8% in 2006

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  • Hallo Nette_Nachbarin,

    Genussrechte sind eine stille Unternehmensbeteiligung. Daf?r, das du nicht mitreden kannst, wird dir eine h?here Verzinsung geboten. Nach der Definition gibst du dein Geld und erh?ltst sozusagen eine Sicherung durch Unternehmensbesitz (Maschinen, Rohstoffe etc.). Nur tr?gst du aber mit deinem Kapital auch das volle unternehmerische Risiko!
    W?hrend andere Schuldner nach der Er?ffnung eines Insolvenzverfahrens nach ihrer Rangfolge sich aus dem verbleibenden Firmenbesitz bedienen k?nnen, steht der Inhaber von Genussrechten an der letzten Stelle. Das bedeutet: Dein Geld ist weg!

    Zur Verzinsung: Die 6 Prozent stehen dir zu, die 10 Prozent auf den Gewinn nur, wenn Gewinn ausgesch?ttet wird. Sollte die Unternehmensleitung beschlie?en aus den Gewinnen R?cklagen zu bilden oder zu reinvestieren, dann siehst du davon auch nix.

    Kannst du f?r 5 Jahre auf dein Geld verzichten? Solange ist n?mlich die Laufzeit. Nat?rlich kannst du vorzeitig k?ndigen, dann werden aber Aufwandsentsch?digungen f?llig, da die Firma ja einen anderen Geldgeber finden mu?. Hier ist die Frage wie hoch in diesem Fall der Kapitalausfall ist. Es wird zwar angegeben, dass nach den 1. 6 Monaten verzinst wird, aber nicht wann der Zins ausgesch?ttet wird. Vielleicht erst nach Ende der Laufzeit?

    Der Markt: Erneuerbare Energien sind tats?chlich ein Wachstumsmarkt - gewesen. Es wird immer schwieriger neuen Baugenehmigungen f?r weitere Windkraftanlagen zu bekommen. Und die Investition rechnet sich nur, weil der Gesetzgeber absurd hohe Preise f?r die Einspeisung von
    Strom aus alternativen Quellen festgeschrieben hat. Je mehr dieser Anlagen in Betrieb gehen, desto teurer wird der Strom f?r die Endkunden. Absurd, oder?

    Als letztes: Es wird zwar angeboten die Kreditierte Summe "in Raten" einzuzahlen, aber es wird nirgends erw?hnt wie hoch die Mindesteinlage ist!

    Daf?r sollst du deine pers?nlichen Daten ?bergeben, damit sie dich "beraten" k?nnen. Das m?ssen sie auch. Sie m?ssen dich auf das Verlustrisiko hinweisen. Das kann man aber so oder so tun. Und dann werden sie dir was erz?hlen von Wachstumsmarkt, von der Politik gef?rdert, kein Risiko wegen der "breiten Streuung", also der Investition in viele verschiedene Projekte - nur wenn die Firma beschlie?t sich von eben auf gleich in Luft aufzul?sen, hast du gar nichts, weil du Genussrechte an eine Investitionsgesellschaft erwirbst und nicht an einer ganz bestimmten Windkraftanlage!

    Ich denke das ist wieder ein Fall von >>den Blau?ugigen das Fell ?ber die Ohren ziehen!<<
    nenn mich EO
    zu Ende denken