Forderungszur?ckweisung

  • Forderungszur?ckweisung

    Forderungszur?ckweisung/ Aktenzeichen...........................

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die von Vertretern der BRD an mich gerichteten Forderungen betrachte ich als rechtswidrig und m?chte auf folgende Rechtslage verweisen:

    Gem?? Artikel 25 des Grundgesetzes sind die allgemeinen Regeln des V?lkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes und gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar f?r die Bewohner des Bundesgebietes.

    Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 31.07.1973 fest: "Es wird daran festgehalten, da? das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 ?berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Aus?bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch sp?ter untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsf?higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsf?hig. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches." (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363) Diese Feststellung wird u.a. durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera vom 20.12.2004 (1 K 625/04), in dem es hei?t, da? das Deutsche Reich staatsrechtlich nicht untergegangenen ist und durch das Urteil des Amtsgerichtes Gera vom 13.06.2005 (140 Js 9651/05 12 Owi), in dem es hei?t ?Es ist dem Betroffenen zuzugeben, da? das Deutsche Reich durch den Zusammenbruch 1945 nicht untergegangen und die BRD nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist...? best?tigt.

    Es wird festgestellt, da? ich bekennender Staatsb?rger des fortbestehenden, rechtsf?higen Staates Deutsches Reich bin, dessen Rechtsnachfolger nicht die BRD ist.

    Das Besatzerkonstrukt BRD trat zur 28. UN-Vollversammlung am 18.09.1973 der UNO und damit den bestehenden UN-Feindstaatenklauseln gegen das Deutsche Reich (Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta) bei. Damit bekr?ftigte sie die Fortdauer der Aus?bung fremder Staatsgewalt (der der Siegerm?chte des zweiten Weltkrieges) auf deutschem Boden.

    Die Bundesrepublik Deutschland trat damit de facto dem Kriegsgegnerb?ndnis gegen das fortbestehende Deutsche Reich bei und ist auch von ihrer historischen Entstehung her als Sch?pfung der Siegerm?chte und damit als Kriegsgegnergebilde zu betrachten.

    Die von unseren Kriegsgegnern errichtete BRD f?hrt den Krieg gegen das deutsche Volk und Vaterland mit anderen Mitteln als Bomben und Panzern fort. Als Beispiel hierf?r kann z.B. die gezielte ?berfremdung, die Ermordung ungeborener Kinder, die moralische und kulturelle Zersetzung, die ma?lose Verschwendung, der Ausverkauf nationaler Sach- und Rechtsg?ter, die Auspl?nderung des Volkes usw. angef?hrt werden...

    Insbesondere das errichtete kapitalistische Wirtschaftssystem f?hrt durch die ihm innewohnenden Gesetzm??igkeiten zwangsl?ufig zur Enteignung des deutschen Volkes zugunsten ?berstaatlicher Interessensvereinigungen, deren Bestimmungen dann hier Anwendung finden und eine Gefahr f?r den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellen...

    Einer der Gr?nderv?ter des Grundgesetzes, Prof. Dr. Carlo Schmid, nannte die BRD nicht ohne Grund ?Organisationsform einer Modalit?t der Fremdherrschaft?. Auch war die Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt ein souver?ner Staat.

    Um ein Staat zu sein, bedarf es mindestens dreier Voraussetzungen:
    1. ein Staatsvolk
    2. ein Staatsgebiet
    3. eine verfassungsgebende Staatsgewalt

    zu 1.) die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich das Staatsvolk des Deutschen Reiches. Sie hat kein eigenes Staatsangeh?rigkeitsgesetz geschaffen, nach wie vor gilt das Reichs- und Staatsangeh?rigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913. So mu? z.B. jeder, der in Hannover Sch?ffe werden will eine Erkl?rung unterschreiben, in der es gleich unter Punkt 1 hei?t: "Ich bin Deutscher im Sinne des Reichs- und Staatsangeh?rigkeitsgesetzes."

    zu 2.) die BRD verwaltet lediglich einen Teil des besetzten Kernlandes des Deutschen Reiches. Sie besitzt im v?lkerrechtlichen Sinne kein eigenes Staatsgebiet, da ja das Deutsche Reich als V?lkerrechtssubjekt fortbesteht. In einem Territorium, in dem ein Staat besteht, kann auch unm?glich ein zweiter Staat gleichzeitig bestehen!

    zu 3.) die BRD hat keine Verfassung, sondern lediglich ein "Grundgesetz f?r die Bundesrepublik Deutschland". Darin hei?t es in Artikel 146: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f?r das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine G?ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Allein aus diesem Satz ist klar erkennbar, da? es sich beim GG um keine Verfassung handeln kann! Nur der oberste Souver?n (in dem Fall sollte es das Volk sein) kann als Staatsgewalt eine Verfassung beschlie?en. Dies kam in der BRD nie zustande.

    Sollten Sie nun immer noch glauben, die Bundesrepublik Deutschland sei ein Staat, dann schauen Sie doch bitte mal in den Ausweis, den Sie als Personal dieses Unternehmens sicher besitzen, unter der Rubrik Staatsangeh?rigkeit nach. Da m??te ja, w?re die BRD ein Staat, "Bundesrepublik Deutschland" stehen. Was steht da aber? Da steht "deutsch". Ist aber "deutsch" ein Staat? Nein, es ist eine Eigenschaft. Der Staat ist das Deutsche Reich, aber es w?re ja peinlich f?r die Organe dieses Systems, dies dort abdrucken zu m?ssen. Man hat also einfach den Staat weggelassen und nur unsere nationale Eigenschaft angegeben. "Bundesrepublik Deutschland" kann man nicht schreiben, da diese eben kein Staat ist und "Deutsches Reich" schreibt man nicht, da ja sonst den B?rgern auffallen w?rde, da? hier etwas nicht stimmt...

    Zur?ck zum Beginn meines Briefes. Mit dem Beitritt zum Feindstaatenb?ndnis wurde nun das Besatzerkonstrukt, die Organisationsform einer Modalit?t der Fremdherrschaft, die BRD, zum Kriegsgegner des staatsrechtlich nicht untergegangenen Deutschen Reiches (siehe die genannten Urteile des Verwaltungsgerichtes Gera und des Amtsgerichtes Gera und die schon aufgef?hrte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes!).

    Damit aber herrscht de facto Kriegszustand und es findet eine anerkannte Bestimmung des V?lkerrechtes, die Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18.10.1907 Anwendung, die in Artikel 46 den Schutz des Einzelnen und des Privateigentums vorsieht und im Artikel 47 das Pl?nderungsverbot aufzeigt.

    In Artikel 46 hei?t es unter anderem: "...Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden." Ihre Forderungen sind ein Versto? gegen das dem Bundesrecht vorgehende V?lkerrecht und als Versuch der Pl?nderung, die gegen Artikel 23 und 28 HLKO verst??t, zu werten.

    Das kapitalistische System, was durch eine mathematische Notwendigkeit zur Enteignung des deutschen Volkes f?hrt, stellt einen Versto? gegen bestehendes V?lkerrecht dar und alle Ma?nahmen, die der Aus?bung fremder Staatsgewalt (gegen?ber dem Reich) dienen, sind als v?lkerrechtswidrig zu verwerfen!

    Da das V?lkerrecht gem?? Artikel 25 GG ?ber dem Bundesrecht steht, sind alle Vertr?ge usw., die dagegen versto?en, rechtswidrig! Sie sollten dies begreifen und von Ihrem Vorhaben Abstand nehmen, um sich nicht gegen internationale Regelungen schuldig zu machen! Da Ihre Organisation Bestandteil dieses sich im Kriegszustand zum Deutschen Reich und Volk befindlichen Systems ist, werden wir ggf. gegen jede Handlung Ihrerseits vorgehen, die gegen international anerkanntes Recht verst??t.

    In Artikel 45 des Haager Landkriegsordnung hei?t es:
    ?Es ist untersagt, die Bev?lkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.?

    Meine Treue gilt ausschlie?lich meinem Vaterland, dem Deutschen Reich und nicht der am 18.September 1973 dem Feindstaatenb?ndnis UNO beigetretenen BRD.

    Mit freundlichen Gr??en!

    Ihr



    Staatsb?rger und Sachwalter des Deutschen Reiches



    Anlage: - Die V?lkerrechtslage in Deutschland (Stellungnahme des unabh?ngigen V?lkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht)
  • Na Klasse,so weit war ich auch schon!
    Was mir an der Sache enorm stinkt, warum werden die Gesetzestexte eigentlich
    immer in der passenden Kurzform propagiert?

    "Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches." > Allerdings ist sie mit diesem identisch!!!
    Es w?rde mich freuen,wenn mir mal jemand erkl?ren k?nnte,wo im V?lker-oder
    Staatenrecht steht,das es nicht m?glich ist,in einem bestehenden Staat einen weiteren zu gr?nden ! Dann h?tte ich n?mlich gewonnen!!! Aber dieses st?ndige
    (noch dazu gek?rzte) Zitat des BVG wird von jedem durchschnittlichen Advokat in der Luft zerrissen! Das Einzige was man hier eventuell anf?hren k?nnte,ist folgendes: Bei der Umstrukturierung des Deutschen Reichs in das Konstrukt BRD, ist kein Volksentscheid eingeholt worden - und dieser w?re sogar bei einem Zusammenschluss zweier Bundesl?nder oder sogar bei Umbenennung
    eines Bundeslandes laut geltendem BRD-Recht notwendig!
    Die drei Voraussetzungen f?r einen Staat sind auch nicht ganz richtig:
    Unter Punkt 3 reicht eine Staatsgewalt, diese muss nicht zwingend Verfassungsgebend sein!
    Der Rest vom Text ist ganz gut erg?nzt,nicht schlecht gemacht!
  • Hallo Frank,

    jaja,daher kenne ich das auch - von der Seite Friedensvertrag.com !
    Und nochmal per Email, habe es auch schon mal verwendet,allerdings
    ein wenig abge?ndert.
    Wie es weitergeht ? Na k?mpfen!! Aber nicht mit Herrn Eble oder wie der selbsternannte Reichskanzler sich sonst schimpft. Der hat einen an der Waffel und
    kommt mit seiner Art keinen Meter weiter - denn Machtgeile Idioten haben wir schon genug in dieser BRD. Hab da schon mal eine Eingabe zu geschrieben,aber ich habe den Eindruck das niemand etwas ?ndern will. Die sind alle so mit schreiben und diskutieren besch?ftigt, das sie f?r wirkliche Aktivit?ten keine Zeit mehr haben.
    So, und ich werd mich jetzt daniederlegen - bis die Tage mal !

    Gru? Dirk
  • "Realdemokrat" schrieb:

    Hallo Frank,

    jaja,daher kenne ich das auch - von der Seite Friedensvertrag.com !
    Und nochmal per Email, habe es auch schon mal verwendet,allerdings
    ein wenig abge?ndert.
    Wie es weitergeht ? Na k?mpfen!! Aber nicht mit Herrn Eble oder wie der selbsternannte Reichskanzler sich sonst schimpft. Der hat einen an der Waffel und
    kommt mit seiner Art keinen Meter weiter - denn Machtgeile Idioten haben wir schon genug in dieser BRD. Hab da schon mal eine Eingabe zu geschrieben,aber ich habe den Eindruck das niemand etwas ?ndern will. Die sind alle so mit schreiben und diskutieren besch?ftigt, das sie f?r wirkliche Aktivit?ten keine Zeit mehr haben.
    So, und ich werd mich jetzt daniederlegen - bis die Tage mal !

    Gru? Dirk


    Da hast Du es auf den Punkt gebracht, Dirk!

    Im ?brigen beschreibt Ebel selbst, die USA als "seinen" Dienstherrn, was wohl dann endg?ltig alles aussagt.
    Vergessen und abschreiben :twisted:
    Mitte des Jahres, werde ich - hoffentlich - mit etwas konkreten im Forum an den Start gehen, allerdings dauern die Vorbereitungen noch etwas!

    Beste Gr??e

    Sparta