Anfrage an die Gewerkschaften betreffs Hartz IV

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  • Anfrage an die Gewerkschaften betreffs Hartz IV

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Entsprechend den ?bereinkommen 29 und 105 der ILO ( International Labour Organisation ) die ihren Hauptsitz in Genf ( Internationales Arbeitsamt ) hat, ist das Hartz IV Gesetz ( insbesondere die so genannten 1 Euro Jobs) der aktuellen Bundesregierung nicht zul?ssig und verletzt die beiden oben genannten ?bereinkommen!
    In beiden ?bereinkommen wird die Zwangsarbeit ge?chtet und verboten!
    Das ?bereinkommen 29 wurde 1930 in Kraft gesetzt und 1932 vom Deutschen Reich ratifiziert. 1957 wurde nochmals das ?bereinkommen 105, die Zwangsarbeit betreffend, in Kraft gesetzt und dieses von der BRD im Jahr 1959 ratifiziert! Das ?bereinkommen 105 bezieht sich auf das ?bereinkommen 29, so das in diesem
    Fall beide ?bereinkommen im Zusammenhang gesehen werden m?ssen!
    Hauptkernpunkte der beiden ?bereinkommen, sind die folgenden:

    ?bereinkommen 29

    Artikel 2

    1. Als ?Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses ?bereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und f?r die sie sich nicht freiwillig zur Verf?gung gestellt hat.

    Artikel 4

    1. Die zust?ndige Stelle ( Arbeitsamt ) darf Zwangs- oder Pflichtarbeit zum Vorteile von Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen weder auferlegen noch zulassen.

    Artikel 6

    Beamte der Verwaltung d?rfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bev?lkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbev?lkerung noch auf einzelne Personen einen Druck aus?ben, um sie zur Arbeitsleistung f?r Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.

    Artikel 11

    1. Nur erwachsene, arbeitsf?hige Personen m?nnlichen Geschlechtes, die offenbar nicht unter achtzehn und nicht ?ber f?nfundvierzig Jahre alt sind, d?rfen zu Zwangs- oder Pflichtarbeit herangezogen werden.


    Artikel 12

    1. Die H?chstdauer, f?r die eine Person zu Zwangs- oder Pflichtarbeit aller Art herangezogen werden kann, darf sechzig Tage innerhalb von zw?lf Monaten nicht ?berschreiten, und zwar einschlie?lich der Zeit f?r den Weg zur Arbeitsst?tte und zur?ck.

    2. Jeder zur Zwangs- oder Pflichtarbeit herangezogene Arbeiter soll ein Zeugnis erhalten, in dem die Dauer der von ihm geleisteten Zwangs- oder Pflichtarbeit angegeben ist.

    Artikel 25

    Die unberechtigte Auferlegung von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unter Strafe zu stellen. Die Mitglieder, die dieses ?bereinkommen ratifizieren, verpflichten sich, daf?r zu sorgen, da? die ergriffenen Strafma?nahmen wirksam sind und streng vollzogen werden.


    ?bereinkommen 105

    Artikel 1

    Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses ?bereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, die Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden

    a) als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegen?ber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder ?u?ern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;

    b) als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskr?ften f?r Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;

    c) als Ma?nahme der Arbeitsdisziplin;

    d) als Strafe f?r die Teilnahme an Streiks;

    e) als Ma?nahme rassischer, sozialer, nationaler oder religi?ser Diskriminierung.


    Artikel 2

    Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses ?bereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, wirksame Ma?nahmen zur sofortigen und vollst?ndigen Abschaffung der in Artikel 1 dieses ?bereinkommens bezeichneten Zwangs- oder Pflichtarbeit zu ergreifen.

    Hartz IV, und darin eingebettet die so genannten 1 Euro Jobs, verst??t praktisch gegen alle der oben aufgef?hrten Punkte und stellt somit eine Form der Zwangsarbeit und noch dazu der widerlichsten Art dar, da die Menschen die von Hartz IV betroffen sind, massiv bedroht und unter Druck gesetzt werden!


    Warum wende ich mich nun aber an Sie?

    Nun, es wurde mir bei einer Anfrage an die ILO Deutschland mitgeteilt, da? nur und ausschlie?lich eine Arbeitnehmer Organisation entsprechend Artikel 24 der ILO Verfassung ein Beschwerdeverfahren in Gang setzen kann und das dieser Vorgang ein festgelegtes exklusives Verfahren ist!

    Das bedeutet wohl, da? ich als Privatperson au?en vor bin!

    Somit also meine Bitte an Sie, sehr verehrte Damen und Herren!

    Pr?fen Sie bitte die von mir gemachten Angaben, falls Ihnen diese Angaben nicht bereits bekannt waren und informieren Sie mich bitte wie Sie in der Sache weiter vorgehen werden, sprich ob Sie ein Beschwerdeverfahren in Gang bringen m?chten!

    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

    Hochachtungsvoll

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    Auf eine Antwort warte ich noch heute und das, wo ich den Gewerkschaften doch einen Weg gewiesen habe, wie
    man gegen Hartz IV wahrscheinlich erfolgreich vorgehen kann.

    Jeder der m?chte, kann das Schreiben gerne kopieren und nochmals den verschiedenen Gewerkschaften zu leiten.
    Falls jemand eine Antwort bekommen sollte, bitte hier einstellen.

    Gr??e

    Sparta
  • Gute Zusammenfassung Sparta!

    Hast du vielleicht eine Liste der betreffenden Gewerkschaften? So wird es vielen leichter gemacht, mal ein bisschen zu spamen ;)

    Ansonsten k?nnt ich mir auch gut vorstellen; bei einer Sammlung der "ganzen" widerspr?chlichkeiten und Verst??e gegen gewisse Abkommen, kann doch leicht was ausgehebelt werden, doch wer hat den schweren Batzen Geld, den man daf?r verlangt oder wo ist der rechts-beistand der sich auskennt und frei unterst?tzend wirkt?

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    6 Personen/3 Anw?lte und 3 Selbstst?ndige habenm vor dem europ?ischen Gerichtshof geklagt und ein Gesetz gekippt bekommen. hab davon auch nur erz?hlt bekommen, m?sst erst mal na dem fall suchen...

    manu gr??t
  • Vergi? die Gewerkschaften !
    Die "Oberen " dieser Organisationen sind ebenfalls Mitglieder im elit?ren "Welteliteclub".
    Sie steuern nach den Ma?gaben der " Elite" und nicht zum Wohle des Beitrag zahlenden Schafes .
    Aber es steht Dir frei ,Dein Porto zu verschwenden .
    Nat?rlich ist das nur meine Meinung und die eventuell zu erwartenden schwammigen NULL ACHT F?NFZEHN Antworten w?ren bestimmt eine Bereicherung
    des Humor Fadens !!
    Gru?,Sowelu. :twisted: