Ein Großteil der Menschen in Deutschland können mit den Begriffen Grundrechte/Freiheitsrechte nicht viel anfangen.
Das könnte einerseits daran liegen, dass dieses Thema nicht an den (ersteren) Schulen gelehrt wird, oder auch,
da aus irgend einem Grund viele Menschen Politik-verdrussen sind, vielleicht Aufgrund von Nicht-Nachvollziehbarkeit!?
Eigentlich müsste jeder deutsche Bürger das Grundgesetz kennen, mit den darauf aufbauenden Gesetzen ist es nicht so einfach.
Viele § (Paragraphen) sind heutzutage so schwammig formuliert, dass man nicht wirklich weiß woran man ist; hinzu müsste in den meisten Fällen auch ein politisches Wörterlexikon gezogen werden...
Die Artikel im Grundgesetz zu verstehen fällt hingegen nicht sehr schwer und darum soll hier gehen
Wie steht es um das Grundgesetz?
Wie lassen sich die heutigen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbaren?
Was hat es mit der Streichung des Artikels 23 (die europäische Union betreffend) auf sich?
Was schützt der Verfassungsschutz?
Was ist mit der Verfassung von 1919?
Fragen über Fragen...
Ich möchte hier eine Diskussion starten, die das Thema: Das Grundgesetz - Die Verfassung / worum gehts? umfassen soll!
Was denkst du über diese Zeilen im GG?
Gibt es Ungereimtheiten, die diese Gesetze betreffen?
Hast du die Gesetze schon einmal gelesen?
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Inhalt
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System und Wertentscheidungen festgelegt. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Eine Änderung, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt, ist unzulässig (Art. 79 III GG).
Einleitung und Präambel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034)
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Hier kannst du dir das Grundgesetz kostenlos bestellen:
bpb.de/publikationen/034142348…republik_Deutschland.html
Hier kannst du es im Netz nachlesen:
bpb.de/wissen/Q01ETK,0,0,Das_G…republik_Deutschland.html
Allein in den kusiven Zeilen, fällt euch etwas auf?
Deine Stimme/Meinung/Sicht ist gefragt!
manu grüßt