"Der Solidarit?tszuschlag wird zusammen mit der Einkommensteuer erhoben und dient allgemein der Verbesserung der Steuereinnahmen des Bundes. Das Aufkommen des Solidarit?tszuschlages steht als Erg?nzungsabgabe zur Einkommensteuer nach Artikel 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz (GG) allein dem Bund zu und dient gem?? dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesausgaben. Es besteht somit weder eine explizite Zweckbindung, noch sind alle Mittel aus dem Solidarit?tszuschlag zwingend f?r Aufgaben in den neuen Bundesl?ndern bestimmt."
Bemerkenswert! Also ist der Solidarit?tzuschlag faktisch nichts weiter als eine weitere Steuer! Was hat das dann noch mit Solidarit?t und Aufbau der ?stlichen Bundesl?nder zu tun?! Offensichtlich nichts. Au?erdem habe ich das "wirklich" ?ffentlich so noch nie geh?rt. Oder t?usche ich mich?
