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du kannst von niemandem mit angst erwarten die situation abzuwägen. man kann jemanden auch zu tode prügeln.
Du kannst aber auch nicht jemanden abstechen nur weil er vor dir steht und sagt er würde dir aufs Maul hauen.
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darüber denkt man nicht nach, kann ich dem weglaufen oder nicht. das sind kurzschlussreaktionen. einer rennt schon weg wenn man bisschen aggressiv "hey du" ruft, ein anderer traut sich nicht zu wegzulaufen.
Das muss im Zweifel dann der Richter entscheiden, ich kenne genug Fälle wo es Unterschiedlich gehandhabt wurde.
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es war ein volksfest in einer sporthalle und noch ganz früh am abend. ein paar jugendliche typen (3 leute 18-19 jahre alt) standen auf dem parkplatz als ein auto mit zwei jungs und zwei mädels einen parkplatz gesucht haben. plötzlich stellt sich einer der jugendlichen vor den wagen und sagt "aussteigen" der andere macht die beifahrertür auf.
Und ganau hier war die Bedrohung eindeutig gegeben und alles folgende ist durch Notwehr gedeckt. Hätte er nur darum gestanden und nichts gemacht, der Typ im Auto wäre losgefahren hätte ihn kein Notwehrparagraf vor einer Verurteilung geschützt. Die Bedrohung ist in dem moment Immannet geworden als die Autotür aufgerissen wurde.
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plötzlich fuhr der fahrer des wagens rückwärts und die offene fahrertür hat den typ der an der seite stand umgerissen und unter den rechten vorderreifen gezogen. er wurde schwer verletzt. ich musste als zeuge in die verhandlung. der fahrer wurde frei gesprochen.
Klar, der Freispruch wäre aber ausgeblieben, hätte der andere die Tür nicht aufgerissen.
Eine blosse Androhung von Gewalt rechtfertigt keine Notwehr.
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dabei war eigentlich noch nicht mal was passiert.
Doch, was ganz entscheidendes, einer der Angreifer hat die Tür aufgerissen.
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aber der richter hat es so begründet dass der fahrer, und jetzts kommts "sich um leib und leben bedroht sah".
Ja, ganz genau, ausgelöst durch das Öffnen der Autotür, vollkommen zurecht Notwehr angewandt. In dem Moment wo ersichtlich wird das der Angreifer es ernst meint, ist Notwehr natürlich geboten. Wäre der Angreifer stehen geblieben und hätte nichts gemacht, also weder das Auto traktiert oder sonstwie den Versuch eines angriffes unternommen, sondern nur Verbal rumgepöbelt sähe es schlecht aus mit Notwehr.
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da war keine waffe im spiel da war noch nicht mal etwas passiert,
Natürlich ist was passiert. Der Angreifer ist Handgreiflich geworden. Das ist nicht "nichts", sondern rechtfertigt die Annahme einer Bedrohungslage.
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der fahrer hatte einfach die hosen gestrichen voll und da kannst du nicht mehr rational denken da rennst du weg oder schlägst zu je nachdem wie du gestrickt bist.
Ja, aber nicht wenn Du nur angepöbelt wirst, das rechtfertigt keine Notwehr. Wenn der Angreifer dich allerdings anfasst hat er selbstverständlich die Arschkarte gezogen, in dem Moment bist Du berechtigt Notwehr anzuwenden.
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ach das ist doch kein grenzfall. ich schlage vor du gönnst dir mal ein paar gerichtsverhandlungen in deiner stadt zu dem thema.
Natürlich ist das ein Grenzfall, oder glaubst Du allen ernstes das der Rentner mit Notwehr davon gekommen wäre wenn er die beiden vor dem Angriff in der Pöbelphase, also noch keine Handgreiflichkeiten im spiel waren, erstochen hätte ? Nix da, er wäre verurteilt worden. Nun kam der Angriff aber von Hinten, der Rentner hatte nichtmal die chance zu sehen was auf ihn zukommt. Ergo er konnte sich nicht wehren, in dem moment wo er realisiert hat was los war, lag er schon am Boden.
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du bist soweit weg von der realität. ich kann auch noch ein messer ziehen wenn ich am boden liege und stiefel auf mich einprasseln.
Das ist doch wieder ein ganz anderer Umstand, ich rede davon das der Rentner nicht hätte zustechen dürfen bevor die beiden Handgreiflich geworden sind. Natürlich kann er, wenn er am Boden liegt ein Messer ziehen, wenn er bei den Attacken und dem Schutzreflex dann noch die Zeit dazu findet. Das setzt aber vorraus das er so ein Messer immer Griffbereit hat, Problem, solche Messer sind mittlerweile verboten.
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eben allein ist nicht damit gemeint! wenn wir schon genau auf die gesetze achten wolllen.[font='Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT'][size=10]
§ 33 StGB - Notwehrüberschreitung
Überschreitet der Verteidiger die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. [/size][/font]
Dafür muss aber erstmal eine Notwehr Situation bestanden haben.
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sieht nicht so aus du redest wie jemand der mal ein StGB in die hand genommen hat und meint er hat jura studiert.
entschuldige aber du hast vom thema keine ahnung. sorry baloo du hast keine ahnung von dem thema, was du sagst ist alles graue theorie.
Öhm, nein, schon mal den Leipziger Kommentar zum Thema Notwehr gelesen ? Ist manchmal sehr aufschlussreich was man da darf und was nicht. Aber wie schon gesagt, das im Einzellfall zu Prüfen ist Sache des Staatsanwaltes und des Richters, der kann zuweilen nach Sachlage auch schon mal falsch urteilen.
Was den Konkreten Fall hier im Thread angeht, so war das ganz klar Notwehr. Ich kanns auch nicht so ganz verstehen wie man für einen Angreifer der bei einer Rechtswiedrigen Tat ums Leben gekommen ist, eine Mahnwache abhält. Wer sich Rechtswiedrig verhält muss nun mal damit rechnen evt. Verletzt oder zu tode zu kommen.
So, nochmal ein bischen Allgemeines zum Abschluss.
Hier im forum wird über vieles sehr Oberflächlich Diskutiert. Zuweilen auch nur "HörenSagen" im spiel ist. Das dieses keinefalls die Realität wiederspiegeln muss sollte auch klar sein. Das Persönliche Rechtsempfinden weicht teilweise auch Deutlich von unseren Gesetzen ab. Als Beispiel aml: Wenn ich jemanden eine Sache leihe, und er sie mir nicht wiedergint, darf ich nicht bei ihm einbrechen um sie mir wiederzuholen.
Da es hier um Notwehr geht, wollte ich eigentlich Klarstellen das Notwehr nicht bedeuten kann, jemanden abzustechen nur weil er Dir "Ey alter ich hau Dir aufs Maul" zugerufen hat. Auch die verhälnissmäsigkeit der Mittel muss gewahrt bleiben, ich kann nicht einfach jemanden erschiessen der in mein Haus einbricht. Der bedeutet das wenn man in Notwehr handelt diejenige Verteidigung wählt die eine sofortige Beendigung des Angriffes erwarten lässt, stehen mehrer Mittel zur verfügung muss man die Verhältnissmäsigkeit der Mittel beachten, es ist dann das mildeste Mittel zu wählen.
Baloo