Die Oppositionelle meldet sich zurück

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  • Die Oppositionelle meldet sich zurück

    ein sehr positiver rundbrief hat mich gerade von Klaus Krusche und seiner Oppositionellen erreicht
    gute nachrichten für alle die diese seite gerne gelesen haben und sich jede woche auf den oft ironisch/treffenden kommentar der woche gefreut haben



    Liebe Freunde!

    Ich denke, es ist an der Zeit, daß ich mich wieder einmal bei allen meinen damaligen Rundbrief-Abonnenten der Homepage "Die Oppositionelle" melde.

    Viele Leser haben mich angeschrieben und sind voll Sorge, daß ich ausgewandert oder im Gefängnis wäre.

    In dieser Hinsicht kann ich alle beruhigen. Nein, auswandern würde ich sofort, wenn ich jünger und vermögender wäre und um mich ins Gefängnis zu stecken, dazu bin ich einfach nicht "radikal" genug.

    So versucht man mich eben finanziell fertig zu machen und zu kriminalisieren. Einige liebe Menschen, bei denen ich mich, an dieser Stelle, noch einmal herzlich bedanken möchte, haben mich mit Solidaritätsspenden unterstützt, die zumindest zur Bezahlung der Anwaltskosten gereicht haben.

    Wie ist es mir, in der Zwischenzeit, ergangen?

    Daß ich, unter etwa 400 Themen auf meiner Homepage auch das Thema Holocaust benannt habe, war sicher ein Fehler. Doch meine HP würde auch heute noch existieren, wenn sie nicht von einem Psychopaten, einem Studenten der THEOLOGIE, Herrn Benjamin Schöler aus Greifswald, angezeigt worden wäre. Als sich dann die Anzeigen häuften und auch von Seiten des Staatsschutzes kamen, und selbst ein Text, den ich als Rundbrief verschickt hatte, angezeigt wurde, habe ich mich entschlossen (erst einmal) alles zu beenden.

    Mein Gerichtsordner ist inzwischen gut gefüllt. Anklagen, Urteile, Einlassungen meinerseits. Um nur einiges zu nennen. Ich möchte Sie mit den Details nicht langweilen. Falls Sie allerdings Interesse an der Hetzjagd auf mich haben sollten, schicke ich Ihnen gern entsprechende Unterlagen zu.


    Warum schreibe ich Ihnen heute diesen Brief?

    Weil ich enorm dazu gelernt habe, da ich mich, zu meiner Verteidigung, nun intensiv mit der Thematik vertraut gemacht habe. Deshalb möchte ich Sie bitten, dies, falls Sie es bisher noch nicht gemacht haben, auch zu tun. Informieren Sie sich allseitig - wenn Sie wollen auch bei mir - über die wahren Hintergründe der Holocaust-Legende und der enorm schädlichen Einflüsse auf die Weltpolitik der Zionisten.

    (Ich schreibe absichtlich nicht "Juden", da es eine große Anzahl von klar denkenden Menschen aus dieser Religionsgemeinschaft gibt. Und sie werden immer mehr.)

    Und informieren Sie sich bitte über folgende Fakten:

    Das Deutsche Volk lebt in einem Gebiet, daß auch heute noch das Deutsche Reich ist und durch fremde Gewalt bewußt handlungsfähig gehalten wird.

    Allen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland lag das Grundgesetz zu Grunde, welches nie vom Deutschen Volk ratifiziert wurde und darüber hinaus von den Alliierten nur zum Zwecke der Ratifizierung durch das Deutsche Volk genehmigt war. Es sollte durch eine, vom Volk beschlossene, Verfassung ersetzt werden. Statt dessen ist am Grundgesetz so oft geändert worden, daß es jetzt nur noch ein Flickwerk ist.

    Der heutige Art. 23 GG enthält, statt der an dieser Stelle von den Vätern des Grundgesetzes zwingend vorgeschriebenen Festlegung des Geltungsbereichs, nur noch Floskeln über eine verfassungslose EU! Diese stellen keinen Geltungsbereich eines Grundgesetztes oder Existenzrecht der BRD dar.

    Diese Tatsache muß sich rumsprechen !!!

    Ich gehöre inzwischen zu der Gruppe, die für die Wiedereinsetzung der Verfassung des Deutschen Reiches eintritt. Lassen Sie sich nicht von Sprüchen wie "Volksverhetzer, Spinner, ewig gestrige" und schlimmere verunsichern. Jeder, der von öffentlicher Seite bei uns mit Schmutz beworfen wird, dem sollten Sie zuhören. (Es muß ja nicht sein, daß er nun Recht hat, dafür sind Sie ja nun selbst denkend genug!) Ein Mensch, wie der Staatspräsident des Iran, der als Irrer tituliert wird, besitzt eine weit höhere Intelligenz als Bush und seine Vasallen zusammen.


    Was nun meine weitere Internettätigkeit anbetrifft, muß ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Noch habe ich nicht alle Gerichtstermine hinter mir. Noch habe ich nicht "das Ende der Fahnenstange" erreicht. Natürlich wird, bei Gerichtsterminen, als Plus gewertet, daß ich meine HP aus dem IN genommen habe, was sich allerdings keineswegs strafmildernd auswirkt.


    Ich wünsche allen Glück und Gesundheit ... und FRIEDEN

    Klaus Krusche


    P.S.: Dies ist ein einmaliges Schreiben - keine Neuauflage des Rundbriefes. (noch nicht!)

    Und an den, oder die, aus dieser Runde, welche sich als "U-Boot" bei mir eingeschlichen hatten:
    Ihre Anzeige hat zu keinem Erfolg geführt!
    Müssen Sie nun Ihr Honorar zurückzahlen?
  • Betreff: Nachtrag

    Gestern fand eine Berufungsverhandlung, zu zwei Urteilen gegen mich, statt.
    Natürlich endete sie, wie vermutet, mit einem neuen Straf-Urteil. Einziger Erfolg: Beide Strafen wurden zu einer zusammengefasst... zu 80 Tagess
    ätzen à 28 Euro (da ich zur "Unterschicht" gehöre).

    Hier mein "Vortrag an das Gä
    stepublikum". Die "Juristen" (Staatsanwalt, Richterin, selig schlummernde Schöffen...) zeigten sich davon wenig beeindruckt.



    Einlassung zur Berufungsverhandlung. Berlin, den 18.10.2006

    Bis Anfang Juni 2006 hatte ich eine private, kritische Homepage im Netz. Sie nannte sich "
    Die Oppositionelle" mit dem Obertitel [size=10pt]"[/size]Daten [size=10pt]-[/size] Fakten [size=10pt]-[/size] Hintergr[size=10pt]ü[/size]nde[size=10pt]"[/size]. Unter etwa 400 Beitr[size=10pt]ä[/size]gen befand sich auch eine Einleitung, nebst Link, zu einem Fremdtext: [size=10pt]"[/size]Die verbotene Wahrheit[size=10pt]"[/size]. Dazu erhielt ich einen e-Brief einer [size=10pt]"[/size]freiwilligen Selbstkontrolle des Internet[size=10pt]"[/size]. Obwohl ich der Meinung war, da[size=10pt]ß[/size] diese doch lieber nach Kinderpornos u. [size=10pt]ä[/size]. Ausschau halten sollten und ich mich, auf meiner HP, ausdr[size=10pt]ü[/size]cklich von Links zu Fremdseiten distanziert hatte, l[size=10pt]ö[/size]schte ich diesen Text. Doch der Anzeigerstatter hatte mich auch beim Staatsschutz angezeigt und ich erhielt eine Vorladung zum LKA. Dem folgte ein Strafbefehl zu 70 Tagess[size=10pt]ä[/size]tzen [size=10pt]à[/size] 30 Euro, gegen den ich nat[size=10pt]ü[/size]rlich Einspruch einlegte. Dann kam es zur Verhandlung. Wir (die Zuh[size=10pt]ö[/size]rer und ich) wurden schon im Vorfeld als Rechtsradikale eingestuft (c[size=10pt]a[/size] 20 Polizisten waren anwesend). Weder der Richter, noch der Staatsanwalt, akzeptierten meine Erkl[size=10pt]ä[/size]rungen oder die Antr[size=10pt]ä[/size]ge meines Anwalts.

    Der letzte Satz des Richters klingt mir auch heute noch im Ohr:
    [size=10pt]"[/size]Und jetzt raus hier![size=10pt]"[/size]

    Jedoch sollten wir, ich und die Zuh
    [size=10pt]ö[/size]rer, dem Staatsanwalt dankbar sein. Denn er hat uns ausgiebig aus dem angezeigten Text vorgelesen, mit dem ich mich selbst vorher gar nicht so intensiv befa[size=10pt]ß[/size]t hatte. Die Autoren des Textes [size=10pt]"[/size]Die verbotene Wahrheit[size=10pt]"[/size] freuen sich, seit dieser Zeit, [size=10pt]ü[/size]ber st[size=10pt]ä[/size]ndig steigende Zugriffszahlen, denn dieser Text ist weiter im Internet abruf- und lesbar. Auch dem Herrn Sch[size=10pt]ö[/size]ler, der mich mehrfach angezeigt hat, sollte ich dankbar sein, denn erst nach dieser Verhandlung habe ich mich intensiv mit dem Sachverhalt befa[size=10pt]ß[/size]t und viele neue Erkenntnisse (und Freunde) gewonnen.


    Herr Sch
    [size=10pt]ö[/size]ler suchte weiter und wurde auf meinem Server f[size=10pt]ü[/size]ndig. Nachdem ich erfuhr, da[size=10pt]ß[/size] es sich bei ihm um einen Studenten der Theologie handelte, war ich fest davon [size=10pt]ü[/size]berzeugt, da[size=10pt]ß[/size] sich seine Anzeige gegen das Buch [size=10pt]"[/size]Der Pfaffenspiegel[size=10pt]"[/size] richtet und nahm das Vorwort des Buches und den Link zum Buch aus meiner Homepage. Doch es ging um eine Rezension dieses Buches, geschrieben von einem seri[size=10pt]ö[/size]sen amerikanischen Journalisten, dessen Text ich allerdings nie auf meinen Seiten gefunden habe. Da mich Herr Sch[size=10pt]ö[/size]ler mehrmals angezeigt hat und ich sonst nie die Sachverhalte abgestritten habe, frage ich Sie: [size=10pt]"[/size]Warum sollte ich es in diesem einen Fall tun[size=10pt]?[/size]"


    Meine Recherchen zum Begriff Holocaust haben ergeben:

    Im Duden der DDR, welcher bis 1990 auch in den alten Bundesl
    [size=10pt]ä[/size]ndern als Rechtschreibregelwerk akzeptiert wurde, ist das Wort [size=10pt]"[/size]Holocaust[size=10pt]"[/size][size=10pt]ü[/size]berhaupt nicht enthalten. Weder mit c, noch mit k. In der neueren Ausgabe steht zwar der Bergriff, doch die Definition lautet: [size=10pt]"[/size]T[size=10pt]ö[/size]tung einer gro[size=10pt]ß[/size]en Zahl von Menschen, bes. der Juden in der Zeit des Nationalsozialismus.[size=10pt]"[/size] Besonders der Juden also, aber keinesfalls ausschlie[size=10pt]ß[/size]lich die Juden betreffend.

    Jetzt geh
    [size=10pt]ö[/size]re ich zu den Revisionisten!

    Ich fordere allerdings nicht die Revision des gesamten Paragraphen 130 StGB, da auch ich gegen Volksverhetzung bin. ( Man k
    [size=10pt]ö[/size]nnte diesen zum Beispiel sehr gut anwenden, gegen solche Individuen, die "Deutschland verrecke!" br[size=10pt]ü[/size]llen!) Ich habe nur etwas gegen die Abs[size=10pt]ä[/size]tze 3 und 4. Diese sind auf Druck des Zentralrates der Juden in das deutsche Strafrecht eingef[size=10pt]ü[/size]gt worden.

    Ihre Inhalte erinnern sehr stark an den Befehl der Inquisition: "Als Ketzer dem Feuertod ist zu
    [size=10pt]ü[/size]berantworten, wer bekennt, da[size=10pt]ß[/size] er nicht an die Lehren der alleinseligmachenden Katholischen Kirche glaube." Denn der "Holocaust" ist ein rein dogmatisch-ideologischer Begriff.

    In Wirklichkeit ist der "Holocaust" ein Repressionsmittel des Glaubens, nicht aber des Wissens. Weil der
    [size=10pt]"[/size]Holocaust[size=10pt]"[/size] ein riesenhaftes Gesch[size=10pt]ä[/size]ftsunternehmen ist, wird dieser Begriff auch wie ein eingetragenes Warenzeichen betrachtet. Das ist er aber nicht.

    - Ich bin fast 70 Jahre alt und habe in meinem Leben nie etwas Strafbares begangen. Selbst in Flensburg habe ich nicht einen einzigen Punkt.
    - Ich lehne als Pazifist jede Gewalt ab. Egal von welcher Seite sie ausge
    [size=10pt]ü[/size]bt wurde oder wird.
    - Ich achte jeden Glauben, solange er nicht zum Fanatismus f
    [size=10pt]ü[/size]hrt.
    - Ich war nie in einer Partei und werde diesem Grundsatz auch weiter treu bleiben.
    - Ich wehre mich,
    und wenn es sein mu[size=10pt]ß[/size], bis zum Internationalen Gerichtshof, dagegen, da[size=10pt]ß[/size] ich ein Mensch, der f[size=10pt]ü[/size]r Recht und Gerechtigkeit eintritt, den Titel [size=10pt]"[/size]Volksverhetzer[size=10pt]"[/size] angeh[size=10pt]ä[/size]ngt bekommen soll. Es geht um meine Ehre !

    Im Laufe meiner Recherchen habe ich aber noch eine viel wesentlichere Erkenntnis gewonnen:


    Das Deutsche Volk lebt in einem Gebiet, da
    [size=10pt]ß[/size] auch heute noch das Deutsche Reich ist und durch fremde Gewalt bewu[size=10pt]ß[/size]t handlungsf[size=10pt]ä[/size]hig gehalten wird.

    Allen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland lag das Grundgesetz zu Grunde, welches nie vom Deutschen Volk ratifiziert wurde und dar
    [size=10pt]ü[/size]ber hinaus von den Alliierten nur zum Zwecke der Ratifizierung durch das Deutsche Volk genehmigt war. Es sollte durch eine, vom Volk beschlossene, Verfassung ersetzt werden. Statt dessen ist am Grundgesetz so oft ge[size=10pt]ä[/size]ndert worden, da[size=10pt]ß[/size] es jetzt nur noch ein Flickwerk ist.

    Der heutige Art. 23 GG enth
    [size=10pt]ä[/size]lt, statt der an dieser Stelle von den V[size=10pt]ä[/size]tern des Grundgesetzes zwingend vorgeschriebenen Festlegung des Geltungsbereichs, nur noch Floskeln [size=10pt]ü[/size]ber eine verfassungslose EU! Diese stellen keinen Geltungsbereich eines Grundgesetztes oder Existenzrecht der BRD dar.

    Ich will, hier an dieser Stelle, keine langen Vortr
    [size=10pt]ä[/size]ge [size=10pt]ü[/size]ber dieses Thema halten, denn Sie kennen diese Tatsachen.

    Meine Verurteilungen erfolgten
    [size=10pt]"[/size]Im Namen des Volkes[size=10pt]"[/size]. Es wird doch wohl die Frage gestattet sein: [size=10pt]"[/size]Welchen Volkes[size=10pt]"[/size][size=10pt]?[/size]

    Im Artikel 116 GG, Absatz 1 steht:
    [size=10pt]"[/size] Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangeh[size=10pt]ö[/size]rigkeit besitzt oder als Fl[size=10pt]ü[/size]chtling oder Vertriebener deutscher Volkszugeh[size=10pt]ö[/size]rigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abk[size=10pt]ö[/size]mmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.[size=10pt]"[/size]

    In meinem Ausweis steht unter Staatsangeh
    [size=10pt]ö[/size]rigkeit [size=10pt]"[/size]Deutsch[size=10pt]"[/size]. Doch den Staat [size=10pt]"[/size]Deutsch[size=10pt]"[/size] gibt es nicht!


    Und was soll ich geleugnet haben
    [size=10pt]?[/size] Ich pers[size=10pt]ö[/size]nlich habe in meiner damaligen Homepage keine Kommentare zu diesem Thema abgegeben und meine Leser stets darauf hingewiesen, da[size=10pt]ß[/size] alle Texte rein informativ sind und jeder selbst entscheiden soll, was er f[size=10pt]ü[/size]r richtig und wichtig h[size=10pt]ä[/size]lt.

    In diesem Zusammenhang empfehle ich das "ef-magazin Nr. 65, 2006" herausgegeben u. a. von prominenten Juden, hochkar
    [size=10pt]ä[/size]tigen Akademikern und Wissenschaftlern. Diese Ausgabe widmet sich intensiv dem Thema einer internationalen Holocaust-Konferenz des Iran, auf der Bef[size=10pt]ü[/size]rworter wie Bestreiter zu Wort kommen werden. Ich bin sehr gespannt, welche Seite nun Recht bekommt und wie die deutsche Justiz darauf reagiert.

    Wie lange soll hier noch die freie Forschung mit Kerkerhaft unterdr
    [size=10pt]ü[/size]ckt werden[size=10pt]?[/size] Wie lange noch soll denkf[size=10pt]ä[/size]higen Menschen verboten werden, Fragen zu stellen[size=10pt]?[/size]


    Danke f
    [size=10pt]ü[/size]r Ihre Aufmerksamkeit


    ----

    Klaus Krusche

    Und hier vielleicht noch - da ich einmal dabei bin - mein heutiger Bericht
    [size=10pt]ü[/size]ber die gestrige Verhandlung:

    Es waren gen
    [size=10pt]ü[/size]gend Freunde anwesend um die Farce zu bezeugen. Mehrere Zeitungsredaktionen wurden vorher von mir angeschrieben, von denen allerdings kein einziger gekommen ist.

    Mein Anwalt Hatte zwei "Verhandlungen" in den zur
    [size=10pt]ü[/size]ckliegenden Tagen hinter sich gebracht. Haarstr[size=10pt]ä[/size]ubende Proze[size=10pt]ß[/size]f[size=10pt]ü[/size]hrungen mit Schandurteilen. Er war deshalb so in Rage, da[size=10pt]ß[/size] er bei mir im Proze[size=10pt]ß[/size] ausgerastet w[size=10pt]ä[/size]re, was auch f[size=10pt]ü[/size]r mich nicht gut gewesen w[size=10pt]ä[/size]re. Deshalb hat er nur einen Antrag zur Aussetzung des Verfahrens bis zur Kl[size=10pt]ä[/size]rung der Rechtm[size=10pt]äß[/size]igkeit des [size=10pt]§[/size] 130 vom Bundesverfassungsgericht abgegeben und dann den Saal verlassen.

    Seine Anlage zum Text:
    " Der verfassungsrechtlich h
    [size=10pt]ö[/size]chst bedenkliche [size=10pt]§[/size] 130 Abs. 3 StGB ( sp[size=10pt]ö[/size]ttisch "Holocaustmaulkorbgesetz" genannt ) , der Staatsanwaltschaften und Gerichten bereits seit dem Jahr 1994 als Vorwand dient, um Andersdenkende , meist
    v
    [size=10pt]ö[/size]llig integre Pers[size=10pt]ö[/size]nlichkeiten , zu kriminalisieren und den bankrotten Staatshaushalt auf deren Kosten zu bereichern, wird von zahlreichen Juristen f[size=10pt]ü[/size]r verfassungswidrig ( soll hier hei[size=10pt]ß[/size]en "grundgesetzwidrig" ) gehalten.
    Bisher war aber kaum bekannt, da
    [size=10pt]ß[/size] bereits am 11.4.1984 die Regierung Kohl einen Versuch unternahm, eine mit der genannten Vorschrift gleichbedeutende Regelung in den [size=10pt]§[/size] 140 StGB ( Straftatbestand des Belohnens und Billigens von Straftaten ) zu integrieren. Der damalige Gesetzesentwurf war mit der heutigen, in den Volksverhetzungs-Paragraphen integrierten Regelung wortgleich ! Das Gesetzesvorhaben scheiterte an dem Widerstand des Bundesrats, der sich in seiner Stellungnahme ganz eindeutig dazu bekannte, da[size=10pt]ß[/size] die geplante Neuregelung wegen Verstosses gegen das Bestimmtheitsgebot und wegen Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit ( Art. 5 GG ) verfassungswidrig war. Diese Stellungnahme war nach ausf[size=10pt]ü[/size]hrlichen Gutachten der Landesjustizverwaltungen entstanden , wie der Bundesrat selbst ausf[size=10pt]ü[/size]hrte ! (Siehe Anlage - Ist doch DER Hammer, oder[size=10pt]?[/size] Klaus)
    Was aber nun reiner Irrsinn ist: Die damalige Auffassung der Landesjustizverwaltungen und des Verfassungsorgans Bundesrat zu vertreten, setzt heute ehrliche B
    [size=10pt]ü[/size]rger der Gefahr aus, strafrechtlich verfolgt zu werden ! Es wurden bereits Demonstrationen verboten, die sich die Forderung nach Abschaffung des [size=10pt]$[/size] 130 III StGB zu eigen gemacht hatten ! Es wurde behauptet, die Forderung sei selbst Volksverhetzung ! Selbst Oberverwaltungsgerichte vertraten diesen totalit[size=10pt]ä[/size]ren Unfug !"

    Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wurde, nach einer Pause, abgelehnt, mit der Begr
    [size=10pt]ü[/size]ndung das BVG habe den [size=10pt]§[/size] 130 bereits als verfassungsgem[size=10pt]äß[/size] beurteilt. Meine Antwort darauf an den Staatsanwalt:

    Na logisch!! Die Zus
    [size=10pt]ä[/size]tze in diesem Paragraphen sind ja nicht nur in Deutschland eingef[size=10pt]ü[/size]gt worden, sondern auf Dr[size=10pt]ä[/size]ngen der Weltjuden im gesamten Europa. (Ich glaube die Schweiz ist das einzige Land, die diesen Passus nicht in ihren Gesetzen hat) In allen europ[size=10pt]ä[/size]ischen L[size=10pt]ä[/size]ndern m[size=10pt]ü[/size]ssen Holocaustgedenktage abgehalten werden und so weiter.... Da kann sich die BRD nicht ausklinken!

    Im ersten Proze
    [size=10pt]ß[/size] wurde ich zu 70 Tages[size=10pt]a[/size]tzen verurteilt. Das empfand selbst der Staatsanwalt als etwas zu hoch und schlug eine Reduzierung auf 50 vor. Auch das zweite Urteil (50 Tagess[size=10pt]ä[/size]tze) wurde reduziert, so da[size=10pt]ß[/size] letztendlich eine Gesamt-Strafe von 80 Tagess[size=10pt]ä[/size]tzen raus gekommen ist. Aber ohne Strafe geht es nun mal bei Leugnung des Holocaust nicht ab. Der Staatsanwalt hat rumgeeiert. "Solange dieses Gesetz G[size=10pt]ü[/size]ltigkeit hat, mu[size=10pt]ß[/size] ich Sie danach betrafen lassen." Ich habe ihm geantwortet: "Ich war ein DDR-B[size=10pt]ü[/size]rger. Auch dort wurden Menschen nach "g[size=10pt]ü[/size]ltigen Gesetzen" eingesperrt und bestraft. Wegen Republikflucht und auch wegen versuchter Republikflucht. Wo ist hier der Unterschied[size=10pt]?[/size]"

    Benjamin Sch
    [size=10pt]ö[/size]ler hatte sich seine Haremsdamen mitgebracht, die ihn bewundernd anstarrten. Ich habe ihn allerdings mit v[size=10pt]ö[/size]lliger Mi[size=10pt]ß[/size]achtung gestraft. Das, was diese mediengeilen Psychopaten am meisten trifft, ist das v[size=10pt]ö[/size]llige Desinteresse an ihnen.

    Ja, nun geht es nat
    [size=10pt]ü[/size]rlich weiter. Der nächste Schritt ist die Anrufung des Revisionsgerichtes. Die schicken, in solchen F[size=10pt]ä[/size]llen, erfahrungsgem[size=10pt]äß[/size] in einer Woche einen Brief zur[size=10pt]ü[/size]ck, da[size=10pt]ß[/size] die Revision abgelehnt wird. Na und[size=10pt]?[/size] Ich gehe weiter!

    Mit mir nicht, Kanallien!

    Volkstreue Grüße


    Klaus Krusche
  • Mhm, schwierig zu verstehen, das Juristen-Deutsch.
    Es ist auch verwirrend, vor einem Richter zu stehen, mit Anwalt und bestens vorbereiteten Dokumenten und Nachweisen, und dieser ignoriert das alles und verdonnert einen. In diesem Moment habe ich gelernt, das geschriebenes Recht nicht gleich entschiedenem Recht ist. Warum weis ich nicht. Ich verstehe nicht, wie man unabh?ngig sein kann und dann doch irgendwie betriebsblind in eine Richtung entscheidet.
    Das deutsche Rechtssystem ist mir ein R?tzel, bis heute.
    *gr?bel-schultern zuckt*
  • Gar nicht schwer zu verstehen!

    Hallo ?shak,

    du kennst vielleicht das gefl?gelte Wort: "Recht haben ist eine Sache, aber Recht bekommen eine ganz andere!"

    Gerade in so politischen Sonderf?llen gibt es sehr wohl Vorgaben wie so ein Fall zu "richten" ist. Richter sind nicht unabh?ngig. Das scheint nur so. Schon die Tatsache, dass sie berufen werden, zeigt auf, dass eine kleine Gruppe Menschen existiert, die entscheidet wer im juristischen Betrieb Richter werden darf. F?r wen entscheiden sie sich? Nat?rlich f?r einen der ihren. Den, mit dem richtigen Parteibuch. Den mit der Mitgliedschaft im richtigen Golfclub, bei den Rotariern oder wo auch immer. In diesen Kreisen wird die Zahl der involvierten Menschen so klein, dass "man sich kennt". So ist es einfach der Rechtsprechung im Land bei bestimmten Vergehen auch eine entsprechende Richtung zu geben.

    Auch bei der "Auslegung" der Gesetze gibt es Spielraum. Das Juristendeutsch wurde erfunden, weil gesprochene Sprache unscharf ist, also Menschen zwar Worte gebrauchen, diese aber nicht nach ihrem genauen Wortsinn verwenden. Die Notwendigkeit klarer Regelungen f?hrte zu dieser von seltsamen Ausdr?cken durchflochtenen Sprache, die nur Juristen verstehen. Aber auch diese Formulierungen sind "auslegbar". Nur eben auf h?herem Niveau. So ist man immer auf das Wohlwollen des Richters angewiesen, ob man nun Recht bekommt, oder eben nicht.

    Schlimm wird es, wenn man eine Person trifft, die zwar Richter ist, aber keine Entscheidung treffen mag, weil sie ja nichts falsches tun will. Oder im anderen extrem, wie im obigen Fall, auf eine vorgefa?te Meinung und das Standardverfahren trifft. Nach Aktenlage den Hohlokwast geleugnet?
    Frage an den Staatsanwalt: "Ist die Papierlage eindeutig?" - "Ja?" - "50 Tagess?tze" Widerspruch gilt als wiederholtes Leugnen, angebliche Gegenbeweise vorlegen als Volksverhetzung. Fertig ist das Inquisitionsverfahren. Und der breiten Masse der unerfahrenen, nicht betroffenen B?rger teilt man kurz mit: Wieder wurde ein unbelehrbarer Nazi seiner gerechten Strafe zugef?hrt. Verfahren geschlossen.

    Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen wie es l?uft, oder?
    nenn mich EO
    zu Ende denken
  • Also Eo, da? erschreckt mich. Was das betrifft bin ich sowiso recht naiv.
    Ich w?rde auf diese "Standartsituation" mit einer Verleumdungsklage gegen den Richter und die Staatsanwaltschaft reagieren. Wenn ich als "Rechts" eingestuft werden w?rde. W?rde man mich Nazi nennen, w?rde ich die Herren glatt mal ?ber die Wortbedeutung und Geschichte dieses Wortes unterrichten und erst recht Klage einreichen.

    Mir hat ein Anwalt mal gesagt: "Guter Rat ist teuer. Gutes Recht, erst recht." Das mal hier als Schlu?satz.

    *winks*
  • Ich bin sowas von unpolitisch.
    Kann mir nicht vorstellen in einer zu landen deswegen.

    Witzigerweise ist mir folgendes aufgefallen:

    Justizia schaut mit verbundenen Augen nach....rechts....*gg*

    Ich bin f?r unser Rechtsystem in Sachen Politik nicht geschaffen. Bin einfach zu naiv.
  • sie schaut nach rechts aber von wem aus gesehen? vom betrachter? oder von ihr aus?

    ich bin sehr politisch dennoch gibt es keine partei die so 100% meine ansichten vertreten w?rde dass ich ihr anheimfallen k?nnte
    Es ist schon ein Unterschied, ob ein Halbidiot die volle Wahrheit
    oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.
  • anarchie geht nicht mal im tierreich. man braucht weisungen und leute die einem sagen was geht und was nicht.
    und wenn wie gesagt der "diktator", "kaiser" "leitwolf" oder "Anf?hrer" die richtigen wege geht ist das eine gute sache.

    selbsts?chtige? wo sind die? das sich jeder selbst erstmal der n?chste ist, ist klar aber es gibt durchaus noch menschen mit idealen auch in der politik.
    das man dann und wann etwas anderes tun muss weil einem konzerne auf die f?sse treten das ist normal und das geh?rt zu einer demokratie.
    Es ist schon ein Unterschied, ob ein Halbidiot die volle Wahrheit
    oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.
  • Wenn man jemanden brauch daf?r ist man kein Anarchist.
    Man bedenke nur mal Kants Definition von Aufkl?rung.

    Wer andere brauch um klarzukommen ist wohl sehr wahrscheinlich zu bl?de, zu faul, zu gierig oder hat irgendein anderes schweres Laster.

    Anarchi bedeutet n?mlich auch, da? jeder Einzelne von sich aus weil er wei? das es notwendig ist, seinen Teil f?r die Gemeinschaft beitr?gt.

    Man brauch keine Posten oder Machtbereiche, sondern nur verschiedene
    Verantwortungsbereiche die dem Ganzen dienen.

    Wer das nicht versteht ist wohl noch nicht "reif" genug. *g*
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • Wer das nicht versteht ist wohl noch nicht "reif" genug. *g*


    oder derjenige ist noch nicht reif genug es zu verstehen, das anarchie in unsererer zeitlinie bzw. zum gegenw?rtigen zeitpunkt, in keinem einzigen land funktionieren w?rde :)
    das klappt bestenfalls noch einigermassen mit einer kleinen und netten nachbarschaft :)

    in wirklichkeit braucht man tats?chlich keinen anderen um klar zu kommen...
    auch talentbefreite.....gewisse regeln und wertevorstellungen jedoch schon
    wenn man in einer gemeinschaft zusammenlebt, meiner meinung nach.

    anarchie ist was f?r tr?umer .... zumindest heute noch.

    Anarchi bedeutet n?mlich auch, da? jeder Einzelne von sich aus weil er wei? das es notwendig ist, seinen Teil f?r die Gemeinschaft beitr?gt.


    sch?ne defenition, abraxas :)
    auch wenn es v?llig unabh?ngig von irgendeinem system ist....es m?ssen bestimmte notwendigkeiten vorhanden sein
    um miteinander so sch?n umzugehen :)


    gruss