Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Den letzten Artikel des Grundgesetzes muß man mit Bedacht lesen, und
durchdenken. Dann offenbaren sich zwei Umstände, die in der täglichen
Diskussion normalerweise nicht zu finden sind: Zunächst schließen wir
nämlich, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn Art. 146 GG
sagt ja, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine vom
Deutzschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft
tritt. Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es keine Verfassung sein.
Alsdann schließen wir aus demselben Satz, daß das Grundgesetz außer
Kraft tritt, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen
Volke in freier Entscheidung beschlossen wird, daß das
Grundgesetz offensichtlich nicht vom Deutschen Volk und nicht in freier
Entscheidung beschlossen wurde - was in der Tat mit historischen
Tatsachen belegt werden kann. So wurde das Grundgesetz nämlich vom
Parlamentarischen Rat beschlossen und am 8. Mai 1949 von den
Westalliierten Siegermächten am 12.05.1949 unter Vorbehalt
genehmigt. Was da also am 23.05.1949 verkündet und am folgenden Tag in
Kraft gesetzt wurde, zeigt deutlich die Handschrift der Alliierten
Siegermächte, die bekanntlich bis zur Einheit im Oktober 1990 die
Deutschen beschränken und beherrschen wollten ("Containment"), und das
taten sie im Grundgesetz mit den Mitteln des Föderalismus und der
Einbindung in internationale Organisationen wie insbesondere die
Europäische Union, die den Deutschen so viele Hoheitsrechte nimmt, daß
auch heute, über ein Jahrzehnt nach der Einheit, noch immer ein
wirksames Containment gegeben ist, auch ganz ohne DDR und
Teilung. Arbeitslosigkeit und Sozialkrise sind die Folgen bis in die
Gegenwart, Hitlers Schatten ist lang.
Wie sehr die herrschende Kaste dieses Landes die
Souveränitätslosigkeit und nationale Versehrtheit des Landes als
wünschenswerten Zustand internalisiert hat, sieht man nicht nur an dem
derzeitigen Bau des monströsen Holocaust-Denkmals in Berlin sehr gut,
an den Reparationszahlungen,
die bis 2020 noch für den ersten (!) Weltkrieg gezahlt werden, oder
daran, daß Kranke keine Arzttermine mehr kriegen aber trotz sieben Millionen Arbeitslosen
immer noch Milliardenbeträge für NS-Zwangsarbeiter oder ihre Nachkommen
bereitgestellt werden können, sondern auch daran, daß Petitionen auf
Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung und nachfolgende
Volksabstimmung regelmäßig mit hohlen Phrasen abgewiesen werden, meines
Wissens zuletzt der entsprechende Antrag von Ferdinand Neitzert im
Sommer 2000.
Eine Demokratie lebt vom Willen des Volkes, wie es in Art. 20 Abs. 2
Satz 1 GG zu lesen steht. Doch wie soll das funktionieren, wenn keine
vom Volke beschlossene Verfassung existiert?
Offensichtlich hat die politische Kaste vor einer echten Verfassung, und mehr noch vor dem Volkswillen große Angst, denn Volkes Wille könnte sich einst in einem großen Volkszorn
entladen, und das wäre der Herrschenden Untergang, wie einst in der
ehemaligen DDR, wo diese Übung friedlich vollbracht wurde, erstmals in
der deutschen Geschichte. So stabilisiert das Tausendjährige Reich, das
doch nur zwölf schreckliche Jahre währte, noch heute die Herrschenden,
aber nicht mehr so sehr, wie am jahrzehntealten Reformstau zu
beobachten ist, denn würde sich wirklich etwas ändern, dann käme
vielleicht Volkes Stimme zum Vorschein, und davor behüte Gott die
Regierung.
Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
- Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
- Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste