Änderung des Grundgesetzes


  • Und mit der entsprechenden Mehrheit kann man auch derzeit das GG ändern wenn man will.


    Außer den ersten 19 Artikel des GG. Die kann man eigentlich nicht ändern, da sie zum sogenannten vorstaatlichen Teil (I. Grundrechte) gehören. Sie hätten auch dann noch für die Deutschen Bestand, wenn der Staat Bundesrepublik Deutschland aufgelöst würde. Jeder, der sich daran vergreifen möchte, verwirkt seine Grundrechte (Artikel 18 ).
    Siehe auch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitl…he_Grundordnung
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_%28Deutschland%29

    [color=#0000cd][font='Times New Roman']Wo wir sind, da ist immer auch Ägypten.
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    ~☤~

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    • Offizieller Beitrag

    Für Andros:

    Zitat

    Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1–19 GG) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat. Auch juristische Personen sind, soweit die Grundrechte auf sie anwendbar sind, Träger von Grundrechten.

    Gesetze die Verstöße gegen Menschenrechte - auf den Einzelnen runter gezogen behandeln, finden sich alle im StGB wieder. Freiheitsberaubung wäre §239 StGB um deine Frage nach nur einem Gesetz
    zu beantworten.

    Zur Änderung des Grundgesetzes habe ich mal ein passendes Gespräch kopiert:

    Fragen:

    Antwort:

    Ist schon ein Weilchen her, als ich mit einem Professor für Verfassungsrecht gesprochen habe,
    jedenfalls bestünde die fiktive Möglichkeit mit den entsprechenden Mehrheiten etc. entweder die einzelnen
    Punkte zu ändern um so nach und nach das Grundgesetz völlig neu zu gestalten, oder eben mit Art.146 GG eine komplett neue Verfassung zu nehmen.

    Da wäre für mich die Frage, was würds bringen?
    Was hätte eine neue Verfassung, was die alte nicht hat?
    Welche Verbesserungen hätte eine neue Verfassung wirklich?
    ...

    Ich finde die das Grundgesetz hat bereits alles was man braucht.
    Es gibt ja durchaus die Möglichkeit das ein oder andere zu verbessern.
    Aber das entscheidene ist, dass es eben auch angewendet wird.
    Wie man an einigen Verfassungsklagen von Bürgern der letzen Jahre sehen kann,
    kann man sehen wie wirksam dies dann doch sein kann. (siehe Raucherkneipen)

    Generell ist eine Verfassung ein Stück Papier über das man einmal abgestimmt hat ob man es nimmt.
    Nur wieviele Menschen in Deutschland kennen das Grundgesetz von vorne bis hinten?
    Wer hat es sich in seiner Gänze mal durchgelesen?

    Ein mieser Charakter wird auch durch eine neue Verfassung nicht geändert.
    Man muss halt wissen was man will.

    Selbstständig denkende und handelnde aufgeklärte Bürger die Verantwortung übernehmen,
    oder obrigkeithöriges Menschenmaterial wo das Denken von "Führern" übernommen wird.
    Wollen wir den Kaiser wieder, wenn ja mit welchen Rechten?
    Oder nehmen wir am besten gleich einen heiligen christlichen Gottesstaat?
    Für Technokratien, Synkratien etc. ist es ähnlich, es ist wump egal welche Rechtsform der
    Staat hat. Es kommt drauf an was man für Zivil- und oder Strafgesetze hat und wie die Menschen selbst drauf sind.

    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste