Die Stadt Lengerich hat ein Original, Herr D., der als einziger Europäer in Kanada Trapper ausbildet. Hier in Deutschland betreibt er einen Fellhandel. Er ist also die meiste Zeit des Jahres in Kanada und kommt nur außerhalb der Jagdsaison nach Deutschland zurück. Er fällt natürlich auf, mit seinem amerikanischen Kleidungsstil, dem großen Stetson oder auch mit der Trappermütze. Er geht auch hier zur Jagd und dabei ereignete sich folgendes: Zur Vorbereitung seiner Abreise gehört es, seine Jagdwaffen in einem Schließfach der Sparkassenfiliale Lengerich/Hohne einzuschließen. Schließlich steht sein Haus wochenlang leer und so sind die Waffen sicher untergebracht. Er betrat also mit einer Jagdflinte in der Hand die Sparkasse und wurde natürlich von den Angestellten begrüßt. Herr L, als Kundenberater, kam ihm entgegen, um ihm den Tresorraum zu öffnen. Bevor sie aber in den Keller gingen, tauschten sie oben an der Treppe noch Neuigkeiten aus.
Draußen hatte der Polizist S., der in seinem Streifenwagen die Fußgänger von der gegenüberliegenden Straßenseite beobachtete, gesehen, wie Herr D. mit dem Gewehr in der Hand die Bank betrat! Herr S. ist Bezirksbeamter für Hohne, wie man so salopp sagt, der "Dorfsheriff". Er betrat in Ausübung seiner Pflicht vorsichtig die Bank um den vermeintlichen Bankräuber zu stellen. Unsicher, mit der Hand am Futteral seiner Dienstwaffe näherte er sich den beiden Herren am Kellerabgang zum Tresor: "Was soll das hier bedeuten?".- Herr D. antwortete;: "Ich bringe meine Waffe hier in mein Schließfach. Ich lagere alle meine Jagdwaffen hier in der Bank." Da der Polizist sich nicht äußerte, fragte er, ob er denn nun seine Waffe runterbringen dürfe. Dies wurde ihm erlaubt.
Der Polizist wartete nun in der Vorhalle darauf, dass Herr D. wieder aus dem Keller käme und die Bank verlassen würde. Die Filiale in Hohne hat eine bauliche Besonderheit. An der Vorderseite der Bank zur Hauptstraße hin gibt es nur 3 Parkplätze, davon ein Behindertenparkplatz. Am Gebäude vorbei führt eine Zufahrt zum Hauptparkplatz auf der Rückseite des Gebäudes wo 20 Stellplätze sind. Der Haupteingang der Bank befindet sich somit auf der Rückseite, wobei die Bank also von vorn und hinten zu betreten ist.
Ein Umstand, der dem Polizisten unbekannt war. Nachdem er eine Zeit gewartet hatte, fragte er wo der Kunde geblieben sei. Es konnte ihm keine Auskunft gegeben werden. Herr L. hatte den Kunden nachdem er den Tresorraum geöffnet hatte verlassen und betreute einen anderen Kunden. Der Polizist fragte ihn also wo der Kunde sei und wie der hieße. Herr L. sagte seiner Arbeitsweisung gemäß er wissen nicht ob er darüber Auskunft geben dürfe und der Kunde sei weg.
Darauf hin fuhr der Polizist zur Hauptstelle und fragte dort einen Abteilungsleiter nach dem Namen des Kunden. Auch dieser sagte, er dürfe aus Gründen des Bankgeheimnisses keine Auskunft geben, aber er solle doch einfach Mal in die Apotheke neben der Filiale in Hohne gehen und dort den Mann beschreiben. Die würden ihm garantiert sagen können, wer das sei und wo der wohnt.
Herr D. hatte die Bank verlassen und hatte seine Erledigungen beendet. Er fuhr nach Hause, wo er von seinem Mieter mitgeteilt bekam, dass die Polizei da war und nach ihm gefragt hätte. Also fuhr Her D. wieder in die Filiale nach Hohne um dort einen Fotokopie seines Jagdscheines und seiner Waffenbesitzkarte zu hinterlegen. Danach fuhr er zur Polizeiwache nach Lengerich um dort die Sachlage zu klären.
Polizist S. zeigte Herrn D. an wegen führen einer Waffe in der Öffentlichkeit OHNE Waffenschein. Das Verfahren wurde nach Schilderung der Sachlage ohne Verhandlung eingestellt.
Herr L. wurde angezeigt wegen Behinderung einer polizeilichen Strafermittlung. Heute war die Gerichtsverhandlung und ich war als "die Öffentlichkeit" anwesend (wir waren zu zweit).
Der Prozeß:
Die Staatsanwältin lass die Anklage vor: Herr L. wird angeklagt wegen Behinderung einer polizeilichen Strafermittlung. Er hätte den Kunden der Bank, Herrn D. (gegen den ein eigenes Strafverfahren läuft) heimlich über einen Hintereingang, der nur für das Personal zugänglich sei, aus der Bank geschleust, um ihn vor der Erkennungsdienstlichen Behandlung durch den wartenden Polizisten Herrn S. zu schützen. (sinngemäß)
Der Vorsitzende eröffnete das Verfahren mit der Personalienfeststellung des Angeklagten und mit der Frage, ob dieser sich zu den Anschuldigungen äußern würde. Der Verteidiger von Herrn L. Sagte, dieser würde jede Aussage verweigern, da schon in der Anklage nachweislich falsche Behauptungen stehen würden, zu denen sein Mandant nichts sagen müsse.
Der Vorsitzende rief nun den eigentlichen Verursache der Situation, Herrn D. als erstes in den Zeugenstand.
Er ließ sich aus dessen Sicht den Hergang schildern. Herr D. hob hervor, dass er seine Waffen schon seit 10 Jahren in dieser Bankfiliale lagerte, dort bestens bekannt sei und all Angestellten wüßten, dass er in dieser Bank Waffen lagert.
"Ja", sagte der Vorsitzende, "was macht denn das für einen Eindruck, wenn er seine Waffe einfach so in die Bank tragen würde?"
Herr D. verstand die Fragestellung nicht. Er müsse sie ja hineintragen, wenn er sie in sein Schließfach einschließen wolle und die Waffe wäre ja entladen und aufgeknickt gewesen!?"
Der Vorsitzende engte nun seinen Gedankengang ein und fragte, wie lange er denn brauchen würde diese Waffe wieder feuerbereit zu machen.
Antwort: "Ich hatte ja keine Munition mit!"
"Ja, wie lange dauert denn das, wenn er Munition einstecken hätte?"
Antwort: "Naja, ich muß die erst Mal aus der Tasche fummeln - na, so circa 30 Sekunden"
"Aha! Sie sind sich also der Bedrohlichkeit der Situation im klaren, wenn sie mit einem Gewehr in eine Bank gehen?"
Antwort: "Ich wollt die Waffe wegschließen!" Aber dann ging Hern D. ein Licht auf, worauf der Richter raus wollte. Und er sagte: "Also das habe ich von einem deutschen Polizeibeamten noch nicht erlebt. So ein inkompetentes Vorgehen, wie der so unschlüssig mit der Hand an der Pistolentasche herumnestelte und so zögerlich auf uns zukam. Wenn ich wirklich das gewesen wäre, was der mir unterstellt hat, dann säße der jetzt nicht da draußen, sondern läge 6 Fuß unter dem Rasen." (Diese Einlassung hatte den Richter nicht erfreut!) "Der kommt auf uns zu und fragt: >>Was soll das denn<< Der hat mich nicht nach meinem Namen gefragt, der wollte auch nicht meine Waffenbesitzkarte sehen, hat da nur so rumgestottert!"
Jetzt wurde er von dem Vorsitzende ins Gebet genommen. Er hätte ja keinen Waffenschein nicht war? Und er war auch nicht auf der Jagd! Also hätte er die Waffe gar nicht in der Öffentlichkeit führen dürfen.
Einwand des Zeugen D.: "Ich wollte die Waffe wegschließen, weil ich wieder nach Kanada gehen wollte!"
"Ja," sagte der Richter, aber eine Bank ist da nicht der richtige Ort für. Er wüßte auch gar nicht, ob das erlaubt sei, aber dieser Fall würde ja von der Waffenbehörde weiterverfolgt. Einwand von Hern D.: "Das Verfahren ist eingestellt worden!". Der Richter: "ich weiß nicht, wie die Behörde da weiter vorgeht, es kann sein, dass ihnen das untersagt wird!" - "Das Verfahren ist eingestellt worden!" -"Es kann ihnen trotzdem untersagt werden. Nach dem Waffenrecht müssen sie ihre Waffen in einem vorgeschriebenen Waffentresor in ihrem Haus lagern." Herr D. sagte: "Den habe ich ja auch, ein Riesending. Aber sie wissen ja wie das heute geht. Die fahren mit einem Laster durch die Wand, kippen den Schrank auf die Ladefläche und weg sind die. Mein Haus steht ganz einsam und da ist es in der Bank sicherer wenn ich fort bin."
Hier widersprach der Richter vehement. Eine Bank, in deren Gebäude nicht Mal Wohnungen sind, ist ein unsichererer Ort als der Safe im Privathaus. (Das war falsch, denn in diesem Gebäude befinden sich zwei Mietwohnungen) Und außerdem stellen sie sich Mal vor - die Bank wird überfallen und der Bankräuber findet im Tresor ihre Waffen. Man mag sich gar nicht ausdenken, was da alles passieren kann!"
An dieser Stelle schlug ich mir die Hände vors Gesicht und konnte nur noch grinsen über so viel Ahnungslosigkeit. Ich wurde auch sofort gerügt. Ich soll mich des Grinsens enthalten, es ginge schließlich um eine ernste Angelegenheit! Ich biss mir auf die Backe und grinste nicht mehr.
Wir beachten: Der Tresorraum ist durch eine Gittertür gesichert. Der Zugang zu den Schließfächern ist durch eine weiter Panzerwand gesichert. Die Schließfächer lassen sich nur im 2-Schlüsselsystem öffnen. Ein Bankangestellter mit dem entsprechenden Zentralschlüssel geleitet den Kunden in den Tresorraum, öffnet ihm die Tür zu den Schließfächern, entriegelt das Fach mit dem Bankschlüssel und der Kunde öffnet es dann mit seinem Schlüssel. Ein Schließfach kann ohne den Kundenschlüssel nicht geöffnet werden.
Da haben wir also einen Bankräuber, der sich den Zugang zum Tresorraum erzwingt, aber was will er da? Die Schließfächer kann er nur aufbrechen, wenn er das geeignete Werkzeug hat. Ist das aber üblich? Nein, der normale Bankräuber holt das Geld aus der Kasse, weil jede Bank ihren Alarm direkt mit der nächsten Polizeiwache verbunden hat. Rein, Geld abgreifen, raus. Das ist ein Banküberfall. In Actionkrimis kann man dann die etwas aufwendigere Variante sehen, wo die Bankräuber dann noch die Schließfächer knacken. Aber was suchen die? Gold, Schmuck, Diamanten und Inhaberschuldverschreibungen. Und wenn in einem Fach Jagdwaffen sind? Eine Knarre haben sie schon und wer hehlt mit registrierten Jadgwaffen? Und den 3. Weltkrieg kann man auch nicht mit diesen Einzelladern anfangen. Oder muß man annehmen, dass jeder Bankräuber, nur weil eine zusätzliche Waffe und Munition findet, beginnt er wahllos Personen zu erschießen? Aber leider meinte der Richter seine Bedenken ernst!
Na, habt ihr es gemerkt? Wir saßen da in der Bank und stießen uns in die Rippen. Es war bis jetzt noch nicht ein Wort zu dem eigentlichen Verfahren gegen den Angeklagten gesagt worden!
Der Verteidiger wollte das Verfahren endlich in die richtigen Bahnen lenken und legte dem Gericht Fotos von der Bank vor, anhand derer man sehen konnte, das der Haupteingang der Bank auf der Rückseite lag und man in der Kundenhalle sehr wohl sehen konnte, das es zwei Ausgänge gab. Der Richter nahm diese Bilder entgegen, wollte aber auf diesen Punkt der Verteidigung noch nicht eingehen, sondern den Zeugen zu Ende befragen.
Der D. sollte nun schildern, was er gemacht hatte, nachdem er von dem Polizeibeamten in den Tresorraum geschickt wurde.
Er sagte: "Ich habe meine Waffe gereinigt und habe sie dann eingeschlossen, Herr L. hatte mich ja verlassen, nachdem er mir den Tresorraum und den Zugang zu den Schließfächern geöffnet hatte und dann ist er wieder nach oben gegangen, wegen dem Bankgeheimnnis und er hatte ja auch noch andere Kunden zu betreuen. Ich habe dann die Waffe eingeschlossen, die Tür zu den Schließfächern zugezogen, da braucht man keinen Schlüssel, die schließt so und die Gittertür zum Tresorraum auch."
"Ja, wie lange hat das denn gedauert?" - "Ich weiß nicht, etwa fünf bis acht Minuten." - "Also acht bis zehn Minuten" sagte die Staatsanwältin. Und sie fuhr fort "Ja, reinigt man eine Waffen nicht in einem extra Waffenreinigungsraum?" Herr D. wußte erst nicht worauf sie hinaus wollte, bis er erkannte, das sie keinerlei Vorstellung hatte, was unter Waffe reinigen zu verstehen sei. Er erklärte: "Ich habe da so einen Lappen der mit Öl getränkt ist. Damit wische ich die Waffe rundum ab. Im Fingerschweiß ist ja Säure und das hinterläßt Spuren. Darum öle ich sie ein und berühre danach das Metal nicht mehr. Und ich habe da auch eine kleine Ölflasche, lasse etwas Öl oben rum in den Lauf tropfen und wische den auch einmal mit einem Tuch durch." - "Und das tropft nicht?" - "Nein, das tropft nicht und macht keine Schmutz."
"Ja und was haben sie dann gemacht?" fragte der Richter. "Ja, dann bin ich wieder nach oben gegangen und habe mich von den Angestellten verabschiedet und bin dann zum Parkplatz gegangen."
Hier folgte nun die Schilderung des Verlaufs, wie ich es oben in der Einleitung schon schrieb. Als letztes fragte der Verteidiger nochmals Herrn D.: "In der Bank sind sie dne Angestellten wohl bekannt?" - "Ja, die kennen mich alle." - "Und die wissen auch das sie ihre Waffen im Tresor lagern?" - "Ja das kennen die schon!". Damit wurde Herr D. als Zeuge entlassen und der Polizeibeamte Herr S. wurde als Zeuge aufgerufen.
Nach Festellung seiner Personalien sollte er nun seine SIcht der Dinge schildern. Er hob besonders hervor, das Herr D. die Waffe mit dem Lauf nach vorn und die HAnd am Griff in die Bank getragen hätte und er wäre schon von einem Banküberfall ausgegangen. Als er dann aber die Bank betreten hätte, wäre ihm schon aufgefallen, dass der Herr D., der ihm bis dashin nicht bekannt gewesen wäre aber ganz entspannt da mit Herrn L. gestanden wäre, weshalb er davon Ausging das doch keine gefährliche Situation vor läge. Er bestätigte auch, das er gefragt hätte "Was soll das denn" und er wollte auf jeden Fall das die offen getragene Waffe aus dem öffentlichen Bereich entfernt würde, weshalb er ja zugestimmt hätte, die Waffe im Tresor einzulagern. Er hatte aber dazu gesagt, dass Herr D. danach zu ihm kommen sollte, wegen der Personalien.
Er wäre dann in den vorderen Eingangsbereich gegangen und hätte gewartet, die Kassenhalle immer im Blick. Wie lange er gewartet hätte, fragte ihn der Richter. "Ja, ich weiß nicht, drei bis fünf Minuten", - "Vielleicht auch 8 Minuten?" fragte der Richter. Aber so genau ließ sich das nicht klären. Der Polizist gab dann an, er hätte Herrn D. nihct mehr gesehen und hätte dann Herrn L. gefragt wo er sei, dieser hätte aber gesagt er wisse es nicht und hätte auch den Namen des Kunden nicht sagen wollen.
Es war nicht zu klären, ob Herr D. länger gebraucht hatte und Herr S. ihn schon suchte, obwohl er noch unten im Tresorraum war oder ob umgekehrt, er die Bank schon verlassen hatte, während Herr S. oben immer noch vor dem Vordereingang wartete. Nun bekam der Verteidiger die Gelegenheit anhand der Bilder zu erläutern, das in der Anklageschrift unwahre Sachverhalte geschildert wurden. Anhand der Fotos wurden der Richter und die Staatsanwältin in die Lage versetzt sich die Räumlichkeiten der Bank vorzustellen und sie wurden aufgeklärt, dass die Bank keinen hinteren Personaleingang hätte, sondern der hinterer Eingang der eigentliche Haupteingang war, weil er ja zum großen Parkplatz führt und die meisten Kunden die Bank über diesen Eingang betraten und verließen. Ein Umstand, der dem Polizeibeamten unbekannt war, obwohl er schon seit 1998 Bezirkspolizeibeamter war!
Nachdem dieser Punkt geklärt war, schlug die Staatsanwältin eine Einstellung des Verfahrens vor. Der Richter stimmte zu, aber der Verteidiger sagte einfach nur "Nein". Darauf sagte der Richter, "Ja dann eben Freispruch." Der Angeklagte durfte noch ein letztes Wort sagen. Herr L. wies nochmal darauf hin, das er dem Beamten gesagt hatte: "Ich weiß nicht, ob ich ihnen den Namen sagen darf." Dann wurde der Freispruch offiziell verkündet, wofür wir extra aufgestanden sind. Damit war das Verfahren beendet. Wir verließen Kopf schüttelnd den Saal. Ein Einstellung des Verfahrens wäre nur ein halber Freispruch gewesen und Herr L. hätte seinen Teil der Gerichtskosten bezahlen müssen. So durfte der Steuerzahler die gesamten Kosten tragen. Auch die Fahrtkosten des Polizeibeamten S. der ja mit seiner Anzeige das ganze Verfahren in Gang gesetzt hatte. Er war mit seinem Privatwagen gekommen, weil keine Streifenwagen frei war! Aber auch Herr D. machte als Zeuge seine Fahrtkosten nach Tecklenburg zum Prozeß geltend: 1300$ für seinen Flug von Kanada nach Deutschland.
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