sich. Auf unterhaltsame und verständliche Art packt die Duisburger Band
auch politische Tabuthemen an, um die politikverdrossenen Menschen zum
Nachdenken zu bringen. Über die Jahre hinweg wurden ihre Songs immer
kritischer. Auch vor Kritik an Regierungen, Medien und Geheimdiensten
machte sie nicht halt.
Dies wurde dem Mainstream schließlich zu viel: Spätestens mit ihrem
Song „Selbst gemacht“, der die offizielle Version der Ereignisse am
11.9.2001 in New York stark in Zweifel zieht, zog die Duisburger Band
das Interesse der Massenmedien auf sich. So schrieb SPIEGEL ONLINE am
28.11.2007 unter der Überschrift „Gewerkschafter lassen
Verschwörungstheoretiker rappen“, dass “Die Bandbreite” wüste
Verschwörungstheorien verbreite (siehe
spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,519729,00.html).
Das Ziel dieser Kampagne schien offensichtlich zu sein: Die Band
sollte schleunigst vom Gewerkschaftslager getrennt und politisch
isoliert werden.
„Die Tageszeitung“ (TAZ) legte noch eins drauf: Sowohl in ihrer
Printausgabe als auch im Internet erschien am 12.1.2009 unter der
Überschrift „Linke müssen Überstunden leisten“ ein Artikel, in dem
behauptet wurde, dass die Duisburger Band für ihre antisemitischen Texte
bekannt sei. Ein klassischer Antisemitismusvorwurf also! Dies wollte
sich „Die Bandbreite“ auf gar keinen Fall gefallen lassen und
beauftragte Rechtsanwalt Dominik Storr, um dagegen vorzugehen. Der
Anwalt erwirkte daraufhin vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin
eine einstweilige Verfügung gegen die TAZ. Der Antisemitismusvorwurf
wurde der TAZ somit vom Landgericht Berlin einstweilen verboten (LG
Berlin, Beschluss v. 5.2.2009 - 27 O 99/09). Die TAZ weigerte sich
allerdings, die einstweilige Regelung als endgültig anzuerkennen. „Die
Bandbreite“ erhob daraufhin Hauptsacheklage und gewann vor dem
Landgericht Berlin erneut (LG Berlin, Urteil v. 8.10.2009 - 27 O
545/09). Die ebenfalls eingeklagte Geldentschädigung bekam die Band
jedoch nicht zugesprochen.
Doch die TAZ gab nicht auf und legte beim Kammergericht Berlin
Berufung gegen das Urteil der Pressekammer des Landgerichts Berlin ein.
Sie hielt somit an ihrem unberechtigten Antisemitismusvorwurf fest. Ihr
Anwalt fuhr schweres Geschütz auf und setzte dem unberechtigten
Antisemitismusvorwurf noch eins oben drauf. Der Sänger der Band würde
den Holocaust leugnen, weil er Bush mit Hitler verglich. Dieser absurde
Vorwurf wiederholte sich mehrfach. Andere Vorwürfe kamen hinzu. Auch der
Anwalt der Band wurde nicht mit Vorwürfen verschont. Der Anwalt der TAZ
schien in die Rolle eines mustergültigen Denunzianten geschlüpft zu
sein. Seine Absicht schien klar: Der Ruf der Musikgruppe “Die
Bandbreite” sollte vernichtet werden.
Doch in der Zwischenzeit hat die TAZ auch das von ihr angestrengte
Berufungsverfahren verloren. Das Kammergericht Berlin entschied, dass
der substanzlose Vorwurf, die Band sei bekannt für ihre antisemitischen
Texte, den Musiker in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt (KG Berlin,
Beschluss v. 14.12.2010 - 9 U 203/09). Nicht durchsetzen konnte sich die
Band mit der geltend gemachten Geldentschädigung. Das Kammergericht
wies die insoweit eingelegte Berufung ab. Alles in allem jedoch ein
großer Erfolg für die Band. Die Mainstreammedien haben erfahren müssen,
dass sich „Die Bandbreite“ ein rechtsextremes Weltbild unter keinen
Umständen in die Schuhe schieben lassen wird.
Fazit: Dieses Beispiel zeigt überdeutlich, wie Kritiker dieses
Systems, die sich nicht „politically correct“ verhalten, gezielt mundtot
gemacht werden sollen, indem man sie in die rechte Ecke stellt. Und man
kann schön erkennen, wie das Medienkartell dabei Hand in Hand arbeitet.
Dieser Fall sollte aber auch aufzeigen, dass es sich lohnt, gegen
Rufmordkampagnen vorzugehen und dass man sich nicht alles gefallen
lassen sollte.
Quelle : buergeranwalt.com/2010/12/28/d…ot-gemacht-werden-sollte/
Deutscher mit fehlendem Migrationshintergrund .