Das Grundgesetz - Die Verfassung / worum gehts?

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  • Es gibt 2 Fassungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz



    die erste lautet

    § 1. Deutscher ist, wer ... die unmittelbare
    Reichsangehörigkeit ... besitzt



    die zweite lautet

    § 1. Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt



    die 2 Fassung wurde glaube 2002 hinzugefügt um das Gesetz nicht ganz so
    krass aussehen zu lassen. Juristische Gültigkeit hat allerdings bis
    heute die Erste!

    Das beweist unmissverständlich jeder Staatsangehörigkeitsausweis


    dim-net.de/DOCS/pdf/StAG.pdf

    dschungelbuch.fsk.uni-heidelberg.de/kap4-10.html


  • die 2 Fassung wurde glaube 2002 hinzugefügt um das Gesetz nicht ganz so
    krass aussehen zu lassen. Juristische Gültigkeit hat allerdings bis
    heute die Erste!

    Das beweist unmissverständlich jeder Staatsangehörigkeitsausweis
    dim-net.de/DOCS/pdf/StAG.pdf
    dschungelbuch.fsk.uni-heidelberg.de/kap4-10.html


    Auch hier wird wiedermal (wissentlich?) die folgende Fussnote verschwiegen:

    Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden

    Baloo
  • wissendlich?

    Ich glaube ich war es, der vor ca.15 Beiträgen schrieb:





    Die Wörter "Reichs" sind zu verstehen als "Staats", z. B.:

    Reichsangehörigkeit bedeutet Staatsangehörigkeit, "Reichsdienst"

    bedeutet "Staatsdienst", ...

    Das Wort "Reichskanzler" ist heute zu verstehen als "Bundesminister des Innern"

    http://www.einbuergern.de/Angebote/Vergl…rgleichstag.htm



    Im Übrigen sind beide Fassungen inhaltlich gleich, da der
    deutsche Staat das Deutsche Reich ist. Siehe dazu den
    Einleitungsvertrag. Der Einleitungsvertrag ist zu keiner Zeit außer
    Kraft getreten!



    Ich kann nur immer Wiederholen. Beantrage beim Landratsamt einen Staatsangehörigkeitsausweis. Dann hast du es schwarz auf weiß.

  • Agitator schrieb:

    wissendlich?



    Ja, wissentlich, es gibt keinen Grund warum man diese Fussnote nicht mit in das Verlinkte PDF mit aufnehmen sollte, es sei denn man möchte dieses Gesetz in einem anderen Kontext darstellen. Die Fussnote legt unmissverständlich klar das anstelle der Reichsangehörigkeit die Deutsche Staatsangehörigkeit zu setzen ist.


    Ich glaube ich war es, der vor ca.15 Beiträgen schrieb:
    Die Wörter "Reichs" sind zu verstehen als "Staats", z. B.:
    Reichsangehörigkeit bedeutet Staatsangehörigkeit, "Reichsdienst"
    bedeutet "Staatsdienst", ...
    Das Wort "Reichskanzler" ist heute zu verstehen als "Bundesminister des Innern"


    Der Aussagewert dessen dürfte allerdings gegen 0 tendieren, da das völlig unerheblich ist.

    Ich weis nicht warum Du das immer anders interpretieren musst,


    einbuergern.de/Angebote/VerglStaG/vergleichstag.htm']http://www.einbuergern.de/Angebote/Vergl…rgleichstag.htm


    Auch hier sind es nur erleuterungen, "Reichsangehörigkeit" wird durch die Fussnote als Deutsche Staatsangehörigkeit definiert, damit sollte es klar sein was gemeint ist.


    Im Übrigen sind beide Fassungen inhaltlich gleich, da der
    deutsche Staat das Deutsche Reich ist. Siehe dazu den
    Einleitungsvertrag. Der Einleitungsvertrag ist zu keiner Zeit außer
    Kraft getreten!


    Das Deutsche Reich ist Vollumfänglich Identisch mit der BRD, das Deutsche Reich ist mangels institutioneller Organe nicht mehr handlungsfähig.


    Ich kann nur immer Wiederholen. Beantrage beim Landratsamt einen Staatsangehörigkeitsausweis. Dann hast du es schwarz auf weiß.


    Völlig unnötig, da ich die Deutsche staatsbürgerschaft mit meiner Geburt hier in Deutschland schon erworben habe, meine Staatsangehörigkeit ist damit klar erwiesen und muss nicht durch einen Staatsangehörigenausweis erst noch erwiesen werden. Auch das habe ich in einem früheren Post dargelegt. Denn das bezog sich NICHT auf Deutsche deren Staatsangehörigkeit klar ist, sondern auf Personen deren Staatsangehörigkeit vermutlich Deutsch ist. Das sind allerdings nicht, wie von Dir vermutet, alle Deutschen, sondern betrifft nur einen sehr geringen Teil. Der überwiegende Teil der Deutschen hat seine staatsangehörigkeit mit der Geburt in Deutschland erworben und braucht diese nicht extra nachzuweisen.

    Baloo
  • @kerstin
    Die BRD gibt es nicht mehr seid 1990.

    Am besten wäre es für euch, kauft das Buch: Geimsache BRD "Beweise zur Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland.
    Wieder mal eindeutige Beweise für die Verlogenheit des Deutschen Bundestages, der hier ungeniert behaupte:

    Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

    Und dabei gibt es die BRD überhaupt nicht mehr!
    Danke für deine wertvolle Recherche und deine sagenhafte Buchempfehlung, was sollte nur ohne solche Geimtips aus uns werden.
  • 03 September 2007


    Insolvenzantrag der BRD - GmbH






    M.-SELIM SÜRMELI Bielfeldtweg 26, D-21682 STADE-Systemanalytiker - Tel.
    0049-4141-67012 (1-4)HOCHKOMMISSAR FÜR MENSCHENRECHTEAmtsgericht
    FRANKFURT am MainGerichtsstraße 2D-60313 FRANKFURTAktenzeichen 810 IN
    845/07Antrag auf Eröffnung desINSOLVENZVERFAHREN´s gegen die BRD-GmbH
    AG-FFM 72 HRB 51411im Wege des einstweiligen Rechtsschutzeswegen
    Rehabilitation von festgestelltenMenschenrechtsverletzungenD-STADE, [email protected]@zeb-org.deSehr
    geehrte Frau Richterin MICKERTS,ich hoffe, daß Sie inzwischen durch
    meine Schriftsätze verstanden haben, daß mit dem Insolvenzverfahren die
    permanent-fortgesetzte Straftat der Menschenrechtsverletzung gestoppt
    und rehabilitiert wird. Darauf habe ich einen Anspruch nach Art.1 GG,
    der Sie verpflichtet. Die Vollstreckbarkeit ergibtsich nicht aus einem
    von Ihnen umgedeuteten Erfolglosen „Vollstreckunsgbescheid“ durch einen
    Gerichtsvollzieher, sondern aus dem Urteil des Europäischen
    Gerichtshofs für Menschenrechte und derdamit verbundenen Schäden, die
    dann mit dem Mahnbescheid wegen Nichtigkeit des Widerspruchs
    rechtskräftig geworden ist.Da mein Antrag auf Insolvenz hinreichend
    begründet und die Not-Frist von 14 Tagen abgelaufen ist, habe ich
    Gläubigerschutz, da damit die Menschenrechtsverletzung beendet wird.
    Deswegen beantrage ich im Bundesanzeiger bis zum 06.08.2007 die
    Insolvenz der BRD-GmbH zu verkünden. Sollte diese GmbH mit einer
    Haftung von 25.000 € von Anfang an mit dem Ziel gegründet worden zu
    sein, im negativen Bereich zu operieren, so ist Strafverfolgung wegen
    organisierte Bandenkriminalität, Konkursverschleppung,Betrug, Untreue,
    Staatshehlerei und andere Konkurrenz-Straftaten wie Hochverrat
    einzuleiten. Die Verjährungsfrist der Straftaten fängt nach §78a StGB
    mit dem Insolvenzverfahren an.Die Beschränkung der Haftung in solchen
    Fällen ist ebenfalls unzulässig, weil es bei einem Schaden aus
    Staatsaufbaumängeln nicht darauf ankommt, ob das Verschulden der
    Legislativen, Judikativen oder Exekutiven anzulasten wäre (vgl. Urteil
    vom 30. September 2003 - Rs. C-224/ 01 - Köbler - NJW2003, 3539 zu Rn.
    30, 31 m. umfangr. w. N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134,
    30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/ 03 -
    zur Veröffentlichung vorgesehen).Das ganze Volksvermögen auf dem
    Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und Konten im Inund Ausland
    sind zum Vorteil des deutschen Bürgers und Opfer pfändbar.BGH, Urteil
    vom 2. 12. 2004 - III ZR 358/ 03 (Lexetius.com/2004,3152)Die
    Bundesrepublik Deutschland haftet für alle Schäden in allen Bereichen
    und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund
    im Rückgriff. Damit haftet jeder persönlich, der in der Legislativen,
    Judikativen oder Exekutiven gearbeitet und einen Schaden verursacht
    hat, mit seinemEigentum.Als Richterin dürfen Sie also nur noch nach §41
    ZPO solche Diensthandlungen vornehmen, die von der Verwaltung des
    Verfahrens unaufschiebbar sind. Dazu gehört die Insolvenz zu verkünden
    (aus dem Urteil des EGMR, um die Menschenrechtsverletzung zu beenden)
    und im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Ferner von Amts wegen die
    Strafverfolgung einzuleiten und einen Insolvenzverwalter für die BRD
    einzusetzen. Der Insolvenzverwalter ist mit dem Zentralrat Europäischer
    Bürger abzustimmen. Die Kommission für die Wirksamkeit der Behörden
    könnte den Staatsbetrug als unabhängige Nichtregierungsorganisation
    regulieren.Hier sind Verhandlungen zu führen.Mit freundlichem
    GrußSÜRMELI, M.-Selim , Präsident des Zentralrats Europäischer Bürger,
    Hochkommissare fürMenschenrechte der Kommission für die Wirksamkeit der
    Behörden, Sektion GERMANYdes Europäischen Zentrums für Menschenrechte





    Noch ein wenig Hintergrund dazu.........Liebe Bürger und Mitbürger
    Deutschlands,mein Name ist SÜRMELI. Gegen die Bundesrepublik
    Deutschland [BRD] habe ich persönlich einen Insolvenzantrag vor 14
    Tagen aus einem Urteil des EGMR gestellt, nachdem ich erfolglos die
    Rehabilitation des UNRECHTS angestrengt hatte. Am heutigen Tag,
    31.07.2007 um 00:00 Uhr ist die BRD-GmbH insolvent. Die vollständige
    Version des Vorganges ergibt sich aus den Anlagen.Am 30.07.2007 ging
    der Schriftsatz des Insolvenzgerichts vom 18.07.2007 bei mir ein. In
    diesem Schriftsatz des Insolvenzgerichts wurden Mängel, Rügen und
    Unterstellungen aufgeführt, u.a. die Bezeichnung des Antraggegners, die
    auf Seite 32 des Insolvenzantrages vom 16.07.2006 vollständig
    einkopiert worden sind. Das Insolvenzgericht ist handlungsunfähig
    geworden.Das Vermögen der BRD-"Wirtschafts- und Verwaltungszone" wird
    gemäß Art. 133 GG von der BRD-GmbH verwaltet. Wie kam es dazu, daß
    diese Firma in die Insolvenz gebracht werden konnte?Der EGMR hat im
    Urteil EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY am 08.06.2006 die
    Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK in der BRD
    festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im
    Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und
    Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein
    rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen
    Worten hart übersetzt bedeutet dies, daßdie Bundesrepublik Deutschland
    kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.Bei diesem Urteil
    handelt es sich nicht um ein Urteil von unten national, sondern von
    oben international her. Es ist innerhalb der BRD nicht möglich eine
    Amtshaftung zu erreichen, um dann mit dem Urteil eine Vollstreckung
    herbeizuführen. Alles wird innerstaatlich blockiert. Ein
    internationales Urteil wegen Menschenrechtsverletzung aber verlangt,
    daß die festgestellte Menschenrechtsverletzung, -(die zu Tausenden am
    Tag in der BRD durch die JUSTIZ ohne Abhilfe begangen wird-), gestoppt
    und rehabilitiert wird. In meinem Fall wird die
    Menschenrechtsverletzung gestoppt und rehabilitiert, wenn der Schaden
    bezahlt wird, denn hier handelt es sich um den Vollzug der
    Menschenrechte mit der Insolvenz. Ich habe eine sehr lange Zeit nach
    dem Urteil wegen fortgesetzter Menschenrechtsverletzung eine
    Möglichkeit gesucht, daß der Schaden durch Entschädigung und somit
    Rehabilitation gestoppt und rehabilitiert wird. Da ich in der ganzen
    BRD niemanden gefunden habe, der für die Schadensregulierung zuständig
    ist, habe ich einen Mahnbescheid erlassen, denn darauf mußte nunmehr
    irgend jemand reagieren.Ich habe einen Mahnbescheid in Niedersachsen
    gegen den Ministerpräsidenten erlassen, den ein Staatsanwalt im Grunde
    nach widersprochen hat. Der Staatsanwalt ist kein
    Ministerpräsident.Trotzdem hat der Staatsanwalt offensichtlich für das
    Land Niedersachsen bekundet, daß er dem Urteil des Europäischen
    Gerichtshofs nicht folgen wird. Dies bedeutet aber in der Umsetzung,
    daß er Volksverhetzung, unterlassene Hilfe, Belohnung und Billigung von
    Straftaten damit begangen hat, indem er der völkerrechtlichen
    Entscheidung widerspricht, um die Menschenrechtsverletzung weiterhin zu
    begehen oder begehen zu lassen. Der Widerspruch ist in solchen
    zugrundeliegenden Urteilen technisch nur zum Teil zulässig, nicht im
    Grunde nach! Damit wurde der Widerspruch rechtswidrig und somit
    nichtig, als ob der Widerspruch nicht erhoben worden wäre. Daraufhin
    habe ich den Vollstreckungsbescheid beim ZeMa beantragt. Die
    Rechtspflegerin hat sich geweigert den Vollstreckungsbescheid
    auszustellen, denn Sie ist nach §41 ZPO kraft Amts abhängig und somit
    ausgeschlossen. Sie wollte dann die Sache dem Amtsgericht vorlegen,
    damit die Justiz die Straftaten aus der Amtshaftung legalisieren kann.
    Nach §41 ZPO wären die Richter kraft Amts ebenfalls ausgeschlossen,
    doch auf die eine oder andere Straftat und Menschenrechtsverletzung
    kommt es in der BRD nicht an.Das Bundesverfassungsgericht segnet solche
    Straftaten und Menschenrechtsverletzungen im Amt regelmäßig zu 99,8%
    ab, wer die Statistik kennt.Deswegen ist das Bundesverfassungsgericht
    keine wirksame Beschwerdemöglichkeit nach Art. 6, 13 EMRK, wenn es
    erklärt, „...Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die
    Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines
    Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen
    sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine
    Grundrechtsverletzung…..“.Beweis: Merkblatt zur Bundesverfassungsbeschwerdehttp://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.htmlSomit
    können die unteren Gerichte ohne Verfassungskontrolle machen was sie
    wollen.Ich bin also nicht in die Verhandlungsebene, sondern in die
    Vollstreckungsebene der JUSTIZ gegangen, weil ein internatonales Urteil
    nicht national aufgehoben werden kann! Auf der Verhandlungsebene können
    die Richter willkürlich entscheiden wie und was sie wollen. Deswegen
    ist der Weg über die Verhandlungsebene vor Gericht in der BRD nicht
    möglich, weil eine Haftung vom Zugang her ausgeschlossen ist. Also habe
    ich darauf gedrängt, daß die Menschenrechtsverletzung gestoppt und
    rehabilitiert wird, wobei eine Menschenrechtsverletzung eine besondere
    Straftat ist.Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte
    Straftaten im Amt, die in letzter Konsequenz durch Fehler, Mängel und
    Straftaten in der und durch die Justiz verübt werden. Die Opfer und
    deren Familien erleiden schwerste Schäden auf Dauer!Die Regeßansprüche
    der Opfer entfalten daher volle Rechtskraft in der Vollstreckung, wenn
    negatives Interesse die völkerrechtlich festgestellte
    Menschenrechtsverletzung in Folge der Remonstrationspflicht nicht
    verhindert. Die Urteile stehen nach Art. 25 GG vor RECHT und GESETZ
    (Art. 20 GG) und verpflichtet die Remonstration (§ 38 BRRG).Nun habe
    ich einen anderen Trick angewandt, indem ich den Kommissar für
    Menschenrechte in Europa als Menschenrechtler zur Lösung des Problems
    aufgefordert habe, wie Menschenrechtsverletzungen verhindert, gestoppt
    und rehabilitiert werden sollen. Dabei habe ich ihm das Projekt des
    Europäischen Zentrums für Menschenrechte als Lösung angeboten.
    Tatsächlich ist er auf Grund des Protokolls Nr. 14 des
    Lenkungsausschusses des Europarats letzte Woche öffentlich zu folgendem
    Schluß gekommen:Verfügung des Kommissars für Menschenrechtein Sachen
    Menschenrechtsverletzungen EGMR-UrteileThomas Hammarberg: ''Opfer von
    Menschenrechtsverletzungen haben besseres verdient''[23/07/2007
    09:00:00] In einem am 23. Juli veröffentlichten Meinungsartikel ohne
    Urheberrechte erklärt Thomas Hammarberg, Opfern von
    Menschenrechtsverletzungen sollte voller Anspruch auf Wiedergutmachung
    gewährt werden. Neben einer einfachen finanziellen Entschädigung gebe
    es auch andere Arten von Entschädigungen. (weiter
    ...)„…Menschenrechtsverletzer müssen zur Verantwortung gezogen werden-
    gleichzeitig, sollten wir nicht die Opfer vergessen. Was sie
    durchgemacht haben, zieht in vielen Fällen ein Streß-Trauma nach sich,
    was zuzüglich der Unterbrechung des täglichen Lebens und die Zerstörung
    der Zukunft zu verursacht. Gerechtigkeit erfordert, daß Regreßansprüche
    für die Opfer erzielt werden. Das Recht zur Hilfe und zu einem
    seelischen Wiederaufbau, ist in der Tat ein grundlegendes menschliches
    Recht. Es wird in den zahlreichen internationalen Instrumenten und in
    den Tribunalen der Menschenrechte, einschließlich Artikel 13 der
    europäischen Versammlung über menschliche Rechte eingeschlossen. Opfer
    des Menschenrechtsmißbrauchs und der humanitären Gesetze, haben ein
    Abhilferecht für ihr Leiden und den Schaden, der ihnen zugefügt wurde.
    Hilfe, bzw Abhilfe, ist der letzte Schritt in der Ausführung des vollen
    Schutzes der menschlichen Rechte. Erstens sollten Verletzungen der
    menschlichen Rechte verhindert werden. Zweitens, wenn eine Verletzung
    stattfindet, muß sie durch die zuständigen Behörden erforscht werden
    (sofort, gänzlich und unvoreingenommen). Drittens sollten Opfer Zugang
    zur Justiz haben. Und schließlich, haben Opfer das Recht, ausreichende
    Reparationen/Zuwendungen, zu empfangen. Die Tatsache, daß Reparation
    der letzte Schritt in der Ausführung des vollen Schutzes der
    menschlichen Rechte ist, könnte ein Grund sein, warum so wenig Fokus
    auf diese Punkte bis jetzt gesetzt worden ist……“Volltext in englisch
    unter coe.int/t/commissioner/Viewpoints/Default_en.aspSchriftsatz
    an die Exekutivabteilung des EuroparatsJede(r) Beamte und
    Justizangestellte (r) haftet somit persönlich mit seinem Eigentum für
    den Schaden auch auf folgende Generationen, da es sich um eine
    Regierungsstraftat bei Menschenrechtsverletzungen handelt, damit die
    Straftaten wirklich und wirksam gestoppt und rehabilitiert werden (Art.
    13 EGMR). Das Urteil des EGMR 75529/01 besagt im Tenor, daß ein
    wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für
    die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der
    BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet
    dies, daß die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat,
    sondern eine Illusion ist.Das angebliche Versprechen der deutschen
    Bundesregierung durch das Bundesjustizministerium (IV M-9470/2 –
    4E(2126) – 4C 90/2002) hat mit Schriftsatz vom 14.06.2005 in Randziffer
    118-120 (RZ) in diesem Verfahren gegenüber dem EGMR erklärt, daß ein
    geplanter Rechtsbehelf gegen überlanger Verfahrensdauer ermöglicht
    werden soll, wenn gleichzeitig in RZ 87 erklärt worden ist, daß der
    Bundesgerichtshof (BGH) VI ZB 74/02 die Voraussetzungen ausdrücklich
    offen gelassen hat, unter welchen Voraussetzungen eine
    Untätigkeitsbeschwerde in Betracht kommt. Die Bundesrepublik
    Deutschland hat zugegeben, daß Staatsaufbaumängel vorliegen. Es ist
    daher richtig und angemessen, daß der Schaden nach §249 BGB dem
    nationalem Recht entschädigt wird, „... wer zum Schadensersatz
    verpflichtet ist, hat den Zustand wieder herzustellen, der bestehen
    würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten
    wäre“.Dies steht nach dem internationalen Recht im Einklang
    Schadensersatz und Entschädigung zu fordern. Es ist nicht nur die
    Untätigkeit und die Verweigerung eines wirksamen Rechtsmittels, sondern
    insbesondere die Methodik der Rechtswidrigkeit, die den Schaden
    begründen (LLAMS-Model). Wie die BRD vor dem EGMR selbst erklärt hatte,
    verlange ich im vorliegenden Fall den Zuspruch für die gesamte
    Entschädigung, „... wie er stünde, wenn er das der Beschwerde zugrunde
    liegende innerstaatliche Verfahren (bereits) gewonnen hätte“.Das alles
    ist nunmehr auch aktuelle durch den Kommissar für Menschenrechte
    bestätigt, ''Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben besseres
    verdient'' . Nun behauptet die Exekutivabteilung des EGMR, daß ich den
    Schaden in der BRD geltend machen soll, obwohl das Urteil besagt, ein
    wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für
    die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren ist in
    der BRD nicht gegeben. Das Urteil des EGMR als festgestellte
    Menschenrechtsverletzung setzt also voraus, daß die festgestellte
    Menschenrechtsverletzung beendet wird. Die Menschenrechtsverletzung ist
    aber nur dann beendet, wenn die Rehabilitation abgeschlossen ist. Dies
    ist nur dann der Fall, wenn der Schaden in voller HÖHE gezahlt worden
    ist. Ich habe inzwischen ein Titel in Höhe von 18.000.000,00 € gegen
    die BRD.Der Begriff „Folter, unmenschliche oder erniedrigende
    Behandlung und Strafe“ muß in dieser Zeit aktualisiert werden, wenn der
    Verlust der objektiven Rechtserlangungsmöglichkeiten zur Einschränkung
    des Rechts führt, weil durch den Stillstand der objektiven Rechtspflege
    auf Grund dieses Staatsaufbaumangels kommt zu Schäden und
    Schadensersatz durch Beschädigung des Eigentums und des Vermögens der
    Opfer. Die Eigentums- und Vermögensschäden führen dann zur
    unmittelbaren Einschränkung der Freiheit der Opfer. Die Einschränkung
    der Freiheit führt zur Freiheitsberaubung und Abwertung der
    Menschenrechte und Menschenwürde. In Massen entstehen Unruhen, im
    Übermaß entsteht Terrorismus, im Mix entsteht Krieg. Die Opfer und
    deren Familien werden dann auf der Recht(s)sucheruiniert,
    demoralisiert, psychiatrisiert und kriminalisiert undund erleiden
    schwerwiegende Verletzungen und Schäden auf Dauer (Generation)!Die
    Exekutivabteilung des Europäischen Gerichtshofs setzt Urteile falsch
    um, in dem es unter Vorsatz die Menschen der festgestellten
    Verletzungen in Stich läßt, weil dort die BRD alle Finger im Spiel hat.
    Auf massiven Druck vom Zentralrat Europäischer Bürger mußte der
    Europarat erkennen, daß die Feststellung der Menschenrechtsverletzung
    die Straftat der Menschenrechtsverletzung nicht stoppen oder
    rehabilitieren kann, denn die Opfer wurden wieder für die
    Rehabilitation wieder auf den innerstaatlichen Rechtsweg verwiesen.
    Doch ich hatte bereits mit Urteil bewiesen, die Bundesrepublik
    Deutschland ist kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion.In
    Folge, daß ich ohne die Einhaltung des Instanzenweges gegen die BRD mit
    der Feststellung der Rechtillusion gewonnen hatte, ist die
    Vollstreckung des Urteiles des Europäischen Gerichts vor dem
    Insolvenzgericht der Stop und die Rehabilitation der
    Menschenrechtsverletzung im Sinne von Notstand und Notwehr nach Art. 20
    IV GG. Dazu benötigte ich aber die Bezifferung des Schadens, der mit
    dem sittenwidrigen Verhalten im Mahnverfahren in voller Höhe
    rechtskräftig wurde.Denn es ist unmöglich nach Recht und Gesetz (Art,.
    20 III GG) ein Insolvenzverfahren durchzuführen, wenn die Straftat der
    Menschenrechtsverletzung zwar auf völkerrechtlicher Ebene nach Art. 25
    GG festgestellt worden ist, weil Völkerrecht vor Bundesrecht geht und
    Art. 1 GG den Stop und die Rehabilitation der Menschenrechte
    ausdrücklich von allen Staatsorganen verlangt, in der Praxis dies
    verweigert wird, weil keiner zuständig ist. Das Insolvenzverfahren ist
    also auch nach den völkerrechtlichen Grundsätzen in diesem Fall der
    Stop und die Rehabilitation einer fortsetzten Menschenrechtsverletzung
    in Einem.Es wird sich jetzt jeder Fragen, was diese Situation in der
    Rechtspraxis für den einzelnen Bürger und Mitbürger bedeutet. Das
    Insolvenzgericht kann auf Grund des §41 ZPO nicht durch eine
    gerichtliche Entscheidung die Insolvenz durch Rechtsbeugung abwenden,
    denn die Richter sind kraft Amts ausgeschlossen und damit würden sie
    auch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen. Weil im
    einstweiligen Verfahren die Richter kraft Amts ausgeschlossen sind,
    gilt dies auch für ein Hauptverfahren. Somit ist der Rechtsweg für die
    Insolvenz der BRD-GmbH als Einbahnstraße voll erschöpft. Das
    Insolvenzgericht darf und muß also nur noch im Bundesanzeiger die
    Insolvenz der BRD-GmbH veröffentlichen, wozu sie verpflichtet ist. Den
    Antrag werde ich am nächsten Tag stellen, damit das Justiz merkt, wo
    sie gelandet istDer Fehler der BRD war, daß der Vermögensverwalter zu
    einer GmbH zusammengefaßt wurde. Dies zeigt die illegale Konstruktion
    der Besatzung dieses Gebiets nach 1990. 1990 wurde der Geltungsbereich
    der BRD und DDR mit Art. 23 GG a.F. aufgehoben, somit starben diese.
    Kurz darauf heirateten diese Toten und tanzten mit den Geldern der
    Rentner auf ihrer eigenen Hochzeit...... Nun ist der Tod durch die
    Insolvenz bestätigt, weil pleite. Jetzt wird sich jeder Fragen, was nun
    passiert.Meine Ansprüche wegen Menschenrechtsverletzungen bleiben auch
    dann bestehen, wenn die BRD pleite sein sollte.Wenn zwei Tote 1990
    heiraten können, warum ist der im künstlichen Koma gehaltene Patient DR
    nicht wieder ins Leben geholt worden?(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1): „Das
    Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der
    Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den
    Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
    durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die
    alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt
    sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.
    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des
    Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche
    Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85
    [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
    allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels
    institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im
    Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und
    von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266
    [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die
    vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367])."Auf der einen Seite müssen
    wie in jedem ordentlichen Insolvenzverfahren alle Gläubiger ihre
    Ansprüche gegen die BRD geltend machen. Dazu dienen die
    Erfassungsblätter wegen Regierungskriminalität, in den vermerkt und
    belegt werden muß, welche Staatsdiener welchen Schäden angerichtet
    haben. Auf der anderen Seite muß ein Insolvenzverwalter eingesetzt
    werden, der für den Koma-Patienten DR nunmehr helfen muß, der die
    Interessen des Volkes, also der Gläubiger zu übernehmen. Der Vertreter
    des Koma-Patienten kann auch Straf- und Haftbefehle vor dem
    internationalen Gerichtshof wegen Völkerstrafrecht beantragen, um die
    Täter dieses Riesenschwindels BRD zu verfolgen und zu bestrafen.
    Insbesondere sind die Umstände und die Täter zu ermitteln, die eine
    GmbH gegründet und gebilligt haben, um das Volksvermögen von Anfang an
    durch Insolvenzbetrug zu veruntreuen. Die Zeit des Aufwachens ist für
    den Koma-Patienten gekommen, durch eine neue Verfassung nach dem
    EZMR-Vorbild - Volkskontrolle der Behörden durch NGO´s-, mit dem Ziel
    Transparenz, keine Lügen, keine Geheimnisse und kein Unrecht im Namen
    des Volkes mehr.Jeder, der Opfer des Systems geworden ist, soll seine
    Ansprüche zum Aktenzeichen AG-FFM 810 IN 845/07 anmelden. Bitte
    benutzen Sie das Erfassungsblatt, das in den nächsten Tagen mit
    Anleitung veröffentlicht wird.





    Alles, was diese BRD Versager anklagen, verdammen und als
    unmögliche Fehlentwicklung anprangern haben diese Volksvertreter selbst
    erst initiiert und per Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht
    oder ermöglicht! Ein ganzes Land ruinieren und herunterwirtschaften und
    dann mit dem Finger auf die Leidtragenden zeigen! Werdet langsam munter
    und erkennt diesen Schwachsinn, was man euch als Wohltat, natürlich auf
    euere Kosten verkaufen will und akzeptiert nicht in aller Demut und
    Ehrfurcht die Erkenntnisse und nötigen Korrekturen der selbigen
    Verursacher dieser Ganzen Miesere! Dummheit oder Absicht?


    eher Absicht und Verarsche !
  • Buuaahhhh, todlach!

    Wie kommt der eigentlich darauf, weil es nur unzureichende Möglichkeiten gibt eine überlange Verfahrensdauer zu rügen, zu behaupten die BRD wäre kein Rechtsstaat??? Es ist nun mal mit nichten so das Rechtbeigung in deutschland nicht geanhdet wird, so ein schwachsinn. Noch grösserer Humbug ist daraus zu schliessen das die BRD kein Rechtsstaat wäre und dann noch die Insolvenz anmelden. Echt ich hab mich köstlich amüsiert :)

    Baloo
  • Agitator schrieb:

    Alles, was diese BRD Versager anklagen, verdammen und als
    unmögliche Fehlentwicklung anprangern haben diese Volksvertreter selbst
    erst initiiert und per Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht
    oder ermöglicht! Ein ganzes Land ruinieren und herunterwirtschaften und
    dann mit dem Finger auf die Leidtragenden zeigen! Werdet langsam munter
    und erkennt diesen Schwachsinn, was man euch als Wohltat, natürlich auf
    euere Kosten verkaufen will und akzeptiert nicht in aller Demut und
    Ehrfurcht die Erkenntnisse und nötigen Korrekturen der selbigen
    Verursacher dieser Ganzen Miesere! Dummheit oder Absicht?


    eher Absicht und Verarsche !
    So ist es leider....und Dummheit ist es sicher nicht.....
  • Hi EO!<br><blockquote username="waterbrunn" linkhref="index.php?page=Thread&amp;postID=47027#post47027" class="wysiwygQuote">Arno Schmidt zum Grundgesetz am 08. 09. 1948 Tondokument:<br><br><a href="ftp://nsl-lager.com/pub/Tondokumente/1948-09-08%20-%20Carlo%20Schmid%20-%20Grundsatzrede%20%FCber%20das%20Grundgesetz%20im%20Parlamtentarischen%20Rat%20" wcf_href="ftp://nsl-lager.com/pub/Tondokumente/1948-09-08%20-%20Carlo%20Schmid%20-%20Grundsatzrede%20%FCber%20das%20Grundgesetz%20im%20Parlamtentarischen%20Rat%20"><a href="ftp://nsl-lager.com/pub/Tondokumente/1948-09-08%20-%20Carlo%20Schmid%20-%20Grundsatzrede%20%FCber%20das%20Grundgesetz%20im%20Parlamtentarischen%20Rat%20" wcf_href="ftp://nsl-lager.com/pub/Tondokumente/1948-09-08%20-%20Carlo%20Schmid%20-%20Grundsatzrede%20%FCber%20das%20Grundgesetz%20im%20Parlamtentarischen%20Rat%20">nsl-lager.com/pub/Tondokumente…rlamtentarischen%20Rat%20</a></a>(4m%2009s).mp3</blockquote><br>Der Link linkt nicht (bzw. erst nach zusammensetzen!); mein ja nur...<br><br>LG<br><br>LightDrop<br>
    Die Menschen werden durch den Mythos, nicht durch Befehle, von Fabeln, nicht durch die Logik bewegt. Irwin Edelman
  • Erst informieren dann Argumentieren!!!

    Moin,

    @Baloo im Bezug auf SÜRMELI :

    Ich finde Du solltest dich erst ausführlicher über ein Thema informieren, befor du dich :
    "Buuaahhhh, todlach! Wie kommt der eigentlich darauf..." über etwas äußerst, wovon du scheinbar kein Wissen hast.

    Ich möchte hier nicht weiter über Sürmeli sprechen. Falls interesse besteht kann mann ganz schnell die nötigen Infos von den Seiten:

    brd-matrix.de/IN.htm

    http://www.secret.tv/artikel3353964/Hochkommissar_fuer_Menschenrechte

    http://www.brd-matrix.de/

    und ner googel suche finden.

    MFG

    MONTAUK