Redefreiheit in Deutschland seit dem 12. Juli 2011

  • [font='Arial'][size=14]Redefreiheit in Deutschland seit dem 12. Juli 2011[/size][/font]


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    Am Anfang der Vereinten Nationen standen die vier
    Freiheiten für jeden Menschen - darunter die Freiheit, daß jeder sich
    frei informieren und seine Meinung frei äußern kann und durch niemanden,
    auch nicht durch Staaten, daran gehindert werden darf.

    Um das sicherzustellen, wurde das >Human Rights
    Committee< der UN eingerichtet, das unter anderem den Mitgliedsstaaten
    vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese
    ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen
    Fall.

    Diese Vorschriften heißen >General Comments< -
    >Comments<, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen
    Grundsätze zwecks Ausführung >kommentieren<.

    In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des
    >Human Rights Committees< im Juli 2011 in Genf der veraltete
    >General Comment< Nr. 10 ersetzt durch den >General Comment<
    Nr 34.

    Amtliche Ausfertigungen sind erhältlich in Englisch,
    Französich, Spanisch, Russisch, Chinesisch usw., Deutsch ist nicht
    Amtssprache. Der GC Nr. 34 ist in 52 Teile gegliedert, >Paragraphen<
    genannt.

    [color=#ff0000]Besonders wichtig ist für uns Deutsche der Paragraph 49,
    weil dieser den deutschen Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB nicht
    zuläßt.[/color]

    Wegen Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes gehen die
    >General Comments< den deutschen Gesetzen vor und erzeugen Rechte
    und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes, und zwar sofort und
    ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären.


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    [font='Arial'][size=14]Die Bundesrepublik gehört dem >Human Rights
    Committee< als Vollmitglied an. Zu allen Versammlungen darf die
    Regierung einen stimmberechtigten Abgeordneten schicken; sie ist also
    ihrerseits
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    [font='Arial'][size=14]
    über die beschlossenen General Comments sofort
    informiert.[/size][/font]

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    Ihre Bürger hält sie jedoch über die ihnen durch den GC
    Nr. 34 gewährten Rechte völlig desinformiert. Mit keinem Wort
    berichteten die deutschen Medien (Fernsehen und Zeitungen) über die
    Einführung des GC Nr. 34 durch das >HumanRights Committee<.

    Das zeigt, in wessen Diensten sie stehen, wenn es darauf
    ankommt - jedenfalls nicht im Dienst der Verbreitung der Wahrheit.

    Bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt eine
    amtliche Version des GC 34 vor. Die Zusendung einer Ausfertigung kann beim
    zuständigen Abgeordneten erbeten werden.

    Vom Bundespräsidialamt erhielt man folgende Antwort:
    >Der >Allgemeine Kommentar < Nr. 34 des
    UN-Menschenrechts-ausschusses kann in allen UN-Sprachen auf der
    Internetseite des UN-Hochkommissars für Menschenrechte eingesehen werden,
    unter :


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    Eurokurier 6-7/2012


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    [size=10]Deutscher mit fehlendem Migrationshintergrund .
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