Die Frage ist doch, wird mit diesem Text der Jugendschutz berührt, müßte er also in einem Teil Forums veröffentlicht werden, zu dem man nur nach Altersnachweis Zutritt hat oder nicht?
Wenn ich mir in einem normalen Supermarkt die Zeitschriftenregale anschaue und die Titelseite der Bildzeitung würde ich sagen: NEIN
Ich lass mich aber eines besseren belehren. Ansonsten steht es jedem frei, das Lesen dieses Textes nach erkennen eines persönlichen Grenz- oder Schlüsselwortes selbstverantwortlich zu beenden.
So sehe ich das, EO
Nachtrag. Mit dem Hinweis "Vorsicht Erotik" wird doch genau das Gegenteil erreicht!
nenn mich EO
zu Ende denken
zu Ende denken