Arbeitskreis: Umsetzung der Menschenrechte in Deutschland

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    • Arbeitskreis: Umsetzung der Menschenrechte in Deutschland

      Dieser Arbeitskreis befasst sich mit der derzeitigen Situation, über die Umsetzung der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
      zur "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" in Deutschland.

      Zu beachten ist: Die Menschenrechte des einen hören da auf wo sie die Menschenrechte des anderen einschränken.

      Zu klären sind dabei:
      - relevante die Menschenrechte betreffende Gesetze (z.B. Art. 1-20 GG)
      - einschränkende Partnerverträge und Beschlüsse (z.B. Lissabonvertrag) und wann dieses der Fall ist
      - alle die Menschenrechte betreffende Gerichtsurteile in Deutschland (vom Tatbestand/Vorwurf über das Verfahren bis zum Urteil und die daraus erfolgenden Konsequenzen)
      ...
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Hallo Bernd,
      vielleicht kannst du erklären was man darunter zu verstehen hat.

      Packe den Artikel hier mal als Zitat hinein:

      Artikel 29

      1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
      2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
      3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.


      Also ich sehe bei Punkt 3 dort Widersprüche, da in dem Fall die Ziele der Vereinten Nationen ja da dann konträr laufen könnten.
      Oder wie seht ihr das?
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Vielleicht mal was ganz grundsätzliches. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer Einzelnen Nation bindend machen. Und Gesetze wiederum sind nur so wirksam, wie für Ihre Einhaltung gesorgt wird. Aber viel Wichtiger ist: Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam, wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden. Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Gruß
      "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
    • Hallo Phasenverschobener

      Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer einzelnen Nation bindend machen.


      Im Falle Deutschland wären das doch die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes oder?

      Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam,
      wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden.
      Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.


      Ja das ist leider richtig. Daher gibt es in der Welt auch noch die Möglichkeit für Kriege, Völkermorde und anderes Unrecht.
      Wieviele Menschen sind sich aber dieser Rechte bewusst, achten sie und sorgen speziell für ihre Einhaltung und Umsetzung.
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Ein paar Seiten die Inhalte zu Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beinhalten:

      gavagai.de/gg/HHD0901.htm
      online-artikel.de/article/ange…-deutschland-27868-1.html
      lpb-bw.de/menschenrechte_in_deutschland.html
      merkur-online.de/nachrichten/p…n-deutschland-776025.html
      amnestypolizei.de/kampagne/mission.html
      welt.de/politik/article2840889…t-die-Menschenrechte.html
      topnews.de/politologe-menschen…utschland-verletzt-328469

      und wer sich mit Herrn Sürmeli und dessen Inhalte befassen will:
      unrechtstaat.de/Menschenrechte.htm
      video.google.de/videoplay?docid=1743366768410167123#

      Bedenklich finde ich dort jedoch besonders, da die Aufsicht und Durchführung der Menschenrechte von Herrn Sürmelis "Europäischen Rat" zentralistisch
      durchgeführt werden soll. Dazu sind in den Texten (meiner Ansicht nach) einige unrichtige pauschalisierende Aussagen.
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Artikel 23,1 und 25,1 sind in einer rein martwirtschaftlichen Ordnung nicht realisierbar.



      Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

      Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, …

      (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 23,1 und 25,1
      Diese beiden Artikel sind in einer rein marktwirtschaftlichen Ordnung nicht realisierbar.

      1.) Die marktwirtschaftliche Ordnung basiert auf einem Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass es bei einem Wettbewerb immer Gewinner UND Verlierer gibt – und das gilt natürlich auch für den marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Der Eine macht das Geschäft und der Andere bleibt auf seinem Angebot sitzen oder muss es unter Preis verkaufen. Beim Arbeitsmarkt sind es beispielsweise die Arbeitslosen oder die Billiglohnkräfte, die auf der Verliererseite sind. Solange es systembedingt eine Verliererseite gibt, kann es nicht „gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen“ für alle geben.

      2.) In einer rein marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaft kann es niemals ein einklagbares Recht auf einen ausreichend bezahlten Arbeitsplatz geben. Die Unternehmen könnten eine solche Garantie niemals abgeben, weil sie selbst von den Märkten abhängig sind und weil ihnen auch keiner eine Garantie geben kann, dass sie genug Einnahmen haben werden.

      Das bedeutet nicht notwendigerweise, dass man die marktwirtschaftliche Ordnung komplett abschaffen muss, um diese beiden Artikel umsetzen zu können. Aber es wäre schon wichtig, dass es neben der marktwirtschaftlichen Ordnung einen weiteren Wirtschaftsbereich gibt, der aus der Wettbewerbssituation herausgenommen wird und der somit nicht von den Märkten abhängig ist.

      Das wäre auch deshalb wichtig, weil privatwirtschaftliche Unternehmen niemals die Verantwortung für gesellschaftliche, kulturelle, bildungspolitische, regionale und gesamtwirtschaftliche Ziele übernehmen können.

      Wie eine Symbiose aus freier Marktwirtschaft und sozialer Staatswirtschaft aussehen könnte, habe ich in meinen „Ideen für eine bessere Wirtschaftsordnung“ skizziert.
      Dateien
    • Abraxas schrieb:

      Packe den Artikel hier mal als Zitat hinein:

      Artikel 29
      ...
      3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

      Also ich sehe bei Punkt 3 dort Widersprüche, da in dem Fall die Ziele der Vereinten Nationen ja da dann konträr laufen könnten.
      Oder wie seht ihr das?


      Genau so ist es. Wenn Menschenrechte als universell angesehen werden dann gelten sie für jeden und überall zu jeder Zeit. Dementsprechend kann die allgemeine Erklärung der Menschenrechte gar keine Menschenrechte sein wie behauptet.

      Phasenverschobener hat es genau erkannt:
      Auf Artikel 29 folgt noch ein Artikel 30, der noch einen kleinen aber feinen Haken formuliert. ;)

      Auch in Artikel 30 gibt es einen feinen Haken.

      Artikel 30

      Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.


      Hier wird nämlich das Satzsystem rückgekoppelt. Damit wird dieses Satzsystem zu einem Virus (Theorie über Worte als Meme)

      Aber das ist noch nicht alles. Schon in der Präambel ist ein Satzteil der scheinbar verständlich aus der damaligen Situation sich ergibt aber anders gesehen auch die damalige Situation der Menschen nutzte um mit dieser Empörung etwas zu transportieren:
      da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

      Wie jetzt mal naiv gefragt Die Herrschaft des Rechtes soll die Menschenrechte schützen aber nicht die Menschen?
      Der Mensch sei gezwungen für seine Freiheiten einzutreten? Das soll vermieden werden?
      Ich finde diese Art von schräger Logik die sich in diesem Teilsatz versteckt doch sehr merkwürdig und in dem Zusammenhang mit Artikel 29 und 30 ergibt sich für mich der Sinn den Leuten ein Zuckerbrot hinzuhalten damit die Peitsche nicht erkannt wird.

      Dies war für mich Anlass genug festzustellen das es dem Herrschaften mit ihrem auf feudalen Strukturen aufbauenden Herrschaftsrecht gelungen ist den Friedenswillen der Menschen nach dem fürchterlichen Krieg so zu korrumpieren das der eigentliche Übeltäter nämlich die Herrschaftsordnung, die basierend auf dem römischen Territorial-Prinzip und dem Erbrecht, die "oberste Ordnung" darstellt aber im Grunde eine Gewalt-Ordnung ist nicht angetastet werden kann. Und die Menschenrechte, die eigentlich ja genau diese Herrschaftsordnung angreifen müßte, bzw. sie kontrollieren müßte, wirkungslos gemacht wurde.

      Das Menschenrechtsverletzungen ja wie in einem anderen Thread schon deutlich geworden ist eine Verletzung des Staates(Gemeinschaft) gegenüber dem einzelnen ist brauch ich hier sicher nur noch kurz erwähnen. Daher ist bei den meisten Menschen die sich sozusagen die Menschenrechte auf die Fahnen geschriebenh haben gar nicht klar das sie sich für Rechte aber nicht für Menschenrechte einsetzen.

      So ist das Wirtschafts-System egal wie ungerecht es ist noch lange keine Menschenrechtsverletzung.

      Wir haben dann überlegt wi8e können wir dieses Problem lösen und haben erkannt das wir zuerst einmal neue Menschenrechte formulieren müssen die aus den unformulierbaren universellen Menschenrechten aufgeschriebenes positives Recht mach, die wir allgemeine Menschenrechte nennen würden. Dabei ist uns aufgefallen das in den jetzigen Erklärungen sowohl indivifuelle Schutzrechte als auch Gemeinschaftsrechte enthalten sind und die Erde auf der diese Gemeinschaft der Indsividuen lebt überhaupt nicht wesentlich einbezogen wurde.
      Daher haben wir drei Rechtsbereiche definiert. Individuelles Recht - Gemeinschaftliches Recht - planetares Recht und fassen diese drei Bereiche als Menschheitsrecht zusammen.

      Dieses Recht soll universell sein und kann es doch nicht da immer ein persönliches Zustimmen unserer Meinung nach erforderlich ist.

      Hier kommt die individuelle Selbstbestimmung und die gemeinschaftliche Selbstbestimmung ins Spiel als ein Teil einer obersten Ordnung, die bisher aber dazu benutzt wurde ausschließlich als Gewaltmittel genutzt zu werden. Eben das Herrschaftsrecht, aber im Grunde nur von einer Clicke kontrolliert wird.

      Wir meinen das die individuelle Handlungsgewalt ebenso aus dem Natur-Recht kommt wie das Recht auf Würde. Und diese beiden Grund-Rechte müssen als Einklang die Voraussetzung der Rechts-Ordnung betrachtet werden.

      Erstmal bis hierher, leider brauche ich etwas länger um wirklich zur praktischen Umsetzung dieser Gedanken zu kommen.
      Würde gerne erstmal bis hier eure Meinung lesen :)
    • Zusammenfassung(en)

      Hallo Beitragsverfasser, Mentoren und "Neugierige",

      ich habe die vorgehende Beiträge gelesen und möchte hier eine Zusammenfassung, bzw. Zusammenführung der angesprochenen Themen anregen.

      Zum einen geht es um Menschenrechte, das Recht auf eine freie Entfaltung, freie Berufswahl; und damit verbunden auch der Wunsch aus dieser Tätigkei ein dauerhaftes Einkommen zu erzielen. Elias (der Prophet?) hat viel Arbeit und Mühe investiert um am Beispiel der sozialen Marktwirtschaft die Widersprüche und Probleme aufzuzeigen, mit denen wir wir uns "hauptsächlich" beschäftigen. Eine grundlegende Beschäftigung, die wesentlichen Einfluss auf die künftige Entwicklung, auch in unserem Land, haben wird.

      Was mir hier in diesem Threat sehr gut gefällt ist, dass nicht nur die Problematik angesprochen, sondern auch praktikable Lösungs- und Gedankengänge aufgezeigt werden. Konstruktive Kritik also, welche sich bei der Suche nach Lösungen mit dem "FÜR" und WIDER" auseinander setzt. Nun hier die vier wesentliche Fragen, über die wir uns natürlich im Vorfeld Gedanken machen werden .... (müssen)

      1.) Kann es eine "wirklich" soziale Marktwirtschaft geben?
      2.) Welche praktischen Beispiele verdeutlichen dies anschaulich?
      3.) Ist ein Konsens zwischen den Interessen der Arbeit(-nehmer) und der Arbeit(-geber) vorstellbar
      4.) Gibt es hier praktikable und nachvollziehbare Beispiele und Anregungen (Reproduzierbarkeit)

      Wie seht Ihr das?

      lg
      Hermann
    • Lebensgrundsätze

      mir ist bewußt geworden, dass Lebensgrundsätze im Keim erstickt werden, sobald Menschen weniger die Fragestellung beginnend mit "Warum ..... " anwenden.

      Ich übe das gerade mit meiner Familie und mit Bekannten. Das ist sehr lustig.

      Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte übergebe ich seit Monaten zum Schriftverkehr oder meinen Gesprächspartner und bitte vorab diese zu lesen und erst dann die Lösung für eine Beziehung oder die Problemlösung zu finden.

      Ich habe das Gefühl, dass die Menschenrechte nicht in der Realität aktuell sind und ein freier Wille anders suggeriert wird, als er zu bedeuten hat ?(






      Phasenverschobener schrieb:

      Vielleicht mal was ganz grundsätzliches. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer Einzelnen Nation bindend machen. Und Gesetze wiederum sind nur so wirksam, wie für Ihre Einhaltung gesorgt wird. Aber viel Wichtiger ist: Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam, wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden. Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Phasenverschobener schrieb:

      Vielleicht mal was ganz grundsätzliches. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer Einzelnen Nation bindend machen. Und Gesetze wiederum sind nur so wirksam, wie für Ihre Einhaltung gesorgt wird. Aber viel Wichtiger ist: Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam, wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden. Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Gruß

      Abraxas schrieb:

      Ja das ist leider richtig. Daher gibt es in der Welt auch noch die Möglichkeit für Kriege, Völkermorde und anderes Unrecht.
      Wieviele Menschen sind sich aber dieser Rechte bewusst, achten sie und sorgen speziell für ihre Einhaltung und Umsetzung.

      Abraxas schrieb:

      Im Falle Deutschland wären das doch die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes oder?
      Zitat
      Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam,
      wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden.
      Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Abraxas schrieb:

      Zitat Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer einzelnen Nation bindend machen.

      Abraxas schrieb:

      Hallo Phasenverschobener

      Phasenverschobener schrieb:

      Vielleicht mal was ganz grundsätzliches. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer Einzelnen Nation bindend machen. Und Gesetze wiederum sind nur so wirksam, wie für Ihre Einhaltung gesorgt wird. Aber viel Wichtiger ist: Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam, wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden. Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Gruß


      Phasenverschobener schrieb:

      Vielleicht mal was ganz grundsätzliches. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer Einzelnen Nation bindend machen. Und Gesetze wiederum sind nur so wirksam, wie für Ihre Einhaltung gesorgt wird. Aber viel Wichtiger ist: Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam, wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden. Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Phasenverschobener schrieb:

      Vielleicht mal was ganz grundsätzliches. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer Einzelnen Nation bindend machen. Und Gesetze wiederum sind nur so wirksam, wie für Ihre Einhaltung gesorgt wird. Aber viel Wichtiger ist: Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam, wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden. Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Gruß

      Abraxas schrieb:

      Ja das ist leider richtig. Daher gibt es in der Welt auch noch die Möglichkeit für Kriege, Völkermorde und anderes Unrecht.
      Wieviele Menschen sind sich aber dieser Rechte bewusst, achten sie und sorgen speziell für ihre Einhaltung und Umsetzung.

      Abraxas schrieb:

      Im Falle Deutschland wären das doch die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes oder?
      Zitat
      Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam,
      wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden.
      Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Abraxas schrieb:

      Zitat Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer einzelnen Nation bindend machen.

      Abraxas schrieb:

      Hallo Phasenverschobener

      Phasenverschobener schrieb:

      Vielleicht mal was ganz grundsätzliches. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind als solche keine juristischen Rechte. Es ist eine Absichtserklärung. Sie sind so juristisch bindend, wie sie das Gesetz einer Einzelnen Nation bindend machen. Und Gesetze wiederum sind nur so wirksam, wie für Ihre Einhaltung gesorgt wird. Aber viel Wichtiger ist: Die Menschenrechte sind für den Einzelnen Menschen als moralische/ethische Richtschnur so bedeutsam, wie er sie selbst für bedeutsam macht. Bei letzteren kann sich kein Mensch rausreden. Solange er freien Willen verfügt und keine stumpfe Marionette ist.

      Gruß
      Jeder Tag ist erlebenswert und alle Lebensenergie erhalte ich mit direktem Blickkontakt zur Sonne.
    • Hallo zusammen,

      also ich persönlich denke solange die Menschenrechte nur eine Absichtserklärung darstellen und kein bindendes Recht, Global, sind sie nicht mehr als Schall und Rauch, wohl gibt es Menschen die sie sich verinnerlicht haben, doch nützen tut dieses im Zweifel gar nichts.

      In Deutschland werden diese tagtäglich verletzt und hört man etwas davon?
      tagesspiegel.de/politik/mensch…d-mangelhaft/1434380.html
      freitag.de/community/blogs/wok…rletzungen-in-deutschland
      gavagai.de/gg/HHD0901.htm
      de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3…enschenrechte#Deutschland
      isl-ev.de/de/aktuelles/nachric…schland-endlich-abstellen

      diese angefangene Liste lässt sich allein für Deutschland lange fortführen....

      Die Menschenrechte müssen in einer vom Volke selbst (§ 146 GG, 1989 ist ja schon was her, ne) gegeben Verfassung verankert werden, doch da kommen ja schon die nächsten Probleme die einge von euch wohl auch schon kennen..................

      Gruß

      p.S.: bin Zuversichtlich das es nicht ganz am Kontext vorbeigeht!!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Muoth ()

    • Juden empört über Urteil zur Holocaust-Leugnung

      Hürden für Tatbestand der Volksverhetzung

      Der Jüdische Weltkongress ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden, nach der Holocaustleugnung im Rahmen eines Meinungsaustauschs erlaubt ist. Von einem "Schlag ins Gesicht" für die Angehörigen und Nachkommen von sechs Millionen ermordeter Juden spricht der Dachverband jüdischer Gemeinden und Organisationen.
      Charlotte Knobloch: Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien (© ddp )

      Das höchste deutsche Gericht liefere so "die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf". Lauder forderte eine umgehende Revision des Urteils.

      Knobloch: aushöhlende Auslegung
      Charlotte Knobloch, Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses und Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in München, erklärte, der Gesetzgeber habe die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen. Dieser Grundsatz müsse restriktiv ausgelegt und angewandt werden. "Eine Entsorgung durch die Hintertür der aushöhlenden Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien", so Knobloch.

      Das Urteil sei "eine Anleitung zur legalen Holocaustleugnung", so die Vizepräsidentin des jüdischen Dachverbandes. Sie nannte die Entscheidung aus Karlsruhe eine "juristische Spitzfindigkeit", die "ein schlechtes Licht auf die zuständige Kammer des höchsten deutschen Gerichtes" werfe.

      Das Bundesverfassungsgericht hob laut dem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss ein Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen auf, der in Aufsätzen den Holocaust als "Zwecklüge" bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe.

      Die Karlsruher Richter argumentierten, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht "verbreitet". Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.
      Quelle Welt-online
      ****************

      Vielleicht tut sich ja mal was im Laendle. in Spanien ist Holocaust-Leugnung nicht mehr strafbar!

      Bereits 2007 hat das spanische Verfassungsgericht ein umstrittenes Urteil gefällt: Die Leugnung des Holocausts soll dort künftig nicht mehr unter Strafe stehen - sie fällt unter die Meinungsfreiheit.
      spiegel.de/politik/ausland/0,1518,516532,00.html

      Holocaustleugnung bald nicht mehr strafbar?

      Beschlüsse der Menschenrechtskommission und die Haltung der BRD

      Bereits am 21. Juli 2011, von der deutschen Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, fasste die Internationale Menschenrechtskonvention in Genf wichtige Grundsatzurteile zur Meinungsfreiheit und zur freien Meinungsäußerung

      In diesen Grundsatzentscheidungen wird klar festgelegt, daß Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention, wie auch die BRD, dafür Sorge zu tragen haben, das Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, in keiner Weise eingeschränkt werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für Sondergesetze, wie man sie gegen so genannte Holocaustleugner anwendet.

      Human Rights Committee
      One Hundred and second session
      Geneva, 11-29 July 2011
      Beschreibung: (www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/GC34.pdf)

      Endfassung: www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

      [...]

      Quelle

      Artikel 19

      Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
      "Nehmt Eure Sprache ernst! Wer es hier nicht zu dem Gefühl einer heiligen Pflicht bringt, in dem ist nicht einmal der Keim für eine höhere Bildung vorhanden."
      "Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten."

      Friedrich Nietzsche
    • Ich bezweifel eh, dass Menschen durch Verbote von Meinungen abzubringen sind.
      Fällt doch eh in den Bereich Geschichtswissenschaften und die Wissenschaften haben in der Regel
      eine klare Methodik und Dokumentation, an der sich Inhalte messen lassen müssen.

      Die Dokumente kann man sichten, studieren, recherchieren und sich dann eine auf klare Fakten aufgebaute Meinung bilden.
      Oder man glaubt einfach etwas was irgendwer schreibt, sagt, veröffentlicht oder vorgibt.
      Wo wir wieder bei Wissen und Glauben sind.
      Diese Bereiche dürften einfacher zu belegen sein als eine Existenz Gottes.
      ...

      Ansonsten ist mir das Thema ziemlich wurscht. Man ist selbst für seine Taten verantwortlich und lebt vor allem im Jetzt.
      Und niemand sollte sich vorwerfen lassen, was andere Menschen in der Geschichte irgendwann mal getan haben.
      Das wäre absurd.

      LG
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
    • Abraxas schrieb:

      Ansonsten ist mir das Thema ziemlich wurscht. Man ist selbst für seine Taten verantwortlich und lebt vor allem im Jetzt.
      Und niemand sollte sich vorwerfen lassen, was andere Menschen in der Geschichte irgendwann mal getan haben.
      Das wäre absurd.


      Abraxas Du hat ja recht; keine Frage. Es gibt in meinen Augen keine Kolektivschuld. Ich fand dieses trotzdem wichtig mitzuteilen, wenn man bedenkt wieviel Menschen aufgrund dessen, dass sie ihre Meinung frei aeusserten , eingesperrt wurden. Ob sich das aendert ist noch die grosse Frage. Jedenfalls Frankreich hat bereits darauf reagiert, das Gesetz, dass "Genozidleugnung" unter Strafe stellt (hier Armenien) wurde vom Verfassungsrat in Paris im Februar gekippt.

      Mir geht es auch darum, dass die Menschen sich verinnerlichen, dass sie das Recht zur freien Meinungsaeusserung haben. Dazu gehoert auch Kritik am System und mehr.

      <LG jo
      "Nehmt Eure Sprache ernst! Wer es hier nicht zu dem Gefühl einer heiligen Pflicht bringt, in dem ist nicht einmal der Keim für eine höhere Bildung vorhanden."
      "Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten."

      Friedrich Nietzsche
    • Ich bin ja auch ein Verfechter von Grundrechten.
      Umso mehr ärgert es mich, wenn Fanatiker aller Art diese immer wieder für dubiose Zwecke missbrauchen.
      Denke wir sind uns einig, dass nicht alle die bestimmte Meinungen vertreten, stets aus ehrbarsten Interesse heraus handeln.

      Genau diese sind es, die insbesondere die Arbeit anderer in dem jeweiligen Gebiet unglaublich erschweren.
      Ein Beispiel wären so manche unverantwortliche Scharlatane im Bereich der Naturheilkunde,
      die ein schlechtes Bild auf den ganzen Berufsstand werfen. (um mal das Prinzip auf einen anderem Gebiet als dem hochsensiblen wie dem HC zu erklären)

      Aber halten wir es mal mit Voltaire:
      "Ich bin nicht deiner Meinung, würde aber sterben damit du sie äußern darfst"
      ((allgemein bezogen)

      Auf jedenfall danke fürs hineinstellen. :)
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste