Ich versuche an eine Thematik anzuknüpfen, die ich schon vor ein paar Monaten hier im Forum Auf zu Wahrheit in der Rubrik Naturwissenschaft angesprochen hatte, und die durch ein paar Vorfälle (wie z.B. ein großangelegtes Fake mit Namenmissbrauch und Fälschungen von Stellungnahmen der Forschungsgruppe G.O. Mueller in mehreren Foren, vorwiegend bei Auf zur Wahrheit) gestört wurde.
Ich möchte hier den politisch-juristischen Aspekt dieser Thematik zur Diskussion stellen.
Der Sachverhalt, so kurz wie möglich zusammengefaßt:
Der Art. 5 § 3 Grundgesetz über die Wissenschaftsfreiheit schreibt dem Staat verschiedene Pflichten vor, wie zum Beispiel aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz zu entnehmen ist. Ich bin der Meinung, dass der Staat im Falle der Relativitätstheorie diese Pflichten seit Jahrzehnten missachtet und unterlässt und dadurch gegen das Grundgesetzt verstößt. Ich verweise hierzu zur detaillierteren Darstellung des Sachverhalts z.B. auf einen Eintrag in meinem Blog: [size=10pt]Und das Grundgesetz, Frau Dr. Schavan, ist das für die Katz?jocelyne-lopez.de/blog/?p=221[/size]
Vor dem Hintergrund des im Grundgesetz definierten Pflichten des Staates einer meinungsneutralen Wissenschaftspflege und einer Nicht-Identifikation, wie kann Frau Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung, z.B. folgende Fällen rechtfertigen?
1) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass in den Lehrbüchern und Lehrinhalten des öffentlichen Bildungssystems die Relativitätstheorie als allein gültig, als unbestritten und als bestens experimentell bestätigt seit Generationen lehren lässt, ohne Erwähnung der umfangreichen weltweiten Kritik dieser Theorie seit über 100 Jahren, ohne Erwähnung der Existenz von zahlreichen Alternativtheorien, ohne Möglichkeiten für die Schüler und Studenten Gegenargumente und Gegenpositionen kennen zu lernen, geschweige denn sich damit auseinander zu setzen?
2) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung die einseitige Förderung der Relativitätstheorie in der breiten Öffentlichkeit mit 10 Mio Euro im Einstein-Jahr 2005, ohne ein einziges Wort der vielfältigen kritischen Argumente über diese Theorie zu erwähnen? Siehe z.B.: [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=109jocelyne-lopez.de/blog/?p=109[/size] und [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=152jocelyne-lopez.de/blog/?p=152[/size].
3) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung sogar die Löschung eines kritischen Eintrages während dem Einstein-Jahr 2005 in seinem Gästebuch bei seiner Öffentlichkeitsarbeit. Siehe zum Beispiel: [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=180jocelyne-lopez.de/blog/?p=180[/size]
4) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass die von ihm genannten "Experte in der Wissenschaft für die Relativitätstheorie" kritische Fragen von interessierten Bürgern nicht beantworten? Siehe zum Beispiel: [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=210jocelyne-lopez.de/blog/?p=210[/size]
5) Wie rechtfertigt zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass ein von ihm genannter "Experte in der Wissenschaft" und Ansprechpartner für die Kritiker der Relativitätstheorie seine Kollegen Kritiker seit 10 Jahren im Internet pauschal als "crank" diffamiert (=Spinner, Psychopathen, Dummköpfe, Fanatiker, Wirrköpfe, Clowns, Irre, usw.)? Siehe zum Beispiel: [size=10pt]http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=147jocelyne-lopez.de/blog/?p=147[/size]
Es sind hier nur ein paar Beispiele, die meiner Meinung nach dokumentieren, dass der Staat an seine im Art. 5 § 3 definierten Pflichten der meinungsneutralen Wissenschaftspflege und der Nicht-Identifikation sich nicht hält, damit verfassungswidrig handelt und den Bürgern in ihren per Grundgesetz garantierten Grundrechten einschränkt - was nicht harmlos ist.
Was meint Ihr?
Viele Grüße
Jocelyne Lopez