In Anlehnung auf meinen heutigen Beitrag Nr. 773 in meinem Thread im Unterforum Politik:
Unterdrückung der Relativitätstheorie
Bis zur Verfassungsklage?
Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie: Bis zur Verfassungsklage?
eröffne ich hiermit eine fachliche Diskussion über den Fehler B2 aus dem Fehlerkatalog von G.O. Mueller.
Ich erinnere dabei an die fachliche Frage, die ich an die Experte in der Wissenschaft vom MPI/AEI gestellt habe, und die bis jetzt seit dem 7. Mai 2007 unbeanwortet geblieben ist, siehe auch meine E-Mail-Erinnerung von 9. August 07 an die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan in meinem Beitrag Nr. 345: Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie: Bis zur Verfassungsklage?
Weder die Experte von MPI/AEI, noch Teilnehmer in Foren waren bis jetzt bereit, sich mit dieser Frage zu beschäftigen (auch meine Nachfrage darüber an Prof. Bernard Schutz blieb seit dem 7.8.07 unbeantwortet, siehe mein Beitrag Nr. 344: Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie: Bis zur Verfassungsklage?
Offensichtlich behandeln sowohl die Experte vom MPI/AEI, als auch die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Bernard Schutz und die Forenrelativisten diese Frage wie eine heiße Kartoffel
Es handelt sich bei dieser Frage um den Fehler B2 im Fehlerkatalog von G.O. Mueller, Seite 51:
ekkehard-friebe.de/kap2.pdf
G.O. Mueller schreibt dazu:
B: Licht / Fehler Nr. 2
Alle verschieden bewegten Beobachter sollen für einunddenselben Lichtstrahl dieselbe Lichtgeschwindigkeit c messen.
Diese Behauptung ist eine zentrale Aussage der Theorie: sie behauptet die Nicht-Relativität der Lichtfortpflanzung. Damit wird die Lichtgeschwindigkeit zu einem absoluten Wert erklärt.
Bei Albert Einstein (AE 1905, S. 891) ist von den beliebig verschieden bewegten Beobachtern nicht ausdrücklich die Rede; versteckt sind sie in den "Koordinatensystemen", für die "die gleichen elektrodynamischen und optischen Gesetze gelten" (AE 1905, S. 891). Er folgert also seine absolute Lichtgeschwindigkeit nicht aus empirischen Messungen, sondern aus der Geltung derselben Gesetze in allen inertialen Systemen. Weitere Aussagen finden sich S. 899 ("auch im bewegten System gemessen") und S. 900-901 ("im bewegten System gemessen ... falls dies im ruhenden System der Fall ist"). M. v. Laue 1913 (S. 35) bezeichnet es ausdrücklich als "Annahme", die "über den experimentellen Befund hinaus" geht, "daß die Lichtgeschwindigkeit in allen Systemen denselben Wert" hat. Zur Begründung behauptet er, diese Annahme sei "vom Relativitätprinzip notwendig gefordert" und bezeichnet diese Annahme als "Gesetz". Es wird also eine über den Befund hinausgehende (!), also nicht gedeckte Annahme gemacht und anschließend kurzerhand zum Gesetz erhoben. So weit die Quellenlage.
Die kritische Analyse der behaupteten Nicht-Relativität, also der absoluten Konstanz der Lichtgeschwindigkeit ist ein ständiges Thema der Kritiker seit 1909:
(1) Es handelt sich um eine Annahme, für die es keine empirische Bestätigung gibt; v. Laue selbst gibt zu, daß sie "über den experimentellen Befund hinausgeht".
(2) Experimentell nicht bestätigte Annahmen können unmöglich als "Gesetze" gelten, selbst wenn man sie dazu ernennt.
(3) Die Annahme der absoluten Konstanz kann keine vom "Relativitätsprinzip geforderte" Aussage sein, weil sie dem Relativitätsprinzip direkt widerspricht, das Relativitätsprinzip für Bewegungen für die Bewegung des Lichts außer Kraft setzt.
[...]
Der Haltlosigkeit in der Sache entspricht Albert Einsteins listige Methode seiner Argumentation in AE1905: auf S. 891-892 gibt er noch zu, daß Relativitätsprinzip und absolute C-Konstanz "nur scheinbar unverträglich" sind, macht aber beide schon zur Voraussetzung für die weiteren Überlegungen; S. 895 werden beide Behauptungen zu Prinzipien ernannt, auf die sich alles weitere stützt; S. 899 dreht Albert Einstein den Spieß um: nun wird die absolute Konstanz von den Prinzipien sogar "verlangt": "wie das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit in Verbindung mit dem Relativitätsprinzip verlangt", beide Prinzipien sollen offensichtlich bereits als vereinbar gelten und gehen in Albert Einsteins Transformationsgleichungen (S. 899-900) ein; S. 900-901 stellt Albert Einstein überraschend fest, daß die Vereinbarkeit der beiden Prinzipien noch nicht bewiesen (!) sei; S. 901 beweist er dann die Vereinbarkeit beider Prinzipien unter Verwendung der Transformationsgleichungen von S. 899-900 - in die seine beiden Prinzipien bereits eingegangen waren.
Albert Einstein baut also darauf, daß der Leser eine verschlungene Argumentationslinie über 10 Textseiten nicht mehr überblicken kann, in denen Behauptungen aufgestellt, ihre Beweise aber erst für später angekündigt werden, inzwischen wird mit den Behauptungen schon gerechnet und die Behauptungen in Formeln eingebracht, aus denen sie später "bewiesen" werden können.
Immerhin hat Albert Einstein nicht vergessen das Kaninchen, das er aus dem Hut zaubern will, vorher hineinzutun. Die offizielle Physik der Nobelpreisträger Planck, v. Laue, Einstein und Born und ihrer Nachfolger verkauft diese Methode und dieses Ergebnisseit 100 Jahren erfolgreich als geniale Revolution aller unserer Vorstellungen über Raum und Zeit.
Vor diesem Hintergrund ist es meiner Meinung nach angebracht, eine Diskussion über diesen Fehler B2 zu eröffnen, da die Anlaufszeit über den Dienstweg zur Eröffnung eines wissenschaftlichen Disputs zwischen den Experten schon fortgeschritten ist und es sich auch um eine Frage handelt, die jeder Interessenten in Foren auch ohne Physik- oder Mathematikstudium verfolgen und nachvollziehen kann, und wo er auch mitreden kann.
[size=10pt]Ich freue mich auf rege Austausche.
Viele Grüße
Jocelyne Lopez[/size]