Das Grundgesetz - Die Verfassung / worum gehts?

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  • Das Grundgesetz - Die Verfassung / worum gehts?

    Hi Leutz

    Ein Großteil der Menschen in Deutschland können mit den Begriffen Grundrechte/Freiheitsrechte nicht viel anfangen.
    Das könnte einerseits daran liegen, dass dieses Thema nicht an den (ersteren) Schulen gelehrt wird, oder auch,
    da aus irgend einem Grund viele Menschen Politik-verdrussen sind, vielleicht Aufgrund von Nicht-Nachvollziehbarkeit!?

    Eigentlich müsste jeder deutsche Bürger das Grundgesetz kennen, mit den darauf aufbauenden Gesetzen ist es nicht so einfach.

    Viele § (Paragraphen) sind heutzutage so schwammig formuliert, dass man nicht wirklich weiß woran man ist; hinzu müsste in den meisten Fällen auch ein politisches Wörterlexikon gezogen werden...

    Die Artikel im Grundgesetz zu verstehen fällt hingegen nicht sehr schwer und darum soll hier gehen

    Wie steht es um das Grundgesetz?
    Wie lassen sich die heutigen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbaren?
    Was hat es mit der Streichung des Artikels 23 (die europäische Union betreffend) auf sich?
    Was schützt der Verfassungsschutz?
    Was ist mit der Verfassung von 1919?

    Fragen über Fragen...

    Ich möchte hier eine Diskussion starten, die das Thema: Das Grundgesetz - Die Verfassung / worum gehts? umfassen soll!

    Was denkst du über diese Zeilen im GG?
    Gibt es Ungereimtheiten, die diese Gesetze betreffen?
    Hast du die Gesetze schon einmal gelesen?

    [IMG:http://sum1.onreact.com/bilder//2007/07/grundgesetz-verfassung-fuer-die-bundesrepublik-deutschland-bpb.jpg]

    Inhalt
    Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System­ und Wertentscheidungen festgelegt. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Eine Änderung, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt, ist unzulässig (Art. 79 III GG).

    Einleitung und Präambel

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034)

    Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

    Präambel

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.


    Hier kannst du dir das Grundgesetz kostenlos bestellen:
    bpb.de/publikationen/034142348…republik_Deutschland.html

    Hier kannst du es im Netz nachlesen:
    bpb.de/wissen/Q01ETK,0,0,Das_G…republik_Deutschland.html

    Allein in den kusiven Zeilen, fällt euch etwas auf?
    Deine Stimme/Meinung/Sicht ist gefragt!

    manu grüßt
    :whistling:
  • Das Grundgesetz ist die
    Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom
    Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines
    Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949
    beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
    Andersrum wird ein Schuh draus. Der Text wurde von den Alliierten vorgelegt und mußte so beschlossen werden. Der Text wurde nur übersetzt und an die deutsche Rechtssprache angepasst. Es ist aber keine von Deutschen für Deutsche geschaffene Verfassung.





    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem
    Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa
    dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner
    verfassungsgebenden Gewalt


    Entsprechend ist diese Darstellung falsch.

    Die Deutschen in den Ländern
    Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
    Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
    Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein
    und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit
    Deutschlands vollendet
    . Damit gilt dieses Grundgesetz für das.






    Irgendwo vermisse ich da Ostpreußen, Schlesien und Pommern und die Deutschen, die dort Krieg, Vertreibung und Unterdrückung durch die "Siegermächte" überlebt haben.

    Nach den Regelungen des Grundgesetzes sollten die Deutschen erst nach der Wiedervereinigung aller Deutschen Länder und Abschluß eines Friedensvertrages sich selbst eine Verfassung geben. Und zwar in Form einer Volksabstimmung.

    Natürlich gibt es die "normative Kraft des Faktischen", dahingend das es so ist, wie es ist, weil niemand widersprochen hat. Und es gäbe einen Konsenz über die Abtretung der Unter polnischer Verwaltung stehenden Deutschen Länder an Polen.


    Da aber völlig egal ist, was in unserer Geschichte passiert ist und es einzig darauf ankommt was Menschen denken, das passiert ist, bin ich der Meinung mich nicht der allgemeinen Meinung anzuschließen. Deutschland ist kein souveräner Staat und die Deutschen haben sich keine Verfassung aus eigenem Willen gegeben.
    nenn mich EO
    zu Ende denken
  • Andersrum wird ein Schuh draus. Der Text wurde von den Alliierten vorgelegt und mußte so beschlossen werden. Der Text wurde nur übersetzt und an die deutsche Rechtssprache angepasst. Es ist aber keine von Deutschen für Deutsche geschaffene Verfassung.


    Mal ne Grundsätzliche Frage an die "Das Grundgesetz existiert nicht Fraktion". Was stört euch inhaltlich an dem was das Grundgesetz beinhaltet, oder ist es nur der Umstand das es angeblich nicht vom Deutschen Volk in einer Volksabstimmung genehmigt wurde ?




    Entsprechend ist diese Darstellung falsch.


    Ja, aber es hat doch faktisch keine Auswirkungen. Ich frage mich warum die Leute schreien wir hätten kein GG. Was passt euch nicht daran?



    Irgendwo vermisse ich da Ostpreußen, Schlesien und Pommern und die Deutschen, die dort Krieg, Vertreibung und Unterdrückung durch die "Siegermächte" überlebt haben.


    Was gibt es da zu vermissen ? Sie sind in einem anderen Land. Per se nicht merh Deutsche sondern Bürger eines anderen Landes. Zwar mit Deutschen Wurzeln und zwangsumgesiedelt, bzw. aus welchen Gründen auch immer haben sie es damals nicht bis nach Deutschland geschafft.


    Nach den Regelungen des Grundgesetzes sollten die Deutschen erst nach der Wiedervereinigung aller Deutschen Länder und Abschluß eines Friedensvertrages sich selbst eine Verfassung geben. Und zwar in Form einer Volksabstimmung.


    Ja, aber bis dahin gilt ebend das GG. Ist in den heutigen Zeiten überhaupt ein Friedensvertrag Nötig mit all den Abkommen in Europa und der Nato? Sowas kann man doch eigentlich nur Fordern wenn man der Ansicht ist, das wir von einem anderen Land regiert werden, was aber absoluter Nonsens ist.


    Natürlich gibt es die "normative Kraft des Faktischen", dahingend das es so ist, wie es ist, weil niemand widersprochen hat. Und es gäbe einen Konsenz über die Abtretung der Unter polnischer Verwaltung stehenden Deutschen Länder an Polen.


    Wir haben den Krieg verloren, die Ostgebiete wurden ebend aufgeteilt, so ist das nun mal wenn man den Krieg verleirt. Wir können eigentlich froh sein das es nicht noch schlimmer gekommen ist.


    Da aber völlig egal ist, was in unserer Geschichte passiert ist und es einzig darauf ankommt was Menschen denken, das passiert ist, bin ich der Meinung mich nicht der allgemeinen Meinung anzuschließen. Deutschland ist kein souveräner Staat und die Deutschen haben sich keine Verfassung aus eigenem Willen gegeben.


    Ja, aber was passt Dir an der jetztigen Verfassung nicht ? Nur der Umstand das sie nicht vom Volke durch abstimmung angenommen wurde. Und selbstverständlich ist Deutschland ein Souveräner Staat, Die regierung fragt nicht ständig woanders nach ob sie das Darf oder nicht.

    Baloo
  • gg ist keine verfassung

    also das mit dem gg ist so ne sache. ich würde mich im ernstfall nicht darauf berufen. ich habe 3 jahre mich mit dem gg beschäftigt. es gibt ungereimtheiten.

    z.b. die 3-säulen-theorie bzw. 3-elemente-theorie wird jedem gelehrt. doch was hat es mit dem staatsvolk, staatsgebiet und staatsgewalt auf sich?

    wer darüber mehr wissen will, dem kann ich gern einen von mir verfassten text zukommen lassen. da hab ich mich mal damit auseinandergesetzt. im übrigen war auch meine staatskundelehrerin mit unzähligen jahren berufserfahrung der meinung das die souveränität deutschlands ernsthaft angezweifelt muss.



    wir können gern drüber diskutieren.

    liebe grüße odin
  • RE: gg ist keine verfassung

    Odin schrieb:

    also das mit dem gg ist so ne sache. ich würde mich im ernstfall nicht darauf berufen. ich habe 3 jahre mich mit dem gg beschäftigt. es gibt ungereimtheiten.


    Was heisst im erntsfall nicht darauf berufen ? Wir haben ein Bundesverfassungsgericht was sich darauf beruft, reicht das nicht ?


    z.b. die 3-säulen-theorie bzw. 3-elemente-theorie wird jedem gelehrt. doch was hat es mit dem staatsvolk, staatsgebiet und staatsgewalt auf sich?


    Die Frage ist doch ganz einfach, was hat es für auswirkungen wenn das Deutsche Volk sich eine Verfassung gibt? Worum gehts euch überhaupt? Wollt ihr die ehemals Deutschen Ostgebiete zurück? Vergesst es, im ehemaligen Königsberg leben jetzt Russen. Oder wollt ihr sie vertreiben ? Kann ja wohl nicht sein, oder? Die ehemaligen Ostgebiete gehören schlichtweg nicht mehr zu Deutschland.


    wer darüber mehr wissen will, dem kann ich gern einen von mir verfassten text zukommen lassen. da hab ich mich mal damit auseinandergesetzt.


    Würde mich mal interessieren.


    im übrigen war auch meine staatskundelehrerin mit unzähligen jahren berufserfahrung der meinung das die souveränität deutschlands ernsthaft angezweifelt muss.


    Dann wäre erstmal zu klären was Souveränm überhaupt ist. Und dann wäre zu klären ob wir, aus unserer Handlungsweise herraus, wirklich nicht souverän sind. In unsere Gesetzgebung pfuscht uns nun keiner rein, bis auf die EU vielleicht, aber ebend dieses Problem haben andere Länder auch, sind sie deshalb auch nicht souverän ? Gesetze werden von Bundestag gemacht und ggf. vom Bundesrat auch noch mal beschlossen, letztendlich in Kraft tritt es wenn der Bundespräsident seine Unterschrift drunter setzt. Also was ist daran nicht souverän?

    Baloo
  • mit im ernstfall darauf berufen meine ich wenn ich jetz z.b. wegen verstößen gegen grundrechte angeklagt werden würde. in diesem fall würde ich mich nicht auf das grundgesetz sondern auf die menschenrechte der uncharta berufen. diese sind überall anerkannt und müssen deshalb auch hier in deutschland anerkannt werden.


    das bundesverfassungsgericht spricht recht, aber spricht es auch geltendes recht? deutsches recht steht unter internationalem recht. ein verstoß gegen dieses internationale recht (un-charta,...) würde zur rechtswidrigkeit führen. auch das oberste deutsche gericht kann schließlich rechtswidrig handeln.



    unter souveränität versteht man die rechtliche selbstständigkeit mit recht auf selbstbestimmung. es ist eine gute frage ob deutschland souverän ist oder nicht. unter wikipedia findet man dazu das hier:

    PHP-Quellcode

    1. http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4t#Rechtssouver.C3.A4nit.C3.A4t


    die ehemaligen ostgebiete sind aufgrund von verträgen an andere staaten abgetreten worden. diese verträge schloss die brd ab. die brd ist jedoch ein ehemaliges besatzungsregime...hatte sie völkerrechtlich die erlaubnis verträge im namen des deutschen reiches zu unterzeichnen?

    wohlgemerkt stellte das bverfg 1973 fest das das deutsche reich nicht untergegangen ist. am ende des zweiten weltkrieges wurde das deutsche reich besetzt und die kampftruppen kapitulierten. ein staat kann aber auch ohne armee noch weiter bestehen.

    jetzt kommt das staatsgebiet in frage. unter diesem versteht man einen abgegrenzten teil der erdoberfläche der einem staat angehört.

    wenn das deutsche reich jedoch nach wie vor existent ist, dann dürfte die brd gemäß geltenden völkerrechts diese gebiete erstens nicht beanspruchen und zweitens nicht abtreten. dies hat sie aber gemacht. es ist fraglich ob diese verträge gültigkeit besitzen.

    ich werde sobald ich zuhaus bin mal meine abhandlung drüber hier posten. da ist es alles etwas ausführlicher und verständlicher als wenn ich jetz mitten drin anfangen muss. man muss das alles von vorn und hinten betrachten.

    im übrigen geht es hier nicht nur um die ostgebiete und wer sagt, dass die russen überhaupt vertrieben werden müssten? es kann nur nicht sein, dass hier so dermaßen völkerrechtswidrig gehandelt wird und der ehrliche deutsche der dumme ist. wir sind die leidtragenden weil wir immernoch mit den folgen des krieges zu kämpfen haben und dies nicht sein müsste, wenn einige leute mal gesetze beachten würden.



    im übrigen was war mit der weimarer verfassung? diese muss eigentlich als aufgelöst verkündet werden, damit eine neue in kraft tritt.

    dies ist nicht passiert. hitler hat sie nur außer kraft gesetzt, aber nicht aufgelöst.

    und eine verfassung ist höherwertig als ein gesetz, auch wenn es ein gg ist.



    ps: für jeden der behauptet wir hätten eine verfassung, was ist mit art. 146 gg?



    gruß odin
  • Hi zusammen

    genau den Widerspruch mein ich, EO! wie kann da stehen: >>..hat sich das deutsche Volk Kraft seiner Verfassungsgegebenen Gewalt dieses Grundgesetz gegeben<<, wenn es gar nicht vom Volk gegeben wurde, bzw. es nach Zustimmung gefragt wurde?

    Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    ich hab mich mal auf die Suche nach einer Fassung der Weimarer Verfassung gemacht, bin jedoch leider nicht fündig geworden,
    kennt einer von euch eine Quelle?

    @Odin

    dein Text würde mich auch interessieren!

    manu grüßt
  • Odin schrieb:

    mit im ernstfall darauf berufen meine ich wenn ich jetz z.b. wegen verstößen gegen grundrechte angeklagt werden würde. in diesem fall würde ich mich nicht auf das grundgesetz sondern auf die menschenrechte der uncharta berufen. diese sind überall anerkannt und müssen deshalb auch hier in deutschland anerkannt werden.


    Mal davon angesehen das in der un-charta Mord wohl auch nicht gutgehiessen wird, sowie andere Sachen. Das Grundgesetz ist ein Gesetz in dem die BRD sich quasi verpflichtet sich an diesen Grundrechten zu Orientieren. Nun muss man aber auch dazu sagen das diese Grundrechte in bestimmten Fällen einfach ausser Kraft gesetzt werden MÜSSEN, um ganz einfach die möglichkeit zu erlagen andere Taten zu sühnen oder aufzuklären. Die un-charta spiegelt sich im übrigen in unserem Grundgesetz wieder.


    das bundesverfassungsgericht spricht recht, aber spricht es auch geltendes recht? deutsches recht steht unter internationalem recht. ein verstoß gegen dieses internationale recht (un-charta,...) würde zur rechtswidrigkeit führen. auch das oberste deutsche gericht kann schließlich rechtswidrig handeln. "


    Das Bundesverfassungsgericht hat einzig und allein die Aufgabe über die Einhaltung der Grundrechte, festgeschrieben in unserem Grundgesetz, zu wachen. bzw. Empfehlungen auszusprechen.


    unter souveränität versteht man die rechtliche selbstständigkeit mit recht auf selbstbestimmung. es ist eine gute frage ob deutschland souverän ist oder nicht. unter wikipedia findet man dazu das hier:


    Die Frage ist leicht zu beantworten, wir beschliessen unsere Gesetze selber, und lassen uns da von niemanden reinreden, bzw. müssen niemanden um erlaubniss Fragen. ergo Deutschland ist Souverän. Wenn jetzt wieder jemand mit der EU kommt, mag das zuerst aussehen ob die Souveränität gefährdet ist, aber dieses Problem haben dann alle anderen Staaten in Europa ebendfalls. Und das ist die logische Folge einer Gemeinschaft.


    die ehemaligen ostgebiete sind aufgrund von verträgen an andere staaten abgetreten worden. diese verträge schloss die brd ab. die brd ist jedoch ein ehemaliges besatzungsregime...hatte sie völkerrechtlich die erlaubnis verträge im namen des deutschen reiches zu unterzeichnen?


    Das ist völlig unerheblich, hätte damals nicht irgendjemand diese Verträge unterzeichnet, wären die Ostgebiete ebend eonfach Anektiert worden. Es ist müssig sich darüber zu unterhalten ob die abtretung der Ostgebiete vertraglich ok, war, wir werden sie nicht zurückerhalten. Wer sowas ernsthaft in erwägung zieht ist leicht realitätsfern. Selbst wenn dieses Verträge ungültig wären und alle Parteien diese Verträge einvernämlich annulieren, sind es immer noch Russen, die in Kaliningrad Leben, oder Polen in Danzig. Willst Du ernsthaft in erwägung ziehen die Menschen vor die Wahl zu stellen ob sie nun zwangsdeutsche werden, ausländer sind oder lieber wieder wegziehen wollen? Kein GEricht der Welt würde sowas durchgehen lassen.


    wohlgemerkt stellte das bverfg 1973 fest das das deutsche reich nicht untergegangen ist. am ende des zweiten weltkrieges wurde das deutsche reich besetzt und die kampftruppen kapitulierten. ein staat kann aber auch ohne armee noch weiter bestehen.


    Was immer wieder verschwiegen wird ist die tatsache, das das Deutsche Reich mangels Staatsgebiet, Bürger und Führung schlichtweg handlungsunfähig ist. Von daher wird es auch niemals wieder ein Deustches reich geben.


    jetzt kommt das staatsgebiet in frage. unter diesem versteht man einen abgegrenzten teil der erdoberfläche der einem staat angehört.
    wenn das deutsche reich jedoch nach wie vor existent ist, dann dürfte die brd gemäß geltenden völkerrechts diese gebiete erstens nicht beanspruchen und zweitens nicht abtreten. dies hat sie aber gemacht. es ist fraglich ob diese verträge gültigkeit besitzen.


    Ob sie Gültigkeit besitzen ist völlig irrrelevant, zurückbekommen werden wir sie eh nicht. Die BRD ist auf einem Gebiet des Deutschen Reiches neu gegründet worden, sie hat somit dessen Staatsgebiet in Teilen übernommen.


    im übrigen geht es hier nicht nur um die ostgebiete und wer sagt, dass die russen überhaupt vertrieben werden müssten? es kann nur nicht sein, dass hier so dermaßen völkerrechtswidrig gehandelt wird und der ehrliche deutsche der dumme ist.


    Dann sag mir mal wo hier Völkerechtswidrig gehandelt wird und warum der ehrliche Deutsche der Dumme sein soll ? Ein paar Beispiele wären da nicht verkehrt.


    wir sind die leidtragenden weil wir immernoch mit den folgen des krieges zu kämpfen haben und dies nicht sein müsste, wenn einige leute mal gesetze beachten würden.


    Sorry, aber welche Folgen meinst Du denn, das erleutere mal ein wenig genauer. Im Prinzip leiden wir nämlich nicht mehr unter den Kriegsfolgen, und was das mit den Gesetze Beachten zu tun haben soll ist mir auch nicht ganz so klar.


    im übrigen was war mit der weimarer verfassung? diese muss eigentlich als aufgelöst verkündet werden, damit eine neue in kraft tritt.
    dies ist nicht passiert. hitler hat sie nur außer kraft gesetzt, aber nicht aufgelöst.
    und eine verfassung ist höherwertig als ein gesetz, auch wenn es ein gg ist.


    Unsinn, dieses legt jeder Staat für sich selber fest. Es gibt keine Reihenfolge Verfassung - GG - Gesetze. Unsere Verfassung heist ebend Grundgesetz. wo ist das Problem ? Was stört Dich jetzt daran ?


    ps: für jeden der behauptet wir hätten eine verfassung, was ist mit art. 146 gg?


    "Das Deutsche Volk" heisst nicht zwingen das ein jeder Bundesbürger seine zustimmung geben muss, sondern das er Durchaus Abgesandte (Abgeordnete) senden kann die im Sinne der MEhrheit in seinem BEreich darüber entscheiden, ich weis jetzt wirklich nicht wo das Problem liegen sollte.

    Baloo


  • genau den Widerspruch mein ich, EO! wie kann da stehen: >>..hat sich das deutsche Volk Kraft seiner Verfassungsgegebenen Gewalt dieses Grundgesetz gegeben<<, wenn es gar nicht vom Volk gegeben wurde, bzw. es nach Zustimmung gefragt wurde?


    Vom Volke gegeben heisst aber auch durch die Volksvertreter gegeben.


    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.[/i]


    Und ? Keine Verfassung, also bleibt das GG weiterhin unsere "Ersatzverfassung", wo ist das eigentliche Problem daran ?

    Baloo
  • Hallo Baloo,

    Wenn das Grundgesetz die Verfassung Deutschlands ist, warum wurde es nicht von Anfang an so genannt?

    Wenn die Volksvertreter der Deutschen das Grundgesetz "angenommen" haben, warum wird das dann nicht so formuliert?

    Warum werden die Dinge nicht beim Namen genannt? Warum muß ich mir von dir erklären lassen, dass alles anders zu verstehen ist, als es geschrieben steht? Da ist doch was faul!
    nenn mich EO
    zu Ende denken
  • Hallo


    Ein Staat gilt als Souverän , wenn 3 Dinge erfüllt sind:

    - Staatsvolk

    - Staatsgebiet

    - Verfassung



    in der BRD GmbH ist nichts dergleichen gegeben!!!!

    [IMG:http://www.politikgauner.de/assets/images/BRD_GmbH.jpg]





    bissel mehr Info dazu gibt es hier.



    [url]http://www.planet-unity.eu/nextGen/pmusik/news
    [/url]



    direkt -link

    [url]http://www.planet-unity.eu/Musik/Zentrifugal-220707.mp3
    [/url]



    @Balloo



    Die ostdeutschen Gebiete stehen bis zum heutigen Tage unter polnischer und russischer Militärverwaltung.

    Das GG kann nicht unsere Verfassung sein, weil die Weimarer Reichsverfassung nie außer Kraft getreten ist.

    Das GG war von Anfang an als Besatzungsstatut gedacht, wie es die
    Haager Landkriegsordnung, im Fall einer Besetzung, vorgesehen hat.

    siehe hierzu die Rede Carlo Schmidts vorm Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

    Schmidt war SPD Politiker und der Macher des Grundgesetzes. Einer der herrausragensten Politiker überhaupt!


    [url]http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
    [/url]




    @Manu

    schau mal hier

    [url]http://www.verfassungen.de/de/index.htm
    [/url]



    Gruß Agitator
  • Hier der originale Wortlaut des Art. 146

    Art. 146 GG Urfassung
    A r t i k e l 146

    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.
    Dr. Adenauer
    Präsident des Parlamentarischen Rates

    Schönfelder
    1. Vizepräsident
    Dr. Schäfer
    2. Vizepräsident

    Daraus geht glasklar hervor, daß das GG keinen Verfassungsrang hat, die BRD also keine Verfassung besitzt. Ensprechend ist auch das Verfassungsgericht und der Verfassungsschutz eine illegitime, betrügerische Einrichtung ohne Legitimation.

    Daran ändert auch die Behauptung unserer Volksverräter nichts, daß das GG Verfassungsrang habe. Es ist erlogen.
  • waterbrunn schrieb:

    Hallo Baloo,

    Wenn das Grundgesetz die Verfassung Deutschlands ist, warum wurde es nicht von Anfang an so genannt?


    Weil man nicht abzusehen vermochte wie es mit Deutschland weitergeht? Spätestens seit 1990 ist diese Frage aber obsolet.


    Wenn die Volksvertreter der Deutschen das Grundgesetz "angenommen" haben, warum wird das dann nicht so formuliert?


    Weil nicht unterschieden wird zwischen Volk und Volksvertreter, selbstverständlich kann ein Volksvertreter für eine gewisse Gruppe sprechen.
    Ausserdem ist nirgendwo geregelt, fals jeder einzelene Deutsche gefragt wird, und so gemeint war, ab wieviel prozent der ja stimmen die Verfassung als angenommen gilt. Voh daher kann schon mal damit garnicht wirklich jeder einzelne Bürger gemeint sein.


    Warum werden die Dinge nicht beim Namen genannt? Warum muß ich mir von dir erklären lassen, dass alles anders zu verstehen ist, als es geschrieben steht? Da ist doch was faul!

    Weil es eine Zeit war in dem noch vieles unklar war.
    Es ist nicht anders zu verstehen, es steht ganz klar drin, solange keine Verfassung da ist, bleibt das GG gültig, wo ist nun Dein Problem damit ? Ist die einschätzung das da was faul sein muss, nur ein Bauchgefühl von Dir oder kannst Du das auch stichhaltig begründen.
    Fakt ist wir haben eine Ersatzverfassung die GG heisst, und solnage gültig bleibt bis mal ein offizielle Verfassung veraschiedet wird. Glaubt eigentlich irgendjemand hier wirklich das da dann was anderes drinsteht als in unserem Jetzigen GG? Und mal ehrlich, mit dem Besondere Schutz der ersten 20 Artikel des GG ist mir das allenfalls lieber als wenn irgendjemand auf die Idee kommt was neues zu basteln wo diese Schutz ausgehebelt wird.
    Baloo

  • Daraus geht glasklar hervor, daß das GG keinen Verfassungsrang hat, die BRD also keine Verfassung besitzt.


    Dafür besitzt sie ersatzweise ein GG, noch nicht verstanden ?


    Ensprechend ist auch das Verfassungsgericht und der Verfassungsschutz eine illegitime, betrügerische Einrichtung ohne Legitimation.


    Ach her je, sag mal merkst Du nicht das Deine Argumentation absolut lächerlich ist? Kannst ja gerne mal deren Gültigkeit anzweifeln, wenn Du dann das Echo ertragen musst wirst Du warscheinlich dich selber als politisch verfolgter, einer nicht existenten Regierung sehen.
    Wie kann man nur von so einem Quark mit Sosse überzeugt sein ? Das Verfassungsgericht als unzulässig ansehen nur weil es in seinem Namen "VErfassung" trägt die es nicht gibt. Nochmal für Dich, wir haben ersatzweise ein GG, das absolute gültigkeit besitzt, solange bis einer mal auf die Idee kommt es in Verfassung umzutaufen.


    Daran ändert auch die Behauptung unserer Volksverräter nichts, daß das GG Verfassungsrang habe. Es ist erlogen.


    Da ist nichts dran erlogen, sondern es ist so wie es ist. Da kannst Du gerne anderer Meinung sein, stehst aber ziemlich alleine dort mit Deiner Meinung. Und warum das GG keinen verfassungsrang haben soll hast Du auch nicht erklärt. Auf den Inhalt kommt es na, nicht wie es genannt wird.

    Baloo
  • Hallo Morian



    Wir haben eine Verfassung! Die Weimarer Reichsverfassung!



    Das Grundgesetz hat als Besatzungsstatut die Aufgabe, für die Zeit der Besetzung, für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

    Inhaltlich ist das GG doch in Ordnung. Ich bin froh das wir es haben.

    Dabei gesagt, ist es auch völlig unerheblich, dass das GG nicht
    ratifiziert wurde. Oder aber, der Geltungsbereich 1990 gestrichen
    wurde. Wichtig ist nur, als was das GG gesehen wird.

    So lange die Bürger das GG als das Besatzungsstatut akzeptieren, hat es
    bestand. Bis zu dem Punkte, wo das Volk in seiner Ganzheit die
    verfassungsgebende Nationalversammlung einberuft, die eine neue
    Verfassung beschließt und damit die alte Reichsverfassung ablöst.





    Gruß Agitator
  • @Baloo
    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Du verstehn nicht Deutsch, Türk?

    @Gast
    Es wurde von den GG-Machern erwartet, daß in relativ kurzer Zeit eine richtige Verfassung gemacht oder angenommen wird. Zu dem damaligen Zeitpunkt stand eine Verfassung zur Verfügung, welche alle Kriterien einer Verfassung enthielt.

    Das GG ist ein Besatzerkonstrukt, aber eben keine Verfassung, und gilt nur für das besetzte Land mit der vom Besatzer eingesetzten Verwaltung/Regierung.

    Es besteht und bestand im Prinzip also gar kein Anlaß, ein GG zu kreieren.

    Desweiteren ist das 3. Reich nicht untergegangen sondern es wurde eine BRD GmbH&Co KG als Besatzerfirma auf gleichem Gebiet gegründet, welche zur Aufgabe hat, das Deutsche Volk bis auf die Knochen auszuziehen, ausbluten zu lassen und im Bestand zu vernichten.

    Daß sich dieser Zustand so lange halten konnte, ist nur der fortlaufenden lügenden Falschinformation zu verdanken. Wer weiß, was wirklich gespielt wird, würde diese verbrecherische Regierung wegen Hochverrats wohl pfählen!
  • Daß sich dieser Zustand so lange halten konnte, ist nur der fortlaufenden lügenden Falschinformation zu verdanken. Wer weiß, was wirklich gespielt wird, würde diese verbrecherische Regierung wegen Hochverrats wohl pfählen!


    Aha da lässt doch einer seine Maske fallen und zeigt die Fratze der ewig Gestrigen und Unbelehrbaren.




    Das GG ist ein Besatzerkonstrukt, aber eben keine Verfassung, und gilt nur für das besetzte Land mit der vom Besatzer eingesetzten Verwaltung/Regierung.

    Mit Verlaub bemerkt HAST DU DIE LETZTEN WAHLEN VERPENNT ODER WAS???

  • Du verstehn nicht Deutsch, Türk?


    DU kannst lesen und verstehen ? "Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit......." Solange ist das GG ebend in Kraft, also was willst Du eigentlich ?


    Es wurde von den GG-Machern erwartet, daß in relativ kurzer Zeit eine richtige Verfassung gemacht oder angenommen wird. Zu dem damaligen Zeitpunkt stand eine Verfassung zur Verfügung, welche alle Kriterien einer Verfassung enthielt.


    Oh, da bin ich mal gespannt, was muss denn eine VErfassung für kriterien erfüllen ?


    Das GG ist ein Besatzerkonstrukt, aber eben keine Verfassung, und gilt nur für das besetzte Land mit der vom Besatzer eingesetzten Verwaltung/Regierung.


    Loooll, in der zwischenzeit hat es, mal kurz überlegen, an die 13 freie Wahlen für den Bundestag gegeben, da kannst Du doch nicht ernsthaft von "Eingesetzter Regierung" sprechen.


    Es besteht und bestand im Prinzip also gar kein Anlaß, ein GG zu kreieren.


    Doch, weil eine Verfassung für die BRD wohl nicht möglich war, also als übergangslösung das GG welches den charakter einer Verfassung hat. Also wo ist nun Dein Problem ?


    Desweiteren ist das 3. Reich nicht untergegangen sondern es wurde eine BRD GmbH&Co KG als Besatzerfirma auf gleichem Gebiet gegründet, welche zur Aufgabe hat, das Deutsche Volk bis auf die Knochen auszuziehen, ausbluten zu lassen und im Bestand zu vernichten.


    Ach Du scheisse, jetzt kommt wieder das allgemeine Märchen von den Besatzern die immer noch Deutschland ausplündern, sag mal wie lachhaft ist das denn ? Und ausserdem, Beweise auf den Tisch.


    Daß sich dieser Zustand so lange halten konnte, ist nur der fortlaufenden lügenden Falschinformation zu verdanken. Wer weiß, was wirklich gespielt wird, würde diese verbrecherische Regierung wegen Hochverrats wohl pfählen!


    Junge, hier ist der Faslche Platz für Deinen braunen Propaganda Müll. Den kannste woanders ablassen aber nicht mehr hier.

    Im übrigen wird ein Umstand nicht dadurch richtig das Du ihn mit Deiner Meinung versuchst zu untermauern. Also entweder stichhaltige Beweise auf den Tisch oder lass Deine Propagandalügen besser stecken.

    Baloo
  • Dir fehlt es wohl an logischem Denkvermögen? Es ging darum, ob des GG eine Verfassung ist oder nicht. Wie alleine der Name schon sagt, ist das GG keine Verfassung.
    Desweiteren ist selbst das GG seit 1990 ungültig, weil seit diesem Zeitpunkt die BRD aufgehört hat juristisch zu existieren, soweit ich verstanden habe.
    Dein Wahlargument ist zudem lächerlich, da der Wähler nur die Wahl hatte, von den Besatzer genehmigte Personen zu wählen, welche auf keinen Fall das Wohl der Deutschen im Sinn haben konnten. Sie sind nur der verlängerte Arm der Besatzer und der Juden. Dies geht alleine daraus hervor, daß dieselben Verbrecher seit 30 und mehr Jahren an der Macht sind. Trotz einer Fehlleistung nach der anderen. Gemunkelt wird auch, daß im "deutschen" Bundestag über 100 Juden mitwirken sollen. Nach dem Bevölkerungsanteil dürften es gerade 2 sein.

    Sobald ein Politiker aus der befohlenen Linie ausbrach, war das das Ende seiner Karriere. Hohmann, Möllemann, Günzel (General), Barschel u.a. Bekannt ist auch, daß jeder Kanzler innerhalb weniger Tage nach seiner "Wahl" als erstes die Siegermächte besuchte. Natürlich um eingeschworen zu werden. Das ist kein Zufall. Oder hat sich jemals ein US-Präsident oder Blair beim Bundeskanzler direkt nach seiner Wahl vorgestellt?

    Man muß sich nur einmal dem Umstand vor Augen halten, wie 1933 aus einer weit schwierigeren Situation in allerkürzester Zeit 6 Millionen Arbeitslose von der Straße verschwanden. Heute haben wir diesen Zustand seit rund 15 Jahren.

    Daß "unsere" Politiker Vasallen sind, geht alleine aus der Aufrechterhaltung des Schuldkultes hervor und insbesonders am Verbot, über die Historie frei zu forschen und die Volksaufklärung mit dem §130 zu verhindern.

    Jeder, welcher sich mit unserer Vergangenheit beschäftigt hat kann erkennen, daß jeglicher(!) Schuldvorwurf nicht haltbar ist. Natürlich könnte man der Meinung sein, daß auch ein Politiker diese massive Gehirnwäsche durchgemacht hat und daher eigentlich für sein Handeln nicht verantwortlich sein kann, da unzurechnungsfähig. Dem halte ich entgegen, daß derjenige sich für solch ein Amt erst gar nicht zur Verfügung hätte stellen dürfen. Es wäre seine Pflicht gewesen, auch nur dem geringsten historischen Verdacht nachzugehen, wenn ihm solches zu Ohren gekommen ist. Jeder heute und vor allem früher wußte, daß an unserer offiziellen Geschichte etwas nicht stimmen kann.