Hast du was zu verbergen?

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    • Hast du was zu verbergen?

      Privatsphäre ist nicht cool, oder? In Zeiten von Social Networks und dem allgemeinen Publizieren von Informationen, die man womöglich nicht mal seinen nächsten Verwandten anvertrauen würde, klingt dieses Wort schon fast spießig. Als unbescholtener Bürger hat man ja nichts zu verbergen. Wer seine Festplatte verschlüsselt, ist bestimmt ein Raubkopierer* oder schlimmeres. Und man weiß ja ganz genau, was man ins Internet stellt. Hobbys, politische Einstellung, Lieblingsbücher, das ist doch alles ganz harmlos und interessiert sowieso keinen, außer den engsten Freunden. Und die würden mit den Daten auch niemals Schindluder treiben. Privatsphäre, Datenschutz? Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich darum ja nicht kümmern.
      Aber hat man wirklich nichts zu verbergen?
      Private Datenjäger, Botnetze, Datensammler im staatlichen Auftrag, Geheimdienste, Werbefirmen im Grauzonenbereich, sie alle haben starkes Interesse an jedem noch so gering erscheinenden privaten Detail. Alles kann ausgewertet werden. Die Daten werden verknüpft und Bilden am Ende ein umfassendes Profil deiner Persönlichkeit. Die Software dafür (spezielle Crawler) existiert schon längst. E-Mails sind eher wie Postkarten, die sich jeder durchlesen kann, als geschlossene Briefe. Für Kinder spielt vielleicht auch Cybermobbing eine Rolle. Daten die im Internet sind, kriegt man nur schwer wieder heraus.
      Ein geflügeltes Wort: „Das Internet vergisst nie!“
      Das schlimme ist, dass es vielen egal ist, obwohl sie das ganz genau wissen. Der Grund dafür ist folgender: Man erlebt keinen direkt spürbaren Schaden dadurch. Was anderes wäre es, wenn man mal eine Festplatte mit privaten Urlaubsbildern physikalisch geklaut bekommt.
      Dies soll kein Plädoyer gegen das Veröffentlichen von Informationen im Internet sein. Es soll sich auch jeder ruhig so gläsern machen und zur Schau stellen, wie er das für richtig hält. Aber er darf damit nicht andere, denen ihre Privatsphäre mehr am Herzen liegt, kriminalisieren.
      Jeder hat das Recht, etwas zu verbergen zu haben.

      Chaosradio Express über Privatsphäre

      Weiterführende Wikipedia-Links:
      de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
      de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
      de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten
      de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
      de.wikipedia.org/wiki/Freie_En…g_der_Pers%C3%B6nlichkeit
      de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht
      de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re
      de.wikipedia.org/wiki/Intimsph%C3%A4re
      de.wikipedia.org/wiki/Verschl%C3%BCsselung

      * „Copying is not theft.
      Stealing a thing leaves one less left
      Copying it makes one thing more;
      that’s what copying’s for.“
      Wo wir sind, da ist immer auch Ägypten.
      ~☤~

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    • Was ist Datenschutz?

      Beim Datenschutz stehen anders als der Begriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden. Rechtlicher Ausgangspunkt ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Grundidee ist, dass der Einzelne die Möglichkeit haben soll, selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält. Als besonders gefährdend werden die Situationen angesehen, in denen große Organisationen Informationen - möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen - sammeln, speichern und auswerten. Weniger relevant ist der alltägliche Informationsaustausch in den sozialen Nahbeziehungen.

      Dabei kann es sich sowohl um private Organisationen (wie z.B. Auskunfteien, Adresshandel, Arbeitgeber etc.) als auch um staatliche Stellen (z.B. Polizei und Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen, sonstige Ämter und Behörden) handeln. Im deutschen wie im europäischen Recht sollen Gesetze der Sicherung dieses Rechts dienen.

      Im deutschen Recht wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich. Da jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, muss dafür im Einzelfall eine gesetzliche Erlaubnis vorliegen. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich regeln.

      Im privaten Bereich (in der Sprache der Datenschutzgesetze: nichtöffentlicher Bereich) existieren nicht so viele Regelungen. Diese sind in den meisten Fällen auch weniger konkret und lassen den datenverarbeitenden Stellen mehr Freiheit. Ein rechtlicher Grund für diese Situation besteht darin, dass auch die privaten Stellen, die die Daten Dritter verarbeiten, sich dabei auf bestimmte Grundrechte (z.B. Berufsfreiheit) berufen können. Die datenschutzrechtlichen Regelungen sollen einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Rechtspositionen herbeiführen.

      Das Datenschutzrecht beschränkt sich auf den Schutz natürlicher, lebender Personen. Die wesentlichen und grundlegenden Vorschriften für den öffentlichen Bereich finden sich für die öffentlichen Stellen des Bundes im Bundesdatenschutzgesetz und für die Länder in den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen. Daneben gibt es einen Reihe von sog. bereichsspezifischen Vorschriften, die über viele Gesetze verstreut sind. Für den nichtöffentlichen Bereich enthält das Bundesdatenschutzgesetz vor allem im dritten Abschnitt wichtige Regelungen. Darüber hinaus gibt es auch hier in speziellen Gesetzen weitere Regelungen


      Quelle:

      Es geht also um informelle Selbstbestimmung. Grundsätzlich sollte die Privatspähre geschützt sein und die Preisgabe sowie Verantwortung beim Bürger selbst liegen.
      Ein Problem entsteht, wenn Ämter persönliche Daten, z.B. an Firmen weitergeben.
      Siehe dazu auch "OptOutDay"
      Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
      - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste