Rundfunkgebühren einsparen!

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  • Rundfunkgebühren einsparen!

    Die Geb?hreneinzugszentrale (GEZ) in K?ln wird nach dem 1. April 2005 gesch?tzte 25 Millionen Euro pro Jahr weniger an Geb?hren einnehmen. Hartz IV und damit immer mehr Menschen mit sehr wenig Geld sowie Unternehmen, die pleite gehen, bescheren ARD und ZDF hohe Einnahmeverluste. Nach dem neuen Staatsvertrag, der auch eine Erh?hung der Rundfunkgeb?hr um 88 Cent ab 1. April 2005 auf 17,03 Euro pro Monat festlegt, werden neben Sozialhilfeempf?ngern auch Bezieher des Arbeitslosengeldes II von der GEZ-Geb?hr befreit. laut ?Stern?, der sich auf Zahlen des N?rnberger Instituts f?r Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beruft, k?nnten sich durch Hartz IV bis zu 1,65 Millionen Haushalte zus?tzlich von der Geb?hr befreien lassen.
    ARD-Sprecher Rudi K?ffner sagte dazu, es sei zwar mit Mindereinnahmen zu rechnen, jedoch ?nicht in dramatischer Gr??enordnung?. F?r genaue Zahlen sei es noch zu fr?h, zumal bis einschlie?lich M?rz noch die alten Regelungen gelten und der Staatsvertrag zudem noch nicht von den Landesparlamenten verabschiedet sei. Die RTLratgeber-Redaktion hat f?r Sie zusammengestellt, was sich bei den GEZGeb?hren ab 1. April 2005 ?ndert und unter welcher Voraussetzung Sie sich von der Pflicht, Rundfunkgeb?hren zahlen zu m?ssen, befreien k?nnen. Hinweis: Die neuen Regelungen gelten unter der Voraussetzung, dass der Entwurf des neuen ?Achten Rundfunkgeb?hrenstaatsvertrages? von den Parlamenten der Bundesl?nder ratifiziert wird und ab dem 1. April 2005 in Kraft tritt. Medienpolitik-Experten gehen aber davon aus, dass nicht noch mal verhandelt wird. Die Streitpunkte Geb?hren f?r Handys und Computer, die ab 2007 eingef?hrt werden k?nnten, sind noch nicht eindeutig gekl?rt.

    1. Rundfunkgeb?hren allgemein
    1.1 Pflicht
    Jeder, der ein Rundfunk- oder Fernsehger?t zum Empfang bereith?lt, muss daf?r ?ber die GEZ Geb?hren an die Landesrundfunkanstalten entrichten. F?r diese Geb?hrenpflicht ist es unerheblich, an welchem Ort und zu welchem Zweck das Rundfunk- und/oder Fernsehger?t
    steht. Nochmal in Paragraphendeutsch: Laut Rundfunkgeb?hrenstaatsvertrag (RGebStV) muss jeder Haushalt mit so genannten Empfangsger?ten Rundfunkgeb?hren zahlen. Empfangsger?te sind nach ? 1 RGebStV alle H?rfunk- und Fernsehger?te. ?Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsger?t zum Empfang bereith?lt?, hei?t es im Absatz 2 des ? 1 RGebStV.
    Nochmal f?rs Autoradio zahlen? Wenn Sie noch kein Radio in Ihrer Wohnung angemeldet haben, m?ssen Sie f?r Ihr Autoradio GEZ-Geb?hren zahlen. Wenn Sie aber schon f?r ein Radio in Ihrem Hauhalt zahlen, m?ssen Sie nicht auch noch extra f?r Ihr Autoradio zahlen. Ihr Autoradio im Privatwagen gilt dann als geb?hrenfreies Zweitger?t.

    1.2 Warum GEZ-Geb?hren?
    Die Geb?hreneinnahmen finanzieren einen gro?en Teil der Kosten, die bei den ?ffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF f?r TV und Radio anfallen. Das Geb?hren-Gesetz soll daf?r sorgen, dass ?abwechslungsreiche Programme aus einem breiten Themenkreis und das Angebot umfassender und objektiver Information durch die Erhebung von Rundfunkgeb?hr sichergestellt werden.? Die Geb?hr muss laut GEZ von jedem Rundfunkteilnehmer gezahlt werden, auch wenn er die Programme von ARD und ZDF nicht nutzen m?chte.

    1.3) Wer bekommt Ihr Geb?hren-Geld?
    Die GEZ nimmt durch die Rundfunkgeb?hren zur Zeit mindestens 5 Milliarden Euro pro Jahr ein. Von 16,15 Euro flie?en bis Ende M?rz 2005 11,41 Euro an die ARD. Das sind alle TV- und Radio-Sender der ARD ? auch die regionalen so genannten dritten Programme. F?r das ZDF bleiben 4,01 Euro. 40 Cent flie?en auf Basis des alten Rundfunkstaatsvertrages an das Deutschlandradio, weitere 33 Cent an Landesmedienanstalten, die unter anderem die Aufgabe haben, privatrechtliche Sender zu ?berwachen. Strafen
    Wenn potenzielle Schwarzseher den GEZ-Eintreibern die Ausk?nfte dauerhaft verweigern, drohen Zwangs- und Ordnungsgelder. Sie m?ssen aber keine GEZ-Eintreiber zur Kontrolle in Ihre Wohnung lassen. Theoretisch darf die Polizei ?ber einen Richter eine Hausdurchsuchung starten. Das ist aber unwahrscheinlich, da der Verwaltungsvorgang gemessen an der Ordnungswidrigkeit ?Schwarzseherei?, zu aufw?ndig, also zu teuer ist.
    Wie kann man sich abmelden?
    Wenn Sie auf ein ARD und ZDF-taugliches TV-Ger?t und ein Radio verzichten wollen, k?nnen Sie sich schriftlich bei der GEZ (Freimersdorfer Weg 6, 50829 K?ln, 0221/50610) abmelden. Ihre Abmeldung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem Ihr Papier bei der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt ankommt.

    2. Was ?ndert sich ab 1. April 2005?
    2.2 Geb?hrenerh?hung
    Ab 1. April 2005 muss jeder Haushalt in Deutschland 17,03 Euro pro Monat an Rundfunkgeb?hren bezahlen, wenn ein TV-Ger?t zum Empfang bereit steht. Die alte Geb?hr von 16,15 Euro (5,32 Euro f?r ein Radioger?t) wird um 88 Cent (rund 5,45 Prozent) angehoben. Insgesamt sind dann ab April 2005 204,36 Euro pro Jahr an TV-Geb?hren f?llig. Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie ein Radio sowie ein TV bzw. mehrere Ger?te betreiben, so fallen immer nur die Geb?hren f?r ein Fernsehger?t an ? bislang 16,15 Euro, ab 1. April 2005 17,03 Euro.
    Die Geb?hrenerh?hung ist von der Rundfunkkommission der L?nder beschlossen worden. Zwar haben noch nicht alle Bundesl?nder den neuen Geb?hren zugestimmt. Experten gehen aber davon aus, dass die Ratifizierung nur noch Formsache ist - trotz der massiven Kritik am Entwurf zum neuen ?Achten Rundfunkgeb?hrenstaatsvertrag?. Einw?nde an der Erh?hung kommen zum Beispiel aus Sachsen. Bis Mitte M?rz 2005 sollen aber alle Bundesl?nder zugestimmt haben.

    2.2) Neue Zust?ndigkeit
    Ab 1. April 2005 ist die Geb?hreneinzugszentrale in K?ln (Freimersdorfer Weg 6, 50829 K?ln, 0221/50610) zust?ndig f?r Befreiungen von der Rundfunkgeb?hrenpflicht. Das bedeutet, dass Sie von der GEZ aus K?ln einen positiven oder negativen amtlichen Bescheid ?ber Ihre m?gliche Befreiung bekommen. Vorher waren daf?r die so genannten Sozialbeh?rden zust?ndig, also die jeweiligen ?mter vor Ort. Fragen Sie bei Ihrer Stadt ? oder Gemeindeverwaltung nach, welches Amt bis Anfang April 2005 die Zust?ndigkeit noch innehat.

    2.3) Achtung Adressenhandel!
    Kaum jemand hat bemerkt, dass die Datenschn?ffelei der Geb?hreneinzugszentrale mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag weiter ausgebaut werden soll. Die Datensammelei der GEZ soll in der achten Version des Rundfunkstaatsvertrages juristisch auf eine saubere Basis gestellt werden. Schon seit Jahren wertet die GEZ s?mtliche verf?gbaren Adress-Karteien aus, um GEZPreller aufzusp?ren. Laut Presseberichten darf die Geb?hren-Beh?rde auch seit 2002 ?rtliche Melderegister unter die Lupe nehmen. Deshalb wissen die GEZ-Agenten schon l?ngst, wo sich die meisten Geb?hrenverweigerer verstecken k?nnten. Um an noch mehr und bessere Adressdaten zu kommen, kaufen die Geb?hrenw?chter zurzeit halblegal Datenb?nke voller Privatadressen zum Beispiel von deutschen Gro?verlagen auf. Diese GEZ-Methode haben Datensch?tzer aus Hessen, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen heftig kritisiert. F?r die GEZ sind Daten von Privatfirmen ?u?erst interessant, weil die Datens?tze nach bestimmten Auswahlkriterien zusammengestellt worden sind. So lohnt sich zum Beispiel der Kauf einer Adressen-Kartei von Abonnenten von TV-Programm-Zeitschriften, von Premiere-Abos oder von Teilnehmern von TV-Gewinnspielen. Die GEZ kann diese dann mit Ihren Adressen von nicht zahlenden Haushalten abgleichen. Sp?ter klingelt es dann an der Haust?r von Menschen, die zwar zum Beispiel ein Abo einer TV-Zeitschrift haben, aber keine GEZ-Geb?hren bezahlen. Die Frage des Geb?hreneintreibers liegt auf der Hand: ?Wieso Abo, wenn Sie kein TV gucken??

    2.4) Wer kann von der Pflicht zur Zahlung an die GEZ befreit werden?
    Ab 1. April 2005 werden neben Sozialhilfeempf?ngern auch Bezieher von Arbeitslosengeld II von der Rundfunkgeb?hr befreit. Wenn Sie Anspruch auf Befreiung von der Geb?hrenpflicht haben, nimmt Ihre Sozialbeh?rde (Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung) noch bis zum 31.03.2005 Ihren schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgeb?hrenpflicht an. Die Beh?rde wird dann auch dar?ber entscheiden, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Ab 1. April 2005 ?bernimmt die GEZ in K?ln s?mtliche Verwaltungsvorg?nge. Ab 1. April gilt, dass sich Angeh?rige folgender Gruppen von der Geb?hr befreien lassen k?nnen:
    1. Sozialhilfeempf?nger (Aktuellen Sozialhilfebescheid vorlegen.)
    2. Menschen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung erhalten (Bescheid ?ber den Bezug von Grundsicherung vorlegen.)
    3. Empf?nger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Leistungsbescheid ?ber den Bezug von ALG II oder Sozialgeld vorlegen.)
    4. Empf?nger von Leistungen f?r Asylbewerber (Bescheid ?ber den Bezug von Asylbewerberleistungen vorlegen.)
    5. Empf?nger von Ausbildungsf?rderungen (BAf?G), die nicht bei den Eltern wohnen. (Aktuellen BAf?G-Bescheid vorlegen.)
    6. Sonderf?rsorgeberechtigte (Leistungsbescheid ?ber den Bezug von Leistungen nach ? 27 des Bundesversorgungsgesetzes vorlegen.)
    7. Blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit ?RF-Vermerk? vorlegen.)
    8. H?rgesch?digte Menschen, Geh?rlose und generell Menschen, die sich ?ber das Geh?r nicht ausreichend verst?ndigen k?nnen (Aktuellen Schwerbehindertenausweis mit ?RFVermerk? vorlegen.)
    9. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung langfristig 80 Prozent betr?gt und die wegen Ihrer Leiden an ?ffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen k?nnen. (Aktuellen Schwerbehindertenausweis mit ?RF-Vermerk? vorlegen.)
    10. Pflegehilfe-Empf?nger (nach Sozialgesetzbuch [SGB]; Kriegsopferf?rsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz [BVG] und Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften) (Aktuellen Leistungsbescheid ?ber den Bezug von Hilfe zur Pflege nach SGB und
    BVG vorlegen.)
    11. Empf?nger von Pflegezulagen nach ? 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebed?rftigkeit nach ? 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird. (Aktuellen Leistungsbescheid ?ber den Bezug von Leistungen nach ? 267 LAG vorlegen.) Hinweis: Sie m?ssen zusammen mit Ihrem Antragspapier auf Befreiung den jeweiligen aktuellen Bescheid im Original oder als beglaubigte Kopie abgeben. Download-Tipp: Ab Ende M?rz k?nnen Sie sich laut GEZ Antragsformulare auf Befreiung im Internet auf www.gez.de herunterladen

    3. Tricks der Geb?hreneintreiber
    3.1) Was d?rfen die ?Rundfunkgeb?hren-Beauftragten? der GEZ? Die Schn?ffelei der GEZ-Geb?hreneintreiber ist durch den Rundfunkgeb?hrenstaatsvertrag weitgehend legitimiert. So haben GEZ-Bedienstete das Recht, von Personen, bei denen Verdacht besteht, dass sie ein Ger?t zum Empfang bereithalten, Ausk?nfte zu verlangen. Das ist auch der Grund daf?r, dass die Beh?rde regelm??ig ?Erhebungsb?gen?, die potenzielle Schwarzseher ausfragen sollen, an ?verd?chtigte? Adressen per Post verschickt. Die Geb?hreneintreiber d?rfen Ihnen zum Beispiel im Treppenhaus Ihres Miethauses oder auf der Stra?e Fragen ?ber ?Grund, H?he und Zeitraum der Geb?hrenpflicht? stellen. Sie d?rfen aber nicht in ihre Wohnung, wenn Sie es nicht wollen. Au?erdem sind Sie nicht verpflichtet zu antworten. Achtung: Beachten Sie, dass GEZ-Mitarbeiter von Mitgliedern Ihrer Haushalts-, Familienoder Wohngemeinschaft Ausk?nfte verlangen d?rfen (?h?usliche Gemeinschaft?). Hinweis: Die GEZ kann Schwarzseherei nur schwer nachweisen. GEZ-Techniker m?ssen quasi mit dem Peilwagen in Ihrer Stra?e Messungen vornehmen, ob Radio- oder TVSignale empfangen werden. B?ser Fehler von Schwarzsehern ist, in Anwesenheit des GEZ-Eintreibers an der Haust?r laut Radio zu h?ren oder den Fernseher laut laufen zu lassen

    3.2) Die Arbeitsweise der GEZ-Mitarbeiter
    Die GEZ-Eintreiber sind meistens hoch motiviert. Denn je mehr Schwarzseher sie entlarven, desto mehr Provisionszahlungen bekommen sie. Die GEZ-Sp?rnasen gehen systematisch vor. Sie vergleichen zum Beispiel die Anmeldungen mit der Gesamtzahl der Wohneinheiten in einem Stra?enzug. Sind mehr Haushalte als angemeldete GEZ-Zahler in der Stra?e, freut sich die Sp?rnase auf potenzielle Schwarzseher-F?lle. Die Eintreiber gehen in der Stra?e dann von T?r zu T?r und fragen bei den Haushalten nach, die nicht bei der GEZ gemeldet sind. Achtung: Die schlauen GEZ-Fahnder fallen nicht mit der T?r ins Haus. Die plumpe Frage,
    "Haben Sie ein Radio oder TV?", wird Ihnen wahrscheinlich nicht gestellt werden. Achten Sie stattdessen auf Fragen nach aktuellen TV-Sendungen, -Programmen oder Gewohnheiten beim Radioh?ren. Lassen Sie sich vor dem ?Interview? auf jeden Fall den Ausweis des Menschen vor Ihrer Haut?r zeigen. Fragen Sie ausdr?cklich nach Namen, Auftrag und
    Auftraggeber. Wenn Sie keine Fragen beantworten wollen, k?nnen Sie darum bitten, dass Ihnen ein Fragebogen mit der Post zugesandt wird. ?Ich m?chte Ihre Fragen gerne schriftlich vor mir sehen. Bitte schicken Sie sie mir zu, so dass ich in aller Ruhe entscheiden kann, ob ich sie beantworte.?

    4.) Geb?hren f?r Handys und Computer?
    Ab 2007 sollen alle Computer mit Internet-Zugang geb?hrenpflichtig werden. Noch ist diese Regelung von den Bundesl?ndern nicht verabschiedet worden. Es soll keine Rolle spielen, ob Sie mit Ihrem PC- oder Laptop-Monitor tats?chlich fern schauen. Die PC-Geb?hr erg?be sich allein aus der M?glichkeit, mit dem Computer ARD und ZDF zu empfangen.
    Aber auch wenn die PC-Geb?hr eingef?hrt werden sollte, wird das treue GEZ-Zahler recht wenig kratzen. Denn wenn Privathaushalte bereits ein Radio oder einen Fernseher angemeldet haben, gilt der Computer als Zweitger?t. Bei Unternehmen und Betrieben sieht das anders aus. Wenn diese noch keine anderen Empfangsger?te angemeldet haben, m?ssten
    sie internetf?hige PCs bei der GEZ anmelden. Das gef?llt den deutschen Unternehmerverb?nden ?berhaupt nicht. Neben neuen Geb?hren f?r Computer sind auch Geb?hren f?r Handys mit Radio oder TVEmpfangsystemen geplant. Wann und ob ?berhaupt die neue Regelung greifen wird, ist aber noch nicht entschieden.
  • GEZ - Rundfunkgebühren

    Hallo alle miteinander!

    Wer Zahlt? die GEZ ?
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    Die öffentlich/rechtlichen Medien sollen eine Grundversorgung bieten. So steht es im Grundgesetz, Artikel 5 Absatz 1.
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    Aus Ihren Rundfunkgebühren werden zur Zeit 21 öffentlich/rechtliche Fernseh- und 57 öffentlich/rechtliche UKW- Radioprogramme sowie diverse digitale Zusatzangebote finanziert. (Quelle: Auszug GEZ Homepage)
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    Sieht so eine Grundversorgung aus ?

    Wir meinen NEIN; 21 Fernseh- und 57 UKW- Radioprogramme sind für die Grundversorgung nicht notwendig.

    Ist unsere öffentliche Rundfunkgrundversorgung wirklich 7.122.969.516,00 EUR wert?
    [IMG:http://www.gez-prozess.de/img/blind.gif]
    Sind Sie wirklich weiter bereit jährlich über 7.122.969.516,00 EUR
    für diese "Programmvielfalt" zu bezahlen?

    Die privaten Fernseh- und Radioanbieter
    belasten unser Portemonnaie mit 0,00 EUR !

    Und den Vergleich mit den öffentlichen Sendern brauchen die Privaten nicht zu scheuen; im Gegenteil: Die öffentlichen Sender sollten sich nach dem Vorbild der Privaten reorganisieren.

    [IMG:http://www.gez-prozess.de/img/pfeil.gif] Uns würde es schon reichen, wenn wir frei wählen könnten, ob wir öffentlich rechtliches Programm empfangen wollen oder nicht. [IMG:http://www.gez-prozess.de/img/pfeil.gif] Uns würde es reichen keine Zwangsabgaben zahlen zu müssen! [IMG:http://www.gez-prozess.de/img/pfeil.gif] Wir alle zahlen nicht für die Nutzung eines Rundfunk- TV-Empfängers sondern für den Besitz. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir tatsächlich eine Leistung beziehen. Freie Bürger brauchen keine Zwangsabgaben ohne entsprechende Leistung.


    [IMG:http://www.gez-prozess.de/img/logo_gez_200.jpg]Quelle: gez-prozess.de

    Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt.

    Rundfunkgebührenbeauftragter gemeint, obwohl dieser formal nicht der GEZ angehört, sondern meist auf freiberuflicher Provisionsbasis für die jeweilige Rundfunkanstalt arbeitet.

    Besteht keine Pflicht solch einen Menschen hereinzulassen...?!


    Beste Grüße
    von
    Stella
  • Es gibt zwei Möglichkeiten die GEZ ausztricksen:

    1. Den GEZ-Agenten einfach nicht in die Wohnung lassen. Man hat in Deutschland Hausrecht und muß niemanden hereinlassen.
    2. Man führt den Beweis an, das man keinen Fernseher besitzt.

    Dies macht man wie folgt:
    Man kauft sich einen kleinen und sehr günstigen Fernseher. Natürlich gebraucht. Mit diesem geht man dann zur örtlichen Entsorgungseinrichtung.
    Läßt diesen dann fachmännisch entsorgen. Dafür bekommt man dann eine Art "Entsorgungsnachweis".
    Wenn beim nächsten Mal der GEZ-Agent klingelt, gibt man ihm diesem Nachweis einfach. Damit ist für die GEZ die Fahndung beim Betroffenen abgeschlossen.

    Wie es datenschutzrechtlich aussieht, da gewisse Institutionen zusammenarbeiten und sich austauschen, weiss ich nicht.
    Zu diesem Thema bitte ich jeden, der sich damit auskennt, zu posten.


    Gruß, rotti
  • ohne GEZ gebühren wird auch jeder öffentlich rechtliche kanal vom linken meinungsmacherschwamm aufgesogen.
    ich schaue viele ö.R. programme und ich bin froh dass es sie gibt. BR, SWR, ARD, ZDF, PHOENIX, ARTE, WDR, MDR und NDR sind nur mal die TV sender die ich nicht missen möchte. das sind keine 21 aber schon einige. Radio höre ich selten aber wenn dann immer ö.R. sender weil mir das gesabbel der privaten (auch im TV) gewaltig auf den keks geht.
    über eine senkung der gebühren könnte man nachdenken. aber abschaffen würde ich die GEZ nicht, evtl umwandeln aber nie und nimmer den stil der privatsender kopieren. Privatsender sind die verdummungsmaschine deutschlands.
    Es ist schon ein Unterschied, ob ein Halbidiot die volle Wahrheit
    oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.
  • rottweiler schrieb:

    Es gibt zwei Möglichkeiten die GEZ ausztricksen:

    1. Den GEZ-Agenten einfach nicht in die Wohnung lassen. Man hat in Deutschland Hausrecht und muß niemanden hereinlassen.
    2. Man führt den Beweis an, das man keinen Fernseher besitzt.

    Dies macht man wie folgt:
    Man kauft sich einen kleinen und sehr günstigen Fernseher. Natürlich gebraucht. Mit diesem geht man dann zur örtlichen Entsorgungseinrichtung.
    Läßt diesen dann fachmännisch entsorgen. Dafür bekommt man dann eine Art "Entsorgungsnachweis".
    Wenn beim nächsten Mal der GEZ-Agent klingelt, gibt man ihm diesem Nachweis einfach. Damit ist für die GEZ die Fahndung beim Betroffenen abgeschlossen.

    Wie es datenschutzrechtlich aussieht, da gewisse Institutionen zusammenarbeiten und sich austauschen, weiss ich nicht.
    Zu diesem Thema bitte ich jeden, der sich damit auskennt, zu posten.


    Gruß, rotti
    Ihr tut alle so als wäre das so extrem teuer. auch ohne TV muss man zahlen wenn man ein radio hat. und dass jemand kein radio hat das glaubt niemand. zumindest nicht wenn man ein auto fährt.
    das mit dem TV entsorgungsding ist auch kein beweis. Ich kannte einen bauern der dem GEZ menschen den fernseher vor die füsse geknallt hat.
    dennoch ist der einen monat später wieder ums haus geschlichen.
    Es ist schon ein Unterschied, ob ein Halbidiot die volle Wahrheit
    oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.
  • Auf Phoenix und vor allem Arte möchte ich auch nicht verzichten.
    Nur die Sache ist die. Muß man denn soviel anmelden und bezahlen? Autoradio, Fernseher, ich glaube auch Mobiltelephon und Rechner dürften bald dazu gehören (?). Das ist ein riesen großes bürokratisches Loch in das die ÖR da hineinmanövieren.

    Ich würde vorschlagen eine niedrige Grundpauschale einzuführen die a) jeder bezahlen kann, und b) jeder für gerecht empfindet.


    Gruß, rotti
  • rottweiler schrieb:

    Auf Phoenix und vor allem Arte möchte ich auch nicht verzichten.
    Nur die Sache ist die. Muß man denn soviel anmelden und bezahlen? Autoradio, Fernseher, ich glaube auch Mobiltelephon und Rechner dürften bald dazu gehören (?). Das ist ein riesen großes bürokratisches Loch in das die ÖR da hineinmanövieren.

    Ich würde vorschlagen eine niedrige Grundpauschale einzuführen die a) jeder bezahlen kann, und b) jeder für gerecht empfindet.


    Gruß, rotti
    also was heisst viel anmelden wenn du einen fernseher hast dann sind das 17 € im monat bzw 51 € im quartal. da ist alles mit drin.
    computer ist glaube ich für privatpersonen nur dann relevant wenn man sonst nichts hat, da man ja zB auch über internet auf öffentlich rechtliche inhalte zugreifen kann. radio etc. wenn du keinen fernseher hast dann zahlst du 5.50 € im monat für ein radio egal ob auto oder duschradio :) . bzw 16,50 im quartal.
    wenn es alle zahlen würden kämen die sicher auch mit 50 € im jahr klar.
    Es ist schon ein Unterschied, ob ein Halbidiot die volle Wahrheit
    oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.
  • hallo Modwulf,

    darf ich dich mal fragen was so dein Monatseinkommen ist?

    weiter:
    wenn ich mir die programmvielfalt der scheiss durch werbung finanzierten progs anschaue und zum vergelich die oeff. rechtlichen sender nehme, faellt mir nix, aber auch rein gar nix mehr ein.
    da werden mrd zum fenster rausgeschmissen. eigene roduktionen vermisse ich gaenzlich, nicht mal neuere spielfilme werden gekauft, aber ein Buerger durch eine behoerde die MEHR rechte hat als so ziemlich jede andere ausspioniert und ueberwacht.

    oehm findest du nicht dass DA ein gewisses ungleichgewicht herrscht ?

    wenn man nur dies als kl bsp nimmt derer es sich viele finden lassen.

    Gruss

  • da werden mrd zum fenster rausgeschmissen. eigene roduktionen vermisse ich gaenzlich, nicht mal neuere spielfilme werden gekauft, aber ein Buerger durch eine behoerde die MEHR rechte hat als so ziemlich jede andere ausspioniert und ueberwacht.


    Die GEZ ist keine Behörde und hat KEINE Rechte ! Du hast lediglich eine Mitwirkungspflicht zur Auskunft über Deine Radio und Fernsehgeräte. Die Du mit einem beherzten "Ich habe keinen Fernseher und auch keinen Computer" vollumfänglich erfüllt hast!


    oehm findest du nicht dass DA ein gewisses ungleichgewicht herrscht ?


    Es herrst kein Ungleichgewicht, Du hast sogar mehr rechte auf deinem Grund und Boden als der Schnösel von der GEZ.

    Baloo

  • die GEZ hat mehr rechte als eine behoerde, so ist es richtig ausgedrueckt.
    Gruss


    Nein, auch nicht wirklich, die GEZ hat eigentlich überhauptkein Recht zu irgendwas. Was sie zu was besonderem macht ist der Staatsvertrag, der es ihr erlaubt Gebühren einzuziehen. Und Das jeder Bürger der GEZ gegenüber eine Mitwirkungspflicht hat. Dann hört es aber auch schon schlagartig auf mit ihren rechten :) Der GEZ Typ ist eine Person die keinerlei rechte Dir gegenüber hat. :)

    Baloo