Online-Durchsuchung

  • Online-Durchsuchung


    Das Hamburger Abendblatt will einen Entwurf des Gesetzes zur "Online-Durchsuchung" bekommen haben. Die Eckpunkte [1]:

    1. Sie muss vom BKA-Pr?sidenten oder seinem Stellvertreter beantragt werden
    2. Sie soll angeordnet werden k?nnen wenn die Gefahrenabwehr "auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert w?re"
    3. Die Ma?nahme wird f?r zun?chst auf drei Monate befristet kann auf Antrag aber um jeweils drei Monate verl?ngert werden. Eine H?chstdauer gibt es offenbar nicht.
    4. Bei "Gefahr im Verzug" kann die Ma?nahme vom BKA-Pr?sidenten angeordnet werden, muss dann aber innerhalb von drei Tagen von einem Richter nachtr?glich genehmigt werden.


    http://antiterror.blog.de/2007/07/07/internet_doch_eine_telefonanlage~2592621