Organisatorische Fragen
Abschl?sse
Wenn es keine Zensuren gibt, stellt sich die Frage nach den Schulabschl?ssen. Heutzutage sind Schulabschl?sse sowohl bedeutsam, wenn es um Bewerbungen um Arbeitspl?tze geht, als auch wenn es um den Zugang zur Universit?t geht.
Schulabschl?sse spiegeln ? und auch das nur im Idealfall ? einen abrufbaren Wissensstand zum Ende der Schullaufbahn wieder. Damit verlieren sie im Laufe der Zeit aber immer mehr an Aussagekraft, da Wissen von damals bereits in Vergessenheit geraten sein kann und neu erworbenes Wissen unber?cksichtigt bleibt. Ein pauschaler Schulabschlu? sagt kaum etwas dar?ber aus, ob man bestimmtes Wissen bzw. bestimmte F?higkeiten hat. Genauso wenig sagt das Fehlen eines konkreten Schulabschlusses aus.
Eine Alternative zu Schulabschl?ssen und Abschlu?pr?fungen w?ren Aufnahmepr?fungen. Mit diesen k?nnen auch Arbeitgeber besser herausfinden, ob das tats?chlich ben?tigte Wissen f?r eine bestimmte Angelegenheit vorhanden ist. Aufnahme-, Zugangs- oder Eignungspr?fungen sind immer aktueller und bedarfsgerechter als Schulzeugnisse. Schon heute spielt das Zeugnis in den Augen vieler Chefs kaum noch eine Rolle.
Und auch f?r ein normales Universit?tsstudium macht das Abitur als Bedingung kaum einen Sinn. Jemand, der nicht wei?, wie man die Fl?che unter einer Cosinus-Funktion berechnet, ist doch nicht automatisch unf?hig zu studieren. Statt des Abiturs sollte es nach Studienrichtungen differenzierte Zugangspr?fungen geben. Durch diese Zugangspr?fungen sollen nur wichtige Grundlagen garantiert werden. ?ber die Zugangsbedingungen m?ssen sich Interessierte ohne gro?en Aufwand informieren k?nnen (wie auch bei den kursorientierten Schulen). Wenn sich jemand selbst ?bersch?tzt und mit dem Studium nicht klarkommt, kann er ja immer noch damit aufh?ren. Durch diese Art der Regelung k?nnten Menschen unabh?ngig von Schulabschl?ssen studieren.
Da nicht davon auszugehen ist, da? diese Regelung in allen Bundesl?ndern gleichzeitig eingef?hrt wird, mu? es ?bergangsregeln geben. Wer in einem anderen Bundesland studieren will, wird dazu also vorerst weiterhin das Abitur brauchen. Deshalb besteht f?r die interessierten Sch?ler die M?glichkeit, besondere Kurse zu belegen, die zum Abitur f?hren. Welche Anforderungen erf?llt werden m?ssen, damit das Abitur in allen anderen Bundesl?ndern anerkannt wird, h?ngt von diesen anderen Bundesl?ndern ab.
Durchl?ssigkeit
Des weiteren stellt sich die Frage der Durchl?ssigkeit, also inwieweit es m?glich ist, von einem Schultyp auf einen anderen zu wechseln. Wie schon oben beschrieben, ist ja ohnehin eine enge Kooperation der beiden Staatsschultypen vorgesehen. Daher sind sie in sehr hohem Ma?e durchl?ssig. Sch?ler, die von einer nicht-staatlichen Bildungseinrichtung kommen, k?nnen sich ebenfalls in die staatlichen Schulen integrieren, da keine prinzipiellen Voraussetzungen seitens der Sch?ler notwendig sind. Inwieweit es Probleme gibt, wenn Sch?ler von staatlichen auf private Schulen wechseln wollen, h?ngt im wesentlichen von den Kriterien der privaten Schulen ab. Wenn solch ein Wechsel etwas l?ngerfristiger geplant wird, hat der Sch?ler gen?gend Zeit, um sich auf die Anforderungen seiner zuk?nftigen Schule, also z.B. das Bestehen einer Aufnahmepr?fung, vorzubereiten.
L?ndliche Gegenden
In l?ndlichen Gegenden ist die Auswahl wegen der geringen Besiedlungsdichte geringer als in St?dten. Wenn sich der Trend zu kleinen Schulen best?tigt, besteht aber auch auf dem Land eine Chance f?r Vielfalt. Schlimmer als bisher wird es zumindest nicht werden. Um die strukturellen Nachteile von Dorfschulen zu vermindern, k?nnte das Land besondere Zusch?sse oder Zusatzf?rderungen vergeben.
Ferienzeiten
An den Ferienzeiten mu? eigentlich nicht viel ge?ndert werden. Sie erhalten aber mehr den Charakter von Empfehlungen, um z.B. den Urlaub besser planen zu k?nnen. Man kann dar?ber nachdenken, ob die Sommerferien auf zwei Monate ausgeweitet werden sollten, die Winterferien nicht Anfang sondern Mitte Februar beginnen und ob es auch in Berlin Pfingstferien geben sollte. Man k?nnte noch ?berlegen, wie man mit der Tatsache umgeht, da? mehrere Ferien an christlichen Festen orientiert sind, aber ein Teil der Sch?ler z.B. moslemischen oder j?dischen Glaubens ist. Die Ferienzeiten sind ohnehin nur in den kursorientierten Staatsschulen und einem Teil der nicht-staatlichen Schulen von Bedeutung.
Mitbestimmung
Neben der Mitbestimmung innerhalb der jeweiligen Schule ist die demokratische Beeinflussung des Bildungssystems auch auf h?herer Ebene vorzusehen. ?blicherweise sind dies die kommunale und die Landesebene. Die kommunale Ebene mu? dabei nicht den Kommunen, Landkreisen oder Stadtbezirken entsprechen, wenn deren Gr??e nicht sinnvoll erscheint. In Berlin z.B. k?nnte sich diese kommunale Ebene an den Landtagswahlkreisen orientieren, die ca. 6 000 Sch?ler umfassen.
Anders als bisher w?rden die Vertretungen direkt von den Sch?lern gew?hlt. Sch?ler mit ?hnlichen Vorstellungen schlie?en sich in Listen zusammen. Gew?hlt wird nach dem Verh?ltniswahlrecht. Die Vertretungen bestehen aus ca. 20 Sch?lern. Mitglieder der Landessch?lervertretung m?ssen nicht mehr gleichzeitig auch Mitglieder der kommunalen Sch?lervertretung sein. Damit die Sch?ler auch wissen, was sie w?hlen, erhalten die Kandidaten umfassend die M?glichkeit, sich und ihre Ideen vorzustellen.
Die Vertretungen sind verpflichtet, Informationen (auch ?ber ihre Arbeit) an die einzelnen Schulen weiterzugeben und sie allen Sch?lern zug?nglich zu machen. Kommunale und Landesvertretung stehen in engem Kontakt und informieren sich gegenseitig. F?r ihre Arbeit ist den Sch?lervertretungen gen?gend Geld zur Verf?gung zu stellen.
Schulinterne Vollversammlungen und ?berschulische Sch?lervertretungen haben ein allgemeinpolitisches Mandat, d.h. sie d?rfen sich auch zu allen Angelegenheiten ?u?ern, die nicht bildungsspezifisch sind.
Wechselwirkungen mit der Gesellschaft
Das Bildungssystem ist nat?rlich nicht losgel?st von der Gesellschaft, sondern ein Bestandteil dieser. Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem an die Gesellschaft stellt. Es ist offensichtlich, da? solch ein Bildungssystem am besten in eine ebenso freiheitlich-demokratische Gesellschaft pa?t, die frei von Fremdbestimmung, Selektion und vermeidbarem Leistungsdruck ist. Aber auch in einer Gesellschaft, in der wirtschaftliche Verwertbarkeit und ?Leistung? von gro?er Bedeutung sind, kann solch ein Bildungssystem existieren. Die bereits heute existierenden Schulen nach dem Sudbury-Modell beweisen, da? freiheitliche Schulen dauerhaft in einem wirtschaftsliberalen Gesellschaftssystem existieren k?nnen und da? die Sch?ler dort sogar erfolgreicher als Sch?ler traditioneller Staatsschulen sind: 80% gehen auf die Uni; fast alle bekommen den gew?nschten Beruf. Wenn Sudbury Schools derart erfolgreich sind, ist es naheliegend zu vermuten, da? die (prinzipiell ?hnlich strukturierten) kursorientierten Schulen ?hnlich erfolgreich sind.
Nat?rlich hat auch die Schule einen Einflu? auf gesellschaftliche Bedingungen. Es ist z.B. nicht unwahrscheinlich, da? eine Schule ohne Leistungsdruck zu Ver?nderungen auch in der Arbeitswelt f?hren wird. Eine vongrundauf demokratische Schule f?rbt auf die Gesellschaft ab. Die Kinder erfahren Demokratie als etwas f?r sie Sinnvolles und als etwas von Anfang an Selbstverst?ndliches. Sie erleben, da? sie geachtet und akzeptiert werden und da? ihnen vertraut wird. Sie sind nicht eingesch?chtert, sondern selbstbewu?t und selbstsicher. Die Kinder und Jugendlichen wissen, da? sie selbst f?r ihre Bildung verantwortlich sind. Und sie lernen, mit dieser Verantwortung umzugehen. Sie lernen allgemein, Verantwortung zu ?bernehmen. Sie befinden sich in einer nat?rlichen Umgebung von Toleranz, Friedfertigkeit und Gerechtigkeit. An heutigen Staatsschulen werden all diese Werte durch Erziehung zu vermitteln versucht; und der Erfolg ist gering, wie die allgegenw?rtigen Kampagnen und immer wieder neuen Initiativen zur ?Werte-Erziehung? beweisen. In einem freiheitlich-demokratischen Bildungssystem brauchen die obengenannten Werte nicht k?nstlich vermittelt werden, sie sind einfach erlebbar.
Wer diese Werte von Anfang an als etwas Positives und Selbstverst?ndliches erlebt, wird sie sp?ter auch mit gr??erer Wahrscheinlichkeit verteidigen. Dies wird sich auch auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft auswirken. Auch in anderen Gesellschaftsbereichen sowie in den Familien wird die Subjektstellung des Kindes anerkannt werden. Sehr wahrscheinlich wird auch der Umgang mit Ausl?ndern und behinderten Menschen, die von diesem Schulsystem selbstverst?ndlich nicht ausgegrenzt werden, w?rdiger und menschlicher werden. Au?erdem ist davon auszugehen, da? sich friedliche Konfliktl?sungsmechanismen st?rker durchsetzen werden. Das alles wird sicher nicht sofort geschehen, aber im Laufe der Zeit.
Andererseits wird man nicht auf Hochleistung verzichten m?ssen. Diese wird von hochmotivierten und interessierten Menschen auf freiwilliger Basis erbracht; und dazu sind keine Selektion und kein Drill erforderlich.
Die Chancengleichheit ist wahrscheinlich besser gesichert als heutzutage; zumindest berichten dies Lehrer von Schulen des Sudbury-Typs, obwohl sie es ungleich schwerer haben, indem sie prinzipiell darauf angewiesen waren, Schulgelder zu erheben.
Das, was man ?zukunftsf?hig? nennt, ist am ehesten von einem derartiges Bildungssystem zu erwarten. So haben die Abg?nger freiheitlich-demokratischer Schulen meist zahlreiche Eigenschaften, die Sch?lern autorit?rer Schulen oftmals fehlen: Sie sind gut gebildet, offen f?r Neues, bereit, Herausforderungen anzunehmen und in der Lage, selbst?ndig zu denken und Probleme zu l?sen ? jedenfalls ?berwiegend.
Bei aller Zukunftsf?higkeit darf man aber nicht vergessen, da? Kinder nicht nur eine Zukunft haben, sondern vor allem eine Gegenwart; und diese gilt es g?nzlich neu zu gestalten.
Finanzierung
Zu einem seri?sen Konzept geh?rt auch, da? man sagt, wie das alles finanziert werden soll. Es d?rfte f?r viele ?berraschend sein, da? sich solch ein Bildungssystem mit den derzeit zur Verf?gung stehenden Geldern bequem finanzieren l??t. Derzeit werden pro Sch?ler grob gesch?tzt 10 000 DM pro Jahr vom Staat ausgegeben. Nach eigenen Angaben kommt die Sudbury Valley School in Framingham (Massachusetts, USA) mit weniger als der H?lfte des Geldes aus, das staatlichen Schulen pro Sch?ler zur Verf?gung steht! Kursorientierte Schulen sind aufgrund des h?heren Bedarfs an Lehrern etwas teurer als Sudbury Schools. Da wesentlich weniger Verwaltung und B?rokratie notwendig ist, lassen sich zus?tzlich Gelder aus diesem Bereich innerhalb des Bildungssektors umschichten und sinnvoller verwenden. So kann die Lernmittelfreiheit vollst?ndig wiederhergestellt werden und Schulen k?nnen angemessen ausgestattet werden.
Grunds?tzlich soll gelten, da? Bildung die Nachfragenden nichts kostet. Um die freie Wahl der Bildungsangebote nicht zu beeintr?chtigen und Kinder ?rmerer Eltern nicht zu benachteiligen, ist es notwendig, nicht-staatliche Schulen finanziell genauso bedarfsgerecht zu f?rdern wie staatliche Schulen. Bildungseinrichtungen m?ssen finanziell so ausgestattet sein, da? sie nicht auf sonstige Einnahmen (z.B. durch Werbung oder Schulgeld) angewiesen sind.
Durch Sch?lerfirmen eventuell erzielbare Einnahmen d?rfen kein Vorwand f?r K?rzungen des Bildungsetats sein. Solange es dem Land (unter verantwortbarem Aufwand und bei Ber?cksichtigung seiner sonstigen Pflichten) weiterhin m?glich ist, in gleichbleibendem Ma?e Geld f?r Bildung zur Verf?gung zu stellen, sind K?rzungen, die die vollst?ndige Unentgeltlichkeit von Bildung gef?hrden k?nnten, zu vermeiden. Ob das in Zukunft auch dann noch m?glich ist, wenn sich die Haushaltslage weiter verschlechtert, ist vor allem eine Frage der Priorit?tensetzung. Wenn sich im Landeshaushalt Geld f?r teure, aber unn?tze Gro?projekte finden l??t, w?re auch genug f?r Bildung da.
Von den staatlichen Bildungsausgaben lie?en sich auch die oben beschriebenen Reisen finanzieren, sofern sie einen gewissen Gesamtbetrag nicht ?bersteigen. Die erw?hnten Medienangebote w?rden ebenfalls aus dem Bildungshaushalt bezahlt werden. Insgesamt l??t sich in einem pluralistischen Bildungssystem mit den gleichen ca. 10 000 DM pro Jahr und Sch?ler weitaus mehr machen als im heutigen zentralistischen Schulsystem, wo vielfach Geld f?r Sachen ausgegeben wird, die kaum einer haben will. Wie die Verfahrensweise f?r die Finanzierung der verschiedenen Bildungsangebote genau aussehen soll, kann an anderer Stelle diskutiert werden.
Juristisches
Juristisch gesehen ist ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem nicht nur m?glich, sondern sogar notwendig.
Bildung ist nach gegenw?rtigem Recht eine Angelegenheit der Bundesl?nder. In einigen Bundesl?ndern, darunter Berlin, sind die Schulpflicht und sonstige Grundlagen der Bildungspolitik nicht in der Landesverfassung geregelt, so da? sich alle notwendigen ?nderungen durch einfache Gesetze regeln lassen. In einigen anderen Bundesl?ndern ist die Schulpflicht in der Landesverfassung festgeschrieben, so da? Verfassungs?nderungen notwendig sind. Zu untersuchen bleibt die Vereinbarkeit mit den einzelnen Artikeln der jeweiligen Landesverfassung und mit dem Grundgesetz (GG).
Einige bildungspolitische Rahmenbedingungen legt das Grundgesetz in Artikel 7 fest. Absatz 1 besagt, da? ?das gesamte Schulwesen (...) unter der Aufsicht des Staates? steht. Es wird nicht gesagt, wie diese staatliche Aufsicht aussehen soll. Sinnvoll w?re ein demokratisch gew?hltes Gremium ? auch aus juristischer Sicht; denn die Schulaufsicht ist Teil der Staatsgewalt, welche laut Artikel 20 (2) ?vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe (...) der vollziehenden Gewalt (...) ausge?bt? wird. Dieser ?Bildungskontrollrat? w?re dann eines der ?besonderen Organe?.
Laut Absatz 3 ist Religionsunterricht ?in den ?ffentlichen (=staatlichen) Schulen (...) ordentliches Lehrfach? ? ?mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen?. Ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem ist in der Religionsfrage neutral. Deshalb sind dann alle staatlichen Schulen ?bekenntnisfrei?.
Absatz 2 besagt zwar, da? die Eltern bestimmen, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnimmt; aber dieses Elternrecht steht im Widerspruch zum Grundrecht des Kindes auf Religionsfreiheit (s. Artikel 4 GG). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1968 ist das Elternrecht (Artikel 6 (2) GG) ein ?treuh?nderisches Recht?, das nicht gegen das Interesse des Kindes ausge?bt werden darf und insbesondere nicht die Grundrechte des Kindes verletzen darf. Entsprechend wird Artikel 7 (2) GG nicht umgesetzt. Kinder zur Teilnahme an einem Religionsunterricht zu zwingen, wird nicht m?glich sein.
Absatz 4 sichert das Recht zu, private (=nicht-staatliche) Schulen einzurichten. Die Anforderung, da? die privaten Schulen ?in ihren Lehrzielen (...) nicht hinter den ?ffentlichen Schulen zur?ckstehen?, ist automatisch erf?llt, weil es in staatlichen Schulen gar keine Lehrziele mehr gibt (weil ein verbindlicher Lehrplan nicht mehr existiert). ?ber die geforderte Gleichwertigkeit der Ausbildung der Lehrer k?nnte der Bildungskontrollrat wachen. Die Bedingung, da? ?eine Sonderung der Sch?ler nach den Besitzverh?ltnissen der Eltern nicht gef?rdert wird?, kann sogar nur durch die volle finanzielle Gleichstellung ?privater? Schulen erf?llt werden.
Absatz 5 fordert: ?Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes p?dagogisches Interesse anerkennt?. In einem pluralistischen Bildungswesen besteht solch ein Interesse automatisch. Freie Schulen sind nicht mehr nur Versuche oder Ausnahmen, sondern wichtiger dauerhafter Bestandteil der Bildungslandschaft.
Artikel 7 GG ist also nicht optimal, schlie?t aber ein freiheitlich-demokratisches Bildungssystem auch nicht aus. Au?erdem steht das jetzige Schulsystem im Konflikt mit zahlreichen Passagen des Grundgesetzes: ?Die W?rde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch?tzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.? ?Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Pers?nlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsm??ige Ordnung oder das Sittengesetz verst??t.? ?Die Freiheit der Person ist unverletzlich.? ?Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.? ?Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi?sen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.? ?Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religi?sen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.? ?Die ungest?rte Religionsaus?bung wird gew?hrleistet.? ?Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu ?u?ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug?nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit (wird) gew?hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.? ?Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.? ?Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.? ?Alle Deutschen genie?en Freiz?gigkeit im ganzen Bundesgebiet.? ?Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsst?tte frei zu w?hlen.? ?Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, au?er im Rahmen einer herk?mmlichen allgemeinen, f?r alle gleichen ?ffentlichen Dienstleistungspflicht.? ?Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zul?ssig.? ?In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.?
Die Berliner Verfassung wiederholt nochmal einige Grundrechte und f?gt all dem noch hinzu: ?Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Das Land erm?glicht und f?rdert nach Ma?gabe der Gesetze den Zugang eines jeden Menschen zu den ?ffentlichen Bildungseinrichtungen (...)?.
Die Alltagspraxis mu? endlich in ?bereinstimmung mit diesen Verfassungsgrunds?tzen gebracht werden, Gesetze und Verordnungen m?ssen daran angepa?t werden.
Recht auf Bildung durchsetzen
Allgemein ergibt sich die Frage, wie das Recht auf Bildung durchgesetzt werden kann.
Im derzeitigen Schulsystem wird davon ausgegangen, da? das Recht auf Bildung und die Schulpflicht zwei Seiten einer Medaille sind. Wer in der Schule anwesend ist, dessen Recht auf Bildung gilt als gesichert; und wer nicht anwesend ist, dessen Bildungsrecht werde verletzt. In einem freiheitlich-demokratischen Bildungssystem gibt es keine Schulpflicht mehr, und das Recht auf Bildung beinhaltet ebenso das Recht, den Schulbesuch zu verweigern bzw. sich Wissen auf andere Weise zu beschaffen. Daher ist es schwieriger herauszufinden, in welchen F?llen das Recht des Kindes auf Bildung nicht eingehalten wird.
Gerade kleinere Kinder sind nicht immer in der Lage, ihre berechtigten Anspr?che (in diesem Fall also das Recht auf Bildung) ohne fremde Hilfe gegen?ber ihren Eltern durchzusetzen. Deshalb m?ssen Regelungen getroffen werden, die die Stellung des Kindes st?rken, seine Rechtslage verbessern. Im Gesetz mu? eindeutig festgelegt sein, da? das Recht auf Bildung ein Recht des Kindes ist und nicht ein Recht der Eltern. ?hnlich wie es das Wahlgesetz jedem verbietet, einen Wahlberechtigten vom W?hlen abzuhalten oder ihn zu zwingen, eine bestimmte Partei zu w?hlen, so kann auch Eltern, Verwandten und Bekannten verboten werden, das Kind vom Besuch einer Bildungseinrichtung abzuhalten oder ihm vorzuschreiben, welche Angebote es anzunehmen hat.
Das hei?t nicht, da? sich das Kind nicht mit Eltern und anderen Leuten ?ber die Angebote austauschen d?rfte. Gerade kleine Kinder werden sich mit ihren Eltern beraten, oder die Eltern schlagen etwas vor, und wenn das Kind nichts dagegen hat, dann wird es so gemacht. Die Regelung stellt nur klar, da? es letztenendes tats?chlich das Kind ist, das die Entscheidung trifft, da? also nichts gegen seinen ausdr?cklichen Willen geschehen kann.
Des weiteren m?ssen Eltern und Kinder ?ber die Rechtslage informiert werden. Dies kann durch Rundschreiben an alle Eltern, durch Zeitungsanzeigen, TV-Spots, Plakatwerbung und ?ffentlichkeitswirksame Aktionen geschehen. Jedenfalls d?rfte es dann nicht mehr vorkommen, da? Eltern nichts davon wissen, da? das Kind ein unverletzliches Recht auf Bildung hat. Auch die meisten Kinder werden auf die eine oder andere Weise davon erfahren. Au?erdem w?ren Eltern verpflichtet, die Kinder ?ber ihre M?glichkeiten zu informieren.
Grunds?tzlich h?tten alle Kinder und Jugendlichen die M?glichkeit, sich ?ber ?bergriffe ihrer Eltern bei ?ffentlichen Stellen zu beschweren. Diese ?ffentlichen Stellen w?rden den Kindern dann unb?rokratisch bei der Durchsetzung ihres Rechtes helfen. Es wird letztendlich sehr schwierig sein, einem informierten Kind sein Recht auf selbstbestimmte Bildung vorzuenthalten, da es sich ja notfalls auch ohne Hilfe der Eltern an einer Bildungseinrichtung anmelden kann. Auch den Eltern w?re klar, da? ?bergriffe auch sp?ter noch vom Kind selbst aufgedeckt werden k?nnen. Wahrscheinlich wird sich aber schon allein durch die Einf?hrung des Bildungsrechtes als tats?chliches Recht des Kindes die Sichtweise auf Kinder so ?ndern, da? immer weniger Eltern ?berhaupt vorh?tten, ihrem Kind sein Recht vorzuenthalten.
Probleme bei der Umstellung
Es gibt mehrere Schwierigkeiten vom jetzigen Schulsystem zu einem freiheitlich-demokratischen zu kommen. Ein Problem bei der Umstellung zu einem liberalen Schulsystem sind die Lehrer. Viele Lehrer identifizieren sich mit dem jetzigen System; aber Lehrer, die Unfreiheit verteidigen bzw. praktizieren, passen nicht in ein freies System. Da zumindest in den staatlichen Schulen die Vollversammlung entscheidet, welche Lehrer eingestellt werden, w?rden zahlreiche von ihnen keine Anstellung mehr finden. Andererseits h?tten diese Lehrer wahrscheinlich auch selbst wenig Interesse daran, in einem demokratischen Bildungssystem t?tig zu sein. Zumindest den ?lteren Lehrern k?nnte man anbieten, in Vorruhestand zu gehen. Den umstellungsbereiten Lehrern wird eine besondere Schulung angeboten, die ihnen hilft, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. In jedem Fall wird es notwendig sein, Lehrer nicht mehr zu verbeamten.
In einem pluralistischen Bildungssystem kann nicht (bzw. genauso wenig wie jetzt) ausgeschlossen werden, da? einzelne Lehrer Unsinn erz?hlen bzw. sogar bewu?t Unwahrheiten verbreiten. Um dies gegebenenfalls aufzudecken, kann es eine unabh?ngige Instanz geben, die ?hnlich wie z.B. Stiftung Warentest die Angebote (stichprobenartig oder auf konkreten Verdacht) qualitativ untersucht. Der beanstandete Lehrer bzw. die Bildungsanstalt wird dann auf die Unstimmigkeiten hingewiesen. Sollte der ?Anbieter? entgegen besseren Wissens die Sch?ler weiterhin falsch informieren, kann der Bildungskontrollrat, der die Schulaufsicht aus?bt, beschlie?en, da? die Schule keine staatlichen Gelder mehr erh?lt und da? n?tigenfalls ein Verfahren wegen Betruges eingeleitet wird.
Ein weiteres Problem, das die Dezentralisierung mit sich bringt, sind die R?umlichkeiten. Nur wenige Schulen werden derart viele Kinder und Jugendliche umfassen, wie jetzige Schulen. Die kursorientierten Schulen w?ren (mit Ausnahme weniger nicht-staatlicher Schulen) die einzigen, die in ihren Sch?lerzahlen mit jetzigen Schulen konkurrieren k?nnten, da es bei diesem Schultyp reicht, wenn die einzelnen Kurse ?berschaubare Gr??en haben. Einige bisherige Schulgeb?ude k?nnen also durchaus von kursorientierten Schulen ?bernommen werden. Zumindest bei gr??eren bisherigen Schulgeb?uden wird nur ein Teil des Geb?udes als Schule verwendet werden; die anderen Teile sowie die ?brigen Schulen k?nnen als Verwaltungs- oder B?rogeb?ude verwendet werden, obwohl es davon ja schon mehr als genug gibt. Ein weiterer Teil kann in Bibliotheken, Jugendclubs und Vereinsr?ume umgewandelt werden.
Die vielen neuen kleinen Schulen k?nnen in neu anzumietenden B?ror?umen, in frei werdenden und umzubauenden Lager- und Fabrikhallen, in zusammenzulegenden Privatwohnungen oder Villen am Stadtrand entstehen.
Erste Schritte
Ein derartiges freiheitlich-demokratisches Bildungssystem l??t sich nicht von einem Tag auf den anderen durchsetzen. Man kann aber ?berlegen, wie der Weg zu solch einem System aussehen kann.
Ersteinmal mu? ?berhaupt die Bereitschaft bestehen, etwas an den bisherigen Verh?ltnissen zu ?ndern. Diese Ver?nderungsbereitschaft entsteht nur, wenn den Leuten die Schw?chen des aktuellen Systems bewu?t werden bzw. wenn sie erkennen, da? Alternativen tats?chlich m?glich und erfolgreich sind.
Entsprechend mu? man erstmal auf die Widerspr?che des bestehenden Schulsystems aufmerksam machen und plausibel erkl?ren, warum der gew?nschte Erfolg bisher ausbleibt. Des weiteren mu? man versuchen, die weitverbreiteten Vorurteile abzubauen und dar?ber aufkl?ren, wie Lernen tats?chlich funktioniert.
Gleichzeitig kann man auf die Erfolge zahlreicher Freier Alternativschulen hinweisen und somit die Bef?rchtungen vieler Leute auch praktisch widerlegen.
F?r viele Einzelheiten, die sich erst nach und nach als regelungsbed?rftig erweisen, werden erst w?hrend dieser Umstellungsphase L?sungen entwickelt. Zu den ersten praktischen Ver?nderungen k?nnen Modellversuche geh?ren, in denen in drei oder vier verschiedenen Gegenden des Bundeslandes jeweils eine Sudbury School eingerichtet wird. In direkter N?he sollte jeweils eine kursorientierte Schule entstehen, so da? auch die Wechselwirkungen zwischen beiden Schultypen zustande kommen k?nnen. Innerhalb von sch?tzungsweise drei bis sechs Jahren liegen dann brauchbare Beobachtungsergebnisse vor. Aller Voraussicht nach werden diese Schulen genauso erfolgreich sein, wie die bereits existierenden Schulen gleichen Typs. Nachdem nochmal etwas Zeit f?r die Auswertung vergangen ist, wird mit der fl?chendeckenden Einf?hrung begonnen. Die kursorientierten Schulen lassen sich aus den bestehenden Staatsschulen entwickeln.
W?hrend man (un-)geduldig auf den Ausgang der Schulversuche wartet, kann man schon mal mit einigen Ver?nderungen an den ?brigen gut 99% der Schulen beginnen. Zu den ersten Schritten geh?rt die beschleunigte Anerkennung von nicht-staatlichen Schulen, sowie deren finanzielle F?rderung in voller H?he ab dem ersten statt ab dem siebten Jahr. Ebenfalls gleich zu Anfang wird damit begonnen, in allen staatlichen Schulen die Vollversammlung zun?chst als beratendes Gremium einzuf?hren. Ein oder zwei Jahre sp?ter wird sie beschlie?endes Gremium. Die kommunale und die Landessch?lervertretung werden ebenfalls in den ersten zwei Jahren eingerichtet. Schulverweigerer werden zun?chst nicht mehr polizeilich verfolgt und laufende Bu?geldverfahren werden eingestellt, sofern der Sch?ler deutlich machen kann, da? es seine eigene Entscheidung war, die Schule nicht mehr zu besuchen. F?r sehr dringend ausstiegswillige Sch?ler wird nach individuellen L?sungen gesucht. Freistellungen und Beurlaubungen werden gro?z?gig erteilt. Die Vergabe von Zensuren wird auch gleich zu Anfang eingestellt. Zwar gibt es anfangs noch Lernerfolgskontrollen und Klassenarbeiten und diese werden auch ausgewertet, aber es gibt eben keine Zensuren mehr und es kann kaum noch Druck ausge?bt werden. Die Machtunterschiede zwischen Lehrern und Sch?lern werden geringer und das Verh?ltnis zum Lehrer meist deutlich besser. Verst?rkt finden Projektwochen und schulische Freizeitveranstaltungen statt, bei denen auch die Aufhebung der Alterstrennung praktiziert wird. Im Unterricht, in den Medien und in der Gesellschaft wird ausf?hrlich ?ber die ?nderungen diskutiert. Mit der fl?chendeckenden Einf?hrung der Sudbury Schools und der kursorientierten Schulen tritt die bereits verw?sserte Schulpflicht endg?ltig au?er Kraft. Nach deutlich weniger als 10 Jahren ist das freiheitlich-demokratische Bildungssystem endlich Wirklichkeit geworden.
Welche Fragen sind noch offengeblieben? Was klingt unlogisch?
Einw?nde, Anregungen usw. an:
martin.wilke@gmx.net