ödp unterstützt Musterklagen gegen das Elterngeld

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  • ödp unterstützt Musterklagen gegen das Elterngeld

    Eine Mutter, die in den letzten zwölf
    Monaten vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig war, und der
    deshalb nur ein Mindestelterngeld von 300 € bewilligt worden ist, klagt
    mit Unterstützung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) gegen die
    gesetzliche Regelung zur Höhe des Elterngelds.





    „Weitere Musterklagen sind in Vorbereitung. Ziel ist es, vor dem
    Bundesverfassungsgericht diese Frage prüfen zu lassen“, so ödp-Generalsekretär
    Dr. Claudius Moseler. „Die Höhe des Elterngeldes ist nicht mit dem
    Gleichheitssatz in Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar und ist unserer Meinung
    nach verfassungswidrig.“


    Dazu Moseler: „Besserverdienende erhalten mehr Elterngeld als
    Gering- und Nichtverdienende; Doppelverdienerehepaare und zuvor berufstätige
    Alleinerziehende werden in erheblichem Umfang unterstützt, nicht berufstätige
    Alleinerziehende und Einverdienerehepaare (zu denen insbesondere kinderreiche
    zählen, weil sie in größerer Zahl nicht auf die ausschließliche
    Familientätigkeit eines Elternteils verzichten können) erhalten dagegen nur
    einen Sockelbetrag.“


    Der Grund für diese Ungleichbehandlung ist die Tatsache, dass
    das Elterngeld proportional einkommensabhängig gewährt wird und nicht
    bedarfsabhängig - und das obwohl der Bund als Gesetzgeber seine
    Gesetzgebungskompetenz auf die „öffentliche Fürsorge“ stützt. Als Maßnahme der
    öffentlichen Fürsorge, das heißt als Sozialleistung, könne - so die Klägerin -
    das Elterngeld aber nur gewertet werden, wenn es auf einen durch die
    Erziehungsaufgabe begründeten Bedarf gestützt wird und nicht an ein früheres
    Einkommen.


    Eine proportionale Orientierung an einem früheren Einkommen
    sei allenfalls dann gerechtfertigt, wenn die Höhe des Elterngeldes von zuvor
    dafür eingezahlten Beiträgen abhängen würde, wie beim Elterngeld in Schweden und
    wie im deutschen Sozialversicherungssystem. In Deutschland ist der Anspruch auf
    Elterngeld aber völlig unabhängig von zuvor für den Staat erbrachten
    Eigenleistungen - auch von zuvor gezahlten Steuern. Das deutsche Steuersystem
    stelle nicht sicher, dass sich Besserverdienende stärker an der Finanzierung des
    Elterngeldes beteiligt haben.


    Dementsprechend haben die Klägerinnen und Kläger beim
    zuständigen Sozialgericht beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem
    Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur
    Elterngeldhöhe vorzulegen, teilt die ödp mit.
    Quelle: Pressemitteilung Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste