Monaten vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig war, und der
deshalb nur ein Mindestelterngeld von 300 bewilligt worden ist, klagt
mit Unterstützung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) gegen die
gesetzliche Regelung zur Höhe des Elterngelds.
Weitere Musterklagen sind in Vorbereitung. Ziel ist es, vor dem
Bundesverfassungsgericht diese Frage prüfen zu lassen, so ödp-Generalsekretär
Dr. Claudius Moseler. Die Höhe des Elterngeldes ist nicht mit dem
Gleichheitssatz in Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar und ist unserer Meinung
nach verfassungswidrig.
Dazu Moseler: Besserverdienende erhalten mehr Elterngeld als
Gering- und Nichtverdienende; Doppelverdienerehepaare und zuvor berufstätige
Alleinerziehende werden in erheblichem Umfang unterstützt, nicht berufstätige
Alleinerziehende und Einverdienerehepaare (zu denen insbesondere kinderreiche
zählen, weil sie in größerer Zahl nicht auf die ausschließliche
Familientätigkeit eines Elternteils verzichten können) erhalten dagegen nur
einen Sockelbetrag.
Der Grund für diese Ungleichbehandlung ist die Tatsache, dass
das Elterngeld proportional einkommensabhängig gewährt wird und nicht
bedarfsabhängig - und das obwohl der Bund als Gesetzgeber seine
Gesetzgebungskompetenz auf die öffentliche Fürsorge stützt. Als Maßnahme der
öffentlichen Fürsorge, das heißt als Sozialleistung, könne - so die Klägerin -
das Elterngeld aber nur gewertet werden, wenn es auf einen durch die
Erziehungsaufgabe begründeten Bedarf gestützt wird und nicht an ein früheres
Einkommen.
Eine proportionale Orientierung an einem früheren Einkommen
sei allenfalls dann gerechtfertigt, wenn die Höhe des Elterngeldes von zuvor
dafür eingezahlten Beiträgen abhängen würde, wie beim Elterngeld in Schweden und
wie im deutschen Sozialversicherungssystem. In Deutschland ist der Anspruch auf
Elterngeld aber völlig unabhängig von zuvor für den Staat erbrachten
Eigenleistungen - auch von zuvor gezahlten Steuern. Das deutsche Steuersystem
stelle nicht sicher, dass sich Besserverdienende stärker an der Finanzierung des
Elterngeldes beteiligt haben.
Dementsprechend haben die Klägerinnen und Kläger beim
zuständigen Sozialgericht beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem
Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur
Elterngeldhöhe vorzulegen, teilt die ödp mit.
Quelle: Pressemitteilung Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
- Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
- Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste