"Apollon" schrieb:
Wenn ich darauf keine Antwort bekomme, setze ich mich persoehnlich dafuer ein dass du "gehst".
Dann tue es, ich habe bereits gesagt, unter welchen Bedingungen ich dir antworte
"Apollon" schrieb:
Wenn ich darauf keine Antwort bekomme, setze ich mich persoehnlich dafuer ein dass du "gehst".
"ABRAXAS" schrieb:
Gleichzeitig lehne ich es aber auch deshalb komplett ab f?r irgendetwas bezahlen oder b??en zu m?ssen, was irgendwelche anderen Menschen mal getan haben.
und ich nehme Sandhippie nicht aus, die sofort frohen Herzens auf Lupo abgefahren ist), ohne dass beide es der M?he f?r Wert befunden haben, sich erst einmal dar?ber in Kenntnis zu setzen, worum es ?berhaupt geht, sondern nur ihre Chance gesehen haben ?ber Malhi herzufallen!
"Sandhippie" schrieb:
und ich nehme Sandhippie nicht aus, die sofort frohen Herzens auf Lupo abgefahren ist), ohne dass beide es der M?he f?r Wert befunden haben, sich erst einmal dar?ber in Kenntnis zu setzen, worum es ?berhaupt geht, sondern nur ihre Chance gesehen haben ?ber Malhi herzufallen!
Eher schweren statt frohen Herzens, und leider, statt Chance, ansonsten ja, stimmts. Leider kommt von Malhi ja fast nur sowas.
Interessant, da? Kritik an der Verbreitung dieses "Gedankenguts" als Hetze interpretiert wird.
"jo" schrieb:
Weil es dich NULL interessiert hat, was das Topic dieses Fadens ist!
"ABRAXAS" schrieb:
Na Gl?ck auch f?r jeden der nicht mal einen Opa als Verschwender hatte und die ganzen Schulden erben w?rde.
Also ich pers?nlich bin daf?r das S?MTLICHE Zahlungen jeder Art gestrichen werden. Egal ob f?r den 1.WK 2.WK oder f?r sonst irgendwas aus der Vergangenheit. ...
Verantwortung ?bernehmen ist richtig. Verantwortung f?r die eigenen Taten, daf?r wie der Gang in die Zukunft geht und daf?r das die nachfolgende Generation einen lebenswerten Zustand vorfindet.
PS: Ich hoffe du hast die den 2plus4 Vertrag mal genau durchgelesen und mit anderen Dingen verglichen. Das auf bestimmte Dinge verzichtet wurde ist richtig.
Aktenabschrift
GEHEIM
amtlich geheimgehalten
Quellenschutz
Dresden, 14.07.2006
AG Abwicklung OK
VERMERK
1. Vorbemerkung
Die nachfolgend dargestellten Erkenntnisse wurden durch drei unterschiedliche Hinweisgeber gewonnen.
Diese Personen haben ihre Informationen unabh?ngig voneinander an das LfV Sachsen ?bermittelt.
Die Angaben werden von der Fallf?hrung und der Unterzeichnenden als glaubw?rdig eingesch?tzt.
Weitere Ermittlungen durch das LfV Sachsen zu den nachfolgend geschilderten Sachverhalten sind seit dem 28.05.2006 nicht mehr m?glich ( Wegfall der OK-Zust?ndigkeit und Aufl?sung des OK-Referates ).
Die dargestellten Erkenntnisse sind dem LfV Sachsen, Referat 33 (alt), zwischen April 2005 und Mitte Juli 2005 bekannt geworden.
Damit wurden s?mtliche Informationen vor dem Urteil des S?chsVGH erhoben.
Die unter Punkt 2.1 bis 2.5 sowie 4.2 aufgef?hrten Hinweise wurden dem LfV Sachsen im April und Mai 2005 bekannt.
Eine ausf?hrliche schriftliche Dokumentation erfolgte jedoch erst am 24.05.2006.
Aus Angst vor .....s Kontakten zu einflussreichen Pers?nlichkeiten aus Justiz, Polizei und Politik sowie dessen Verbindungen ins Leipziger Rotlichtmillieu bestand der Hinweisgeber darauf, dass von seinen Angaben keinerlei Niederschriften gefertigt werden, keine Verwertung erfolgt und ihm absolute Vertraulichkeit zugesichert wird.
Dies wurde dem Hinweisgeber im April / Mai 2005 garantiert.
Zwischenzeitlich besteht der Hinweisgeber nicht mehr auf einem Verwertungsverbot, sondern lediglich auf einer Zusicherung der Vertraulichkeit und der Geheimhaltung seiner Identit?t.
Als Erkl?rung f?r seine Entscheidung gab er auf Nachfrage an, dass sein Gerechtigkeitsempfinden nunmehr seine ?ngste ?berwiegt.
Er betonte aber ausdr?cklich, dass er niemals mit dem LfV Sachsen in Verbindung gebracht werden m?chte.
Der Hinweisgeber ist nicht an m?glichen strafbaren Handlungen .....s beteiligt gewesen.
Die unter Punkt 2.6 bis 4.1 aufgef?hrten Hinweise sind dem LfV Sachsen im Mai bis Mitte Juli 2005 bekannt geworden.
Eine Verwendung der Erkenntnisse f?r die Zwecke der Strafverfolgung kann nur mit einer entsprechenden Vertraulichkeitszusage erfolgen.
Eine Abgabe der aufgef?hrten Sachverhalte an die Generalstaatsanwalt Dresden wird zeitnah angestrebt. Im Vorfeld sollten vertrauliche Gespr?che zwischen Vertretern des LfV Sachsen und der Generalstaatsanwaltschaft gef?hrt werden (unter anderem zu strafrechtlichen Aspekten und Problempunkten der Abgabe).
2. Erkenntnisse zu ....... .....
2.1 Verletzung von Dienstgeheimnissen
In der sogenannten ? Paunsdorf - Aff?re ? sind zwischen 1996 und 2000 Vorermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig unter dem Aktenzeichen 800 AR 1783/96 gef?hrt worden.
In diesem Zusammenhang gab es wiederholt Pressever?ffentlichungen, unter anderem in:
- Leipziger Volkszeitung vom 14.11. 2000, 29.01.2001, 12.03.2001 und 12.11.2001
- Spiegel vom 13.11.2001
- Bild Zeitung Leipzig vom 30.01.2001 und M?rz 2001
- S?chsische Zeitung vom 26.02.2001
Der bezeichnete Artikel in der Bild Zeitung vom 30.01.2001 dokumentiert durch den gleichzeitigen Abdruck von vertraulichen Verfahrensunterlagen der Staatsanwaltschaft Leipzig (Az. 800 AR 1783/96), dass Mitarbeiter dieser Zeitung in den Besitz von Kopien der Originalunterlagen gelangt sein m?ssen.
Deshalb wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen unter dem Aktenzeichen 100 Ujs 8667/01 eingeleitet.
Dem LfV Sachsen liegen zu diesem Sachverhalt die nachfolgend aufgef?hrten Informationen vor, die als glaubhaft eingestuft werden:
....... ..... (Leitender Oberstaatsanwalt in G?rlitz, bis Juni 2005 stellvertretender Beh?rdenleiter der Staatsanwaltschaft Leipzig) habe mehrfach zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.03.2001 (mindestens jedoch an zwei verschiedenen Tagen im Januar und M?rz 2001) selbstgefertigte Kopien von Aktenbestandteilen aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Aktenzeichen 800 AR 1783/96, an die Redakteurin der Bild Zeitung Leipzig, .......... ........., pers?nlich ?bergeben.
Eine dieser ?bergaben soll zu einem nicht n?her bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 01.01.2001 und dem 29.01.2001 erfolgt sein.
Eine weitere ?bergabe von Kopien staatsanwaltschaftlicher Verfahrensunterlagen des beschriebenen Paunsdorfverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ....... ..... im Januar oder M?rz 2001 an die genannte Redakteurin ........ vorgenommen.
An einem nicht n?her bestimmten Tag zwischen dem 22.01.2001 und 26.01.2001 oder zwischen dem 01.03.2001 und 08.03.2001, in den Nachmittagsstunden, habe er Kopien der vorbezeichneten Unterlagen an die benannte Redakteurin ........ im Cafe ? ECKSTEIN ? ( M?nzgasse 28, 04107 Leipzig ) ?bergeben.
Ausgangspunkt dieser ?bergabe sei eine vom Generalstaatsanwalt angewiesene Aktenvorlage bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gewesen. Von dieser Aktenanforderung habe ........ ........ Kenntnis gehabt.
Ob der vom Generalstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig angeforderte Vorgang mit Kurier ?berbracht wurde oder per Postversand erfolgte, ist hier nicht bekannt.
Am 30.01.2001 druckte die Bild Zeitung eines der von ........ ....... ?bergebenen staatsanwaltschaftlichen Dokumente ab. Es handelte sich hierbei um einen Vermerk der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 09.03.2000 (siehe Anlage 1).
Wegen der angeblichen Brisanz der von ..... ?bergebenen Dokumente ( Schlagzeilen f?r die BILD Zeitung ) habe die ....... eine sofortige Ver?ffentlichung beabsichtigt ( n?chster Tag ), was ....... jedoch ablehnte.
........ Verz?gerungstaktik habe gew?hrleisten sollen, dass der staatsanwaltschaftliche Vorgang aus Leipzig tats?chlich bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden als Eingang registriert werde und sich dort noch mindestens zwei Tage ? k?rperlich ? befinde. Deshalb soll auch zwischen dem Eingang bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Ver?ffentlichungen in der BILD Zeitung ein Wochenende gelegen haben ( als Absicherung f?r ...... selbst).
Die Motivation f?r .......s handeln sei sein pers?nlicher Frust und ? Hass ? auf die Person des Generalstaatsanwaltes ... ...... ........ gewesen.
N?heres zu den genauen Hintergr?nden des ? Hasses ? wurde hier nicht bekannt.
........s Absicht habe darin bestanden, den Verdacht f?r die Verletzung von Dienstgeheimnisse auf den Generalstaatsanwalt selbst oder zumindest auf einen seiner ihm unterstellten Mitarbeiter zu lenken. ....... habe gezielt den ? R?cktritt ? des Generalstaatsanwaltes bewirken wollen. In dem Zusammenhang habe er darauf spekuliert, dass der Generalstaatsanwalt verst?rkt seit dem Jahr 2000 durch Medienver?ffentlichungen und Angriffen aus den Reihen der Opposition des S?chsischen Landtages ( SPD und PDS ) unter Druck stand.
Die Opposition hatte unter anderem seit 1999 sowie im Juni / Juli 2000 und November 2000 wegen der ? Paunsdorf - Aff?re ? und nicht aufgenommener Vorermittlungen gegen den CDU-Landtagsabgeordneten ..... ......... wegen Verdachtes des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen mehrfach aufgefordert, gegen den Generalstaatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt zu ermitteln ( vergleiche Anlagen 2 und 4 ).
Im September 2000 hatte auch ein wegen der ? Paunsdorf - Aff?re ? einberufener Untersuchungsausschuss des S?chsischen Landtages seine Arbeit aufgenommen.
Mit der systematisch durch ...... gesteuerten ?bergabe von staatsanwaltschaftlichen Dokumenten an die Redakteurin ....... habe ....... bez?glich der Person des Generalstaatsanwaltes ? das Fass zum ?berlaufen ? bringen wollen.
Dar?ber hinaus habe ...... sp?testens seit dem Zeitpunkt, als er das Amt des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Leipzig aus?bte, wiederholt, in einer gegenw?rtig nicht zu konkretisierenden Anzahl von F?llen Kopien staatsanwaltschaftlicher Unterlagen aus Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig an die Redakteurin ...... sowie den damaligen Chefredakteur der BILD Zeitung Leipzig, ............. ......., ?bergeben.
Anmerkung:
......... wurde im Herbst 2003 BILD Chef in Stuttgart.
Die ? ?bergabe ? von verschiedenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft Leipzig an .............. ....... sei mindestens bis zu seinem Wechsel nach Stuttgart erfolgt.
Ob danach noch Kontakte zwischen ........ und ...... bestanden, ist hier nicht bekannt.
Ausserdem habe ......... gezielt Informationen zu Ermittlungs- und Strafverfahren an die Redakteurin ......... ?bermittelt, welche nicht von seiner Funktion als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig gedeckt gewesen sein sollen.
N?here Einzelheiten dazu sind nicht bekannt.
Die ?bergabe der Aktenkopien der Staatsanwaltschaft Leipzig an die Redakteurin ...... sei bis zum Wechsel von ......... ........ zur Staatsanwaltschaft ......... erfolgt.
Welcher Ermittlungs- und Strafverfahren von ............s Handeln betroffen waren, kann durch das LfV Sachsen nicht mehr ermittelt werden.
Durch den Hinweisgeber wurde auch mitgeteilt, dass ...... mit verschiedenen Mitarbeiterinnen von in Leipzig ans?ssigen Zeitungen sexuell verkehrt habe.
Ob .......... auch eine sexuelle Beziehung zur Redakteurin ....... unterhielt / unterh?lt oder andere Vorteile f?r ?bergebene Aktenkopien in Anspruch nahm, ist dem Hinweisgeber nicht bekannt.
2.2 Verrat von strafprozessualen Massnahmen
Zwischen November 2001 und Februar 2002 soll es staatsanwaltschaftliche und / der polizeiliche Ermittlungen in Leipzig gegen die Beschuldigten ........ ........., ........ ............., und ...... .......... gegeben haben. Staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen bzw. Tagebuchnummern der Polizei sind hier nicht bekannt.
Demnach sollen ? Zigeuner - Kinder ? ( zwischen 8 und 10 Jahren alt ) aus Tschechien nach Sachsen in eine Leipziger Wohnung gebracht und nachfolgend sexuell missbraucht werden.
Es sei geplant gewesen, die Kinder regelm?ssig auszutauschen, um den sogenannten Freiern immer ? Frischfleisch ? zur Verf?gung stellen zu k?nnen.
Dem LfV Sachsen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig operative Massnahmen (TK?, Wohnungs- und Personenobservationen) eingeleitet haben soll.
In diesem Zusammenhang soll es auch Vertraulichkeitszusagen gegeben haben.
Bei dem in Rede stehenden Verfahren k?nnte es sich um das Aktenzeichen ... ... ........ handeln.
Anmerkung:
Aus taktischen und Quellenschutzgr?nden wurde auf eine Aktenanforderung durch das LfV Sachsen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig bis zum 26.05.2006 verzichtet.
Dem LfV Sachsen liegt ein ernstzunehmender Hinweis vor, ...... ....... habe aufgrund seiner guten Kontakte zu Leipziger Rechtsanw?lten und Personen des Leipziger Rotlichtmilieus an einem gegenw?rtig nicht n?her bestimmbaren Tag zwischen dem 01.03.2002 und 31.05.2002 Tatverd?chtige ?ber geplante bzw. laufende operative Massnahme der Strafverfolgungsbeh?rden informieren lassen.
Weitere Einzelheiten sind hier nicht bekannt.
2.3 Besitz von Kinderpornographie
Seit einem (unleserlich) Tag zwischen 1998 und dem 23.07.2001 sei ....... ......... im Besitz von Videos gewesen, welche den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten. Diese Videos habe er im Panzerschrank seines Dienstzimmers in der Staatsanwaltschaft Leipzig aufbewahrt.
Aus Berichterstattungen der Leipziger Volkszeitung vom 12.04.2001 und 25.07.2001 geht hervor, dass ........ wegen Sanierungsarbeiten sein Dienstzimmer r?umen musste.
Die ?ffnung des Panzerschrankes sei gescheitert. .......... behauptete, dass wohl die Zahlenkombination vertauscht worden sei (siehe Anlagen 5 und 6).
Daraufhin sei ein externer Schl?sseldienst mit der ?ffnung des Panzerschrankes beauftragt
worden. Bei der ?ffnung des Verwahrgelasses in den Abendstunden des 23.07.2001 seien den
Handwerkern zahlreiche Videos mit Kinderpornographie entgegen gefallen.
........ sei w?hrend des Vorfalles mit den Angestellten des Sicherheitsunternehmens
allein im Zimmer gewesen.
Daraufhin habe ........... behauptet, dass die Kinderpornos von seinem Vorg?nger stammen
m?ssen, weil er keinen Schl?ssel bes?sse und den Panzerschrank noch nie ge?ffnet habe.
Diese Angaben widersprechen seinen ?usserungen als Pressesprecher gegen?ber den
Redakteurinnen der Leipziger Volkszeitung.
(.....)
Der Hinweisgeber weiss nicht, ob Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Leipzig Kenntnis von
den Geschehnissen des 23.07.2001 erhielten und was ......... danach mit den Kinderpornos
gemacht habe.
2.4 Verbindungen von .......... .......... zu ...... ......... .........
.......... und sein Freund ...... .......... (ehemaliger Vizepr?sident des Landgerichtes
Leipzig unterhalten seit mindestens 1993 intensive Verbindungen und pers?nliche Kontakte
zu ...... ....... .............
In der Vergangenheit habe es immer wieder Hinweise auf sexuellen Missbrauch von
weiblichen Kindern und Jugendlichen durch ........... gegeben. Es soll sich auch heute
noch unter anderem in Leipzig regelm?ssig mit ? Kindern vergn?gen ?.
Auch ......... und ................ sollen gelegentlich sexuell auf Kinder zur?ckgreifen.
........... bevorzuge jedoch den regelm?ssigen Kontakt zu Dominas, welche ihm
durch namentlich nicht bekannte Leipziger Rotlichtgr?ssen in speziellen Objekten zur
Verf?gung gestellt werden.
Dem Hinweisgeber ist nicht bekannt, ob ......... diese Liebesdienste kostenlos in Anspruch
nimmt und / oder daf?r Gegenleistungen bietet (Mitteilung von drohenden strafprozessualen
Massnahmen und vertraulichen Verfahrensinformationen, Razzien)
In der Rotlicht ( unleserlich ) w?rden zwar solche Ger?chte ? kursieren ?, doch man halt sich dazu
grunds?tzlich bedeckt. ? Leute wie .......... seien viel zu n?tzlich ?.
Im Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauch seien auch j?hrliche Flugreisen von ........,
............... und auch ............. ( unbest?tigt ) nach Thailand zu ( unleserlich ).
Der Hinweisgeber gibt an, dass .........., ................ und ............. bereits ( unleserlich )
1992 Kontakte zu ......... .......... unterhielten, welcher in den neunziger Jahren ein
Kinderbordell in Leipzig f?hrte.
Mehrere Kinder ( M?dchen ) sollen schon 1993 gegen?ber Dritten ......., ........ und
......... als Freier benannte haben.
Einige dieser M?dchen seien sp?ter ? zwischen 1999 und 2000 ? in einem anderen
Zusammenhang auch durch Angeh?rige der Leipziger Polizeidirektion und / oder der Leipziger
Staatsanwaltschaft vernommen worden und zumindestens eine Identifizierung von ...........
und .......... vorgenommen haben.
Ob und unter welchem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen bzw. welcher polizeilichen
Tagebuchnummer Ermittlungen gef?hrt wurden, ist hier nicht bekannt.
Anmerkung:
Recherchen in Auskunftsystemen der Strafverfolgungsbeh?rden ergaben, dass gegen
........ 1993 ein Grossverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter anderem
bei der Staatsanwaltschaft Leipzig unter dem Aktenzeichen ... .. ..../.. gef?hrt wurde.
Dem Hinweisgeber zufolge soll ........ den Vorsitz in einem Prozess gegen .......
gef?hrt haben, bei dem es um einen ? Deal ? zwischen Richter .......... und dem
Beschuldigten ....... ( vertreten durch Frau Rechtsanw?ltin .....) gekommen sei.
............ habe darauf hingewirkt, dass gegen ....... ein deutlich geringeres Strafmass
verh?ngt wurde als urspr?nglich vorgesehen ? anstatt der drohenden 10-12 Jahre ?
Freiheitsstrafe sei ....... zu nur 4 Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Auf diese Weise habe
............. den ..... ? ruhig ? stellen und verhindern wollen, dass ...... andere
hochrangige Personen und ........ selbst im Zusammenhang mit dem ehemaligen
Kinderbordell von .... belastet.
Um welches Strafverfahren es sich dabei handelte, ist hier nicht bekannt.
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen ....... ....... und
...... ....... wegen Anstiftung zum versuchten Mord zum Nachteil des ......,
(Tatzeit 17.10.1994, Aktenzeichen Js 53423/99) wurde am 04. August 2000 Anklage
beim Landgericht Leipzig erhoben.
Von Oktober 1994 bis Mitte 19999 soll die Staatsanwaltschaft Leipzig bereits Ermittlungen zu
Hinterm?nnern des Mordauftrages gef?hrt haben. Das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen
ist hier nicht bekannt.
Obwohl im Verlauf des Ermittlungsverfahren die Namen von ...... ......... und
..... ....... als Auftraggeber des Anschlages mehrfach fielen, seien gegen sie keine
weitergehenden ?berpr?fungs- bzw. Ermittlungsmassnahmen eingeleitet worden. Daf?r habe
..... mit gezielten Einflussnahmen gesorgt.
Ein Staatsanwalt .. ....., Freund und Tennispartner .....s, soll in diesem
Zusammenhang auf Wunsch von ...... auch Ermittlungen behindert haben (weitere Details
konnten nicht mehr ermittelt werden).
Anmerkung:
Ermittlungen des LfV Sachsen ergaben, dass .. ..... zeitweise als Referent im
S?chsischen Staatsministeriums der Justiz t?tig war.
Jetzt sei er unter anderem Namen ( er habe den Namen seiner Ehefrau angenommen ) als
Richter beim Amtsgericht Dresden t?tig.
Zur M.... bef?rchtete, er und seine
? Freunde ? k?nnten wegen der ehemaligen Kontakte zum Kinderbordell des ...... in
Verdacht (unleserlich) und Ziel von Ermittlungen werden.
......... / ........ h?tten ?ber Mittelsm?nner verlautbaren lassen, dass sie zur?ckgefordert Problematik der ? Kinderfickerei auspacken ?, wenn die Ermittlungen gegen die Beiden nicht
beendet w?rden ( Adressat dieser Drohungen seien unter anderem ....... und .............
gewesen ).
?hnliche Drohungen ( ? wenn wir untergehen, packen wir zur Kinderfickerei aus ? ) von
......... / ........ soll es nochmals w?hrend ihrer Untersuchungshaft in der JVA
Leipzig im November oder Dezember 1999 sowie im August 2000 gegeben haben.
......... / ....... sollen ebenfalls Besucher des Kinderbordells von ...... gewesen
sein und dadurch ?ber Insiderwissen verf?gt haben.
Das Landgericht Leipzig hat sp?ter das Strafverfahren gegen ......... / .......
(Aktenzeichen 100 JS 53423/99) eingestellt.
Dem ehemaligen Vorgesetzten von ......, ........ ......, sollen Hinweise auf m?gliche
Disziplinarverst?sse und strafbare Handlungen ........s vorgelegen haben.
Dennoch habe es ...... aus Angst unterlassen, die Generalstaatsanwaltschaft oder das Justizministerium zu informieren.
....... soll ......? erpresst ? haben, damit dieser Stillschweigen bewahre. (....)
"ABRAXAS" schrieb:
W?re ich Sarkastisch, m?ssten die Amerikaner mal den Wert der geklauten Patente bezahlen.
"jo" schrieb:
@ EO, es ist nicht immer m?glich, direkt auf das Thema zu verlinken, aber Malhi hatte das Topic doch angegeben
"GEHEIM
amtlich geheimgehalten
Quellenschutz
Dresden, 14.07.2006"
"ABRAXAS" schrieb:
W?re ich Sarkastisch, m?ssten die Amerikaner mal den Wert der geklauten Patente bezahlen. von dem Geld bezahlt man dann die Reparationen und Entsch?digungen f?r die Opfer
"jo" schrieb:
Nicht gefunden? BLIND! :roll:
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