Tag der Deutschen Einheit

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    • Tag der Deutschen Einheit

      Offener Brief an alle Beamte
      zum

      Tag der

      Deutschen Einheit



      Sehr geehrte Damen und Herren.


      Mein Name ist Werner May und ich bin „politischer Künstler“. Seit
      einigen Jahren recherchiere ich für ein Buch zum Thema „Unser Staat“. Dabei bin
      ich auf einige Ungereimtheiten gestoßen, die die Beamtenschaft betreffen. Es
      wäre hilfreich, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten würden. Ihre
      Stellungnahme werde ich im Internet auf meiner Web-Seite veröffentlichen.


      In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf
      Deutschland vom 12. Sept. 1990 heißt es: Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen
      Demokratischen Republik und Ganz Berlins
      umfassen...“


      Demnach
      wurden damals aus der Bundesrepublik Deutschland, der
      Deutschen Demokratischen Republik und aus Berlin ein Staat „Das vereinte
      Deutschland“,
      kurz:Deutschland“.



      (Als mathematische Formel: a+b+c=d. Da b und c ungleich Null sind,
      kann a nicht gleich d sein.)


      Folgerichtig wurden die Bundesrepublik Deutschland und die
      Deutsche Demokratische Republik bei den Vereinten Nationen abgemeldet und der
      Staat „Germany“, also „Deutschland“ wurde angemeldet. Seither steht
      „Deutschland“ in der Mitgliederliste der UN. Die BRD und die DDR wurden
      gelöscht.


      Im Bundesbeamtengesetz (BBG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)
      steht unter


      § 64 Eidespflicht, Eidesformel:


      Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten:
      „Ich schwöre, das Grundgesetz und
      alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
      erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “



      1.) Bitte erklären Sie mir, wie man einen Eid auf „alle in der
      Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze“
      leisten kann, wenn es die
      Bundesrepublik Deutschland seit 19 Jahre nicht mehr gibt?


      Mit dem Erlöschen der BRD dürften auch die Gesetze dieses Landes
      erloschen sein.


      Nach § 63 BBG
      (Verantwortung für die Rechtmäßigkeit)
      tragen
      Beamtinnen und Beamte für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“



      Da
      es die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gibt, stellen sich die Fragen:



      2.) In wessen Dienst stehen die Beamten wenn sie „dienstliche
      Handlungen“ ausführen?

      3.) Wie können Beamte rechtmäßig handeln, wenn es keine geltenden Gesetze zu
      wahren gibt?


      Im
      Bundesbesoldungsgesetz (Ausfertigungsdatum: 23.05.1975, zuletzt geändert am 21.
      Dezember 2008 (BGBl. I S. 2891)) stand unter § 29 Öffentlich-rechtliche
      Dienstherren
      :



      (1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund, die Länder, die Gemeinden
      (Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
      öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen
      Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.



      Demnach
      war „Das Reich“ 2008 der oberste Dienstherr aller Beamtinnen und Beamte.



      Im
      Bundesbesoldungsgesetz von 2010 heißt es nur noch:



      § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren


      (1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind
      der Bund, die Länder, die Gemeinden........



      4. Welches "Reich" war bis 2008 der
      oberste Dienstherr der deutschen Beamten?



      1. Von wem haben die Beamten ihren Sold erhalten, vom
        "Reich" oder von der Bundesrepublik Deutschland?
      2. Wann und durch wen wurde dieses "Reich"
        abgeschafft?
      3. Welcher Staat ist „der Bund“, der nunmehr als der
        oberste Dienstherr genannt ist?
      4. Haben Sie eine Erklärung dafür, wie Hunderttausende
        Beamte seit 1949 einen Eid auf die Bundesrepublik Deutschland leisten,
        wenn der Oberste Dienstherr „das Reicht“ war?
      5. Wurde mit dem Diensteid nicht der Straftatbestand des
        Hochverrats und des Meineids erfüllt?


      Auf Ihre Antwort wartend verbleibe ich

      mit freundl. Gruß

      W. May


      Fahrenwalde,
      den 3.10.2011



      Dieser
      Briief wurde am 3.10. 2011 an folgende Organisationen verschickt:



      Deutscher
      Beamtenbund, Beamtenbund Baden Würtemberg, Beamtenbund Bayern, Beamtenbund
      Hessen, Beamtenbund Thüringen, Beamtenbund Sachsen, Beamtenbund NRW,
      Beamtenbund Berlin, Beamtenbund Meck.Pomm., Beamtenbund Brandenburg,
      Beamtenbund Rhl. Pfalz,Die Jugendorganisation des Beamtenbundes, den
      Öffentlichen Dienst, Verdi und die Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes.



      Deutscher mit fehlendem Migrationshintergrund .