Das Grundgesetz - Die Verfassung / worum gehts?

  • Gute Zusammenfassung, Baloo!

    Warum hat Berlin immer noch einen Sonderstatus, bzw, warum wurden zum Anschluß der ehemaligen DDR Sonderverträge bezüglich Berlin geschlossen?

    Warum zahlt der deutsche Steuerzahler für amerikanische Miltärbasen in Deutschland? Normal wäre es doch anders rum?

    Warum gibt es militärische Bereich der amerikaner in Deutschalnd, zu denen der angeblich souveräne deutsche Staat keine Zugang hat?
    nenn mich EO
    zu Ende denken
  • waterbrunn schrieb:

    Gute Zusammenfassung, Baloo!

    Warum hat Berlin immer noch einen Sonderstatus, bzw, warum wurden zum Anschluß der ehemaligen DDR Sonderverträge bezüglich Berlin geschlossen?


    Nun, Berlin hatte bis 1990 immer noch den Status einer Besetzten Region, das rührte warscheinlich daher das die 4 Siegermächte die ehemalige Reichshauptstadt weder zu WestDeutschland noch zu Ostdeutland zugehörig sahen. Die BRD allerdings hat den Westteil immer als zu sich gehörend angesehen. Sonderverträge zu Berlin wurden nur im Rahmen des Abzuges der Allierten Siegermächte getroffen. So das in der Folge Berlin als eigenständiges Bundesland ebenfalls der BRD beitreten konnte. Zumindest der Ostteil, der Westteil gehörte ja irgendwie schon immer dazu.


    Warum zahlt der deutsche Steuerzahler für amerikanische Miltärbasen in Deutschland? Normal wäre es doch anders rum?


    Tut er das wirklich ? Doch nur im Rahmen der üblichen Schutzmassnahmen der Polizei. Allerdings sind Subventionen nicht ausgeschlossen. Was man allerdings bedenken sollte, die Soldaten sind auch ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor in den Regionen. Da kannst Du gerne mal die Städte ansprechen wo die Kasernen mittlerweile Leergeräumt sind.


    Warum gibt es militärische Bereich der amerikaner in Deutschalnd, zu denen der angeblich souveräne deutsche Staat keine Zugang hat?


    Nun, das ist ja wohl ziemlich offensichtlich, oder? Der Souveräne Deutsche Staat hat auch zu Deiner Wohnung keinen Zugang. Wenn Deutschland den Amerikanern hier Land zur Verfügung stellt (Verkauft, verpachtet oder sonst was), dann können die erstmal damit machen was sie wollen soweit es nicht gegen internationale Abkommen verstösst. Der Deutsche Staat hat auf dem gelände schlichtweg nichts verloren. sollte es sich um Amerikanisches Staatsgebiet handeln (So wie bei einer Botschaft z.B.) hat der Deutsche Staat selbst mit Durchsuchungsbeschluss nichts darauf verloren. Der Deutsche Staat geht ja auch nicht einfach bei IBM Deutschland ein und aus.
    Sollten allerdings auf dem Gebiet der BRD Menschenrechtsverletzungen stattfinden, so wird die Regierung sehr wohl dort eingreifen, solange es sich nicht um ein gebiet der USA handelt (Botschaft).

    Baloo
  • Ich wollte nur ncoh ein kurze erklärung dafür abgeben, warum Deutschland(BRD) neue Bundesländer aufgenommen hat, und sich so "wiedervereinigt" hat.
    Es ging einfach um die Geschwindigkeit. Hätte man sich WIRKLICH wiedervereinigt, dann hätte man Verhandlungen über eine Verfassung machen müssen. Also brd und ddr hätten noch lange Zeit diskutieren müssen, was wieder zu einer entfernung beider Staaten geführt hätte.
    So wurde die DDR einfach aufeglöst, damit auch die dortige Verfassung, und unser GG wurde dort rechtskräftig.
    Also existiert die Brd in der Tat weiter, was auhc nirgendwo bestritten wird.

    Dann noch zu den Landesverfassungen:
    Ich weiß nciht, was daran besonders ist. Sie habenkeinerlei gültikeit, da EU gesetz über Bundes gesetzten steht, und bundesgesetze über Landesgesetzen stehen.
    Sie würden doch nur wieder zum tragen kommen, wenn bspw. NRW ein souveräner Stadt würde.


    grüße

    Umbra
  • Hallo Baloo


    Zu1.


    Richtig


    zu2.


    Das ist so nicht in Ordnung: Berlin war
    zu keiner Zeit Teil der BRD oder der DDR. Berlin ist die Hauptstadt
    des Deutschen Reiches und wird bis heute auch als diese behandelt.
    Auf den Pariser Verträgen wurde die Besatzung Berlins nicht
    aufgehoben. Das ist äußerst wichtig, denn nach geltendem
    Recht gilt ein Gesetz, das in der Hauptstadt gilt, auch für den
    Rest des Staates! Dieser Staat ist das Deutsche Reich, der in seinen
    Grenzen vom 31.12.1937 fortbesteht. Einen Staat im Staate in Form
    einer BRD oder DDR in den Grenzen des DR kann es aus juristischer
    Sicht nicht geben und gab es auch nie. Die Grenzen der BRD sowie der
    DDR waren zu keiner Zeit Staatsgrenzen (siehe hierzu entsprechende
    Urteile des BVerfG). Die BRD war ein Besatzungskonstrukt, oder wie
    Carlo Schmidt es nannte: Ein Provisorium in Selbstverwaltung!


    Zu3.

    Nun, mit dem Zusammenbruch der UdSSR
    sind durch den Wegfall eines Unterzeichnerstaates diese Verträge
    ungültig geworden. Nun kam es zum Einigungsvertrag, der die
    Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes, mit Wirkung zum
    29.09.1990, zur Folge hatte.

    Am 03.10.1990 konnte folglich kein
    rechtsgültiger Beitritt der DDR an die BRD stattfinden, da zu
    diesem Zeitpunkt der BRD schon die Rechtsgrundlage entzogen war. Eine
    Wiedervereinigung konnte es somit nie geben. Wie du schon sagtest: Es
    war nur der Mauerfall.


    Zu4.

    Unser GG hat den Charakter einer
    Verfassung. Das heißt, es ist ein Leitfaden zur
    Selbstverwaltung „in Kriegszeiten“.

    Die Engländer haben auch keinen
    Personalausweis. Die Queen wird denen was husten!


    Zu5.

    Echt klasse Baloo. Wir haben die
    Todesstrafe in unserer Verfassung und unsere Parteien berufen sich in
    ihrer freiheitlich demokatischen Grundordnung auf das Revolutionsjahr
    1848! Das nennt man heute Basisdemokratie


    Gruß Agitator

  • Dann noch zu den Landesverfassungen:
    Ich weiß nciht, was daran besonders ist. Sie habenkeinerlei gültikeit, da EU gesetz über Bundes gesetzten steht, und bundesgesetze über Landesgesetzen stehen.



    Das ist falsch, selbstverständlich haben die Landesverfassungen ihre Gültigkeit, Und EU Recht steht keineswegs über dem Grundgesetz. Die EU kann uns relativ am Arsch vorbei gehen. Machen wir nicht das was die EU vorschreibt, kann die EU maximal ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das ist aber auch schon alles. Wir sind grundsätzlich nur Vertraglich an die EU Gesetzgebung gebunden. D.H. aber nicht das für uns das EU Recht höher gilt als unser GG !


    Sie würden doch nur wieder zum tragen kommen, wenn bspw. NRW ein souveräner Stadt würde.
    Umbra


    Das ist auch nicht richtig. Die Landesverfassungen erfüllen genau das was die VErfassungen erfordern. Sie sind gültig und berufen sich, im Falle von NRW, auf das GG.

    Baloo

  • zu2.
    Das ist so nicht in Ordnung: Berlin war
    zu keiner Zeit Teil der BRD oder der DDR.


    Richtig, das habe ich auch nicht behauptet, Berlin hatte immer ein Sonderstatus, die BRD hatte Berlin West immer als "zu sich gehörend" angesehen, die Siegermächte aber nicht. Erst 1973 ? Wurde Berlin West dann wenigsten zu BRD zugehörig erklärt, blieb aber weiterhin besetztes Gebiet. Das alles hat aber nichts mit der Souveränität Deutschlands zu tun.


    Berlin ist die Hauptstadt
    des Deutschen Reiches und wird bis heute auch als diese behandelt.


    Seit 1990 aber ebend nicht mehr. Da ist gesammt Berlin der BRD beigetreten und ein paar Jahre Später zur Hauptstadt der BRD geworden. Somit nimmt Berlin keinerlei sonderstellung mehr irgendwo ein.


    Auf den Pariser Verträgen wurde die Besatzung Berlins nicht
    aufgehoben. Das ist äußerst wichtig, denn nach geltendem
    Recht gilt ein Gesetz, das in der Hauptstadt gilt, auch für den
    Rest des Staates!


    Was aber für diese belange völlig uninteressant ist, denn die Hauptstadt der BRD war Bonn und das Deutsche Reich war nicht Handlungsfähig. von daher hatte dieser Status keinerlei auswirkungen.


    Dieser Staat ist das Deutsche Reich, der in seinen
    Grenzen vom 31.12.1937 fortbesteht.


    Nein, das tut er nicht, zumindest nicht in seinen Grenzen. Das Deutsche Reich ist nicht mehr handlungsfähig und wird es auch niemals wieder sein, dennw er soll bitteschön das Reichsoberhaupt einsetzen? Zumal das Deutsche Reich wohl auch keinerlei Staatsvermögen mehr besitzt kann er nichtmal mehr wahlen finanzieren.


    Einen Staat im Staate in Form
    einer BRD oder DDR in den Grenzen des DR kann es aus juristischer
    Sicht nicht geben und gab es auch nie. Die Grenzen der BRD sowie der
    DDR waren zu keiner Zeit Staatsgrenzen (siehe hierzu entsprechende
    Urteile des BVerfG). Die BRD war ein Besatzungskonstrukt, oder wie
    Carlo Schmidt es nannte: Ein Provisorium in Selbstverwaltung!


    Die BRD ist eine Organisation die auf dem Gebiet des Deutschen Recihes errichtet wurde, da dieses schlicht nicht mehr Handlungsfähig war und auch niemals wieder sein wird.



    Zu3.
    Nun, mit dem Zusammenbruch der UdSSR
    sind durch den Wegfall eines Unterzeichnerstaates diese Verträge
    ungültig geworden.


    Das siehst Du eindeutuig falsch, es sind nur Verträge ungültig geworden die allein die Udssr und die BRD betrafen, nicht aber Verträge in denen auch andere Siegermächte involviert waren.


    Nun kam es zum Einigungsvertrag, der die
    Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes, mit Wirkung zum
    29.09.1990, zur Folge hatte.


    Das ist nicht richtig, die neuen Bundesländer sind der BRD beigetreten und der Geltungsbereich wurde auf diese 5 neuen Bundesländer ausgeweitet.


    Am 03.10.1990 konnte folglich kein
    rechtsgültiger Beitritt der DDR an die BRD stattfinden, da zu
    diesem Zeitpunkt der BRD schon die Rechtsgrundlage entzogen war.


    Die DDr ist auch nicht der BRD beigetreten sondern die 5 neune Bundesländer taten dies wobei die DDr faktisch aufhörte zu existieren.
    Und wie schon erwähnt, die Verträge wurden ebend nicht ungültig.


    Eine
    Wiedervereinigung konnte es somit nie geben. Wie du schon sagtest: Es
    war nur der Mauerfall.


    Es war ein Beitritt :)


    Zu4.
    Unser GG hat den Charakter einer
    Verfassung. Das heißt, es ist ein Leitfaden zur
    Selbstverwaltung „in Kriegszeiten“.


    Das heisst es nun mal nicht, das GG ist einer Verfassung ebenbürtig, somit gibt es keinen Sinn, eine echte Verfassung zu stricken. Zumal dieses Provisorium in einer Zeit entstand wo noch völlig unklar war was aus der BRD einmal werden wird. Von daher ist es auch ziemlich unschön auf einem Provisorium rumzureiten.
    Da schliesst sich bei mir gleich die Frage an, was würdest Du in unseren GG gerne geändert haben, falls es mal eine Verfassung werden sollte?



    Die Engländer haben auch keinen
    Personalausweis. Die Queen wird denen was husten!


    Das zeigt eigentlich deutlich auf: Es geht auch ohne Verfassung. Großbritanien wird von jedem land der Erde als Souverän angesehen und das ganz ohne verfassung.


    Echt klasse Baloo. Wir haben die
    Todesstrafe in unserer Verfassung und unsere Parteien berufen sich in
    ihrer freiheitlich demokatischen Grundordnung auf das Revolutionsjahr
    1848! Das nennt man heute Basisdemokratie


    Was hat das denn damit zu tun ? Die VErfassung kann geändert und neu beschlossen werden wenn man es denn will. Ausserdem wird die Todesstrafe nicht vollzogen, nicht mal in Hessen ;)

    Baloo
  • Interessant wäre mal einen Link oder eine Abschrift der Pariser Verträge. Dieser Thread wäre eine gute Sache um vielen Vorurteilen und Halbwissen entgegen zu treten.

    Dank auch an Baloo für seine Zusammenfassung und an Agitator für seine Beiträge.
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • Abraxas schrieb:

    Interessant wäre mal einen Link oder eine Abschrift der Pariser Verträge. Dieser Thread wäre eine gute Sache um vielen Vorurteilen und Halbwissen entgegen zu treten.


    Hier der Link für den Deutschlandvertrag in dem Deutschland seine Souveränität erhält.

    Zu sagen wäre hier noch das in dem Vertrag ein Alleirtes Vorbehaltsrecht galt, welches aber 1990 mit den 2plus 4 Verträgen entgütig abgeschafft worden ist. Somit hatte die BRD seit 1955 die Souveränität was innenpolitik und aussenpolitik anbelangt. Die Alleirten hatten sich nur ein vorbehaltsrecht zwecks truppen Stationierung vorbehalten, welches aber immer im einvernehmen mit der Bundesregierung stattfinden durfte. Ausserdem ist in dem VErtrag festgelegt das diese Truppenstationierung nur zur VErteidigung der Freien Welt durchgeführt wird, zu denen die BRD und West Berlin ausdrücklich dazu zählten.

    Die Pariser Veträge sind eigentlich 4 einzelverträge. Der Deutschalndvertrag, der Beitritt zur WEU, der Beitritt zur Nato und das Saarstatut mit Frankreich.

    documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html

    In hinblick auf diese ganzen Veträge und vorkommnisse lässt sich also abschliessend feststellen: Die BRD ist seit 1955 Souverän und seit 1990 Souverän in allen belangen. Das Besatzungsstatut von West Berlin wurde 1990 komplett aufgegeben. 1990 hat es keine Wiedervereinigung gegeben, sondern ein Beitritt von 5 neuen Bundesländern. Die BRD ist also nach wie vor die gültige Regierung auf dem Gebiet des Deutschen Reiches, und keinesfalls ein GmbH und Co. KG ;)

    Baloo
  • Hallo Baloo


    Meines Wissens existiert kein Vertrag mit dem
    Berlin der BRD beigetreten ist. Kannst du die entsprechenden Zeilen
    hier einstellen? In Folge des Einigungsvertrages traten nur die 5
    neuen
    Bundesländer der BRD, der wenige Tage zuvor die Rechtgrundlage entzogen
    wurde, bei (dazu unten mehr). Berlin war nicht dabei, wurde
    auch mit keinem Wort erwähnt.


    Und nun noch ein letztes Mal, ganz
    langsam!


    Das Besatzungskonstrukt BRD existierte
    in den Grenzen, die in Artikel 23 GG festgeschrieben waren. Der
    Artikel 23 beschreibt also den Geltungsbereich des GG. Dieser Artikel
    23 wurde am 29.09.1990 gestrichen. Mit der Streichung des Artikel 23
    hörte das Besatzungskonstrukt BRD auf zu existieren. Aus diesem
    Grunde sprechen wir seit diesem Tage von einem souveränen
    Deutschland. Das Besatzungskonstrukt BRD gibt es seit diesem Tag
    nicht mehr.

    Am 03.10.1990 konnte folglich kein
    rechtsgültiger Beitritt der DDR an die BRD mehr stattfinden, da
    zu diesem Zeitpunkt der BRD schon die Rechtsgrundlage entzogen war.


    Mir sind keinerlei Verträge bekannt, die eine Veränderung der fehlende Rechtsgrundlage der BRD zur Folge hatten.

    Seit 1990 handelt es sich irgendwie um eine Art komissarische
    Reichsregierung, die mangels finanzieller Mittel, von der Industrie
    gesponsert wird. Diese kuriose Koalition aus Politik und Wirtschaft
    wird unter dem Begriff "Deutschland AG" zusammengefasst.

    (hmmm, In diesem Zusammenhang: Seit wann gibt es die GEZ Gebühren?)




    Das Deutsche Reich besteht in seinen
    Grenzen vom 31.12.1937 fort. Das gaben die Alliierten am 05.06.1945
    in der sog. Berliner Erklärung zu Protokoll. Im Jahre 1975 wurde
    das vom Bundesverfassungsgericht erneut bestätigt. Das ist ein
    Faktum den du nicht anzweifeln kannst.
    Das Vermögen des Deutschen Reiches
    inklusive der sichergestellten Patente, Kunstschätze usw. gelten bis zum heutigen Tage
    als beschlagnahmt und werden zu gegebener Zeit
    zurückgegeben. Natürlich können diese finanziellen
    Mittel nur seinem Eigentümer, also dem Deutschen Reich,
    ausgehändigt werden. Möchte damit nur sagen, dass das Deutsche Reich eben über ein beachtlichs Vermögen verfügt.


    Gruß Agitator


  • Es existiert kein Vertrag mit dem
    Berlin der BRD beigetreten ist. Kannst du die entsprechenden Zeilen
    hier einstellen?



    Bitte sehr, Artikel 1 des 2plus 4 Vertrages von 1990:

    Artikel 1
    (1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

    Quelle: dhm.de/lemo/html/dokumente/Die…lusVierVertrag/index.html


    In Folge des Einigungsvertrages traten nur die 5
    neuen Bundesländer der BRD bei. Berlin war nicht dabei, wurde
    auch mit keinem Wort erwähnt.


    Also ich sehen da im Artikel 1 ganz Deutlich "ganz Berlins" stehen.


    Das Besatzungskonstrukt BRD existierte
    in den Grenzen, die in Artikel 23 GG festgeschrieben waren. Der
    Artikel 23 beschreibt also den Geltungsbereich des GG. Dieser Artikel
    23 wurde am 29.09.1990 gestrichen. Mit der Streichung des Artikel 23
    hörte das Besatzungskonstrukt BRD auf zu existieren. Aus diesem
    Grunde sprechen wir seit diesem Tage von einem souveränen
    Deutschland. Das Besatzungskonstrukt BRD gibt es seit diesem Tag
    nicht mehr.


    Schauen wir uns doch mal den alten Artikel 23 des GG genauer an:

    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

    Was fällt dem geneigeten Leser hier Messerscharf auf ? Wo ist das Saarland und Baden-Würtemberg ? Nach Deiner Logik müsste das bedeuten das das GG in den Ländern Saarland und Baden-Würtemberg niemals gegolten hat. Diese behauptung ist reichlich absurd. Dementsprechend ist die behauptung "Mit streichung des Artikel 23 aus dem GG hört die BRD auf zu existieren" ziemlich daneben gegriffen. Ausserdem steht nirgendwo das eine Verfassung, bzw. das GG einen Geltungsbereich haben muss.

    Nochwas:

    Aus sicht des Völkerrechtes ist der Staat ein Völkerrechtssubjekt, dessen Konstituierende Merkmale das STAATSGEBIET, das STAATSVOLK und die effektiv ausgeübte STAATSGEWALT ist. Eine Verfassung gehört nicht dazu !


    Am 03.10.1990 konnte folglich kein
    rechtsgültiger Beitritt der DDR an die BRD mehr stattfinden, da
    zu diesem Zeitpunkt, der BRD schon die Rechtsgrundlage entzogen war.


    Das ist blödsinn, denn das GG ist mit streichung des Artikels 23 in gesammt Deutschland gültig und nicht mehr nur auf die 11 West Bundesländer beschränkt !



    Das Deutsche Reich besteht in seinen
    Grenzen vom 31.12.1937 fort. Das gaben die Alliierten am 05.06.1945
    in der sog. Berliner Erklärung zu Protokoll. Im Jahre 1975 wurde
    das vom Bundesverfassungsgericht erneut bestätigt. Das ist ein
    Faktum den du nicht anzweifeln kannst.


    Die entsprechenden Urteile hätte ich dann gerne mal gesehen.

    Das wird auch nicht angezweifelt, nur das Du hier die Tatsache unterschlägst das die BRD bis 1990 Teilidentisch mit dem Deutschen Reich war und nach 1990 sogar voll identisch mit dem Deutschen Reich ist. Anschaulich erklärt: "Hilde Meier heiratet Hans Müller und nimmt seinen Familien Namen an. Was ist passiert? Hilde Meier ist nicht etwa verstorben sondern sie ist personenidentisch mit Hilde Müller" Genauso verhält es sich mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Reich. Zwei namen für ein und das selbe gebilde. Der Deutsche Staat ist mitnichten einfach Untergegangen. Dieser Sachverhalt wird von allen Völkerechtlern Weltweit anerkannt.

    Im übrigen schreibt das BVerfG in einem Urteil von 1987 über den Fortbestand des Deutschen Staates, das früher Deutsches Reich hiess und jetzt den Namen Bundesrepublik Deutschland trägt.


    Das Vermögen des Deutschen Reiches
    inklusive der sichergestellten Patente gelten bis zum heutigen Tage
    lediglich als beschlagnahmt und werden zu gegebener Zeit
    zurückgegeben. Natürlich können diese finanziellen
    Mittel nur seinem Eigentümer, also dem Deutschen Reich,
    ausgehändigt werden.


    So, dann hätte ich gern mal von Dir Deine Quellen woher Du deine Auffassung die BRD würde nicht mehr existieren, bzw sei erloschen weil Art 23 GG gestrichen wurde.

    Baloo


  • Das Besatzungskonstrukt BRD existierte
    in den Grenzen, die in Artikel 23 GG festgeschrieben waren.


    Die BRD hat den Status des Besatzerkunstruktes mit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrages verloren. Damit wurde sie Identisch zum Deutschen Reich welches Gebietsmässig Teilidentisch war und seit 1990 vollidentisch zum Deutschen Reich ist.

    Baloo
  • Zum
    Artikel 1 des 2+4 Vertrages



    siehst
    du. Nun hast du es schwarz auf weiß. Ich habe nie etwas anders
    behauptet. Im Artikel 1 wird kein Wort mehr über die BRD
    verloren. Dort steht unmissverständlich; dass die BRD, die DDR
    und Berlin in einem vereinten DEUTSCHLAND aufgingen. Nichts anderes
    habe ich oben behauptet. Die BRD gibt es nicht mehr. Heute heißt
    es Deutschland. Deutschland ist die Bezeichnung unseres Landes und
    keines Staates.



    Das
    Saarland


    Am
    27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der Saarvertrag abgeschlossen,
    worauf das Gebiet am 1. Januar 1957 als zehntes Land der BRD
    beigetreten ist und in Artikel 23 GG Aufnahme fand.



    Baden-Württemberg



    Das
    Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 aus den Ländern
    Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
    gegründet.


    Für
    solche Recherchen sind die Grundgesetze der einzelnen Jahrgänge
    hoch interessant. Dann kann man sehr genau verfolgen, wie viel sich
    immer verändert hat.



    Das
    Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt muss in einer
    Verfassung definiert sein. Das ist der Zweck einer Verfassung und
    macht einen souveränen Staat aus.



    Die
    Definition des Staatsgebietes, sprich des Geltungsbereiches definiert
    das Land in dem die Verfassung Geltung hat. Diese Definition muss ein
    Artikel der Verfassung klar zur Geltung bringen. Ein Verweis in der
    Präambel (Grundgesetz für die Bundesrepublik
    Deutschland)genügt nicht. Mit der Streichung des Artikel 23 GG
    kann das GG ebensogut Gültigkeit für Frankreich, Kanada
    oder den Mars besitzen. Damit du verstehst worauf ich hinaus möchte.





    Der
    2+4 Vertrag wurde am 12.
    September 1990 unterzeichnet



    nun
    halt dich fest. Urteil des BVerfG vom 25. September 1990


    „Übereinkommen
    zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“



    (BGBl.
    1990 Teil II S. 1274)



    Artikel
    4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die
    alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten
    Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
    Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin
    erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
    rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen
    Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher
    Gerichte und Behörden behandelt. Damit sind Bürger von
    Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.




    Oder
    auf deutsch: Das BVerfG hat den 2+4 Vertrag in Bezug auf Berlin und
    somit für ganz Deutschland, für nichtig erklärt


    *Ich
    werde mir jetzt erstmal das Urteil besorgen* :)









    Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:


    ..
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
    westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands
    neu organisiert. ...”




    Auch
    hier wieder ganz eindeutig: Die BRD war zu keiner Zeit ein Staat.



    Im
    Antrag der Bayerischen Staatsregierung vom 28. Mai 1973 durch
    Ministerpräsident Goppel zum Normenkontrollverfahren über
    den sogenannten Grundlagenvertrag heißt es unter B/I.,3:



    „Sowohl
    das Leugnen des Fortbestandes des Deutschen Reiches als auch das
    Verbot des Art. 4 Grundvertrag, für Gesamtdeutschland zu
    handeln, sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.“




    zu
    den Grenzen vom 31.12.1937 schau mal Artikel 116 GG


    ich
    suche das Urteil





    und
    dann habe ich diesen Knaller noch gefunden.



    (Aktenzeichen
    S 56 Ar 239/92) wie kann man die Unterlage bekommen?




    Das
    Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom
    19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so
    genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II,
    Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann,
    was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des
    sog. „ Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder
    Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
    Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes"
    am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“
    werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die
    Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der
    ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte
    auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen
    Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.


  • siehst
    du. Nun hast du es schwarz auf weiß. Ich habe nie etwas anders
    behauptet.


    Du hast Behauptet nirgenwo in den Einigungsverträgen würde Berlin erwähnt.


    Im Artikel 1 wird kein Wort mehr über die BRD
    verloren. Dort steht unmissverständlich; dass die BRD, die DDR
    und Berlin in einem vereinten DEUTSCHLAND aufgingen.


    Ich weis ja nicht, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil, dort steht nirgendwo das die BRD aufgelöst würde, was auch schwachsinnig ist, die BRD umfasst heute gesammt Deutschland, das ist Völkerechtlich anerkannt und daran ist auch nichts zu rütteln.


    Nichts anderes
    habe ich oben behauptet. Die BRD gibt es nicht mehr. Heute heißt
    es Deutschland. Deutschland ist die Bezeichnung unseres Landes und
    keines Staates.

    Ebend, der Staat heisst nämlich weiterhin BRD !


    [size=12pt]Das
    Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt muss in einer
    Verfassung definiert sein. Das ist der Zweck einer Verfassung und
    macht einen souveränen Staat aus.


    Das ist schlichtweg schwachsinn ! Völkerechtlich ist wird es definiert durch: STaatsgeit, Staatsvolk und Staatsgewalt, eine VErfassung ist dafür nicht erforderlich. Das ist Völkerrechtlich anerkannt und wird genauso in GB gehandthabt, GB hat auch keine Verfassung, siehtst GB damit nicht als Souveränen Staat an ? Und im übrigen was wäre das für ein Staat, deiner Logik nach, der zwar ein Staatsvol, und auch ein Staatsgebiet hat, aber keinerlei Staatsgewalt? Du vervreites hier unsinn !


    Die
    Definition des Staatsgebietes, sprich des Geltungsbereiches definiert
    das Land in dem die Verfassung Geltung hat. Diese Definition muss ein
    Artikel der Verfassung klar zur Geltung bringen.


    Schwachsinn ! Sowas wird gerne auf den Seiten von irgendwelchen Exilregierungen gerne behauptet, entspicht aber absolut nicht der Wahrheit, oder anders ausgedrück, es wird gelogen !


    Mit der Streichung des Artikel 23 GG
    kann das GG ebensogut Gültigkeit für Frankreich, Kanada
    oder den Mars besitzen. Damit du verstehst worauf ich hinaus möchte.



    Das ist mit verlaub gesagt schwachsinn !, denn die gültigkeit einer Verfassung richtet sich nicht nach irgendwelchen in der Verfassung festgelegten Grenzen. Sondern eine Verfassung ist grundsätzlich im Staatsgebiet gültig, deren Grenzen durchaus woanders festgelegt sind, z.B. in Verträgen. Oder gelten in Deutschen Botschaften die Verfassung nicht ?




    Artikel
    4: "Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die
    alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten
    Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
    Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin
    erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
    rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen
    Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher
    Gerichte und Behörden behandelt.


    Es geht hier um gerichtsentscheidungen die in Berlin oder in bezug auf Berlin von den Alliierten getroffen wurden. Hier steht keinesfalls das ÜBER BERLIN etnscheidunegn gefällt wurden.
    So und da Du ja probleme mit dem verstehen von Gesetzes Texten hast, hier mal die erklärung: Sollte ein Amerikanisches Gericht in Berlin einen Deutschen zu einer STrafe verurteilt haben so ist dieses Urteil auch weiterhin gültig und wird nicht dadaurch aufgehoben das die Amerikanischen Streitkräfte BErlin verlassen haben. Ist doch garnicht so schwer zu verstehen! Und da steht keinesfalls das die Entscheidungen der Alleirten Truppen ÜBER BERLIn weiterhin gültigkeit hätten.


    Damit sind Bürger von
    Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.


    DIeser Satz steht aber nicht im Original dort, und ist ausschliesslich deine eigene Fehlinterpretation des Artikels.


    Oder
    auf deutsch: Das BVerfG hat den 2+4 Vertrag in Bezug auf Berlin und
    somit für ganz Deutschland, für nichtig erklärt


    Daneben gegriffen, das steht dort nämlich nicht.


    ..
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
    westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands
    neu organisiert. ...”

    Ich darf das Urteil mal kurz vervollständigen:

    ...Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266])."


    Auch
    hier wieder ganz eindeutig: Die BRD war zu keiner Zeit ein Staat.


    Auch hier liegts Du voll daneben und stehst mit Deiner ansicht im krassen widerspruch zum Völkerrecht.


    (Aktenzeichen
    S 56 Ar 239/92) wie kann man die Unterlage bekommen?


    Schreib das Sozialgericht an, die mögen Dir bitte eine Kopie des Urteils zukommen lassen, kostte glaube ich 50ct pro seite.



    Das
    Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom
    19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so
    genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II,
    Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann,
    was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des
    sog. „ Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder


    Das hat das Sozialgericht mit nichten entschieden, denn dafür ist es schlichweg nicht zuständig, sollte es doch darüber entschieden haben, so wäre das Verfassungswiedrig und das Urteil somit hinfällig.


    Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
    Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes"
    am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“
    werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die
    Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der
    ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte
    auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen
    Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.


    Auch heir wieder die selbe haltlos begründung wie alles andere auch, der wegfall des Artikel 23 des GG hebt damit nur eine beschränkung der Gültigkeit des GG auf, keinesfalls aber die Gültigkeit des ganzen GG. Die gültigkeit ergibt sich u.a. durch Grenzverträge, und nicht weil es irgendwo in irgendeinem Gesetz oder Verfassung steht !

    Baloo
  • Hallo Baloo



    Sei mir nicht böse. Aber ich habe keine Lust mich weiter mit diesem
    Kappes zu beschäftigen. Du willst es scheinbar einfach nicht wahrhaben. Ich habe jetzt auch keine Zeit mehr auf deinen
    Beitrag einzugehen. Wenn du meinst du bist Staatsangehöriger der BRD
    solltest du einfach mal einen Staatsangehörigkeisausweis beantragen.
    Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird dir bescheinigen, dass du Staatsangehöriger des Staates
    Deutsches Reich bist und eben nicht der BRD! Einen Staat Namens BRD gibt es nicht.

    Übrigens: Der Personalausweis ist kein Staatsangehörigkeitsausweis. Der
    Personalausweis ist ein Dienstausweis. Wie der Name schon sagt
    Personalausweis. Er deklariert dich als Personal, als Mitarbeiter der "Deutschland AG"



    stmi.bayern.de/buerger/staat/s…ehoerigkeit/detail/05788/

    Gruß Agitator
  • Agitator schrieb:

    Hallo Baloo

    Sei mir nicht böse. Aber ich habe keine Lust mich weiter mit diesem
    Kappes zu beschäftigen.


    Was ist los, gehen Dir die Argumente aus ?


    Du willst es scheinbar einfach nicht wahrhaben.


    Weder ich, noch alle anderen Völkerechtler wollen es wohl nicht wahrhaben, aber Du ?


    Ich habe jetzt auch keine Zeit mehr auf deinen
    Beitrag einzugehen.


    Klar, wenn Die Argumente fehlen, ziehst Du Dich gerne zurück.


    Wenn du meinst du bist Staatsangehöriger der BRD


    Meine Staatsangehörigkeit ist Deustch, und als Deutscher Staatsangehöriger lebe ich in der Bundesrepublick Deutschland.


    solltest du einfach mal einen Staataangehörigkeitsausweis beantragen.


    Ich wüsste nicht wofür ich so einen brauchen sollte, ich habe einen Personalausweis, der langt zur identifikation allemal.


    Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird dir bescheinigen, dass du Staatsangehöriger des Staates
    Deutsches Reich bist und eben nicht der BRD! Einen Staat Namens BRD gibt es nicht.


    Darum geht es hier doch garnicht, warum versuchst Du immer von den wesentlichen Punkten abzulenken ? Ich habe Deutlich deine Sichweise widerlegt, und meine Sichweise dekt sich mit der von soweit allen Völkerechtlern dieser Erde. Und nochmal, das Deutsche Reich ist seit 1990 vollumfänglich Identisch mit der Bundesrepublick Deutschland. Was Identität bedeutet habe ich schon ausgeführt, da nützen auch Deine ständigen Nebelwurf Aktionen nichts. Du stehts mit Deiner Meinung ziemlich alleine auf weiter Flur, vielleicht sollte Dir das mal etwas zu denken geben.

    Für alle anderen die wirklich wissen möchten was es mit dem Deutschen Reich und der BRD ausfsich hat, und warum das Märchen von der nicht existierenden BRD und der doch wieder auferstandenen Reichsregierung seit 1985 die Runde macht:

    http:\\krr-faq.net

    Baloo
  • Abraxas schrieb:

    Was politische Themen angeht ist die liebe Pegasus aber schonmal Schwester Rabiata. (an alte Themen über Steinmeyer denkt) *grinst*
    Ich achte da schon drauf, dass jemand vom Team nicht in seiner Leidenschaft zu sehr nach vorne geht oder die Kanonen spannt.

    :thumbsup: Oh ja, daran kann ich mich auch noch gut erinnern!!! Du hast absolut Recht lieber Abraxas! In Zukunft werde ich mich zügeln....versprochen!

    @Baloo

    An deinen Beiträgen fällt mir oft auf, daß du häufig die Wörter "Schwachsinn, Unsinn usw." benutzt. Das tust du gerade dann, wenn dir keine Argumente mehr einfallen. Das ist wirklich auffällig. Kein Wunder, daß die anderen Benutzer irgendwann das Hundtuch werfen.... Das ist einfach nicht fair....
  • Baloo schrieb:





    Agitator schrieb:

    Hallo Baloo

    Sei mir nicht böse. Aber ich habe keine Lust mich weiter mit diesem
    Kappes zu beschäftigen.


    Was ist los, gehen Dir die Argumente aus ?

    Ich habe jetzt auch keine Zeit mehr auf deinen
    Beitrag einzugehen.



    Klar, wenn Die Argumente fehlen, ziehst Du Dich gerne zurück. Staatsangehörigkeit ist Deustch, und als Deutscher Staatsangehöriger lebe ich in der Bundesrepublick Deutschland.


    Baloo
    Nein lieber Baloo - umgekehrt wird ein Schuh draus! Entweder kannst oder willst du es nicht sehen...schade!

  • An deinen Beiträgen fällt mir oft auf, daß du häufig die Wörter "Schwachsinn, Unsinn usw." benutzt. Das tust du gerade dann, wenn dir keine Argumente mehr einfallen. Das ist wirklich auffällig. Kein Wunder, daß die anderen Benutzer irgendwann das Hundtuch werfen.... Das ist einfach nicht fair....


    Sorry, aber wenn ich einen Sachverhalt schon vorher geklärt habe, dieser aber wieder in ähnlicher Form auftaucht, soll ich dann meine ganze erklärung nochmals wiederholen ? Schwachsinn und Unsinn bezieht sich dann auf diese Aussagen, die vorher schon eindeutig wiederlegt wurden.

    Baloo


  • Nein lieber Baloo - umgekehrt wird ein Schuh draus! Entweder kannst oder willst du es nicht sehen...schade!


    Da gibt es nichts zu sehen, es ist ebend definitiv anders als ihr es hier darstellt. Schönes beispiel ist das Zitieren des Bundesverfassungsgerichtsbeschluss von 1973, da wird gerne mal der Passus der Identität unter den Tisch fallen gelassen. Und wenn ich das hier anmerke wird nichtmal darauf eingegangen. Schon komisch, dieser Teil des beschlusses ist nämlich recht wichtig :) Auch auf alle anderen hinweise und wiederlegungen von mir wird nicht eingegangen, lässt nur den schluss zu das Agitator da ebend argumentativ wohl in einer Sachgasse steckt. Und die Flokeln mit "Keine Lust, oder keine Zeit" zeugen einfach davon das er auf meine Einwände schlicht nichts zu erwiedern hat.

    Ich gehe hier auch nicht davon aus das ich die "Reichsideologen" überzeugen kann, das will ich auch garnicht. Mir geht es nur darum den anderen Mitlesern hier aufzuzeigen, auf welch wackeligen und teils abstrusen behauptungen das ganze aufgebaut ist, und mit welchen Nebelgranaten da gern geworfen wird um ihre behauptungen zu untermauern.

    Baloo