Arbeitslosengeld II - Wer? Wie viel?

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    • Arbeitslosengeld II - Wer? Wie viel?

      Wer hat Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) - und wie hoch ist es? Und was bedeutet eigentlich "erwerbsf?hig" oder "hilfebed?rftig"?


      Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

      Einen Anspruch auf diese Grundsicherung haben alle erwerbsf?higen Hilfebed?rftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angeh?rigen, also zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner und Kinder (Bedarfsgemeinschaft). Das Arbeitslosengeld II (ALG II) folgt, wenn das - sich am letzten Nettolohn orientierende -Arbeitslosengeld I endet.

      Personen, die bis zum 31. Januar 2006 arbeitslos werden, erhalten das Arbeitslosengeld I - wie bisher - f?r die Dauer von maximal 32 Monaten (57-j?hrige und ?ltere). Erst wenn diese Anspruchsdauer ersch?pft ist, erhalten sie die neue Grundsicherung Alg II.
      Personen, die nach dem 31. Januar 2006 arbeitslos werden, erhalten das Arbeitslosengeld I noch 12 Monate, beziehungsweise ?ber 55-J?hrigen noch 18 Monate.

      Erwerbsf?hig sind diejenigen, die unter den ?blichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden t?glich arbeiten k?nnen.

      Als hilfebed?rftig gilt man, wenn man den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angeh?rigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann.


      Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?

      Erwerbsf?hige Hilfebed?rftige erhalten das Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsf?hige Familienangeh?rige und Partner, die mit dem Betroffenen zusammenleben, so genanntes Sozialgeld. Die Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe.

      Bundesweit gibt es zwei unterschiedliche Pauschalen: Das Arbeitslosengeld II betr?gt 345 Euro monatlich in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesl?ndern.

      Das Sozialgeld betr?gt zum Beispiel f?r Kinder unter 14 Jahre im Westen 207 Euro, im Osten 199 Euro. Hinzu kommen wenn n?tig Unterkunfts- und Heizkosten.

      Eigenes Verm?gen wird angerechnet, wenn es die jeweils geltenden Freibetr?ge ?bersteigt. Freibetr?ge f?r Zuverdienste werden gegen?ber der bisher geltenden Sozialhilfepraxis angehoben, um so st?rkere Arbeitsanreize zu schaffen.

      Beim ?bergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II wird f?r zwei Jahre ein Zuschuss gezahlt. Er wird nach dem ersten Jahr halbiert.


      Rechenbeispiele:

      I Alleinstehender in den Westdeutschen Bundesl?ndern:

      1) Ehemaliges Bruttoeinkommen 2.000 Euro

      Arbeitslosengeld II
      Arbeitslosenhilfe
      - mit Wohngeld - (2004)

      Mit ?bergangszuschlag 1. Jahr: 741 Euro 709 Euro
      Mit ?bergangszuschlag 2. Jahr: 696 Euro 709 Euro
      Ab dem 2. Jahr dann regul?r: 651 Euro 709 Euro

      Fazit:
      In diesem Fall liegt das Arbeitslosengeld II im ersten Jahr um 32 Euro h?her. Im zweiten Jahr sind es 13 Euro weniger, ab dem dritten Jahr 58 Euro weniger.

      2) Ehemaliges Bruttoeinkommen 2.800 Euro

      Arbeitslosengeld II
      Arbeitslosenhilfe
      - mit Wohngeld - (2004)

      Mit ?bergangszuschlag 1. Jahr: 811 Euro 851 Euro
      Mit ?bergangszuschlag 2. Jahr: 731 Euro 851 Euro
      Ab dem 2. Jahr dann regul?r: 651 Euro 851 Euro

      Fazit:
      Bei h?herem Einkommen kommt es - trotz ?bergangszuschuss - zu einem geringeren Einkommen. Das liegt daran, dass der ?bergangszuschlag h?chstens 160 Euro betr?gt.
      Im ersten Jahr ist das Einkommen um 40 Euro niedriger, im zweiten um 120 Euro und ab dem zweiten Jahr um 200 Euro.

      Grundberechnung Arbeitslosengeld II in den westdeutschen Bundesl?ndern
      Regelleistung Alg II: 345 Euro + Zuschlag Unterkunft (mit Miete und Heizung): 306 Euro = Gesamt: 651 Euro
      (Angerechnetes Verm?gen/Eink?nfte: 0 Euro)

      II Alleinstehender in den Ostdeutschen Bundesl?nder:

      1) Ehemaliges Bruttoeinkommen 2.000 Euro

      Arbeitslosengeld II
      Arbeitslosenhilfe
      - mit Wohngeld - (2004)

      Mit ?bergangszuschlag 1. Jahr: 736 Euro 709 Euro
      Mit ?bergangszuschlag 2. Jahr: 687 Euro 709 Euro
      Ab dem 2. Jahr dann regul?r: 637 Euro 709 Euro

      Fazit:
      In diesem Fall liegt Alg II im ersten Jahr um 27 Euro h?her. Im zweiten Jahr sind es 22 Euro wenig, ab dem dritten Jahr dann 72 Euro weniger.

      2) Ehemaliges Bruttoeinkommen 2.800 Euro

      Arbeitslosengeld II
      Arbeitslosenhilfe
      - mit Wohngeld - (2004)

      Mit ?bergangszuschlag 1. Jahr: 797 Euro 851 Euro
      Mit ?bergangszuschlag 2. Jahr: 717 Euro 851 Euro
      Ab dem 2. Jahr dann regul?r: 637 Euro 851 Euro

      Fazit:
      Bei h?herem Einkommen kommt es - trotz ?bergangszuschuss - zu einem geringeren Einkommen. Das liegt daran, dass der ?bergangszuschlag h?chstens 160 Euro betr?gt.
      Das Arbeitslosengeld II liegt in diesem Fall im ersten Jahr um 53 Euro niedriger, im zweiten um 134 Euro und ab dem dritten Jahr um 214 Euro.

      Grundberechnung Arbeitslosengeld II in den ostdeutschen Bundesl?ndern
      Regelleistung Alg II: 331 Euro + Zuschlag Unterkunft (mit Miete und Heizung): 306 Euro = Gesamt: 637 Euro
      (Angerechnetes Verm?gen/Eink?nfte: 0 Euro)


      [Quelle: www.bundesregierung.de]

      mfg Jenne
    • :?: irgendwas stimmt da doch nicht!?!? wenn das ALG II 345 Eur im Westen betr?gt, wie kann es dann sein, dass es hier mehr als genug Leute gibt, die 'nur' 331 Euro bekommen???
      Und zum Sozialgeld der Kinder unter 14 Jahre... Man sollte vielleicht noch erw?hnen, dass davon 154 Kindergeld abgezogen werden, bzw in dem Betrag schon enthalten sind ^^
    • Wenn ich in seri?sen Quellen, wie bundesregierung.de, einsehen kann, dass mir im Westen eigentlich 345 ? zustehen, ich jedoch nur 331? ?berwiesen bekomme, w?rde ich mich radikal schnell dahinterklemmen und nachforschen.
      Und die M?glichkeit, dass das Sozialgeld f?r Kinder unter 14 Jahren mit dem Kindergeld verrechnet wird, kann ich mir gut vorstellen, jedoch hat schon das Sozialgeld nur am Rande etwas mit dem ALG II zu tun, da erwerbsf?hige Hilfebed?rftige das Arbeitslosengeld II erhalten und nicht erwerbsf?hige Familienangeh?rige und Partner, die mit dem Betroffenen zusammenleben das so genannte Sozialgeld erhalten, welches dem Niveau der Sozialhilfe entspricht.
      In meinem Infotext geht es um die Empf?nger des ALG II. Weitere Details kannst du gerne hinzuf?gen.

      mfg