Solidaritätszuschlag

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  • Solidaritätszuschlag

    Auszug aus der Begr?ndung des Bundestages vom 28. Februar 2007 zur Ablehnung einer Petition, die die Abschaffung des Solidarit?tszuschlages forderte:

    "Der Solidarit?tszuschlag wird zusammen mit der Einkommensteuer erhoben und dient allgemein der Verbesserung der Steuereinnahmen des Bundes. Das Aufkommen des Solidarit?tszuschlages steht als Erg?nzungsabgabe zur Einkommensteuer nach Artikel 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz (GG) allein dem Bund zu und dient gem?? dem Grundsatz der Gesamtdeckung der Finanzierung aller Bundesausgaben. Es besteht somit weder eine explizite Zweckbindung, noch sind alle Mittel aus dem Solidarit?tszuschlag zwingend f?r Aufgaben in den neuen Bundesl?ndern bestimmt."

    Bemerkenswert! Also ist der Solidarit?tzuschlag faktisch nichts weiter als eine weitere Steuer! Was hat das dann noch mit Solidarit?t und Aufbau der ?stlichen Bundesl?nder zu tun?! Offensichtlich nichts. Au?erdem habe ich das "wirklich" ?ffentlich so noch nie geh?rt. Oder t?usche ich mich?
  • Ach, diese Tatsache war euch unbekannt?

    Entschuldigt, dass ich dazu noch keinen Text geschrieben hab, da ich ja gelernte Steuerfachangestellter bin.

    Es ist ein entsprechendes Verfahren anh?ngig, da nat?rlich schon gegen die Verfassungm??igkeit des Soli geklagt wurde...wo genau wei? ich nicht mehr, aber das FG M?nster hatte den Soli in ihrem Urteil f?r verfassungsgem?? erklart und nun l?uft die Revision....wer es genauer wissen will, muss selber googlen :P
    Eine Sondersteuer darf m.E. nur eingef?hrt werden, um kurzfristige Notst?nde, wie damals die Hilfe zum Aufbau Ost, zu bew?ltigen, und nicht auf Dauer ohne konkrete Zuordnung in die Staatskasse flie?en, wie es derzeit der Fall ist.

    Ihr braucht auch nicht mehr Einspruch gegen den Soli einlegen, denn er ist in jedem neueren Steuerbescheid sowieso vorl?ufig, also falls die Klage Erfolg hat, bekommt ihr euer Geld zur?ck......solange die Vorl?ufigkeit in eurem Bescheid steht oder ihr Einspruch eingelegt habt.

    LG Jens
  • Ich denke, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich sage, da? die Anzahl derer, denen diese Tatsache unbekannt ist, den weitaus gr??ten Teil der deutschen Bev?lkerung ausmacht. Das ist doch wieder so ein Thema ?ber das bewu?t gar nicht oder nur ganz am Rand mal berichtet wird.


    Dem schlie?e ich mich an
  • 27.07.2006 Solidarit?tszuschlag verfassungsgem??

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (Az.: VII B 324/05) festgestellt, dass der Solidarit?tszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verst??t. Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte eine ?berpr?fung der Rechtm??igkeit des Zuschlages beim BFH angestrengt.

    Die Richter in M?nchen kamen jedoch zu der Auffassung, dass der "Soli" nicht gegen die Verfassung verst??t und deshalb keine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht n?tig ist. Das Ehepaar hatte argumentiert, dass der Zuschlag eine verfassungswidrige Sondersteuer darstelle. Dem folgten die BFH-Richter nicht. Es handele sich vielmehr um eine zul?ssige Erg?nzungsabgabe zur Einkommen- und K?rperschaftsteuer nach Art. 106 des Grundgesetzes.

    Der Solidarit?tszuschlag war 1991 zur F?rderung des Aufbau Ost eingef?hrt worden und auf ein Jahr befristet. Als die Bundesmittel f?r den Aufbau Ost nicht mehr ausreichten, wurde die Abgabe 1995 erneut eingef?hrt ? diesmal ohne Befristung. An diesem Punkt meinte das klagende Ehepaar eine verfassungswidrige Sondersteuer zu erkennen, da Erg?nzungsabgaben nur zeitlich befristet erhoben werden d?rfen.

    Der BFH stellte jedoch klar, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in fr?heren Entscheidungen klar gestellt hat, dass die Befristung nicht zwingend zum Wesen einer Erg?nzungsabgabe geh?rt, eine solche also auch ohne zeitliche Einschr?nkung erhoben werden kann.


    Quelle: http://www.banktip.de/News/20357/Solidaritaetszuschlag-verfassungsgemaess.html


    "Jenne" schrieb:

    Eine Sondersteuer darf m.E. nur eingef?hrt werden, um kurzfristige Notst?nde, wie damals die Hilfe zum Aufbau Ost, zu bew?ltigen, und nicht auf Dauer ohne konkrete Zuordnung in die Staatskasse flie?en, wie es derzeit der Fall ist.


    Das Bundesverfassungsgericht scheint offensichtlich Deine Ansicht nicht zu teilen, Jenne.
  • Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht sind nicht dieselbe Institution! Das Bundesverfassungsgericht ist die h?here Instanz und dort ist noch nichts entschieden. Der Bund der Steuerzahler hat dort ein Musterverfahren er?ffnet, Aktenzeichen 2 BvR - 1708/06.

    Grunds?tzlich bin ich ja Optimist, aber was den Soli angeht ist dieses Verfahren f?r mich vergebliche M?he. Dass der BFH die Klage abgewiesen hat, hat zwar ?berhaupt nichts mit dem BVerfG zu tun, aber trotzdem sehe ich keine Gro?e Chance auf Erfolg.

    Recht hat einfach nichts mit Gerechtigkeit zu tun...

    LG Jens