihn, er hat seine Sammlung bei der Polizei abgeben müssen. Verboten sind auch Wurfsterne, nun weis ich das es Sportvereine gab die damit Zielübungen auf Scheiben veranstaltet haben. Man sieht also, man kann auch mit dem Gesetz in konflikt kommen obwohl man sich keiner schuld bewusst ist. Tja, und wenn dann bei einer Hausdurchsuchung so ein Gegenstand auftaucht.........

    Baloo
  • nunja, ich hab jetzt normalerweise keinerlei verfassunswidriges material in meinen vier wänden - soweit ich weiss... was mich schon wieder zur nächsten frage bringt. wie find ich raus welche meiner besitztümer unter die kategorie "verfassungswidrig/strafbar" fallen? unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor strafe.
    dass zB gewisses rechtes gedankengut/material als verfassungswidrig eingestuft wird, ist ja allgemein hin bekannt, aber bei unseren verfassungsschützern eckt man ja nicht nur mit einer rechten gesinnung recht schnell an, als politisch links orientierter geht sowas ja auch. wie verhält es sich zum beispiel wenn ich schriften - sei es als buch, ebook oder sonst was - besitze, von denen ich noch nicht mal weiss dass ich mich mit ihrem besitz strafbar machen bzw. wenn ich sieh aus reinem allgemeininteresse besitze - man ist ja schließlich noch lang kein feind der verfassung nur weil man sich "mein kampf" mal durchgelesen hat, genauso wie man ja nicht automatisch an gott glaubt bloß weil man mal in der bibel geblättert hat.

    dass der besitz von waffen ohne entsprechende genehmigung, drogen und rechtsradikales gedankengut/material im volksverhetzenden sinne strafbar ist, liegt ja irgendwie nahe, aber was hats zB mit musik-CDs auf sich die man im zarten alter von 11-12 noch so unschuldig gebrannt und untereinander getauscht hat (als es noch erlaubt war kopien für den privaten gebrauch anzufertigen ohne dabei ein kommerzielles interesse zu verfolgen), weil man als kleiner schüler ja auch noch nicht soviel verdiente um sich ständig neue CDs leisten zu können. mach ich mich mit dem besitz solcher CDs jetzt noch strafbar oder ist das vllt sogar schon verjährt?

    hat jemand ne gute quelle zu den entsprechenden rechtsgrundlagen (am besten mit ner erklärung was des bürokratische gesetztes-fachchinesisch im klartext bedeutet)?
    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.


    Wenn du merkst, daß du zur Mehrheit gehörst, wird es Zeit deine Meinung zu ändern.
  • Impact schrieb:

    "verfassungswidrig/strafbar" fallen?
    dafür gibt es die schönen index-listen... kannst dir runterladen, musste mal bei google schauen..... kann aber durchaus sein, das diese listen noch nicht aktualisiert wurden.....
    man kann auch beim anwalt nachfragen... ist das sicherste.....

    Impact schrieb:

    von denen ich noch nicht mal weiss dass ich mich mit ihrem besitz strafbar machen bzw.
    das ist den beamten relativ scheiss egal..... wie du dir denken kannst, ist das eine sehr beliebte ausrede.....
    wenn du jedoch keinen blassen schimmer hast, ist es schwer, das nachzuweisen......
    es gibt kaum etwas, wo nur der besitz strafbar ist.......

    Impact schrieb:

    rechtsradikales gedankengut/material im volksverhetzenden sinne strafbar ist, liegt ja irgendwie nahe,
    du darfst alles daheim haben, egal ob: mein kampf, hk-flaggen,orden und abzeichen, bücher und zeitschriften (stürmer), selbst waffen darfst du besitzen.....
    nun nochmal zu den rechten zeug: du darfst alles besitzen, es ist nur untersagt, solche dinge zu kaufen/verkaufen (nur öster., deutschl. schweiz)
    du kannst dein zimmer mit hk-flaggen zuhängen, es kann dir niemand etwas....
    vorausgesetzt, man kann diese flaggen nicht von der strasse aus sehen.....
    man darf alle landser cd´s (nur beispiel) besitzen.... man muss nur unterlassen, diese abzuspielen.....
    obwohl man das auch umgehen kann, soweit ich mich noch erinnern kann, darf man abspielen, wenn gegeben ist, das nur 5 leute dies hören und somit nicht als weiterverbreitung zählt.....
    man darf auch mein kampf öffentlich vorlesen und wird dafür nicht bestraft....
    wenn: man das buch in zb. 2 teilen liest und einen heute und den anderen übermorgen......
    ^^
  • Panzerschreck schrieb:


    du darfst alles daheim haben,...
    des wusst ich zB noch net... vor allem des die nix gegen en altes Erbstück sagen, kann man sich ja fast net vorstellen wenn se bei nem butterfly scho anzeige wegen unerlaubten waffenbesitz erstatten.
    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.


    Wenn du merkst, daß du zur Mehrheit gehörst, wird es Zeit deine Meinung zu ändern.

  • du darfst alles daheim haben, egal ob: mein kampf, hk-flaggen,orden und abzeichen, bücher und zeitschriften (stürmer), selbst waffen darfst du besitzen.....
    auch diese sache, mit "waffe in schrank einschließen", ist völliger quatsch.... du bekommst keine strafe, wenn deine knifte aufn tisch liegen sollte..... es sei denn, du bedrohst jemanden damit....... und kannst nicht nachweißen, das sie dir gehört....


    Mit solchen äusserungen wäre ich ein bischen Vorsichtig, grade Waffengesetze werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Das Bayrische Waffengesetz ist da etwas lascher als das in NRW. Wenn Du in NRW eine Waffe ohne Waffenbesitzkarte und Offen rumliegen hast klicken schon mal gern die Handschellen.

    Baloo
  • so ein buttermesser, ist auch nicht strafbar, die kling darf nur nich größer sein, als die handfläche......
    bei messern ist das ganze schon ein wenig schwieriger: da geht es dann um die klingen: dh. gezackte, doppelt geschliffen usw....
    in meiner alten wohnung hatte ich auch eine p60 an der wand hängen (panzerfaust), jedoch bezweifle ich, das das ding noch funktionieren würde (über 60 jahre alt und man bekommt keine sprengköpfe mehr und war außer funktion gesetzt)
    bei sonstigen waffen, zb. mg34 muss nur der schlagbolzen entfernt sein.... dann kannst auch das daheim haben.....
    was man auch machen kann, ist über einen anwlt ein schreiben zu ergattern, das deine wohnung einem museum anzusehen ist, dann können sie dir nichts....
    ist nur das problem, es dürfen max. 5-10personen diese wohnung gleichzeitig betreten und wenn mehrere, muss manches verschlossen werden.....
    gibt schon komische gesetze....
  • nachdem mein haus vor einer woche von den lieben amtstraegern aufgebrochen rnwurde,
    ca. die haelfte aller meiner Kristalle beschaedigt wurde...
    das uebrige relativ verwuestet ist...

    Teile durchsucht wurden fuer die kein durchsuchungsbeschluss bestand,
    kann ich nur sagen die praxis der amtstraeger sieht anders aus...
    und finde ich nicht mehr lustig was in diesem drecksstaat abgeht.
  • beschädigte sachen, werden dir ersetzt, wenn du zeugen hast und genau nachweißen kannst, das diese zerstört wurden sind.....
    dinge, welche nicht auf dem befehl stehen, dürfen sie mitnehmen..... bekommt man aber in der regel nach kurzer zeit wieder....
    bei mir war es ein pullover, den sie mitgenommen hatten.....
    teile, für die es keinen befehl gibt, musst du die beamten darauf aufmerksam machen, und den befehl gründlich durchlesen am besten mit anwalt...
  • nachdem mein haus vor einer woche von den lieben amtstraegern aufgebrochen wurde,
    ca. die haelfte aller meiner Kristalle beschaedigt wurde...
    das uebrige relativ verwuestet ist...

    Teile des hauses durchsucht wurden fuer die kein durchsuchungsbeschluss bestand, da diese vermietet sind, kann ich nur sagen die praxis der amtstraeger sieht anders aus...
    und finde ich nicht mehr lustig was in diesem ?staat? an rechtsbruechen abgeht.
  • Waffenbesitz:

    Schauen wir uns Mal die Regeln für Sportschützen an:

    pro-waffen.de/waffen/wbk.html
    Zitat:
    Aufbewahrung von Waffen

    * bis zu 10 Langwaffen im sogenannten A-Schrank
    * Kurzwaffen im sogenannten B- oder 0-Schrank
    * Munition getrennt von der Waffe, ausgenommen die Aufbewahrung im B- oder 0-Schrank.

    Näheres soll eine noch zu erstellende Rechtsverordnung regeln.
    Zitat Ende
    So, und ihr glaubt, man kann eine Knarre zu Hause rumliegen lassen? :thumbdown:

    Für geerbte Waffen gibt es die Regelung, dass sie innerhalb von 4 Wochen bei Polizei oder Ordnungsamt angezeigt werden müssen und der Erbe bekommt die Möglichkeit die Waffen kurzfristig an Berechtigte zu verkaufen. Der Besitz als Erbe ist ohne die notwendigen Genehmigungen und den Bedarfsnachweis (Jagdausübung oder Sportschütze oder Waffenscheininhaber) nicht gestattet.

    Als Besitz darf man die geerbten Waffen nur halten, wenn sie Unbrauchbar gemacht werden durch eine anerkannte Stelle.

    Eine scharfe Waffe zu besitzen ist ein Straftatbestand. Natürlich gilt hier die Regel, wo keine Richter, da kein Henker. Aber man sollte tunlichst alles unterlassen, was die Behörde zu einer Haussuchung veranlassen könnte.

    Gruß, EO
    nenn mich EO
    zu Ende denken