Abraxas schrieb:
Und mit der entsprechenden Mehrheit kann man auch derzeit das GG ändern wenn man will.
Außer den ersten 19 Artikel des GG. Die kann man eigentlich nicht ändern, da sie zum sogenannten vorstaatlichen Teil (I. Grundrechte) gehören. Sie hätten auch dann noch für die Deutschen Bestand, wenn der Staat Bundesrepublik Deutschland aufgelöst würde. Jeder, der sich daran vergreifen möchte, verwirkt seine Grundrechte (Artikel 18 ).
Siehe auch:
de.wikipedia.org/wiki/Freiheit…emokratische_Grundordnung
de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_%28Deutschland%29
Wo wir sind, da ist immer auch Ägypten.
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