Mit dem Jahreswechsel wurde auch das Urheberrecht verschärft. So müssen private Betreiber einer Homepage mit einer Anzeige rechnen, wenn sie private Videoaufnahmen mit lizenzierter Musik auf ihrer Webseite wiedergeben, ohne die Rechte dafür von der Gema erworben zu haben.
Privatkopien sind in kleinem Umfang weiterhin erlaubt. Jedoch darf der Inhaber seine kopiergeschützten Medien nicht mehr vervielfältigen. Wer den Kopierschutz umgeht, begeht eine Urheberrechtsverletzung und das kann mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
Wer "offensichtlich rechtswidrige" Quellen zum Download nutzt, begeht ab diesem Jahr eine Straftat. Das Downloaden war nach dem alten Urheberrecht noch erlaubt.
Quelle: shortsnews.de
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