Private PC´s sind Persönlichkeitsrecht - Schnüffeln nur bei Gefahr für Leib und Leben

  • Heute im Radio gehört:

    Vorsorge-Schnüffeln wurde vom Bundesgerichtshof verboten.
    Der private PC gilt als Teil des Persönlichkeitsrechtes und der Privatsphäre.

    Online-Durchsuchungen sind nur auf richterliche Anordnung bei Gefahr für Leib und Leben erlaubt.

  • ja und ?

    dann wird der rechner eben bei einer Hausdurchsung mal eben so mitgenommen. Rechte fuer die "amtstraeger" dazu gibt es genug. und wens ein "Zufallsfund" ist.
    schreib was vermeintlich "strafbares" was meinste wie schnell dein rechner (ALLE Rechner, Festplatten, usb sticks und co) weg sind.