ARD-Sprecher Rudi K?ffner sagte dazu, es sei zwar mit Mindereinnahmen zu rechnen, jedoch ?nicht in dramatischer Gr??enordnung?. F?r genaue Zahlen sei es noch zu fr?h, zumal bis einschlie?lich M?rz noch die alten Regelungen gelten und der Staatsvertrag zudem noch nicht von den Landesparlamenten verabschiedet sei. Die RTLratgeber-Redaktion hat f?r Sie zusammengestellt, was sich bei den GEZGeb?hren ab 1. April 2005 ?ndert und unter welcher Voraussetzung Sie sich von der Pflicht, Rundfunkgeb?hren zahlen zu m?ssen, befreien k?nnen. Hinweis: Die neuen Regelungen gelten unter der Voraussetzung, dass der Entwurf des neuen ?Achten Rundfunkgeb?hrenstaatsvertrages? von den Parlamenten der Bundesl?nder ratifiziert wird und ab dem 1. April 2005 in Kraft tritt. Medienpolitik-Experten gehen aber davon aus, dass nicht noch mal verhandelt wird. Die Streitpunkte Geb?hren f?r Handys und Computer, die ab 2007 eingef?hrt werden k?nnten, sind noch nicht eindeutig gekl?rt.
1. Rundfunkgeb?hren allgemein
1.1 Pflicht
Jeder, der ein Rundfunk- oder Fernsehger?t zum Empfang bereith?lt, muss daf?r ?ber die GEZ Geb?hren an die Landesrundfunkanstalten entrichten. F?r diese Geb?hrenpflicht ist es unerheblich, an welchem Ort und zu welchem Zweck das Rundfunk- und/oder Fernsehger?t
steht. Nochmal in Paragraphendeutsch: Laut Rundfunkgeb?hrenstaatsvertrag (RGebStV) muss jeder Haushalt mit so genannten Empfangsger?ten Rundfunkgeb?hren zahlen. Empfangsger?te sind nach ? 1 RGebStV alle H?rfunk- und Fernsehger?te. ?Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsger?t zum Empfang bereith?lt?, hei?t es im Absatz 2 des ? 1 RGebStV.
Nochmal f?rs Autoradio zahlen? Wenn Sie noch kein Radio in Ihrer Wohnung angemeldet haben, m?ssen Sie f?r Ihr Autoradio GEZ-Geb?hren zahlen. Wenn Sie aber schon f?r ein Radio in Ihrem Hauhalt zahlen, m?ssen Sie nicht auch noch extra f?r Ihr Autoradio zahlen. Ihr Autoradio im Privatwagen gilt dann als geb?hrenfreies Zweitger?t.
1.2 Warum GEZ-Geb?hren?
Die Geb?hreneinnahmen finanzieren einen gro?en Teil der Kosten, die bei den ?ffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF f?r TV und Radio anfallen. Das Geb?hren-Gesetz soll daf?r sorgen, dass ?abwechslungsreiche Programme aus einem breiten Themenkreis und das Angebot umfassender und objektiver Information durch die Erhebung von Rundfunkgeb?hr sichergestellt werden.? Die Geb?hr muss laut GEZ von jedem Rundfunkteilnehmer gezahlt werden, auch wenn er die Programme von ARD und ZDF nicht nutzen m?chte.
1.3) Wer bekommt Ihr Geb?hren-Geld?
Die GEZ nimmt durch die Rundfunkgeb?hren zur Zeit mindestens 5 Milliarden Euro pro Jahr ein. Von 16,15 Euro flie?en bis Ende M?rz 2005 11,41 Euro an die ARD. Das sind alle TV- und Radio-Sender der ARD ? auch die regionalen so genannten dritten Programme. F?r das ZDF bleiben 4,01 Euro. 40 Cent flie?en auf Basis des alten Rundfunkstaatsvertrages an das Deutschlandradio, weitere 33 Cent an Landesmedienanstalten, die unter anderem die Aufgabe haben, privatrechtliche Sender zu ?berwachen. Strafen
Wenn potenzielle Schwarzseher den GEZ-Eintreibern die Ausk?nfte dauerhaft verweigern, drohen Zwangs- und Ordnungsgelder. Sie m?ssen aber keine GEZ-Eintreiber zur Kontrolle in Ihre Wohnung lassen. Theoretisch darf die Polizei ?ber einen Richter eine Hausdurchsuchung starten. Das ist aber unwahrscheinlich, da der Verwaltungsvorgang gemessen an der Ordnungswidrigkeit ?Schwarzseherei?, zu aufw?ndig, also zu teuer ist.
Wie kann man sich abmelden?
Wenn Sie auf ein ARD und ZDF-taugliches TV-Ger?t und ein Radio verzichten wollen, k?nnen Sie sich schriftlich bei der GEZ (Freimersdorfer Weg 6, 50829 K?ln, 0221/50610) abmelden. Ihre Abmeldung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem Ihr Papier bei der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt ankommt.
2. Was ?ndert sich ab 1. April 2005?
2.2 Geb?hrenerh?hung
Ab 1. April 2005 muss jeder Haushalt in Deutschland 17,03 Euro pro Monat an Rundfunkgeb?hren bezahlen, wenn ein TV-Ger?t zum Empfang bereit steht. Die alte Geb?hr von 16,15 Euro (5,32 Euro f?r ein Radioger?t) wird um 88 Cent (rund 5,45 Prozent) angehoben. Insgesamt sind dann ab April 2005 204,36 Euro pro Jahr an TV-Geb?hren f?llig. Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie ein Radio sowie ein TV bzw. mehrere Ger?te betreiben, so fallen immer nur die Geb?hren f?r ein Fernsehger?t an ? bislang 16,15 Euro, ab 1. April 2005 17,03 Euro.
Die Geb?hrenerh?hung ist von der Rundfunkkommission der L?nder beschlossen worden. Zwar haben noch nicht alle Bundesl?nder den neuen Geb?hren zugestimmt. Experten gehen aber davon aus, dass die Ratifizierung nur noch Formsache ist - trotz der massiven Kritik am Entwurf zum neuen ?Achten Rundfunkgeb?hrenstaatsvertrag?. Einw?nde an der Erh?hung kommen zum Beispiel aus Sachsen. Bis Mitte M?rz 2005 sollen aber alle Bundesl?nder zugestimmt haben.
2.2) Neue Zust?ndigkeit
Ab 1. April 2005 ist die Geb?hreneinzugszentrale in K?ln (Freimersdorfer Weg 6, 50829 K?ln, 0221/50610) zust?ndig f?r Befreiungen von der Rundfunkgeb?hrenpflicht. Das bedeutet, dass Sie von der GEZ aus K?ln einen positiven oder negativen amtlichen Bescheid ?ber Ihre m?gliche Befreiung bekommen. Vorher waren daf?r die so genannten Sozialbeh?rden zust?ndig, also die jeweiligen ?mter vor Ort. Fragen Sie bei Ihrer Stadt ? oder Gemeindeverwaltung nach, welches Amt bis Anfang April 2005 die Zust?ndigkeit noch innehat.
2.3) Achtung Adressenhandel!
Kaum jemand hat bemerkt, dass die Datenschn?ffelei der Geb?hreneinzugszentrale mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag weiter ausgebaut werden soll. Die Datensammelei der GEZ soll in der achten Version des Rundfunkstaatsvertrages juristisch auf eine saubere Basis gestellt werden. Schon seit Jahren wertet die GEZ s?mtliche verf?gbaren Adress-Karteien aus, um GEZPreller aufzusp?ren. Laut Presseberichten darf die Geb?hren-Beh?rde auch seit 2002 ?rtliche Melderegister unter die Lupe nehmen. Deshalb wissen die GEZ-Agenten schon l?ngst, wo sich die meisten Geb?hrenverweigerer verstecken k?nnten. Um an noch mehr und bessere Adressdaten zu kommen, kaufen die Geb?hrenw?chter zurzeit halblegal Datenb?nke voller Privatadressen zum Beispiel von deutschen Gro?verlagen auf. Diese GEZ-Methode haben Datensch?tzer aus Hessen, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen heftig kritisiert. F?r die GEZ sind Daten von Privatfirmen ?u?erst interessant, weil die Datens?tze nach bestimmten Auswahlkriterien zusammengestellt worden sind. So lohnt sich zum Beispiel der Kauf einer Adressen-Kartei von Abonnenten von TV-Programm-Zeitschriften, von Premiere-Abos oder von Teilnehmern von TV-Gewinnspielen. Die GEZ kann diese dann mit Ihren Adressen von nicht zahlenden Haushalten abgleichen. Sp?ter klingelt es dann an der Haust?r von Menschen, die zwar zum Beispiel ein Abo einer TV-Zeitschrift haben, aber keine GEZ-Geb?hren bezahlen. Die Frage des Geb?hreneintreibers liegt auf der Hand: ?Wieso Abo, wenn Sie kein TV gucken??
2.4) Wer kann von der Pflicht zur Zahlung an die GEZ befreit werden?
Ab 1. April 2005 werden neben Sozialhilfeempf?ngern auch Bezieher von Arbeitslosengeld II von der Rundfunkgeb?hr befreit. Wenn Sie Anspruch auf Befreiung von der Geb?hrenpflicht haben, nimmt Ihre Sozialbeh?rde (Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung) noch bis zum 31.03.2005 Ihren schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgeb?hrenpflicht an. Die Beh?rde wird dann auch dar?ber entscheiden, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Ab 1. April 2005 ?bernimmt die GEZ in K?ln s?mtliche Verwaltungsvorg?nge. Ab 1. April gilt, dass sich Angeh?rige folgender Gruppen von der Geb?hr befreien lassen k?nnen:
1. Sozialhilfeempf?nger (Aktuellen Sozialhilfebescheid vorlegen.)
2. Menschen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung erhalten (Bescheid ?ber den Bezug von Grundsicherung vorlegen.)
3. Empf?nger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Leistungsbescheid ?ber den Bezug von ALG II oder Sozialgeld vorlegen.)
4. Empf?nger von Leistungen f?r Asylbewerber (Bescheid ?ber den Bezug von Asylbewerberleistungen vorlegen.)
5. Empf?nger von Ausbildungsf?rderungen (BAf?G), die nicht bei den Eltern wohnen. (Aktuellen BAf?G-Bescheid vorlegen.)
6. Sonderf?rsorgeberechtigte (Leistungsbescheid ?ber den Bezug von Leistungen nach ? 27 des Bundesversorgungsgesetzes vorlegen.)
7. Blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit ?RF-Vermerk? vorlegen.)
8. H?rgesch?digte Menschen, Geh?rlose und generell Menschen, die sich ?ber das Geh?r nicht ausreichend verst?ndigen k?nnen (Aktuellen Schwerbehindertenausweis mit ?RFVermerk? vorlegen.)
9. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung langfristig 80 Prozent betr?gt und die wegen Ihrer Leiden an ?ffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen k?nnen. (Aktuellen Schwerbehindertenausweis mit ?RF-Vermerk? vorlegen.)
10. Pflegehilfe-Empf?nger (nach Sozialgesetzbuch [SGB]; Kriegsopferf?rsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz [BVG] und Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften) (Aktuellen Leistungsbescheid ?ber den Bezug von Hilfe zur Pflege nach SGB und
BVG vorlegen.)
11. Empf?nger von Pflegezulagen nach ? 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebed?rftigkeit nach ? 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird. (Aktuellen Leistungsbescheid ?ber den Bezug von Leistungen nach ? 267 LAG vorlegen.) Hinweis: Sie m?ssen zusammen mit Ihrem Antragspapier auf Befreiung den jeweiligen aktuellen Bescheid im Original oder als beglaubigte Kopie abgeben. Download-Tipp: Ab Ende M?rz k?nnen Sie sich laut GEZ Antragsformulare auf Befreiung im Internet auf www.gez.de herunterladen
3. Tricks der Geb?hreneintreiber
3.1) Was d?rfen die ?Rundfunkgeb?hren-Beauftragten? der GEZ? Die Schn?ffelei der GEZ-Geb?hreneintreiber ist durch den Rundfunkgeb?hrenstaatsvertrag weitgehend legitimiert. So haben GEZ-Bedienstete das Recht, von Personen, bei denen Verdacht besteht, dass sie ein Ger?t zum Empfang bereithalten, Ausk?nfte zu verlangen. Das ist auch der Grund daf?r, dass die Beh?rde regelm??ig ?Erhebungsb?gen?, die potenzielle Schwarzseher ausfragen sollen, an ?verd?chtigte? Adressen per Post verschickt. Die Geb?hreneintreiber d?rfen Ihnen zum Beispiel im Treppenhaus Ihres Miethauses oder auf der Stra?e Fragen ?ber ?Grund, H?he und Zeitraum der Geb?hrenpflicht? stellen. Sie d?rfen aber nicht in ihre Wohnung, wenn Sie es nicht wollen. Au?erdem sind Sie nicht verpflichtet zu antworten. Achtung: Beachten Sie, dass GEZ-Mitarbeiter von Mitgliedern Ihrer Haushalts-, Familienoder Wohngemeinschaft Ausk?nfte verlangen d?rfen (?h?usliche Gemeinschaft?). Hinweis: Die GEZ kann Schwarzseherei nur schwer nachweisen. GEZ-Techniker m?ssen quasi mit dem Peilwagen in Ihrer Stra?e Messungen vornehmen, ob Radio- oder TVSignale empfangen werden. B?ser Fehler von Schwarzsehern ist, in Anwesenheit des GEZ-Eintreibers an der Haust?r laut Radio zu h?ren oder den Fernseher laut laufen zu lassen
3.2) Die Arbeitsweise der GEZ-Mitarbeiter
Die GEZ-Eintreiber sind meistens hoch motiviert. Denn je mehr Schwarzseher sie entlarven, desto mehr Provisionszahlungen bekommen sie. Die GEZ-Sp?rnasen gehen systematisch vor. Sie vergleichen zum Beispiel die Anmeldungen mit der Gesamtzahl der Wohneinheiten in einem Stra?enzug. Sind mehr Haushalte als angemeldete GEZ-Zahler in der Stra?e, freut sich die Sp?rnase auf potenzielle Schwarzseher-F?lle. Die Eintreiber gehen in der Stra?e dann von T?r zu T?r und fragen bei den Haushalten nach, die nicht bei der GEZ gemeldet sind. Achtung: Die schlauen GEZ-Fahnder fallen nicht mit der T?r ins Haus. Die plumpe Frage,
"Haben Sie ein Radio oder TV?", wird Ihnen wahrscheinlich nicht gestellt werden. Achten Sie stattdessen auf Fragen nach aktuellen TV-Sendungen, -Programmen oder Gewohnheiten beim Radioh?ren. Lassen Sie sich vor dem ?Interview? auf jeden Fall den Ausweis des Menschen vor Ihrer Haut?r zeigen. Fragen Sie ausdr?cklich nach Namen, Auftrag und
Auftraggeber. Wenn Sie keine Fragen beantworten wollen, k?nnen Sie darum bitten, dass Ihnen ein Fragebogen mit der Post zugesandt wird. ?Ich m?chte Ihre Fragen gerne schriftlich vor mir sehen. Bitte schicken Sie sie mir zu, so dass ich in aller Ruhe entscheiden kann, ob ich sie beantworte.?
4.) Geb?hren f?r Handys und Computer?
Ab 2007 sollen alle Computer mit Internet-Zugang geb?hrenpflichtig werden. Noch ist diese Regelung von den Bundesl?ndern nicht verabschiedet worden. Es soll keine Rolle spielen, ob Sie mit Ihrem PC- oder Laptop-Monitor tats?chlich fern schauen. Die PC-Geb?hr erg?be sich allein aus der M?glichkeit, mit dem Computer ARD und ZDF zu empfangen.
Aber auch wenn die PC-Geb?hr eingef?hrt werden sollte, wird das treue GEZ-Zahler recht wenig kratzen. Denn wenn Privathaushalte bereits ein Radio oder einen Fernseher angemeldet haben, gilt der Computer als Zweitger?t. Bei Unternehmen und Betrieben sieht das anders aus. Wenn diese noch keine anderen Empfangsger?te angemeldet haben, m?ssten
sie internetf?hige PCs bei der GEZ anmelden. Das gef?llt den deutschen Unternehmerverb?nden ?berhaupt nicht. Neben neuen Geb?hren f?r Computer sind auch Geb?hren f?r Handys mit Radio oder TVEmpfangsystemen geplant. Wann und ob ?berhaupt die neue Regelung greifen wird, ist aber noch nicht entschieden.