Die Wandlung der Rechtsprechung

  • Die Wandlung der Rechtsprechung

    Dubioserweise kommt es immer wieder zu l?cherlichen Urteilen gegen Verbrecher. Jemand der Steuern hinterzieht oder sich das neue Metallica Album bei eMule gesaugt hat, der muss mit teilweise shcon h?rteren Strafen rechnen, als Kapitalverbrecher wie z.B. Vergewaltiger. Immer ?fters kommt es zu T?ter- als zu Opferschutz. F?r die Hinterbliebenen bei Mordopfern werden manche Urteile wie Schl?ge ins Gesicht.

    Satirisch gesehen k?nnte man es folgenderma?en beschreiben:

    Rechtssprechung im Wandel der Zeiten

    1806:
    Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht mehr auf das Rad geflochten und mit gl?henden Zangen gekniffen, sondern ganz einfach aufgeh?ngt!

    1906:
    Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zu f?nf Jahren Kerker verurteilt, jedoch nicht mehr mit Halseisen und Fussfesseln versehen, sondern bei Wasser und Brot ganz einfach eingesperrt!

    2006:
    Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf der Polizeiwache verh?rt, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Feststellung seiner Personalien unter dem Beifall seiner Freunde ganz einfach entlassen!

    2016:
    Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der Polizeiinspektion an den Tatort zur?ckgebracht.
    Er erh?lt ein pers?nliches Entschuldigungsschreiben des Polizeivorstandes und eine angemessene finanzielle Entsch?digung f?r den Eingriff in seine pers?nliche Freiheit. Auf Wunsch spielt das Polizeiorchester den Gefangenenchor aus ?Nabucco? bzw. das Finale der Operette ?Die Fledermaus?. Dem handelnden Polizeibeamten droht ein Disziplinarverfahren und er muss sich in psychiatrische Behandlung begeben!
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • Nun mal nicht ?bertreiben. Gesetze die Diebstahl oder das Urheberrecht betreffen werden von entsprechenden Lobbygruppen eingebracht und teilweise auch selbst verfasst und im Ministerium vorgelegt. Bei Gewaltverbrechen steht aber nicht nur das bestrafen im Vordergrund sondern das Resozialisieren des T?ters. F?r ein Mord geht man auch heute noch f?r 15 Jahre in den Knast. F?r mehrfachvergewaltiger steht die Sicherheitsverwahrung an, d.h. der T?ter kann Lebensl?nglich eingesperrt werden wenn keine Chance auf resozialisierung besteht. Das in eizelf?llen Groteske Urteile rauskommen liegt zum einem an "Indubio pro reo" und zum anderen daran das Richter auch nur Menschen sind. Mir ist ein richter lieber der jemanden laufen l?sst dessen Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist als das er 10 Unschuldige in den Knast steckt.

    Baloo
  • @Apollon

    Entschuldige bitte das ich nochmal auf Deinen Beitrag eingehen muss, ich weis, ich bin unw?rdig.

    Recht, ist immer eine subjektive sichtweise, genau aus diesem Grunde haben wir Richter, die nach dem Gesetz Urteilen. Was Recht und was unrecht ist legt der Staat fest. Wohlgemerkt es geht hier um Strafrecht.

    Baloo
  • hallo Baloo,

    genau um diese "subjektiv" urteilenden "richter" handelt es sich.
    ich habe recht viel "erfahrung" mit solchen "subjekten" und deren "urteilen" die weder was mit recht, noch mit dem zu tun haben was gesetz ist.

    was recht ist legt der staat fest ?
    na ja unser strafrecht stammt von der national sozialistischen aera ab und wurde nicht oder nur unwesentlich geaendert.
  • @Apollon

    Recht sprechen ist immer eine schwierige angelegenheit. man kann zwar Recht haben, aber es leider nicht beweisen und somit bekommt man sein Recht auch nicht. Ich kenne auch F?lle wo Richter an Amtsgerichten etwas "merkw?rdig" Urteilen. Aber hier muss man eben abw?gen zwischen "Indubio pro reo" oder einem Fehlurteil. Die Richter k?nnen auch nur deswegen urteilen weil sie f?r evt. Fehlurteile nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Schaut man sich den umgekehrten Fall an w?re eine "Rechtssprechung" quasi nicht mehr m?glich, weil kein Richter ein Risiko eingehen w?rde. Und wenn ein Richter wirklich mal ein "falsches" Urteil spricht, bleibt ja immer noch der weg durch die Instanzen.

    Ein sehr sinniger Spruch in dem zusammenhang "Die Amtsgerichte urteilen schnell, die Landgerichte urteilen dann richtig"

    Und das das Strafrecht von der Nationalsozialistischen ?ra stammt ist nicht unbedingt verwerflich. Auch da gabs f?r Straftaten entprechende Strafen. Nicht vergessen, ein Rechtsstaat behandelt verbrecher auch mit w?rde (Auch wenn sie es vielfach nicht verdient haben), und versucht den Verbrecher wieder in die soziale gemeinschaft einzugliedern. Wie diese eingliederung aussieht, was f?r erfolge sie hat etc steht auf einem anderen Blatt.

    Bei allen ungerechtigkeiten die jemanden wiederfahren kann, so ist unser Rechtssystem alles in allem doch ein gutes Rechtssystem, in dem auch ein Verbrecher noch minimale Rechte geniesst und nicht einfach erschossen, erh?ngt oder vergiftet wird.

    Baloo
  • Baloo,

    das was an deutschen Gerichten stattfindet hat mit rechtsprechung oder recht und gesetz nichts mehr zu tun.
    das sagen anerkannte rechtsexperten.
    nen link hab ich gerade nicht, weil ich zu faul zum suchen bin, werde ich aber nachliefern, wenns passt.

    anhand dessen was ich erlbe und erlebt habe kann ich dies nur bestaetigen, da mir aufgrund von rechtsbruechen der gerichte mein eigentum wohl genommen ... wird.
    das sag ich nicht einfach so weil ich sauer bin, sondern es beweisen kann.

    egal. du hast auch hier wieder deine meinung , ich etwas anderes.

    zum strafrecht.
    ich habe nicht geschrieben dass ich ich das schlecht finde.

    ein den behoerden ausgelieferter Mensch hat hier KEINE rechte, bzw kann diese nicht wahrnehmen.
    (Stichwort "treppe runtergefallen beim verhoer...")

    Gruss
  • "Apollon" schrieb:

    Baloo,

    das was an deutschen Gerichten stattfindet hat mit rechtsprechung oder recht und gesetz nichts mehr zu tun.
    das sagen anerkannte rechtsexperten.
    nen link hab ich gerade nicht, weil ich zu faul zum suchen bin, werde ich aber nachliefern, wenns passt.


    Nun, hier muss man aber Strafrecht und Zivilrecht trennen. Im Zivilrecht ist es immer etwas kritisch "recht" zu Urteilen, da spielt die Beweisbarkeit beider Parteien eine grosse rolle. Ich kenne selber F?lle wo zugunsten einer PArtei entschieden wurde weil sich Richter und eine Partei kannten. Die Frage ist wie man sowas verhindern will ohne die Souver?nit?t der Richter aufzugeben.


    anhand dessen was ich erlbe und erlebt habe kann ich dies nur bestaetigen, da mir aufgrund von rechtsbruechen der gerichte mein eigentum wohl genommen ... wird.
    das sag ich nicht einfach so weil ich sauer bin, sondern es beweisen kann.


    Nun, dazu kann ich mich ja nicht ?ussern, kenne Deinen onkreten Fall nicht. Aber wenn es so ist wie Du sagtest, hast Du dann alle Instanzen durch ? Und wurde von allen Instanzen der "Rechtsbruch" best?tigt ?


    egal. du hast auch hier wieder deine meinung , ich etwas anderes.


    Ich habe hier nicht eine Meinung sondern eine differenzierte Sichtweise der angelegenheit. Denn nur weil das Rechtssystem im einen oder anderen Falle versagt, ist es nicht gleich komplett schlecht. Ich weis auch das falsche Verd?chtigungen existenzvernichtend sein k?nnen. Nur wie soll man es besser machen ? Was soll ge?ndert werden. ?berall wo Menschen Urteilen haben werden wir Probleme kriegen, was also machen, nur noch Computer Urteilen lassen ?


    zum strafrecht.
    ich habe nicht geschrieben dass ich ich das schlecht finde.


    Du hast aber durch den hinweis auf den Nationalsozialismus eine "schlechte" Zeit als Wurzeln unseres Rechtssystem, eine Negativ Assoziation bewirkt. Soweit bin ich auch Psychologisch fit um das zu erkennen ;)


    ein den behoerden ausgelieferter Mensch hat hier KEINE rechte, bzw kann diese nicht wahrnehmen.
    (Stichwort "treppe runtergefallen beim verhoer...")


    Doch, das hat er schon, aber auch hier ist das Problem die Beweisbarkeit. Wenn niemand was gesehen haben will, wie soll der Richter unterscheiden ob es wirklich so war, oder ob es nur ein Racheakt des Verd?chtigen war, der den Polizist nicht mag und ihm eins reinw?rgen will ? Auch hier gilt "Indubio pro reo", auch hier der Hinweis das eine falsche Verd?chtigung eine Existenz zerst?ren kann. Was eigentlich viel verwerflicher in dem Zusammenhang ist, ist es wenn Augenzeugen, aus falsch verstandener Kollegialit?t, schweigen.

    Aber in einem gebe ich Dir recht, Recht haben und recht kriegen sind zwei verschiedene paar Schuhe.

    Baloo

    Gruss[/quote]
  • Strafrecht.
    du hast geschrieben es kommt vom "staat" .
    ich habe geschrieben von welchem staat.
    da war von meiner seite aus keine wertung bei.
    also negativ assoziation bestand nur auf deiner seite.

    ich sage auch ganz klar, es war nicht alles alles "schlecht" des damaligen regimes.
    das vor allem in dem Bezug dass man heute gerne gewisse dinge aendert die dem heutigem Regime nicht passen, durchaus aber positiv sind. andere dinge von damals heute noch gueltig sind, aber vollkommen ueberholt (luftbilder zb und gesetze dazu... )
    sprich gesetze nach dem gutduenken gemacht werden und einzig und allein dem machtbetreben einzelner dienen.

    ein gang durch die instanzen nicht moeglich ist, da die noetigen geldmittel fehlen ... etc.

    ansonsten liegen wir diesmal nicht ganz diametral entgegen.

    ich sage ganz klar:
    Namen der richter, staatsanwaelte , freischaerler, sorry polizisten merken und zu einem gegebenen Zeitpunkt zur verantwortung ziehen.
    u.a. durch ein Gericht fuer voelkerrecht.

    und meine richter koennen ihr leben verwetten dass dies auch geschehen wird.
  • "Apollon" schrieb:

    Strafrecht.
    du hast geschrieben es kommt vom "staat" .
    ich habe geschrieben von welchem staat.
    da war von meiner seite aus keine wertung bei.


    Es lies aber eine Assoziation zu, denn antionalsozialistisch = schnlecht, Gesetze stammen aus der Zeit= Gesetze sind schlecht.


    also negativ assoziation bestand nur auf deiner seite.


    Ja, das mag so sein, wenn Du es anders gemeint hast, ok.


    ich sage auch ganz klar, es war nicht alles alles "schlecht" des damaligen regimes.


    Nein, das wars sicher nicht, aber mit solchen aussagen muss man vorsichtig sein, denn die meisten Menschen sind nicht in der Lage zu differenzieren. Wenn man die "guten" Sachen hervorhebt landet man gleich in der braunen Ecke.


    das vor allem in dem Bezug dass man heute gerne gewisse dinge aendert die dem heutigem Regime nicht passen, durchaus aber positiv sind.
    andere dinge von damals heute noch gueltig sind, aber vollkommen ueberholt (luftbilder zb und gesetze dazu... )


    Hast Du da mal Beispiele ? Das mit den Luftbildern will mir nicht ganz klar werden ?


    sprich gesetze nach dem gutduenken gemacht werden und einzig und allein dem machtbetreben einzelner dienen.


    ?hm, ja gut, das ist klar, das sich Firmen die Gesetze selber schreiben und dann dem zust?ndigen Minister in die HAnd dr?cken ist ja kein Geheimniss, seit dem "MONITOR" aufgedeckt hat das Wirtschaftsvertreter (Lobbyisten) direkt in den Ministerien eigene B?ros haben, sollte zumindest jedem klar denkenden Meschen klar sein wohin der Hase l?uft.


    ein gang durch die instanzen nicht moeglich ist, da die noetigen geldmittel fehlen ... etc.


    Ja, seufz, das ist ein allgemeines Problem was nicht so eifach zu l?sen ist, denn w?rde die H?rde Geld nicht bestehen, w?rde sich jeder bis zur Obersten Instanz klagen, damit kann man alle niederen Instanzen praktisch abschaffen. Andererseits ist es nat?rlich f?r jemanden der sich den Gang durch die Instanzen nicht leisten kann, besondern tragisch das er damit nicht zu seinem Recht kommt. Allerdings gibt es von den Gerichten Prozesskostenhilfe und Rechtsberatungshilfe, allerdings weis ich nicht in wie weit die gew?hrt wird.


    ansonsten liegen wir diesmal nicht ganz diametral entgegen.


    Nur weil wir uns gelegentlich nicht m?gen heisst das noch lange nicht das wir immer gegens?tzliche Meinungen haben m?ssen :)


    ich sage ganz klar:
    Namen der richter, staatsanwaelte , freischaerler, sorry polizisten merken und zu einem gegebenen Zeitpunkt zur verantwortung ziehen.
    u.a. durch ein Gericht fuer voelkerrecht.


    Hmmm, ob das was bringt ? Auch ein Gericht f?r V?lkerecht wird Beweise sehen wollen.


    und meine richter koennen ihr leben verwetten dass dies auch geschehen wird.


    Hmmm, dazu muss es erst mal so ein Gericht geben, bzw. anerkannt werden.

    Baloo
  • "Apollon" schrieb:

    RECHT-sprechung ?

    sorry, man bekommt ein "Urteil" - kein Recht.

    das war bei die alten Germanen noch anders.

    aber die Feme und die Things werden wieder kommen.


    Das sehe ich auch so! Bin selber auch schon in die M?hlen der Justiz geraten - es war eine Farce, aber ganz bestimmt KEINE Rechtssprechung....

    Von den alten Germanen k?nnten wir uns viel Gutes abgucken....
  • @ Pegasus und Apollon,
    da kann ich euch nur recht geben....
    es kann ja schlie?lich nicht jeder Bubi Scholz heissen, der f?r einen mord saloppe 3 Jahre bekommt,
    etwa soviel wie einer, der sich (mehrfach) musik aus dem netzt zieht.... :shock: :( :twisted: (ist ja auch fast vergleichbar.....)
    liebe gr??e
    Butterfly
  • @Abraxas
    2006:
    Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf der Polizeiwache verh?rt, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Feststellung seiner Personalien unter dem Beifall seiner Freunde ganz einfach entlassen!


    das kenne ich aber anders. da werden nicht nur die personalien aufgenommen bei einem diebstahl zB wird keiner laufen gelassen solange nicht feststeht wer alles dabei war und wo das diebesgut sich befindet.
    sogar 15 j?hrige diebe wandern hierzulande in u-haft
    Es ist schon ein Unterschied, ob ein Halbidiot die volle Wahrheit
    oder ein Vollidiot die halbe Wahrheit sagt.
  • "butterfly" schrieb:


    etwa soviel wie einer, der sich (mehrfach) musik aus dem netzt zieht.... :shock: :( :twisted: (ist ja auch fast vergleichbar.....)
    liebe gr??e
    Butterfly


    Seufz, da sieht man es mal wieder wie sich M?rchen hartn?ckig halten. Es istz noch niemand f?r das Runterladen von Musik eingesperrt worden, sondern 1. Nur f?r das Anbieten und 2. auch nur dann wenn er es Gewerbm?ssig und wiederholt gemacht hat. Bei allen anderen ist das Verfahren eingestellt worden, meist wegen geringf?gigkeit oder gegen Geldbu?e.

    Die Werbung der Musikindustrie wo die Familie dem im Knast sitzenden Papa ein st?ndchen bringt ist zwar eindrucksvoll, aber auch weit von der realit?t entfernt.

    Baloo
  • Sorry Baloo aber da kenne ich leider reale F?lle bei denen es so gewesen ist. N?mlich dann Haft wenn sie die sch?n hohe Geldstrafe nicht bezahlen konnten.
    Und das sind keine M?rchen sondern Menschen.

    Au?erdem f?r alle war mein Beitrag eine ironisch ?bertriebene Darstellung, wie sich bestimmte Dinge in ihrem Trend ver?ndern und manchmal sehr skurile Dinge dabei herauskommen.
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • "ABRAXAS" schrieb:

    Sorry Baloo aber da kenne ich leider reale F?lle bei denen es so gewesen ist. N?mlich dann Haft wenn sie die sch?n hohe Geldstrafe nicht bezahlen konnten.
    Und das sind keine M?rchen sondern Menschen.


    Och Leute, ein bischen Grundwissen im Rechtssystem hat nboch niemanden geschadet. Es wurde eine Geldstrafe verh?ngt, wieviele Tagess?tze ware es denn ? Und wenn er sie nicht bezahlen kann gibts ersatzweise haft und zwar in h?he der Tagess?tze. Nicht mehr ! Das ist aber ein Unterschied ob ich gleich Knast aufgebrummt bekomme, oder als erstz die Anzahl der Tagess?tze absitzen muss. Beides kann man nicht in einen Topf werfen. F?rs Runterladen gibts kein Knast ! Zumindest noch nicht.

    Baloo
  • Ach so, was ich noch vergessen habe, Knast gibts erst ab 2 Jahren aufw?rts, alles darunter kann zur bew?hrung ausgesetzt werden.

    Und selst der Gewerbsm?ssige raubkopierer wird beim ersten mal nicht in den Knast wandern sondern entweder Bew?hrung bekommen oder eine Geldstrafe.


    ?hm, ja, noch was vergessen, selbst f?r nichtbezahlte Strafzettel kann man ersatzweise in Haft gehen ! Das hat dann aber nix mit ner verurteilung oder sowas zu tun.

    Baloo