Ladung vom Gericht ohne ? rechtskr?ftig?

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  • Ladung vom Gericht ohne ? rechtskr?ftig?

    Hi zusammen

    Fall hin, Fall her, ich hab ne Ladung zu einem Gerichtstermin bekommen,

    nun steht in der Spalte >wegen< der Grund, doch nicht der ? und ?berhaupt, auf dem ganzen Schreiben steht nichts was dieses mit ? best?tigt, nur (ganz unten, ganz klein):

    StP 20 - Ladung des auf freien Fu? befindlichen (jugendlichen) Angeklagten zur Hauptverhandlung vor das Amtsgericht/Jugendgericht/Sch?ffengericht mit Warnung (?216 Abs. 1 StPO) gen. 01.1096 - ADV -

    ist das schreiben ?berhaupt rechtskr?ftig?

    :taetschel:

    manu gr??t
  • Ein solches schreiben ist rechtskr?ftig. Wenn der Grund angegeben ist, muss nicht zwangsl?ufig auch ein ? daf?r angegeben werden.

    tP 20 - Ladung des auf freien Fu? befindlichen (jugendlichen) Angeklagten zur Hauptverhandlung vor das Amtsgericht/Jugendgericht/Sch?ffengericht mit Warnung (?216 Abs. 1 StPO) gen. 01.1096 - ADV -


    Das bedeutet nur, wenn du unentschuldigt fernbleibst, verhaftet und dann einem Richter vorgef?hrt wirst/werden kannst.

    Ich w?rde dir auf jeden Fall raten einen Anwalt zu nehmen, hoffe du hast ne Rechtschutzversicherung. Es ist sogar m?glich dass du von der Verhandlung vernbleiben kannst und dein Anwalt f?r dich das ganze erledigt.
  • Falls du Hartz bekommst, bezahlen die dir einen Anwalt.


    Der Irrtum, "dass jeder Beschuldigte Beschuldigte in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger gestellt bekommt, wenn er kein Geld f?r einen eigenen Anwalt hat"1 ist in der Bev?lkerung weit verbreitet. A priori ist es v?llig gleichg?ltig, ob der Beschuldigte genug Geld hat, sich einen Pflichtverteidiger leisten zu k?nnen.
    Einen Anspruch auf einen Pflichtverdeidiger hat sowohl der sogenannte "ALG II-Empf?nger", als auch der Multimillion?r nur dann, "wenn ein Fall der 'notwendigen Verteidigung' vorliegt"2. Ob ein solcher vorliegt, liegt ganz im Ermessen des Gerichts.
    Man kann generell sagen, dass das Gericht erst bei "h?rter zu bestrafenden Verbrechen"3 einen Pflichtverteidiger bestellt - also in einem Fall wo der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.

    Vergleiche:
    ? 140 StPO "Notwendige Verteidigung"
    & 141 StPO "Bestellung eines Verteidigers"

    ____________
    1 Dr. jur. Ralf H?cker, Lexikon der Rechtsirrt?mer, 13.Auflage, Berlin, 2007, S. 125
    2 Dr. jur. Ralf H?cker, Lexikon der Rechtsirrt?mer, 13.Auflage, Berlin, 2007, S. 125
    3 Dr. jur. Ralf H?cker, Lexikon der Rechtsirrt?mer, 13.Auflage, Berlin, 2007, S. 125
  • Hallo

    Einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe gibt es beim Anwalt. Dieser sollte allerdings vorher pr?fen, ob dieser auch gew?hrt wird. Sonst kann es n?mlich sein, dass man sich mit seinem Prozess finanziell ins Ungl?ck st?rzt.
    Diese Antr?ge werden in den Folgejahren erneut ?berpr?ft und wenn du dann "fl?ssig" bist, musst du die eh blechen.
    Also nur machen, wenn du vorher wei?t, dass du in den kommenden 2 Jahren auch keine Kohle haben wirst ;)


    Gru? Agitator
  • Hi zusammen

    Ich war der Angeklagte. kurzer Anriss:

    Ich hab doch da das GEZ-"Problem", dass sie mir 4 Jahr, wo ich keinen festen Wohnsitz hatte, in Rechnung stellen. Diese 4 Jahre sind aufgesplittet in mehrere Rechnungen. Eine davon, wo ich noch abgezahlt habe, betrug nur noch 75 Euro und daf?r schickte man mir den Pfandrichter nach Haus. Dieser beklebte meinen Rechner, da ich das Geld nicht zahlen konnte/wollte mit einem Kuckuck, ich wusste zu der Zeit auch nicht genau um die rechtliche Lage. nun habe ich diesen Rechner der Pf?ndung entzogen und mich dadurch wegen Verstrickungsbruch strafbar gemacht. Dass der Rechner nicht h?tte gepf?ndet werden d?rfen interessierte die Staatsanwaltschaft nicht, mit der ich vor der Verhandlung in Kontakt stand. Sie meinte, dass ich den Pfand "entzogen" hab, hat nix damit zu tun dass der Rechner gar nicht h?tte gepf?ndet werden d?rfen. Da jedem ein Informationsmedium zusteht und ich weder ein Radio noch Fernseh hab...

    ist alles echt dumm gelaufen, jetzt bin ich verurteilt zu 30 Tagess?tzen zu 5 Euro auf Bew?hrung f?r ein Jahr. ist echt der Hammer und macht mich sprachlos...

    hmm... nun ja, die Sache ist gegessen und ich muss wohl mit dem Urteil leben, kann zwar Einspruch einlegen, doch das w?rde die Kosten nur erh?hen und es z?hlt ja nicht, dass die Ursache nicht rechtsm??ig war.

    soviel zu unserem "Recht"ssystem! :?

    zur?ck zum Thema:

    hmm... also k?nnen die Anklageschriften verschicken, ohne ? drauf zu schreiben... das hei?t, Menschen die nicht mit dem Rechtssystem vertaut sind, und es sind nicht wenig, haben den "k?rzere" gezogen, da sie sich erst mal um die Straftat selbst informieren und recherchieren m?ssen?

    eigentlich m?sste doch drauf stehen:

    laut ? ... haben sie sich mit ihre Tat ... einer Straftat schuldig gemacht....

    oder seh ich das falsch?

    manu gr??t
  • Hallo Manu,

    also zun?chst ist das mal so nicht richtig:

    Ich hatte dir doch schon einmal den Tipp gegeben, das ihre Geb?hren abgaberechtlich gar keine Geb?hren sind, aufgrund ihres Status als Verwaltungsbeh?rde, sondern eben nur ein Beitrag. Ein Beitrag ist eine freiwillige Zahlung, sprich Spende.
    Hast du sie denn einmal darauf aufmerksam gemacht, dass du nicht mehr gewillt bist diese Spenden zu zahlen?
    "schon GEZahllt DANKE"

    Die GEZ ist die Verwaltungsbeh?rde des SWR.

    Die GEZ ist die Geb?hreneinzugszentrale der ?ffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, also nicht Verwaltungsbeh?rde des SWR !

    Und bitte Agitator, diese folgende Aussage ist genau dazu gut, alle Widerst?ndler dieses diktatorischen Systems BRD, mal wieder l?cherlich zu machen :

    Die BRD ist aber nicht der legitime Staat(war es auch nie), sondern nur noch ein Zusammenschluss vieler Konzerne
    siehe: Bundesdruckerei GmbH, Finanzagentur GmbH usw..

    Der ewige Bl?dsinn von der BRD-GmbH !

    Wieder zu Manu:

    Ich w?rde mich einfach mal auf das Besatzungskonstrukt BRD berufen und den Damen und Herren mitteilen, das Du B?rger des Deutschen Reichs bist und aus diesem Grund (und wegen fehlender Rechtssicherheit) dich unter Selbstverwaltung stellst! Weiterhin w?rde ich schreiben, das ich nicht gewillt bin, mich von einer Parteiendiktatur regieren zu lassen, wo Gesetze nur darauf abzielen, das Volk zu unterwerfen und auszubeuten,sowie die Menschenrechte mit F??en zu treten !
    Allerdings sollte man das schon bei der Klageerhebung machen, vereinzelt ist es aber auch schon nach einem Urteil durchgegangen !

    Melde dich doch mal,wenn Du n?heres weisst.......

    Liebe Gr??e
    RD