Dezember 10th, 2006 ? 13 Comments
Unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main erstattete Anwalt Atalay G?m?sboga Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bayerns Ministerpr?sident Edmund Stoiber. Dieser hatte in einer Rede auf dem Dresdner CDU-Parteitag die ungl?ckliche Formulierung gew?hlt, asylsuchende als ?ausl?ndische Sozialschmarotzer? zu bezeichnen. ?Freie Meinungs?u?erung? wird der Narr denken, g?be es da nicht Paragraph 130 des Strafgesetzbuches. ?130 besagt, dass ?wer die Menschenw?rde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bev?lkerung beschimpft, b?swillig ver?chtlich macht oder verleumdet?, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f?nf Jahren rechnen muss.
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