Die Schritte der Arbeitsmarktreform: Hartz IV

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    • Die Schritte der Arbeitsmarktreform: Hartz IV

      Der Bundesrat hat am 9. Juli 2004 das Kommunale Optionsgesetz verabschiedet und damit ein Kernst?ck der wichtigsten Arbeitsmarktreform (Hartz IV) der Bundesregierung gebilligt. Die ostdeutschen Bundesl?nder stimmten gegen das Gesetz oder enthielten sich.

      Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kommunen, wenn zum 1. Januar 2005 die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II zusammen gelegt werden. Das Arbeitslosengeld II ersetzt die derzeitige Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

      Dieses Ziel verfolgt auch das j?ngste Hartz-IV-Gesetz. K?nftig arbeiten die regionalen Agenturen f?r Arbeit mit den Kommunen zusammen. Das Hartz IV-Gesetz beendet damit das ineffiziente und teure Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und kommunaler Sozial?mter - zugunsten einer intensiveren Beratung der Arbeitsuchenden durch pers?nliche Fallmanager, die h?chstens 75 Kunden betreuen. Das Hartz IV-Gesetz verwirklicht daher den Leitsatz der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik: "F?rdern und Fordern - unter einem Dach aus einer Hand".


      Arbeitslosengeld II: Keine unzumutbaren Einschnitte

      Das Arbeitslosengeld II ist (anders als das Arbeitslosengeld I) keine Versicherungsleistung, sondern eine aus Steuermitteln finanzierte F?rsorgeleistung. Die H?he der Leistungen orientiert sich deshalb am Bedarf der Empf?nger und nicht am letzten Nettolohn.

      Auch f?r diejenigen, die bisher Arbeitslosenhilfe beziehen, ergeben sich dadurch keine unzumutbaren Einschnitte. Der Grund: Das neue System bietet gezieltere F?rderm?glichkeiten und h?here Vermittlungschancen.


      Grundsatz: "F?rdern und fordern"

      Wichtigstes Ziel der Grundsicherung f?r Arbeitsuchende ist es, Langzeitarbeitslosigkeit - und damit Hilfsbed?rftigkeit - mit intensiver Betreuung zu ?berwinden. Wer Hilfe braucht, soll seinen Lebensunterhalt m?glichst bald wieder ganz oder zumindest zum Teil selbst verdienen k?nnen.

      Beim neuen Arbeitslosengeld II wird die Aufnahme von Arbeit nicht nur gefordert, sondern auch gef?rdert. Wer mit Erwerbst?tigkeit etwas verdient, kann davon mehr behalten als bislang die Empf?nger von Sozialhilfe.


      Soziale Gerechtigkeit ist keine Einbahnstra?e

      So gilt zum Beispiel f?r Familien: Erst ab einem Zuverdienst von monatliche 1.501 Euro brutto wird jeder hinzuverdiente Euro in voller H?he auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. (Bisherige Sozialhilfepraxis: ab monatlichem Bruttolohn von 691 Euro).

      Wer arbeitet, und sei es auch nur in einem Mini-Job, hat so k?nftig auf jeden Fall mehr in der Tasche als jemand, der keine Eigeninitiative zeigt. Umgekehrt gilt: Wer keine eigenen Anstrengungen unternimmt, kann nicht auf Kosten der Gemeinschaft leben.


      Leistungen aus einer Hand

      Die neue Grundsicherung f?r Arbeitssuchende verbessert f?r Menschen, die auf staatliche Unterst?tzung angewiesen sind sowohl die Betreuung als auch ihre Chancen f?r eine schnelle Vermittlung in Arbeit. Bislang wurden Arbeits- und Hilfsbed?rftige von verschiedenen Stellen betreut: den Agenturen f?r Arbeit oder den Sozial?mtern. Diese Strukturen sind ineffizient und zu teuer geworden und werden deshalb ge?ndert.

      Die Kommunen und die regionalen Agenturen f?r Arbeit werden k?nftig in Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten. Das bringt Einsparungen f?r den Bund und die Kommunen. 69 St?dte und Gemeinden haben daneben die so genannte kommunale Option, das hei?t die M?glichkeit, die Betreuung Langzeitarbeitsloser ganz in Eigenregie zu ?bernehmen.


      Arbeitsteilung zwischen Bund und Kommunen

      Die Agenturen f?r Arbeit und die Kommunen betreuen die Arbeitssuchenden arbeitsteilig.

      Die Bundesagenturen f?r Arbeit ?bernehmen die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II, des Sozialgeldes sowie die Eingliederungsma?nahmen in den Arbeitsmarkt.

      Die Kommunen sind unter anderem f?r die Kosten der Unterkunft und Heizung, f?r Schuldnerberatung und die Kinderbetreuung sowie f?r die h?usliche Pflege von Angeh?rigen zust?ndig.

      F?r die Zusammenarbeit der Agenturen f?r Arbeit mit den kommunalen Tr?gern werden Arbeitsgemeinschaften vor Ort gebildet. Die Vorbereitung dieser Arbeitsgemeinschaften l?uft auf vollen Touren. Dieses Modell der Arbeitsteilung steht seit Anfang des Jahres im Hartz IV-Gesetz und ist verbindlich.

      69 Landkreise k?nnen die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in die eigene Hand nehmen.


      Finanzhilfen f?r die Kommunen

      Wie von der Bundesregierung zugesagt, werden die Kommunen zum 1. Januar 2005 um 2,5 Milliarden Euro entlastet. Um dies sicher zu stellen, erhalten die Kommunen vom Bund, vor allem wegen der h?heren Unterkunftskosten f?r Empf?nger des Arbeitslosengelds II, Finanzhilfen in H?he von 3,2 Milliarden Euro. Halbj?hrliche Abrechnungen sorgen daf?r, dass es bei einer tats?chlichen Entlastung von 2,5 Milliarden Euro bleibt.


      [Quelle: www.bundesregierung.de]

      mfg Jenne