Fragen zur Finanzierung/"Vollzeit"-Ehrenamt-Engage

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  • Fragen zur Finanzierung/"Vollzeit"-Ehrenamt-Engage

    Hi zusammen

    Ich bin vor einiger Zeit mal auf ein/e Gesetz/Gesetzesentwurf/Anordnung gesto?en, die besagt, dass gemeinn?tzige Arbeit unterst?tz wird durch Hartz IV. Leider finde ich dieses nicht wieder und so beginnt die Suche, nach der Nadel im Heuhaufen, die besagt, dass Initativen von Personen zum Wohl der Allgemeinheit durch die "staatliche" Organe unterst?tz/finanziert werden, was den Mindestbedarf zum Lebensunterhalt anbelangt.

    ...und so begann dieses Thema hier Forum:

    "ABRAXAS" schrieb:


    Aber alleine das du schon in einem Vereinsvorstand bist, ManuKey findet hoffentlich das Gesetz wieder, m?sste das anerkannt werden.
    ...



    bin leider noch nicht f?ndig geworden :x , was ich erfahren habe ist von dem gesetz, dass die gemein?tzige arbeit unter die 1 ? befugnis gestellt werden kann. mir ist aber im moment des gespr?chs nicht eingefallen zu fragen von wem diese stellen oder institutionen gestellt werden. denn wenn man sich selbst eine stelle/verein/institution suchen kann m?sste da was m?glich.

    auf meine fragen ?ber eine (neue) regelung, die die gemeinn?tzige arbeit direkt durch die unterst?tzung durch hartz IV f?rdert, k?nnte/wollte mein gegen?ber nichts sagen. auch wurde ich wieder aufgefordert mich um besch?ftigung (die ja eigentlich zu gen?ge hab) zu k?mmern, um aus der "hilfesuchender"-betroofenheit ausgegliedert werden zu k?nnen. nat?rlich unter androhung von geldentzug oder zwangszuweisungen.

    (auf diesen wurde ich aufmerksam gemacht bei diesem thema, was eigentlich nicht viel mit gemeinn?tziger arbeit zu tun hat, da ich ja arbeit genug habe... naja, wer kennt schon alle wege Wink )

    die gesetze um diesen bereich befinden sich hier

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung f?r Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

    konkreter


    Auszug:

    (1) 1Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur f?r Arbeit Leistungen nach ? 35 des Dritten Buches. 2Sie kann die ?brigen im Dritten Kapitel, im Ersten bis Dritten und Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels, im F?nften Kapitel, im Ersten, F?nften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den ?? 417, 421f, 421g, 421i, 421k und 421m des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. 3F?r Eingliederungsleistungen an erwerbsf?hige behinderte Hilfebed?rftige nach diesem Buch gelten die ?? 97 bis 99, 100 Nr. 1 bis 3 und 6, ? 101 Abs. 1, 2 und 5, die ?? 102, 103 Satz 1 Nr. 3, Satz 2, die ?? 109 und 111 des Dritten Buches entsprechend. 4Die ?? 8, 36, 37 Abs. 4 und ? 41 Abs. 3 Satz 4 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden. 5Aktivierungshilfen nach ? 241 Abs. 3a und ? 243 Abs. 2 des Dritten Buches k?nnen in H?he der Gesamtkosten gef?rdert werden. 6Die Arbeitsgelegenheiten nach diesem Buch stehen den in ? 421g Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches genannten Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsma?nahmen gleich.

    ? 16 Leistungen zur Eingliederung



    auch wenn ich betroffen bin, hab ich nicht die zeit und den elan mich durch diesen paragraphenjungel zu wirbeln. hinzu kommt, dass ich nicht der amts-sprache oder wie sie hei?t, dem b?rokratendialekt, m?chtig bin...

    sparta, ich bin am ?berlegen dein schreiben mal direkt beim amt vorzulegen, doch w?rden sie mir wahrscheinlich mein geld sperren und sich auf ihre weigerungsklausel berufen.

    ich suche auf jeden fall weiter nach diesen regelungen oder ob man da irgend wie was drehen kann, auch in anderen Bereichen der gesetzlichen Bestimmungen!

    >MITSUCHEN, IST IMMA WILLKOMMEN<

    beste w?nsche und gr??e

    manu
  • Steht Vereinsarbeit eigentlich im ?ffentlichen Interesse? Da diese Arbeiten, wenn, durch ?ffentliche Gelder unterst?tzt/finanziert werden m?ssen!

    Was macht den allgemeinen Arbeitsmarkt aus? Das ?ffentliche Interesse?

    Im Folgenden kann man einiges drehen und wenden, hier ein paar Ausz?ge aus den Anf?ngen der Erkl?rung

    +++++++++++

    Gemeinsame Erkl?rung der Bundesagentur f?r Arbeit, des Deutschen
    St?dtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen St?dte- und
    Gemeindebunds sowie der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
    Wohlfahrtspflege zusammenarbeitenden Spitzenverb?nde zur

    Gestaltung der ?ffentlich gef?rderten Besch?ftigung
    im Rahmen der Grundsicherung f?r Arbeitsuchende
    (SGB II)



    Auszug aus
    1. Ziele der gemeinsamen Erkl?rung
    1.1 Gegenstand der Erkl?rung

    ...

    Unter dem Begriff der ??ffentlich gef?rderten Besch?ftigung? werden
    die Arbeitsbeschaffungsma?nahmen nach dem Sozialgesetzbuch III
    (SGB III) und die Arbeitsgelegenheiten nach ? 16 SGB II verstanden.
    Der Fokus dieser Erkl?rung liegt auf Arbeitsgelegenheiten mit
    Mehraufwandsentsch?digung, die zus?tzlich sind, im ?ffentlichen
    Interesse liegen und kein sozialversicherungspflichtiges
    Arbeitsverh?ltnis begr?nden. Bei diesem als ?Zusatzjob?
    bezeichneten Instrument wird das Arbeitslosengeld II weitergezahlt
    einschlie?lich der Beitr?ge zur Sozialversicherung;

    ...

    1.2 Ziele der Erkl?rung

    Die Erkl?rung hat das Ziel, die Bedeutung der ?ffentlich gef?rderten
    Besch?ftigung als eines der zentralen Instrumente f?r die Integration
    von erwerbsf?higen Hilfeempf?ngern in den allgemeinen
    Arbeitsmarkt zu unterstreichen.

    Neben diesem vorrangigen Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt dient die
    ?ffentlich gef?rderte Besch?ftigung der Teilhabe und Integration
    arbeitsloser Menschen in die Gesellschaft. Sie kann durch ihre
    zus?tzlichen T?tigkeiten zum gesellschaftlichen Gemeinwohl
    beitragen.

    Weiterhin sollen die SGB II-Tr?ger und die Beteiligten des ?rtlichen
    Arbeitsmarktes Orientierungshilfen in den grundlegenden Fragen der
    Umsetzung erhalten. (wie das ausgelgt wird ist argumentationssache)
    ...

    Die gemeinsame Erkl?rung hat dar?ber hinaus das Ziel, die
    Bedeutung gemeinsamer Qualit?tsstandards f?r die gemeinn?tzige
    Besch?ftigung zu betonen. Ziel ist es, das Instrument der ?ffentlich
    gef?rderten Besch?ftigung mittels Qualit?tsstandards bundesweit
    wirkungsvoll zu nutzen, nicht, es allen Orts in gleicher Weise
    auszugestalten.



    http://www.sozialpolitik-aktuell.de/docs/Gemeinsame_Erklaerung.pdf
  • Fragen zur Finazierung im "vollzeit"lichen Ehrenamt-Engagement

    Thesen zur Kl?rung ?ffentlicher Belange


    These 1

    W?re finanzielle Unterst?tzung im ehrenamtlichen Engagement von Erwerbslosen hinderlich, entgegenarbeitend der Stellenvielfalt auf dem ersten Arbeitsmarkt und w?rde dies die intensive und ernsthafte Suche nach bezahlter Arbeit einschr?nken?


    These 2

    Haben Erwerbslosen bei finanziell Unterst?tzung zum Lebensunterhalt im Ehrenamt keine Chance mehr f?r die R?ckkehr auf den ersten Arbeitsmarkt?


    These 3

    Die Einrichtungen W?ren mit dem Einsatz von (kompetenten) erwerbslosen Ehrenamtlichen ?berfordert...


    These 4

    Es besteht eine Konkurrenz zwischen Hauptamtlichen - Arbeitsgelegenheiten und Ehrenamtlichen, wenn diese mit hilfe zum Lebensunterhalt unterst?tzt w?rden!?!


    These 5

    Was w?rde geschehen, wenn ehrenamtlich t?tige Erwerbslose und/oder Einrichtungen von Stadt oder Arbeitsamt gef?rdert und sie durch ehrenamtliches Engagement zur beruflichen Qualifikation von Erwerbslosen beitragen



    EURER STANDPUNKT IST GEFRAGT

    Wie seht ihr es?