Wissenschaftsfreiheit: Grundrechte der Bürger durch den Staat eingeschränkt?

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  • Wissenschaftsfreiheit: Grundrechte der Bürger durch den Staat eingeschränkt?

    Hallo zusammen,

    Ich versuche an eine Thematik anzuknüpfen, die ich schon vor ein paar Monaten hier im Forum Auf zu Wahrheit in der Rubrik „Naturwissenschaft“ angesprochen hatte, und die durch ein paar Vorfälle (wie z.B. ein großangelegtes Fake mit Namenmissbrauch und Fälschungen von Stellungnahmen der Forschungsgruppe G.O. Mueller in mehreren Foren, vorwiegend bei Auf zur Wahrheit) gestört wurde.

    Ich möchte hier den politisch-juristischen Aspekt dieser Thematik zur Diskussion stellen.

    Der Sachverhalt, so kurz wie möglich zusammengefaßt:

    Der Art. 5 § 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit schreibt dem Staat verschiedene Pflichten vor, wie zum Beispiel aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“ zu entnehmen ist. Ich bin der Meinung, dass der Staat im Falle der Relativitätstheorie diese Pflichten seit Jahrzehnten missachtet und unterlässt und dadurch gegen das Grundgesetzt verstößt. Ich verweise hierzu zur detaillierteren Darstellung des Sachverhalts z.B. auf einen Eintrag in meinem Blog:
    [size=10pt]Und das Grundgesetz, Frau Dr. Schavan, ist das für die Katz?jocelyne-lopez.de/blog/?p=221[/size]

    Vor dem Hintergrund des im Grundgesetz definierten Pflichten des Staates einer „meinungsneutralen Wissenschaftspflege“ und einer „Nicht-Identifikation“, wie kann Frau Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung, z.B. folgende Fällen rechtfertigen?

    1) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass in den Lehrbüchern und Lehrinhalten des öffentlichen Bildungssystems die Relativitätstheorie als allein gültig, als unbestritten und als bestens experimentell bestätigt seit Generationen lehren lässt, ohne Erwähnung der umfangreichen weltweiten Kritik dieser Theorie seit über 100 Jahren, ohne Erwähnung der Existenz von zahlreichen Alternativtheorien, ohne Möglichkeiten für die Schüler und Studenten Gegenargumente und Gegenpositionen kennen zu lernen, geschweige denn sich damit auseinander zu setzen?

    2) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung die einseitige Förderung der Relativitätstheorie in der breiten Öffentlichkeit mit 10 Mio Euro im Einstein-Jahr 2005, ohne ein einziges Wort der vielfältigen kritischen Argumente über diese Theorie zu erwähnen? Siehe z.B.:
    [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=109jocelyne-lopez.de/blog/?p=109[/size] und [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=152jocelyne-lopez.de/blog/?p=152[/size].

    3) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung sogar die Löschung eines kritischen Eintrages während dem Einstein-Jahr 2005 in seinem Gästebuch bei seiner Öffentlichkeitsarbeit. Siehe zum Beispiel:
    [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=180jocelyne-lopez.de/blog/?p=180[/size]

    4) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass die von ihm genannten "Experte in der Wissenschaft für die Relativitätstheorie" kritische Fragen von interessierten Bürgern nicht beantworten? Siehe zum Beispiel:
    [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=210jocelyne-lopez.de/blog/?p=210[/size]

    5) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass ein von ihm genannter "Experte in der Wissenschaft" und Ansprechpartner für die Kritiker der Relativitätstheorie seine Kollegen Kritiker seit 10 Jahren im Internet pauschal als "crank" diffamiert (=Spinner, Psychopathen, Dummköpfe, Fanatiker, Wirrköpfe, Clowns, Irre, usw.)? Siehe zum Beispiel:
    [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=147jocelyne-lopez.de/blog/?p=147[/size]


    Es sind hier nur ein paar Beispiele, die meiner Meinung nach dokumentieren, dass der Staat an seine im Art. 5 § 3 definierten Pflichten der „meinungsneutralen Wissenschaftspflege“ und der „Nicht-Identifikation“ sich nicht hält, damit verfassungswidrig handelt und den Bürgern in ihren per Grundgesetz garantierten Grundrechten einschränkt - was nicht harmlos ist.

    Was meint Ihr?

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez
  • Hallo Jocelyne

    Erst einmal vorweg: Ich bitte dich diesmal von gleich von Beginn an, keinerlei meiner Postings o.ä. in andere Foren zu kopieren und dort zur Diskussion zu stellen. Es letzte Mal hat sich gezeigt, das diese im Sinn so entstellt hast, dass diese nicht meiner Meinung entsprachen, in andere Foren kopiert hast. Ich bitte dich, das zu respektieren. Ich habe ganz einfach kein Bock, mich in 101 Foren zu registrieren und dort das nachträglich richtig zu stellen.

    Dann fange ich mal an:

    Zu 1.) Also in den Lehrbüchern, die ich kenne, wird i.d. Regel die klassischen Modelle kurz vorgeführt und die experimentellen Untersuchungen angeführt. Das Michelson Morley Experiment, dass das alternative Modell der Ätherdrift untersucht ist wohl das bekannteste Beispiel. Würdest du mal ein konkretes Beispiel nennen? Buch und ISBN? Ansonsten muss ich darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit fest verankert ist. In Büchern darf man rein schreiben was man will und darf nicht von Staat gezwungen werden, etwas Bestimmtes zu schreiben. Wenn ich ein Buch schreibe, kann ich auf die Einführung über die alternativen Modelle auch verzichten und die Relativitätstheorie als gesichertes Wissen darstellen. Keiner darf mir reinreden, was in meinem Büchern drin stehen muss. Warum soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung dieses Grundrecht eines jeden Autors außer Kraft setzen dürfen?

    Gleiches gilt in der Lehre an den Universitäten. Jeder Professor an den Universitäten legt selbst den Lehrstoff fest, das ist nicht wie an der Schule. Wer studiert hat, weiß das sehr genau. So ist mein Mathematikprof Forscher auf den Gebiet der Zahlentheorie. Obwohl das für mein Studium ziemlich unwichtig ist, lässt er sehr viel von seinem Forschungsgebiet mit einfließen. An anderen Universitäten ist das wieder anders. Mein Physikprof schwärmt von „Kathrin“ und der Infoprof lässt keinen Augenblick unversucht, uns an Hand von Beispielen zu zeigen, das ein Programm geschrieben wird und nicht gezeichnet. (Bezieht sich auf eine Recht gängige Lehrmethode, dass man Algorithmen gerne als Zeichnung darstellt) Jeden Professor steht es frei zu lehren.

    Was Förderung angeht: Wer Forschungsgelder haben möchte, der muss einen entsprechenden Antrag stellen. GOM hat, nach dem Überblick den ich habe, nicht einen einzigsten gestellt. Korrigier mich, wenn ich hier was Falsches sage. Wenn ihre ‚Forschergruppe’ dazu nicht fähig ist, dann ist für diese Unfähigkeit nicht irgendwer verantwortlich, sondern nur GOM selbst. Übrigens ist es momentan gar nicht so schwierig Forschungsgelder zu bekommen, jedenfalls an meiner Uni. Das finaziell Mögliche ist dort gar nicht voll aus geschöpft.

    Zu 2.) Dieses Jahr geschieht im Rahmen der Initiative „Wissenschaft im Dialog“ und wird jedes Jahr entsprechend gefördert. Dieses Jahr ist es die Mathematik. Die Entstehungsgeschichte dieser Initiative können sie doch selbständig recherchieren, auch wie der Themenfindungsprozess von statten geht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird dir diese Arbeit garantiert nicht abnehmen. Dann würde ja jeder kommen, anstatt sich zu informieren, schreibt man den Ministerium… Obwohl, in Schulreferaten wäre das früher mal eine Klasse ausrede gewesen: „Sorry, ich konnte darüber nichts schreiben, das Bundes Ministerium hat mir nicht geantwortet und das und das erklärt“ Klingt irgendwie besser wie: "Mein Hund hat die Hausaufgaben gefressen!" ;)

    Zu 3.) In Internetseiten gilt Hausrecht. Das ist das gleiche, wie bei dir zu Hause. Du musst nicht jeden durch die Haustür lassen. Ebenso wenig musst du dich dafür vor irgendwen rechtfertigen. Gleiches gilt für die Betreiber von Homepages. Man kann die Schreiben lassen, wie man gerade Lust und Laune hat. Punkt. Niemand kann einen zwingen, jemanden bestimmtes „rein zu lassen“.

    Zu 4.) Hatte ich dir auch schon erklärt. Niemand nimmt es dir, Bibliotheken zu Besuchen oder dich in eine Universität ein zu schreiben, um deine Fragen zu beantworten. Wenn du interessiert bist, dann tu das. Wenn nicht dann lass es eben. Dann liegt aber offensichtlich auch kein Interesse vor. Du kannst jedoch niemand ein Gespräch aufzwingen, mit wen sich wer unterhält steht jeden frei. Auch einem Professor. Übrigens gibt es keinen expliziten Experten für die Relativitätstheorie. Diese Expertise gibt es in Deutschland nicht in anerkannter Form. Ansonsten ist jeder Physiker ein Experte für die Relativitätstheorie. Such dir die nächste Uni, da gibt es Tage der offenen Tür und unterhalt dich einfach mal mit einen ‚Experten für die Relativitätstheorie’.

    Zu 5.) Warum sollte es auch? Auch hier gilt das Grundgesetz der Meinungsfreiheit. Jeder darf schreiben was er will, so lange es nicht die Grundrechte eines anderen beeinträchtigt. Wenn dies der Fall ist, so muss der jenige, der sich in seinem Grundrecht beeinträchtigt fühlt vor Gericht gehen. Fallbeispiel: Jemand wird beleidigt. Sinnvoll wäre es erst mal in einem offenen Gespräch mit den Beleidiger zu gehen. Das ist wie gesagt nur sinnvoll, aber nicht notwendig. Führt dies zu nichts, dann kommt der Gang vor Gericht. Wobei hier zu beachten ist, das man die jeweiligen Fristen einhält. Man kann nämlich nicht ewig warten. Ein Ministerium hat damit gar nichts am Hut. Man muss sich mal überlegen, wie viele Streitgespräche im Internet stattfinden. Nehmen wir ein Streitgespräch über Innenpolitik an und es kommt zu Beleidigungen, dann hat das entsprechende Ministerium damit nichts am Hut. Das ist Sache der beteiligten Diskutanten und wenn diese nicht fähig sind, sich selbst zu einigen, eben Sache eines Gerichts. So einfach ist das. Übrigens sind die Gerichte, das einzige Staatsorgan, das überhaupt rechtswirksam urteilen darf. So ist das nun mal (mit guten Grund) in der deutschen Verfassung festgelegt.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Phasenverschobener schrieb:


    Zu 1.) Ansonsten muss ich darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit fest verankert ist. In Büchern darf man rein schreiben was man will und darf nicht von Staat gezwungen werden, etwas Bestimmtes zu schreiben.




    Das ist eben hier gerade das Grundthema:

    Der Staat darf nicht schreiben lassen, was seine verbeamten Mitarbeiter (Lehrplangestalter, Lenkungsausschüsse, Lehrbeauftragter, PR-Mitarbeiten) gerade schreiben wollen, das ist hier falsch verstandene "Meinungsfreiheit" im Sinne des Grundgesetzes, er muß dafür sorgen, um seine im Grundgesetz definierten Pflichten der "meinungsneutralen Wissenschaftspflege" und der "Nicht-Identifikation" nachzugehen, dass keine Theorie als allein gültig gelehrt wird, sondern dass die Schüler und Studenten sich mit Gegenargumenten, Gegenpositionen und verschiedene Interpretationen von Experimenten auseinandersetzen können.

    Das tut der Staat aber nicht, der die Relativitästheorie im öffentlichen Bildungssystem als allein gültig lehren lässt, die Experimente allein zugunsten der Relativitätstheorie interpretieren lässt und nicht relativitätstheoriekonformen Theorien und Alternativen vom Unterricht ausblendet.

    Jocelyne Lopez
  • Zitat:
    u 3.) In Internetseiten gilt Hausrecht. Das ist das gleiche, wie bei dir zu Hause. Du musst nicht jeden durch die Haustür lassen. Ebenso wenig musst du dich dafür vor irgendwen rechtfertigen. Gleiches gilt für die Betreiber von Homepages.

    Antwort:
    wenn ich sowas lese, faellt mir ein ei aus der Hose!
    sach ma junge wo laesst du denken ?
    Ich kann dir anhand von eigenen erlebnissen VERSICHERN, dass es nicht so ist.
    (und ich habe sogar einen Vermerk aufs Hausrecht und wen ich diesbezueglich auf der Seite NICHT haben will....)

    WITZICH... wie hindere ich denn den staat daran meine seiten nicht zu betreten ?

    Zitat
    Zu 5.) Warum sollte es auch? Auch hier gilt das Grundgesetz der Meinungsfreiheit. Jeder darf schreiben was er will, so lange es nicht die Grundrechte eines anderen beeinträchtigt. Wenn dies der Fall ist, so muss der jenige, der sich in seinem Grundrecht beeinträchtigt fühlt vor Gericht gehen.

    1. DAS "Grundrecht" der meinungsfreiheit ?
    das steht zwar irgentwo, wird aber nicht so gehandhabt. Bsp gibt es genug.
    willst du aber bestimmt nicht sehen und anerkennen sonst wuerdest du nicht so einen Unsinn schreiben.

    und GERICHT , korrupte Staatsanwaelte die mit der russischen Mafia Kartten spielen und maedelz vernaschen, und Richter (ich habe BSP die ich nicht nennen darf um die "ehre" DER pERSONEN NICHT BESCHMUTZEN.
    weiterhin.. Gericht kann sich nur DER leisten , der GELD hat und LANGE, sehr lange aushalten kann mit den physischen und psychischen belastungen die soetwas mitsichbringt.
    Das Rechtssystem in deutschland ist nicht umsonst in die kritiken geraten.
    bildest du dich auch etwas ... weiter?

    Fazit dein beitrag ist:
    einfach nicht zu fassen

    Da faellt mir noch dein Avatar auf:
    was ist denn ein Nazi ?
    und warum sieht das so aus als wenn du sehr fanatisch an etwas herangehst. ist das nicht das gleiche wie ne nazze ?
    ist das zeigen von Hakenkreuzen nicht verboten ?
  • Apollon schrieb:

    Antwort:
    wenn ich sowas lese, faellt mir ein ei aus der Hose!
    sach ma junge wo laesst du denken ?
    Ich kann dir anhand von eigenen erlebnissen VERSICHERN, dass es nicht so ist.
    (und ich habe sogar einen Vermerk aufs Hausrecht und wen ich diesbezueglich auf der Seite NICHT haben will....)
    Ließ bitte einfach den Kontext, dann erledigt dein Beitrag, zum anderen deuten die Anführungszeichen an, das dies nicht wörtlich zu nehmen ist, in diesem Fall metaphorisch. Wenn ich beispielsweise ein Gästebuch betreibe, kann ich schreiben lassen wen ich will. Ebenso in einem Forum, das nennt man Hausrecht. Dem Eigentümer Der Staat bildet sicher eine Ausnahme und darf zur Strafverfolgung das Hausrecht brechen, wenn spezielle Voraussetzungen (Die gesetzlich geregelt sind) erfüllt sind.
    das steht zwar irgentwo, wird aber nicht so gehandhabt. Bsp gibt es genug.
    willst du aber bestimmt nicht sehen und anerkennen sonst wuerdest du nicht so einen Unsinn schreiben.
    Auch hier: Kontext lesen.
    "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."


    Ist mir wohl bekannt und keines der Einschränkungen trifft zu. Würdest du mir bitte mal ein Werk zeigen, das:
    a) Die Relativitätstheorie kritisch behandelt.
    b) Zensiert wurde in den physikalischen Inhalten.



    Ich bin ganz hellhörig.


    Gruß

    PS: Mein Avatar steht nicht zur Debatte und auch das Hakenkreuz muss man im Kontext betrachten, wie du auch meine Beiträge im Kontext zu zu dem worauf ich antworte lesen solltest. In diesem Kontext ist das Hakenkreuz nämlich nicht verboten.
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan

  • Zitat Phasenverschobener:

    Ansonsten muss ich darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit fest verankert ist. In Büchern darf man rein schreiben was man will und darf nicht von Staat gezwungen werden, etwas Bestimmtes zu schreiben.



    [size=10pt]Du musst bedenken, dass der Staat kein „Bürger“ wie jeder andere ist, auch in Deutschland nicht.[/size]

    Der Staat als juristische Person hat gesetzlich selbst keinen Anspruch auf eine eigene wissenschaftliche Meinungsfreiheit. Er ist lediglich verpflichtet, die Meinungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers im Rahmen des Gesetzes zu ermöglichen und zu schützen. Er selbst darf keine eigene wissenschaftliche Meinung haben. Und nicht nur die wissenschaftliche Meinungsfreiheit seiner eigenen verbeamteten Mitarbeiter darf er ermöglichen und schützen. So ist es auch aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz" zu entnehmen, zum Beispiel:

    Für die “freie wissenschaftliche Entfaltung” … “reicht es nicht aus, in Art. 5 Abs. 3 GG nur den Schutz der individuellen Freiheit des beamteten Wissenschaftlers zu erblicken” (S. 21)

    Der Staat (hat) durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt …” (S. 22).

    Übergeordnetes Ziel ist die Organisation eines ‘freiheitlichen Wissenschaftspluralismus’ …” (S. 23).

    Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (Seite 40)



    [size=10pt]Der Staat muß also aktiv dafür sorgen, dass diese Bestimmungen respektiert werden und dass er seine Pflichten im Rahmen des Grundgesetzes erfüllt. Das ist hier falsch verstandene „Meinungsfreiheit“ zu glauben, dass der Staat hier nichts zu tun hat, und dass die verbeamteten Mitarbeiter des Staates nur ihre eigenen wissenschaftlichen Auffassungen im öffentlichen Bildungssystem an Schüler und Studenten zu vermitteln und zu lehren haben. Beamten geben auch einen Amtseid auf die Verfassung ab, sie sind verbindlich dem Grundgesetz untergeordnet. Sie sind insofern im Dienste der Allgemeinheit auch keine Bürger wie jeden andere.[/size]

    Jocelyne Lopez
  • Jocelyne Lopez schrieb:

    Du musst bedenken, dass der Staat kein „Bürger“ wie jeder andere ist, auch in Deutschland nicht.
    [...]
    Der Staat als juristische Person hat gesetzlich selbst keinen Anspruch auf eine eigene wissenschaftliche Meinungsfreiheit.
    Wer soll deiner Meinung nach bestimmen, welche Meinung den Professoren an den Universitäten aufgezwungen wird? Ein Gericht? Zum anderen sind ein Großteil aller Forscher verbeamtet, gehören also dem Staat an und die sollen keinen Anspruch auf wissenschaftliche Meinungsfreiheit haben? Im Klartext, ein Großteil aller Forscher, sollen deiner Meinung nach, keinen Anspruch auf wissenschaftliche Meinungsfreiheit haben? Sollen Studenten kritische Bücher auch gerichtlich aufgezwungen werden? Momentan ist es wie gesagt so, das es keine festen Lehrbücher gibt, sondern das der Student die Hintergrundinformationen selbst einholen muss.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Zitat Phasenverschobener:

    Wer soll deiner Meinung nach bestimmen, welche Meinung den Professoren an den Universitäten aufgezwungen wird? Ein Gericht?



    Das muss nicht ein Gericht für den Staat tun. Der Staat hat seine Pflichten im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes selbst zu erfüllen. Das betont auch das „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“:

    der Staat, “der sich als Kulturstaat versteht”, hat “die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern” (S. 28-29)


    Jocelyne Lopez
  • Jocelyne Lopez schrieb:

    Das muss nicht ein Gericht für den Staat tun. Der Staat hat seine Pflichten im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes selbst zu erfüllen.
    Das heißt, der Staat soll die Meinung der Profs vorschreiben.
    Aber wie soll es bei Studenten aussehen, sollen die dann auch neuerdings spezielle Bücher aufgezwungen bekommen? Von mir aus vom Staat, nicht von einem Gericht.

    Ich gebe mal einen Einwand:Wenn die wissenschaftliche Meinungsfreiheit für den Großteil aller Forscher nicht gelten soll, welchen Wert hat sie dann. Gerade die direkt betroffenen Berufsgruppen dürfen sich nicht darauf berufen, findest du das nicht widersinnig?

    Zusätzlich möchte ich mal den Kategorischen Imperativ zu Grunde legen. Wenn das für GOM gelten soll, wie du es hier haben möchtest, so müßte dies dann auch in der Form für alle anderen Theorien, sei es die Welt ist rund gelten. Jeder Lehrbetrieb wird damit faktisch völlig unmöglich gemacht, weil zu jeden Modell sicher 100 kritische Meinungen gibt. Selbst zur "Die Welt ist rund" gibt es heute noch Kritiker.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Das heißt, der Staat soll die Meinung der Profs vorschreiben.



    [size=12pt]Nein, das heißt es nicht.

    Der Staat hat nur durch geeignete personelle, finanzielle und organisatorische Maßnahmen dafür zu Sorgen, dass Schülern und Studenten die wichtigsten Theorien und ihre Gegenpositionen vermittelt werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich mit verschiedenen denkbaren physikalischen Modellen auseinander zu setzen.

    Zum Beispiel: Es gab und es gibt immer noch zahlreiche Wissenschaftler, Forscher und Autoren (auch sehr hochrangige), die als schlüssige und widerspruchsfreie Gegenposition zu der Relativitätstheorie Äthervorstellungen bei der Ausbreitung des Lichtes vertreten. Diese Modelle könnten auch den Schülern und Studenten vermittelt werden. In der modernen theoretischen Physik gibt es nämlich bekanntlich und zugegebenermaßen kein gesichertes Wissen. Die zukünftigen Generationen haben die Aufgabe, die Probleme zu lösen, dabei müssen sie die Möglichkeit haben, die Arbeit und die Überlegungen der vorangegangenen oder zeitgenossischen Wissenschaftler kennen zu lernen, um nicht das Rad bei jeder Generation selbst erfinden zu müssen.


    Jocelyne Lopez[/size]
  • der Kontext:
    die Jocelyne Lopez hat angemahnt dass Ihr kritischer Beitrag ur xxxx Theorie geloescht wurde.

    was daran hausrecht und meinungsfreiheit ist, die beschraenkt wurde ist doch die anmahnung. oder ?
    in dem zusammenhang gings auch um den staat der genau wie andere firmen auch, missliebiges loescht oder anderweitig zum schweigen bringt.

    insofern war ich genau im gesamtkontext um den es (hier) geht....

    dass dein HK erlaubt ist, ist mir bekannt.
    der zusammenhang ist aber voelliger schwachsinn, da es keine nazis gibt.
    ein hl symbol zerschlagen zu wollen , auch wenn es als Allegorie auf das III Reich gemuenzt ist... na ja ... totaler schwachsinn.
    "nazzen", sogenannte Hitlerfreaks und linke sind auf oberster ebene laengst keine feinde mehr, da beide gruppen gl. bzw doch recht aehnliche ziele haben...

    und was eine kritik zur hier diskutierten xxxx theorie im kontex bedeutet..... wo es laengst erwiesen ist, wessen kind die theorie "wirklich" und real ist, frage ich mich was die diskussion soll.

    Hausrecht noch:
    wenn auf einer seite keine strafbaren Inhalte stehen,
    aber der staat regelmaessig schaut ob nicht vieleicht doch, WAS ist DAS ?
    eine straftat gegen geltendes recht.
    was ist wenn alle geh heim dienste dieser erde auf bestimmten seiten sich informieren .
    was ist das ?
    einbrechen in passwort geschuetzte foren, in denen es um forschung geht....
    wie nennst du das ?

    junge, du bist fuer mich ein Lohnschreiber, oder hast keine ahnung von der wirklichkeit.
    du lebst schon lange nicht mehr in einem pluralistischen rechtsstaat, sondern du ahnst es vielleicht in einer diktatorischen, von US Interessen und ebensolchen wirtschafts Interessen geleiteten Firma.
    versteck dich weiter hinter irgentwelchen sinnlosen rechtsvorschiften, die nur noch auf dem papier existieren, bis auch du merkst:
    Geld kann man nicht essen.

    hehe noch deine sigmnatur:
    sorry aber ist dir die nicht etwas peinlich als zitat vom albi ?

    PS.: die Welt ist auch nich rund, sondern eher eine kartoffel.
    warum isn dat so ?
    hat es vielleicht was mit der hier diskutierten theorie zu tun ?
  • Die Kartoffelerde oder ein Ellipsoid oder doch lieber eine Scheibe? Darum geht es mir nicht, von mir aus ein Tetraeder oder ein hohle Welt, vollkommen egal. Aber keine der Thesen selbst wollte ich thematisieren, sondern in einem explizit erwähnten Kontext zur hier Thematisierten Forderung.

    Zu Hausrecht und Meinungsfreiheit: Das Hausrecht gilt natürlich nur in dem Haus, dem es auch gehört. In fremden Häusern sollte es nicht gelten und genau dies war hier gegeben. Die besagte HP ist nicht das Haus von Jocelyne, um metaphorisch zu bleiben und Jocelyne selbst macht eifrig in ihrem Haus vom Hausrecht gebrauch. Das möchte ich hier aber auch nicht weiter kritisieren, denn auch das ist ihr gutes Recht. Wie gesagt, Hausrecht.
    Ausnahme in der freien Meinungsäußerung bildet Absatz (2) von Artikel 5, den auch erwähnt habe und in keiner Weise bestritten habe. Wo ist dein Problem bezüglich der Thematik. Die wird doch gar nicht davon tangiert.

    Wenn du Jocelynes Beiträge lesen würdest, dann würdest du auch erkennen, dass sie sich auf das geltende Recht beruft und dieses nicht in Frage stellt, auch nicht Absatz 2 von Artikel 5, sowie der ganze Rattenschwanz an Einzelreglungen, der sich da anschließt bzw. darauf beruft. Insofern nehme ich die Deduktion als Basis meiner Argumentationsstruktur. Jocelyne möge mich korrigieren, wenn ich diesbezüglich etwas Falsches sage.

    Ansonsten, deine weiteren Anspielungen auf meinen Avartar und meiner Sig, sind mir salopp gesagt zu kindisch um darauf weiter eingehen zu wollen, genauso wie dein Versuch des Einbringens von Argumentum ad Personam im Sinne von Lohnschreiber. Da zitiere ich doch immer wieder gern Schopenhauer :

    „Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob. Das Persönlichwerden besteht darin, daß man von dem Gegenstand des Streites (weil man da verlornes Spiel hat) abgeht auf den Streitenden und seine Person irgend wie angreift: man könnte es nennen argumentum ad personam, zum Unterschied vom argumentum ad hominem: dieses geht vom rein objektiven Gegenstand ab, um sich an das zu halten, was der Gegner darüber gesagt oder zugegeben hat.“

    Wenn dir was Besseres einfällt, dann meld dich wieder. Vorschlag wäre zum Beispiel Titel und Autor eines zensierten Werkes, das die Relativitätstheorie behandelt. Das wäre dann mal eine Behauptung, die ohne weiteres nachprüfbar wäre.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Zitat Phasenverschobener:

    [size=12pt]Zu Hausrecht und Meinungsfreiheit: Das Hausrecht gilt natürlich nur in dem Haus, dem es auch gehört. In fremden Häusern sollte es nicht gelten und genau dies war hier gegeben.
    [/size]
    Sorry, aber ein Gästebuch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum „Einstein-Jahr 2005“ ist kein „fremdes Haus“ für keinen einzigen Bürger dieses Landes. Das ist kein Privateigentum, das ist das Haus des Staates für alle Bürger dieses Landes, finanziert mit dem Steuergeld aller Bürger dieses Landes. Das ist unser Eigentum. Das ist unser Haus.


    Eine kleine Richtigstellung in diesem Zusammenhang:

    Es ging nicht um einen kritischen Eintrag von mir, sondern um den Eintrag eines Kritikers der Relativitätstheorie, Christoph von Mettenheim, siehe: http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=180




    Dokument Nr. 1 - 7. 6. 2005
    Stefanie Werner - Agentur Einsteinjahr 2005
    Neue Schönhauser Straße 3-5 - 10178 Berlin-Mitte
    fon: +49 30 240 84 161- fax: +49 30 240 84 160

    [email protected] | http://www.einsteinjahr.de/

    Guten Tag Herr von Mettenheim,
    Guten Tag Herr ###,


    hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Einträge in unserem Gästebuches auf http://www.einsteinjahr.de/ herausgenommen wurden:


    sowie


    Dokument Nr. 2 -
    Christoph v. Mettenheim
    10. 6. 2005

    Sehr geehrte Frau Werner,

    besten Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe nicht ganz, warum die Leser Ihrer Seite nicht wissen sollen, daß die Relativitätstheorie umstritten ist. Wäre es denn so schlimm, wenn der eine oder andere vielleicht anfinge, selbst darüber nachzudenken? Ich dachte, wir hätten diese Art von geistiger Bevormundung seit Galilei überwunden. Was jetzt noch auf der Seite zu lesen ist, hat doch wohl weder mit Bildung noch mit Forschung etwas zu tun, sondern dokumentiert nur noch den üblichen Geniekult, bei dem das Publikum dazu applaudiert, daß andere ihm die Mühe des Denkens abnehmen.



    Was veranlasst denn Frau Stefanie Werner, Mitarbeiterin im Dienste der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die kritischen Einträge zur Relativitätstheorie von Bürgern dieses Landes im Gästebuch des Bundesministeriums zu löschen?? Wieso fühlt sie sich dazu überhaupt berechtigt??

    N.B: Christoph von Mettenheim ist Kritiker der Relativitätstheorie, Autor des Buches „Albert Einstein oder Der Irrtum eines Jahrhunderts" und Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, siehe: jocelyne-lopez.de/blog/?p=61


    Jocelyne Lopez
  • Dokument Nr. 2 -
    Christoph v. Mettenheim [size=12pt]10. 6. 2005


    Sehr geehrte Frau Werner,
    besten Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe nicht ganz, warum die Leser Ihrer Seite nicht wissen sollen, daß die Relativitätstheorie umstritten ist. Wäre es denn so schlimm, wenn der eine oder andere vielleicht anfinge, selbst darüber nachzudenken? Ich dachte, wir hätten diese Art von geistiger Bevormundung seit Galilei überwunden. Was jetzt noch auf der Seite zu lesen ist, hat doch wohl weder mit Bildung noch mit Forschung etwas zu tun, sondern dokumentiert nur noch den üblichen Geniekult, bei dem das Publikum dazu applaudiert, daß andere ihm die Mühe des Denkens abnehmen.





    In dieser Protestantwort von Christoph von Mettenheim anlässlich der Löschung von kritischen Einträgen zur Relativitätstheorie von zwei Bürgern im Gästebuch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung während des „Einstein-Jahrs 2005“ ist die Verletzung durch den Staat von zwei Grundrechten gemäß Art. 5 § 3 Grundgesetz zu erkennen:

    1) Verletzung der Grundrechte zur Meinungsfreiheit von zwei Kritikern einer Theorie, die den Staat gemäß Grundgesetz zu ermöglichen und zu schützen hat.

    2) Verletzung der Grundrechte aller Bürger dieses Landes, einen Anspruch auf meinungsneutrale Wissenschaftspflege und auf Nicht-Identifikation zu einer wissenschaftlichen Theorie durch den Staat zu haben (Zitate Christoph von Mettenheim: „Ich verstehe nicht ganz, warum die Leser Ihrer Seite nicht wissen sollen, daß die Relativitätstheorie umstritten ist“ und „sondern dokumentiert nur noch den üblichen Geniekult“).

    Die Beschwerden der Kritiker der Relativitätstheorie richten sich nämlich nicht gegen ein Gesetz, das deren Rechte als Kritiker einer Theorie einschränken würde, ganz im Gegenteil, sie wollen das bestehende Gesetz in Anspruch nehmen, das ihnen die Rechte garantiert, eine wissenschaftliche Theorie frei und angstfrei zu kritisieren bzw. als einfache Bürger den Anspruch auf meinungsneutrale Wissenschaftspflege im öffentlichen Bildungssystem und in der Öffentlichkeitsarbeit des Staates zu haben.

    Wenn nämlich im Grundgesetz Pflichten des Staates definiert sind - wie es im Art. 5 § 3 GG auch der Fall ist - werden dadurch logischerweise automatisch Grundrechte der Bürger dieses Staates definiert. Wenn aber der Staat diese Pflichten unterlässt werden dadurch automatisch Grundrechte aller Bürger dieses Staates eingeschränkt.

    Was nützten nämlich den Bürgern Grundrechte, die ihnen per Grundgesetz garantiert werden, jedoch in der Praxis nur durch Pflichten des Staates in Anspruch genommen werden können, wenn sie nichts gegen die Unterlassung dieser Pflichten durch den Staat unternehmen können? Dann gäbe es eine gravierende Lücke in der Gesetzgebung, wenn die Bürger gar keine administrativen oder rechtlichen Möglichkeiten hätten, den Staat zur Umsetzung seiner Pflichten zu bewegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Rechtslücke in der Gesetzgebung des Grundgesetzes existiert. Insofern meine ich, dass die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde durch Kritiker oder auch durch einfache Bürger auf jeden Fall zulässig ist und in Karlsruhe aufgenommen werden muß.

    Jocelyne Lopez
    [/size]
  • Hallo Jocelyne

    Ich bin deinen Links inzwischen ausführlich nachgegangen. Dort ersieht man jedoch, dass Christoph von Mettenheim Antwort erhalten hat.

    „hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Einträge in unserem Gästebuches auf einsteinjahr.de herausgenommen wurden. Damit wollen wir die Bedeutung Ihres wissenschaftlichen Diskurses auf keinen Fall schmälern. Im Gegenteil, wir haben unseren Partner, das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, hinzugezogen, um Ihre Argumente von Experten prüfen zu lassen und Ihrer Fragestellung genau nachzugehen. Sobald uns eine Stellungnahme vorliegt, werden wir sie Ihnen persönlich zukommen lassen.

    Das Gästebuch des Einsteinjahres ist leider nicht als Forum konzipiert und kann komplexen und sehr tiefgehenden physikalischen Fragestellungen, wie den Ihren, nicht gerecht werden. Ich möchte Sie deshalb um Verständnis bitten und in ähnlich wissenschaftlichen Fragen an das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik verweisen.“


    Darauf musste er sich einen wissenschaftlichen Diskurs mit Dr. Markus Pössel stellen des Max Planck Instituts stellen.

    Endergebnis von Herr Pössel:
    „aus meiner Sicht ist es gerade andersherum: Hinter unseren Diskussionsschwierigkeiten scheinen mir Ihre diversen (und zum Teil ja recht elementaren) Missverstaendnisse zum Thema Spezielle Relativitaetstheorie zu stecken. Ich habe versucht, geduldig auf Ihre Fragen einzugehen, aber wenn der Lohn dafuer letztendlich in beleidigenden Aussagen besteht (Stichwort "Diskussion auf wissenschaftlichem Niveau"), sehe ich endgueltig keinen Sinn mehr darin, die Korrespondenz fortzufuehren.“

    Herr Mettenheim schließt mit:
    „Ich selbst kann in den Äußerungen von Herrn Dr. Pössel weder wissenschaftliches Niveau noch ernsthafte Diskussionsbereitschaft erkennen. Ich bin also der Ansicht, daß die Zusage, die das Ministerium mir im Schreiben vom 7. 6. 2005 (Dokument Nr. 1) gegeben hat, um die einseitige Beseitigung der Einträge auf der Einsteinjahr-Seite zu rechtfertigen, bisher nicht eingehalten wurde.

    Mich würde interessieren, ob diese Beurteilung von anderen Lesern geteilt wird oder ob sie persönlicher Voreingenommenheit entspringt.“


    Dazu kann ich nur sagen, dass beleidigende Äußerungen in einem wissenschaftlichen Diskurs nichts zu suchen haben. Das ist meiner Ansicht auch völlig unabhängig von der Thematik, das Herr Mettenheim das nicht einleuchtet ist mir völlig unverständlich. Da verweise ich auf mein Schopenhauer Zitat im vorhergehenden Posting. Die vollständige Korrespondenz ist hier nachzulesen.

    Bezug ist diese Arbeit , die ich bei Bedarf in einem seperierten Thread diskutieren werde.

    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Zitat Phasenverschobener:

    [size=12pt]Ich bin deinen Links inzwischen ausführlich nachgegangen. Dort ersieht man jedoch, dass Christoph von Mettenheim Antwort erhalten hat.

    Was Du offensichtlich nicht verstehen kannst – bzw. nicht verstehen willst – und hier das zur Diskussion gestellte Grundproblem darstellt, ist, dass kritische Einträge von zwei Bürgern aus dem Gästebuch des Bundesministeriums - sprich aus der Öffentlichkeitsarbeit des Staates - gelöscht wurden, und die Angelegenheit auf eine private Korrespondenz verlagert wurde. Dadurch wurde verhindert, dass Bürger erfahren, die Relativitätstheorie ist umstritten und sie können dabei ihren Anspruch auf Darlegung von Gegenpositionen nicht wahrnehmen. Christoph von Mettenheim hat nun mal privat die Initiative ergriffen, diese private Korrespondenz in seinem privaten Forum zu veröffentlichen, nicht jeder hat aber diese private Veröffentlichungsmöglichkeit. Die Öffentlichkeitsarbeit des Staates dafür bleibt "frei" von jeglicher Kritik der Theorie und die breite Öffentlichkeit "unbehelligt" von jeglicher kritischen Betrachtung, was unübersehbar so gewollt ist. Oder man ist wohl auf einem oder zwei Augen blind... ^^
    [/size]
    Bezeichnend ist noch dazu, dass nach der Löschung aus dem öffentlichen Bereich die Verlagerung auf eine private Korrespondenz ausgerechnet mit dem unsäglichen Dr. Markus Pössel vermittelt wurde, der seit 10 Jahren im Internet seine Kollegen Kritiker diffamiert und beleidigt, der kein Hehl daraus macht, dass er alle Kritiker der Relativitätstheorie für „cranks“ hält (sprich für Spinner, Psychopathen, Fanatiker, Irre, Clowns, Dummköpfe, Ignoranten, Wirrköpfe, usw.) und der jedem „10 Goldene Regel“ zum Nachahmen beim Umgang mit den „Spinnern“ empfehlt: Siehe hierzu den Beitrag in meinem Blog: Dr. Markus Pössel: Die Kritiker der Relativitätstheorie sind „cranks“


    Zitat Phasenverschobener:

    Herr Mettenheim schließt mit:

    „Ich selbst kann in den Äußerungen von Herrn Dr. Pössel weder wissenschaftliches Niveau noch ernsthafte Diskussionsbereitschaft erkennen. Ich bin also der Ansicht, daß die Zusage, die das Ministerium mir im Schreiben vom 7. 6. 2005 (Dokument Nr. 1) gegeben hat, um die einseitige Beseitigung der Einträge auf der Einsteinjahr-Seite zu rechtfertigen, bisher nicht eingehalten wurde.

    [i]Mich würde interessieren, ob diese Beurteilung von anderen Lesern geteilt wird oder ob sie persönlicher Voreingenommenheit entspringt.“
    [/i]

    Dazu kann ich nur sagen, dass beleidigende Äußerungen in einem wissenschaftlichen Diskurs nichts zu suchen haben. Das ist meiner Ansicht auch völlig unabhängig von der Thematik, das Herr Mettenheim das nicht einleuchtet ist mir völlig unverständlich.

    Ich sehe dagegen nichts im Umgang von Herrn von Mettenheim in diesem Kontext, was unangemessen und beleidigend wäre. Er ist nun mal auch durch seinen Beruf auf ausgewogen und diplomatischen Umgangsformen geschult.

    Der unsägliche Dr. Markus Pössel dagegen, der seinen Gesprächspartner lediglich auf die Lektüre von Schulliteratur verweist mit der Empfehlung, Nachhilfeunterricht bei Studenten zu nehmen (die sowieso auch nie etwas von einer Kritik der Relativitätstheorie im Unterricht und im Studium gehört und sich damit auch nie auseinandergesetzt haben) kann man in der Tat weder wissenschaftliches Niveau noch ernsthafte Diskussionsbereitschaft zusprechen, da muß man Christoph von Mettenheim schon Recht geben. Andere Kritiker haben allerdings ähnliche Erfahrungen bei privaten Korrespondenzen mit dem unsäglichen Dr. Markus Pössel gemacht, „Cranksbeauftragter“ beim Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut in Potsdam.


    Zwei offizielle Beschwerden 2005 und 2006 wegen dem unverantwortlichen und unangemessenen Verhalten von Dr. Markus Pössel in der Öffentlichkeit gegenüber der Kritik und den Kritikern der Relativitätstheorie bei der Max-Planck-Gesellschaft / AEI sind natürlich ohne Antwort und ohne Wirkung geblieben. :(


    Jocelyne Lopez



  • Jocelyne Lopez schrieb:

    Der unsägliche Dr. Markus Pössel dagegen, der seinen Gesprächspartner lediglich auf die Lektüre von Schulliteratur verweise mit der Empfehlung, Nachhilfeunterricht bei Studenten zu nehmen (die sowieso auch nie etwas von einer Kritik der Relativitätstheorie im Unterricht und im Studium gehört und sich damit auch nie auseinandergesetzt haben) kann man in der Tat weder wissenschaftliches Niveau noch ernsthafte Diskussionsbereitschaft zusprechen, da muß man Christoph von Mettenheim schon Recht geben.
    Da der gebrachte Einwand im Buch von Max Born im Anhang 17 expliziet geklärt wird, warum sollte Herr Pössel nicht darauf verweisen? Das ist in jeden Wissenschaftlichen Disput und auch in jeder Facharbeit üblich, das man etwas, das schon da ist, nicht widerholen muss sondern einen Verweis auf die ensprechende Literatur bzw. Arbeiten macht. Das mit dem Studenten verwechselt du chronologisch. Das kam erst nach Mettenheims entsprechenden Äußerungen. Ebenfalls aus der Korrespondenz ersichtlich.

    Herr Mettenheims Äuserung war in der Mail von 25. 10. 2005.
    Die Reaktion mit dem Studenten kam am: 20. 11. 2005

    Ich halte es für unglaubwürdig das Herr Mettenheim die entsprechende Äußerung vom 20. 11. 2005 bereits am 25. 10. 2005 bekannt war. Ansonsten gibt es ein gute alte Volksweisheit: Wie man in den Wald ruft, so hallt es zurück. Zu den anderen Einwänden deinerseits noch mal ein kleiner Auszug aus der Korrespondenz:
    "Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass das Gästebuch ein Angebot an unsere Besucher ist einen "Kommentar" zum Einsteinjahr 2005 abzugeben. Dieser kann positiv wie negativ sein und wird nicht gelöscht. Es kann dem Anspruch, gleichzeitig ein Forum für tiefgehende wissenschaftliche Fragestellungen zu bieten, leider nicht gerecht werden."

    Anbei würde ich gerne mal zu den kategorischen Imperativ bezüglich der Thematik zurückkommen... Ich finde nämlich nicht, das man alle Mögliche Kritik aufnehmen muss in einer Vorlesung oder gar in der Schule, weil das den Lernbetrieb völlig unmöglich machen würde. Wie gesagt, zu jeden naturwissenschaftlichen Modell gibt es hundertfach Kritik, selbst zu ganz trivialen Theorien... Auch gerade "weil" eine naturwissenschaftliche Theorie keinen Anspruch auf absolute Wahrheit hat.


    Gruß
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan

  • Zitat Phasenverschobener:
    [size=12pt]Da der gebrachte Einwand im Buch von Max Born im Anhang 17 expliziet geklärt wird, warum sollte Herr Pössel nicht darauf verweisen?
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    Ich würde sagen, das ist hier völlig off-topic, was Du über die Richtigkeit des gebrachten Einwandes im Buch von Max Born im Anhang 17 zitiert von Dr. Markus Pössel in einer privaten Korrespondenz mit Christoph von Mettenheim meinst, oder?

    Hier geht es nämlich nicht um Deine Meinung über die Meinung von Markus Pössel und Christoph von Mettenheim über die Relativitätstheorie, das ist hier alles völlig irrelevant, hier geht es um eine Diskussion über die Pflichten des Staates im öffentlichen Bildungssystem und in seiner Öffentlichkeitsarbeit, meinungsneutrale Wissenschaftspflege zu betreiben und sich nicht mit einer wissenschaftlichen Theorie zu identifizieren. Dass Du Dich persönlich mit der Relativitätstheorie zusammen mit Dr. Markus Pössel identifizierst ist schon klar, aber das darfst Du ja, Du bist ja nicht der Staat oder? ;)


    Dass jedoch der Staat mit den Feierlichkeiten im Einstein-Jahr, gefördert mit 10 Mio Euro Steuergeld, keine meinungsneutrale Wissenschaftspflege betreibt und sich unübersehbar mit der Relativitätstheorie völlig identifiziert, ohne jegliche Erwähnung von Kritik und eben auch ohne geeignete personelle, finanzielle und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, auch über Gegenpositionen informiert zu werden, ist wohl nicht zu leugnen, oder? Oder wo hat Deines Wissens der Staat den Kritikern geeignete Möglichkeiten angeboten, ihre Kritik vorzutragen, für ihre Argumente zu werben und die interessierten Bürger zu informieren?


    Und hast Du zum Beispiel schon ein „Michelson-Jahr“ erlebt, gefördert mit 10 Mio Euro Steuergeld zum Feiern der Theorie des Nobelpreisträgers Albert Michelson, der größte zeitgenossische Rivale Einsteins, der allerdings eine Äthervorstellung vertrat und auch die Relativitätstheorie als „Monstrum“ bezeichnet hat?

    Jocelyne Lopez


  • Jocelyne Lopez schrieb:

    der allerdings eine Äthervorstellung vertrat und auch die Relativitätstheorie als „Monstrum“ bezeichnet hat?
    Sicher? Kann ich mir schwerlich vorstellen, das Michelson in eine solche Artikulation verfällt, das würde ihn ja selbst disqualifizieren. Ich weiß lediglich, das viele Physiker der damaligen Zeit die Allgemeine Relativitätstheorie als mathematisches Monstrum nannten, im Sinne sehr schwer zu verstehen bzw. zu rechnen. Besonderst im Kontext, das vielen das einfach zu kompliziert war, nicht aber als abwertende Bezeichnung. Richtig ist meines Wissens, das Michelson bis zu seinem Lebensente eine Äthervorstellung vertrat, die er mit metaphysischen Eigenschaften ausstattete, damit sie im Einklang zu seinen eigenen Messung stehen.


    "off-topic, was Du über die Richtigkeit des gebrachten Einwandes im Buch von Max Born im Anhang 17 zitiert von Dr. Markus Pössel in einer privaten Korrespondenz mit Christoph von Mettenheim meinst, oder?"

    Sicher, das will ich ja gar nicht thematisieren, sollte Bedarf bestehen, dann in einem extra Thread. Thematisieren wollte ich, das wenn ein kritiker eine korespondenz Anfangen möchte, sich an gewisse Regeln der Höflichkeit zu halten hat. lWenn er das nicht tut, dann braucht er sich auch nicht zu wundern, das der Diskussionspartner keine Lust mehr hat und die Korrespondenz abbricht. Das hat aber nichts mit Unterdrückung zu tun, sondern ist eine ganz normale Folge aus den Verhalten von Herrn Mettenheim. Darauf hin hast du behauptet, das Herr Mettenheim lediglich reagiert hätte auf eine Mail, die Herr Pössel noch gar nicht geschrieben hat! :?:
    Ebenso hast du behauptet, das es unwissenschaftlich wäre, das wenn eine Rechnung schon vorhanden ist, einfach darauf verweist. Das ist aber ebenfalls völliger Humbug, das wird in jeder Facharbeit so gemacht. Inhaltlich möchte ich gar nichts dazu thematisieren.

    Ein Michelson Jahr für die damalige Äthervorstellung wäre ja ziemlich hirnrissig, sie wird in der heutigen Physik gar nicht mehr berücksichtigt, weil sie schon längst überholt ist. Die Relativitätstheorie und die Quantenmechanik sind die Grundlage dessen, was man heute "moderne Physik" nennt. Insofern ist ein Einstein Jahr schon logisch... Das ist aber ein Entwicklung die ihre Forschergruppe völlig verschlafen hat, zeitlich liegt sie in etwa 100 Jahre zurück. Dirac oder Quantenchromdynamik sucht man vergebens. Insofern müsstest du dich selbst mal "meinungsneutral" schlau machen, allerdings glaube ich nicht, das du das jemals machen wirst. Auch für andere Persönlichkeiten gibt es offizielle Ehrungen, alles andere fand im Rahmen von "Wissenschaft im Dialog" statt.

    Um mal konstruktiv zu werden, nehmen wir doch mal an, deine Forderungen müssten erfüllt werden und Unis kämen dem nach und wären gesetzlich gezwungen alle möglichen Kritiken mit in ihre Vorlesungen mit einzubauen und die wissenschaftliche Meinungsfreiheit wird für den Großteil aller Forscher auf Eis gelegt. Ebenso so, wie die Freiheit der Lehre. Da fast alle Lehrstühle ebenfalls staatlich sind, dürften in deine Konsequenz die Freiheit der Lehre für die meisten Profs ebenfalls außer Kraft treten. Alle sind gezwungen, jede x-beliebige Kritik mit auf zu nehmen in ihre jeweilige Lehre.

    Phasenverschobener schrieb:

    Zusätzlich möchte ich mal den Kategorischen Imperativ zu Grunde legen. Wenn das für GOM gelten soll, wie du es hier haben möchtest, so müßte dies dann auch in der Form für alle anderen Theorien, sei es die Welt ist rund gelten. Jeder Lehrbetrieb wird damit faktisch völlig unmöglich gemacht, weil zu jeden Modell sicher 100 kritische Meinungen gibt. Selbst zur "Die Welt ist rund" gibt es heute noch Kritiker.

    Endergebniss wäre, das faktisch gar keine effektive Lehre mehr möglich wäre. Man muss sich mit allem auseinandersetzen und das ist so ungeheuer viel, das es unmöglich zu bewältigen wäre, selbst wenn man ein ganzes Menschenleben Zeit hätte.

    mfg
    "Wir sind alle Sternenstaub, daher teilen wir alle dieselben Vorfahren, wir sind die Sterne. Und wir sind die Brüder der wilden Tiere und die Lilien auf dem Felde sind unsere Vettern." Trinh Xuan Thuan
  • Zitat Phasenverschobener:

    Zitat Jocelyne Lopez: Albert Michelson… der allerdings eine Äthervorstellung vertrat und auch die Relativitätstheorie als „Monstrum“ bezeichnet hat?

    Sicher? Kann ich mir schwerlich vorstellen, das Michelson in eine solche Artikulation verfällt, das würde ihn ja selbst disqualifizieren.


    Nun, Du bist wohl ein bisschen blauäugig auf beiden Augen, wenn Du glaubst, dass die Konkurrenz zwischen rivalisierenden Wissenschaftlern damals wie heute sich durch die Blumen vorträgt, vor allem in privaten Korrespondenzen. ;)

    Hier eine Quelle in meinem Blog:
    Stimmen zur Relativitätstheorie

    Ehe ich das Zeug (=die Relativitätstheorie!) glaube, glaube ich lieber, dass ich falsch beobachtet habe!

    (Albert Abraham Michelson, Nobelpreisträger)
    - aus dem Brief von Arnold Sommerfeld an Wilhelm Wien vom 16.1.1910
    Das Wort „Monstrum“ hat er wohl auch irgendwo in Korrespondenz verwendet, aber „das Zeug“ ist auch gerade nicht aufwertend und schmeichelhaft, nicht? ;)





    Zitat Phasenverschobener:

    Ein Michelson Jahr für die damalige Äthervorstellung wäre ja ziemlich hirnrissig, sie wird in der heutigen Physik gar nicht mehr berücksichtigt, weil sie schon längst überholt ist.
    ... behaupten eben einseitig die Anhänger der Relativitätstheorie... ;)

    Und da haben wir wieder das Grundproblem, das hier zur Diskussion gestellt wird:

    Es gibt nämlich immer noch aktuelle Gegenpositionen dazu, die eben von der etablierten Physik (und von dem Staat) „nicht berücksichtigt“ werden. Es gibt immer noch eine ganze Menge von Kritikern der Relativitätstheorie, die eine Äthervorstellung vertreten (einschließlich sogar Albert Einstein selbst in seiner „Allgemeine Relativitätstheorie“ von 1916 – siehe seine Rede zu Leiden 1921), wie auch immer die physikalischen Beschaffenheiten dieses Äthers sein sollen, ob ein ruhender, mitgeführter oder wirbelnder Äther, ob stofflich oder nicht. Man tappt also hier weiterhin im Dunkel, das Wissen darüber ist bis heute noch überhaupt nicht gesichert.

    Auch die Streitereien über die Meßergebnisse und die Interpretationen des berühmten Experiments von Michelson-Morley (siehe oben) sind immer noch aktuell. Immer noch fordern Kritiker der Relativitätstheorie eine Wiederholung mit Teilnahme von Kritikern an die Messversuche (der Vorwurf von möglichen Datenmanipulationen bei wichtigen Experimenten grasiert nämlich schon lange, zum Beispiel für das Hafele/Keating Experiment von 1972 und für die Sonnenfinsternis-Beobachtung von 1919).

    Es ist hier also überhaupt nicht angemessen und wissenschaftlich kategorisch zu behaupten, diese Modelle seien „schon längst überholt“. Das behaupten eben nur ganz einseitig die Anhänger der Relativitätstheorie, und das ist eben das Problem, das durch die Bestimmungen des Art. 5 § 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit geregelt wird, die jedoch vom Staat missachtet und unterlassen werden.

    Jocelyne Lopez