Steuererklärung: Vorsorgeaufwendungen und Abzugsfähigkeit der Krankenkassenbeiträge

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    • Steuererklärung: Vorsorgeaufwendungen und Abzugsfähigkeit der Krankenkassenbeiträge

      Mit dem schönen Namen "Bürgerentlastungsgesetz" bzw. "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Februar 2008 in die geforderten gesetzlichen Regelungen umgesetzt. Es geht um die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von bestimmten Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung in Höhe einer "Basiskrankenversicherung"). Durch die Regelung im Bürgerentlastungsgesetz können seit dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden.


      Mehr auf:

      http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm