Freitag, den 03. Dezember 2010 um 10:28 Uhr
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen für deutsche Beitragszahler wegen eines enormen Defizits immer mehr und spürbar gekürzt, an die Praxisgebühr hat man sich inzwischen „gewöhnt“. Es gibt aber ein Leck, das den meisten von uns unbekannt ist und von vielen, die es kennen, als Skandal empfunden wird: das sind die „Bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit“; eines davon wurde mit der Türkei geschlossen und sichert in der Türkei lebenden Angehörigen von hier lebenden türkischen Staatsbürgern eine kostenlose ärztliche Versorgung –auch wenn die hier lebenden Türken Hartz-4-Empfänger sind.
Zu Familienangehörigen zählen – anders als im Falle deutscher Versicherter – auch Eltern, Großeltern und Geschwister. Im Extremfall zahlt also der arbeitende deutsche Beitragszahler für die in der Türkei lebende Großfamilie eines arbeitslosen, hier von Hartz 4 lebenden Türken.
Ein weiteres Beispiel: Polygamie ist selbstverständlich in Deutschland verboten. Das jedoch gilt augenscheinlich nicht für Mehrehen, die im Ausland geschlossen werden: diese sind in Deutschland gültig, und wenn es sich um einen Staatsbürger z.B. von Marokko handelt (mit Marokko hat die BRD ebenfalls ein solches „bilaterales Abkommen“), dann sind alle seine Ehefrauen und die Kinderschar mitversichert, ebenso natürlich Eltern, Großeltern und Geschwister, auch in Marokko.
Das stellt eine eklatante Ungleichbehandlung dar, die laut Grundgesetz so nicht bestehen kann noch darf. Laut dieser Regelung haben auf diese Weise nicht-deutsche
Staatsangehörige (mindestens) einen erheblichen Vorteil gegenüber deutschen Beitragszahlern.
Auch die Tatsache, daß im nächsten Jahr laut Presseberichten im Haushalt der gesetzlichen Krankenversicherungen 11 Milliarden € fehlen werden, daß die allgemeinen Beitragssätze auf 15,5% steigen werden (ganz zu schweigen von steigenden monatlichen Zusatzbeiträgen), sollte aus der Ruhe aufschrecken.
Aus der Ruhe aufgeschreckt sind bereits fast 3000 Unterzeichner einer Petition an den Deutschen Bundestag. Diese hat den Text:
„Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen - betreffend die Soziale Sicherheit – geändert und dem sich aus dem Grundgesetzt (sic!) ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden.“
Wir empfehlen die Mit-Unterzeichnung dieser Petition, welche im Internet unter dieser Adresse abrufbar ist. Die Registrierung ist einfach, dieser kleinen Mühe sollte man sich unterziehen. Es geht nicht nur um das Stopfen eines enormen Lecks, sondern auch und vor allem um die Beseitigung eines Unrechts.
Die Petition läuft noch bis 7. Januar 2011
"Nehmt Eure Sprache ernst! Wer es hier nicht zu dem Gefühl einer heiligen Pflicht bringt, in dem ist nicht einmal der Keim für eine höhere Bildung vorhanden."
"Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten."
Friedrich Nietzsche
"Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten."
Friedrich Nietzsche