Redefreiheit in Deutschland seit dem 12. Juli 2011

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Redefreiheit in Deutschland seit dem 12. Juli 2011

      Redefreiheit in Deutschland seit dem 12. Juli 2011


      Am Anfang der Vereinten Nationen standen die vier
      Freiheiten für jeden Menschen - darunter die Freiheit, daß jeder sich
      frei informieren und seine Meinung frei äußern kann und durch niemanden,
      auch nicht durch Staaten, daran gehindert werden darf.

      Um das sicherzustellen, wurde das >Human Rights
      Committee< der UN eingerichtet, das unter anderem den Mitgliedsstaaten
      vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese
      ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen
      Fall.

      Diese Vorschriften heißen >General Comments< -
      >Comments<, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen
      Grundsätze zwecks Ausführung >kommentieren<.

      In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des
      >Human Rights Committees< im Juli 2011 in Genf der veraltete
      >General Comment< Nr. 10 ersetzt durch den >General Comment<
      Nr 34.

      Amtliche Ausfertigungen sind erhältlich in Englisch,
      Französich, Spanisch, Russisch, Chinesisch usw., Deutsch ist nicht
      Amtssprache. Der GC Nr. 34 ist in 52 Teile gegliedert, >Paragraphen<
      genannt.

      Besonders wichtig ist für uns Deutsche der Paragraph 49,
      weil dieser den deutschen Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB nicht
      zuläßt.

      Wegen Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes gehen die
      >General Comments< den deutschen Gesetzen vor und erzeugen Rechte
      und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes, und zwar sofort und
      ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.

      Die Bundesrepublik gehört dem >Human Rights
      Committee< als Vollmitglied an. Zu allen Versammlungen darf die
      Regierung einen stimmberechtigten Abgeordneten schicken; sie ist also
      ihrerseits


      über die beschlossenen General Comments sofort
      informiert.

      Ihre Bürger hält sie jedoch über die ihnen durch den GC
      Nr. 34 gewährten Rechte völlig desinformiert. Mit keinem Wort
      berichteten die deutschen Medien (Fernsehen und Zeitungen) über die
      Einführung des GC Nr. 34 durch das >HumanRights Committee<.

      Das zeigt, in wessen Diensten sie stehen, wenn es darauf
      ankommt - jedenfalls nicht im Dienst der Verbreitung der Wahrheit.

      Bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt eine
      amtliche Version des GC 34 vor. Die Zusendung einer Ausfertigung kann beim
      zuständigen Abgeordneten erbeten werden.

      Vom Bundespräsidialamt erhielt man folgende Antwort:
      >Der >Allgemeine Kommentar < Nr. 34 des
      UN-Menschenrechts-ausschusses kann in allen UN-Sprachen auf der
      Internetseite des UN-Hochkommissars für Menschenrechte eingesehen werden,
      unter :

      httpl://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm


      Eurokurier 6-7/2012

      Deutscher mit fehlendem Migrationshintergrund .