Redefreiheit in Deutschland seit dem 12. Juli 2011
Am Anfang der Vereinten Nationen standen die vier
Freiheiten für jeden Menschen - darunter die Freiheit, daß jeder sich
frei informieren und seine Meinung frei äußern kann und durch niemanden,
auch nicht durch Staaten, daran gehindert werden darf.
Freiheiten für jeden Menschen - darunter die Freiheit, daß jeder sich
frei informieren und seine Meinung frei äußern kann und durch niemanden,
auch nicht durch Staaten, daran gehindert werden darf.
Um das sicherzustellen, wurde das >Human Rights
Committee< der UN eingerichtet, das unter anderem den Mitgliedsstaaten
vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese
ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen
Fall.
Committee< der UN eingerichtet, das unter anderem den Mitgliedsstaaten
vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese
ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen
Fall.
Diese Vorschriften heißen >General Comments< -
>Comments<, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen
Grundsätze zwecks Ausführung >kommentieren<.
>Comments<, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen
Grundsätze zwecks Ausführung >kommentieren<.
In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des
>Human Rights Committees< im Juli 2011 in Genf der veraltete
>General Comment< Nr. 10 ersetzt durch den >General Comment<
Nr 34.
>Human Rights Committees< im Juli 2011 in Genf der veraltete
>General Comment< Nr. 10 ersetzt durch den >General Comment<
Nr 34.
Amtliche Ausfertigungen sind erhältlich in Englisch,
Französich, Spanisch, Russisch, Chinesisch usw., Deutsch ist nicht
Amtssprache. Der GC Nr. 34 ist in 52 Teile gegliedert, >Paragraphen<
genannt.
Französich, Spanisch, Russisch, Chinesisch usw., Deutsch ist nicht
Amtssprache. Der GC Nr. 34 ist in 52 Teile gegliedert, >Paragraphen<
genannt.
Besonders wichtig ist für uns Deutsche der Paragraph 49,
weil dieser den deutschen Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB nicht
zuläßt.
weil dieser den deutschen Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB nicht
zuläßt.
Wegen Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes gehen die
>General Comments< den deutschen Gesetzen vor und erzeugen Rechte
und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes, und zwar sofort und
ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.
>General Comments< den deutschen Gesetzen vor und erzeugen Rechte
und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes, und zwar sofort und
ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.
Die Bundesrepublik gehört dem >Human Rights
Committee< als Vollmitglied an. Zu allen Versammlungen darf die
Regierung einen stimmberechtigten Abgeordneten schicken; sie ist also
ihrerseits
über die beschlossenen General Comments sofort
informiert.
Committee< als Vollmitglied an. Zu allen Versammlungen darf die
Regierung einen stimmberechtigten Abgeordneten schicken; sie ist also
ihrerseits
über die beschlossenen General Comments sofort
informiert.
Ihre Bürger hält sie jedoch über die ihnen durch den GC
Nr. 34 gewährten Rechte völlig desinformiert. Mit keinem Wort
berichteten die deutschen Medien (Fernsehen und Zeitungen) über die
Einführung des GC Nr. 34 durch das >HumanRights Committee<.
Nr. 34 gewährten Rechte völlig desinformiert. Mit keinem Wort
berichteten die deutschen Medien (Fernsehen und Zeitungen) über die
Einführung des GC Nr. 34 durch das >HumanRights Committee<.
Das zeigt, in wessen Diensten sie stehen, wenn es darauf
ankommt - jedenfalls nicht im Dienst der Verbreitung der Wahrheit.
ankommt - jedenfalls nicht im Dienst der Verbreitung der Wahrheit.
Bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt eine
amtliche Version des GC 34 vor. Die Zusendung einer Ausfertigung kann beim
zuständigen Abgeordneten erbeten werden.
amtliche Version des GC 34 vor. Die Zusendung einer Ausfertigung kann beim
zuständigen Abgeordneten erbeten werden.
Vom Bundespräsidialamt erhielt man folgende Antwort:
>Der >Allgemeine Kommentar < Nr. 34 des
UN-Menschenrechts-ausschusses kann in allen UN-Sprachen auf der
Internetseite des UN-Hochkommissars für Menschenrechte eingesehen werden,
unter :
>Der >Allgemeine Kommentar < Nr. 34 des
UN-Menschenrechts-ausschusses kann in allen UN-Sprachen auf der
Internetseite des UN-Hochkommissars für Menschenrechte eingesehen werden,
unter :
httpl://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
Eurokurier 6-7/2012
Deutscher mit fehlendem Migrationshintergrund .