Die „verlorene“ Ehre einer Band - Wie eine kritische Band mundtot gemacht werden sollte

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    • Die „verlorene“ Ehre einer Band - Wie eine kritische Band mundtot gemacht werden sollte

      Die Songs von „Die Bandbreite“ (diebandbreite.de) haben es in
      sich. Auf unterhaltsame und verständliche Art packt die Duisburger Band
      auch politische Tabuthemen an, um die politikverdrossenen Menschen zum
      Nachdenken zu bringen. Über die Jahre hinweg wurden ihre Songs immer
      kritischer. Auch vor Kritik an Regierungen, Medien und Geheimdiensten
      machte sie nicht halt.

      Dies wurde dem Mainstream schließlich zu viel: Spätestens mit ihrem
      Song „Selbst gemacht“, der die offizielle Version der Ereignisse am
      11.9.2001 in New York stark in Zweifel zieht, zog die Duisburger Band
      das Interesse der Massenmedien auf sich. So schrieb SPIEGEL ONLINE am
      28.11.2007 unter der Überschrift „Gewerkschafter lassen
      Verschwörungstheoretiker rappen“, dass “Die Bandbreite” wüste
      Verschwörungstheorien verbreite (siehe
      spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,519729,00.html).

      Das Ziel dieser Kampagne schien offensichtlich zu sein: Die Band
      sollte schleunigst vom Gewerkschaftslager getrennt und politisch
      isoliert werden.

      „Die Tageszeitung“ (TAZ) legte noch eins drauf: Sowohl in ihrer
      Printausgabe als auch im Internet erschien am 12.1.2009 unter der
      Überschrift „Linke müssen Überstunden leisten“ ein Artikel, in dem
      behauptet wurde, dass die Duisburger Band für ihre antisemitischen Texte
      bekannt sei. Ein klassischer Antisemitismusvorwurf also! Dies wollte
      sich „Die Bandbreite“ auf gar keinen Fall gefallen lassen und
      beauftragte Rechtsanwalt Dominik Storr, um dagegen vorzugehen. Der
      Anwalt erwirkte daraufhin vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin
      eine einstweilige Verfügung gegen die TAZ. Der Antisemitismusvorwurf
      wurde der TAZ somit vom Landgericht Berlin einstweilen verboten (LG
      Berlin, Beschluss v. 5.2.2009 - 27 O 99/09). Die TAZ weigerte sich
      allerdings, die einstweilige Regelung als endgültig anzuerkennen. „Die
      Bandbreite“ erhob daraufhin Hauptsacheklage und gewann vor dem
      Landgericht Berlin erneut (LG Berlin, Urteil v. 8.10.2009 - 27 O
      545/09). Die ebenfalls eingeklagte Geldentschädigung bekam die Band
      jedoch nicht zugesprochen.

      Doch die TAZ gab nicht auf und legte beim Kammergericht Berlin
      Berufung gegen das Urteil der Pressekammer des Landgerichts Berlin ein.
      Sie hielt somit an ihrem unberechtigten Antisemitismusvorwurf fest. Ihr
      Anwalt fuhr schweres Geschütz auf und setzte dem unberechtigten
      Antisemitismusvorwurf noch eins oben drauf. Der Sänger der Band würde
      den Holocaust leugnen, weil er Bush mit Hitler verglich. Dieser absurde
      Vorwurf wiederholte sich mehrfach. Andere Vorwürfe kamen hinzu. Auch der
      Anwalt der Band wurde nicht mit Vorwürfen verschont. Der Anwalt der TAZ
      schien in die Rolle eines mustergültigen Denunzianten geschlüpft zu
      sein. Seine Absicht schien klar: Der Ruf der Musikgruppe “Die
      Bandbreite” sollte vernichtet werden.

      Doch in der Zwischenzeit hat die TAZ auch das von ihr angestrengte
      Berufungsverfahren verloren. Das Kammergericht Berlin entschied, dass
      der substanzlose Vorwurf, die Band sei bekannt für ihre antisemitischen
      Texte, den Musiker in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt (KG Berlin,
      Beschluss v. 14.12.2010 - 9 U 203/09). Nicht durchsetzen konnte sich die
      Band mit der geltend gemachten Geldentschädigung. Das Kammergericht
      wies die insoweit eingelegte Berufung ab. Alles in allem jedoch ein
      großer Erfolg für die Band. Die Mainstreammedien haben erfahren müssen,
      dass sich „Die Bandbreite“ ein rechtsextremes Weltbild unter keinen
      Umständen in die Schuhe schieben lassen wird.

      Fazit: Dieses Beispiel zeigt überdeutlich, wie Kritiker dieses
      Systems, die sich nicht „politically correct“ verhalten, gezielt mundtot
      gemacht werden sollen, indem man sie in die rechte Ecke stellt. Und man
      kann schön erkennen, wie das Medienkartell dabei Hand in Hand arbeitet.
      Dieser Fall sollte aber auch aufzeigen, dass es sich lohnt, gegen
      Rufmordkampagnen vorzugehen und dass man sich nicht alles gefallen
      lassen sollte.
      Quelle : buergeranwalt.com/2010/12/28/d…ot-gemacht-werden-sollte/
      Deutscher mit fehlendem Migrationshintergrund .