Sabotage-Organisation Enigma

  • Ich bin auch daf?r, dass sich alle etwas beruhigen.

    Ich sehe keinen Sinn in dieser angeblichen Anzeige, aber wenn sind meines Erachtens nur diejenigen angreifbar, die gesetzeswidrige Beitr?ge geschrieben haben.

    Andernfalls h?tte Abraxas damals auch schon angezeigt werden m?ssen, als ich wegen meinem globalisierungsfeindlichen Avatare zu einer Geldstrafe von 250 ? verurteilt wurde.

    Sanfte Gr??e,
    Jens
  • Ich sehe keinen Sinn in dieser angeblichen Anzeige, aber wenn sind meines Erachtens nur diejenigen angreifbar, die gesetzeswidrige Beitr?ge geschrieben haben.

    Andernfalls h?tte Abraxas damals auch schon angezeigt werden m?ssen, als ich wegen meinem globalisierungsfeindlichen Avatare zu einer Geldstrafe von 250 ? verurteilt wurde.

    Die Lage hat sich inzwischen durch aktuelle Urteile zu Ungunsten der Forumsbetreiber verschoben.
  • In dem Urteil ging es um eine zivilrechtliche Abmahnung. Das ist etwas anderes als Strafrecht. Bei Strafrecht k?me f?r den Forenbetreiber der Vorwurf der Beihilfe in Betracht. Ohne sein Verf?gungstellung des Forums w?re die Tat ja nicht m?glich gewesen. Es k?me m.E. darauf an, ob man Abraxas das Wissen um die betreffenden Texte nachweisen kann. Das sehe ich hier durchgehend m?glich, denn Abraxas diskutiert ja fast ?berall mit, kann also schlecht sagen, er h?tte von nichts gewusst. Also meiner Meinung nach kein Grund zur Entwarnung.

    Das ist meine Sicht
    Virgo
  • Zitat heise-Verlag:
    Einem Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge sind Betreiber von Foren auch dann f?r fremde, rechtswidrige Inhalte in Haftung zu nehmen, wenn sie von diesen keine Kenntnis haben. Ein Webforum sei schlie?lich ein ?journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot?, so die abenteuerliche Argumentation der Richter.

    heise.de/ct/07/11/052/default.shtml
    Rechtswidrig = Strafrecht (die Abmahnproblematik bleibt nat?rlich zus?tzlich pr?sent).
    Ich stimme dir zu, kein Grund zur Entwarnung.
  • Hallo st. Loup,
    wenn du hier schon als L.-schreiber auftrittst, solltest du auch auf dem "letzten" stand sein.....

    schoene Gruesse an die Kollegen.

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    LG Berlin: Keine ?berwachungspflichten f?r Forenbetreiber

    Der Betreiber eines Onlineportals ist nicht zur inhaltlichen ?berpr?fung aller dort von Dritten eingestellten Beitr?ge verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07), f?r das nun auch die schriftliche Begr?ndung vorliegt. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Auseinandersetzung zwischen den Betreibern von meinprof.de, einer Bewertungsplattform f?r Hochschullehrer, und einem dort beurteilten Professor einer brandenburgischen Fachhochschule.

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    Eine Revision gegen das Urteil lie?en die Richter nicht zu, da sie ihre Entscheidung im Einklang mit der h?chstrichterlichen Rechtsprechung sehen. (Joerg Heidrich) / (jk/c't)
    Q. und Rest: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91805

    * weil mich der A... so nett gezungen hat, nachzusehen und das noch eben reinzusetzen ... lach
  • Hallo Eisbeer, alter D.-Schw?tzer,

    das von dir pr?sentierte Urteil betrifft ein Zivilsache. Hatte das oben schon anklingen lassen. Das hat mit dem Strafrecht nichts zu tun. Siehe bitte meinen letzten Beitrag oben. Ich wei? das. Habe meinen Schwager gefragt, der mein Hausjurist ist.

    Guten Rutsch
    Virgo
  • jetzt aber?

    LG D?sseldorf: Keine St?rerhaftung eines Forenbetreibers
    Mit Urteil vom 27. Juni 2007 hat das Landgericht (LG) D?sseldorf eine Klage der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" (INSM) gegen den Heise Zeitschriften Verlag wegen Nutzer?u?erungen im Forum von Telepolis abgewiesen (Az. 12 O 343/06). Demnach ist der Verlag nicht als Mitst?rer f?r diese ?u?erungen haftbar, da er den ihm obliegenden Pflichten durch die umgehende L?schung eines beanstandeten Beitrags ausreichend nachgekommen sei.

    Q. und rest: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92109
  • Nix aber!

    Auch wieder nur ein zivilrechtliches Verfahren. Es geht um Haftung nach dem B?rgerlichen Gesetzbuch.
    Wir sprechen hier aber von einem strafrechtlichen Verfahren. Da geht es um T?terschaft bzw. Mitt?terschaft und Schuld nach dem Strafgesetzbuch.
    Das ist eine ganz andere Sache. Also keine Entwarnung.

    Sagt mein Hausjurist und meint Virgo
  • http://www.executor57.net/forum/messages/254214.htm

    So langsam reicht es mir mit deren Verleumdungen.

    sind wahrscheinlich zu dumm zum Lesen und kapieren nix. Werde mal deren Seiten und paar andere Dinge vom Anwalt pr?fen lassen.

    Sowas fanatisches, verborrtes und radikales wie diese Gruppe hat man ja selten erlebt.
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • Jopp lasse da mal eine ganze Reihe an Dingen pr?fen.

    Solche Menschen f?rdern mit ihrer Art den Extremismus und Fanatismus und k?nnen fast unbehelligt Leute verleumden. Sowas kann niemals rechtskonform sein.
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • tut mir leid wenn ich das so sage, aber ich finde diese enigma leutchens unheimlich unterhaltsam. :D die werden beim juengsten gericht bestimmt gut da stehen und in den himmel kommen dafuer das sie uns "bekaempft" haben :roll:

    obwohl, und da gebe ich dir abraxas recht, es mittlerweile ein bi?chen zu weit geht.


    toggo