Tag der Deutschen Einheit

  • [size=10]Offener Brief an alle Beamte
    zum

    [/size][size=36]Tag der

    Deutschen Einheit[/size]


    Sehr geehrte Damen und Herren.


    Mein Name ist Werner May und ich bin „politischer Künstler“. Seit
    einigen Jahren recherchiere ich für ein Buch zum Thema „Unser Staat“. Dabei bin
    ich auf einige Ungereimtheiten gestoßen, die die Beamtenschaft betreffen. Es
    wäre hilfreich, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten würden. Ihre
    Stellungnahme werde ich im Internet auf meiner Web-Seite veröffentlichen.


    In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf
    Deutschland vom 12. Sept. 1990 heißt es: [size=10][color=red]Das vereinte Deutschland [/color][/size][size=10][color=black]wird die Gebiete der [/color][/size][size=10][color=red]Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen
    Demokratischen Republik und Ganz Berlins[/color][/size]
    [size=10][color=black] umfassen...“[/color][/size]


    [size=10]Demnach
    wurden damals aus der [color=black]Bundesrepublik Deutschland, der
    Deutschen Demokratischen Republik und aus Berlin ein Staat „Das vereinte
    Deutschland“,
    [/color][color=black]kurz:[/color][color=black]„Deutschland“. [/color][/size]


    (Als mathematische Formel: a+b+c=d. Da b und c ungleich Null sind,
    kann a nicht gleich d sein.)


    Folgerichtig wurden die Bundesrepublik Deutschland und die
    Deutsche Demokratische Republik bei den Vereinten Nationen abgemeldet und der
    Staat „Germany“, also „Deutschland“ wurde angemeldet. Seither steht
    „Deutschland“ in der Mitgliederliste der UN. Die BRD und die DDR wurden
    gelöscht.


    Im Bundesbeamtengesetz (BBG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)
    steht unter


    § 64 Eidespflicht, Eidesformel:


    Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten:
    „Ich schwöre, das Grundgesetz und
    alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren[size=10][color=black] und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
    erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “[/color][/size]


    1.) Bitte erklären Sie mir, wie man einen Eid auf „alle in der
    Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze“
    leisten kann, wenn es die
    Bundesrepublik Deutschland seit 19 Jahre nicht mehr gibt?


    Mit dem Erlöschen der BRD dürften auch die Gesetze dieses Landes
    erloschen sein.


    Nach [size=10]§ 63 BBG
    (Verantwortung für die Rechtmäßigkeit) [/size]
    [size=10]tragen
    „[color=black]Beamtinnen und Beamte für [/color][color=red]die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen[/color][color=black] die volle persönliche Verantwortung.“[/color][/size]


    [size=10]Da
    es die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gibt, stellen sich die Fragen: [/size]


    2.) In wessen Dienst stehen die Beamten wenn sie „dienstliche
    Handlungen“ ausführen?

    3.) Wie können Beamte rechtmäßig handeln, wenn es keine geltenden Gesetze zu
    wahren gibt?


    [size=10]Im
    Bundesbesoldungsgesetz (Ausfertigungsdatum: 23.05.1975, zuletzt geändert am 21.
    Dezember 2008 (BGBl. I S. 2891)) stand unter § 29 Öffentlich-rechtliche
    Dienstherren
    :[/size]


    (1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind [color=red]das Reich[/color], der Bund, die Länder, die Gemeinden
    (Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
    öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen
    Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.


    [size=10]Demnach
    war „Das Reich“ 2008 der oberste Dienstherr aller Beamtinnen und Beamte.[/size]


    [size=10]Im
    Bundesbesoldungsgesetz von 2010 heißt es nur noch:[/size]


    § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren


    (1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind
    der Bund, die Länder, die Gemeinden........


    4. [size=10][color=blue]Welches "Reich" war bis 2008 der
    oberste Dienstherr der deutschen Beamten?[/color][/size]


    1. Von wem haben die Beamten ihren Sold erhalten, vom
      "Reich" oder von der Bundesrepublik Deutschland?
    2. Wann und durch wen wurde dieses "Reich"
      abgeschafft?
    3. Welcher Staat ist „der Bund“, der nunmehr als der
      oberste Dienstherr genannt ist?
    4. Haben Sie eine Erklärung dafür, wie Hunderttausende
      Beamte seit 1949 einen Eid auf die Bundesrepublik Deutschland leisten,
      wenn der Oberste Dienstherr „das Reicht“ war?
    5. Wurde mit dem Diensteid nicht der Straftatbestand des
      Hochverrats und des Meineids erfüllt?

    Auf Ihre Antwort wartend verbleibe ich

    mit freundl. Gruß

    W. May


    [color=black]Fahrenwalde,
    den 3.10.2011[/color]


    [color=black]Dieser
    Briief wurde am 3.10. 2011 an folgende Organisationen verschickt:[/color]


    [color=black]Deutscher
    Beamtenbund, Beamtenbund Baden Würtemberg, Beamtenbund Bayern, Beamtenbund
    Hessen, Beamtenbund Thüringen, Beamtenbund Sachsen, Beamtenbund NRW,
    Beamtenbund Berlin, Beamtenbund Meck.Pomm., Beamtenbund Brandenburg,
    Beamtenbund Rhl. Pfalz,Die Jugendorganisation des Beamtenbundes, den
    Öffentlichen Dienst, Verdi und die Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes. [/color]


    [size=10]Deutscher mit fehlendem Migrationshintergrund .
    [/size]