Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen angeklagt

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  • Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen angeklagt

    Schon am 11.2004 ist Ex-US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld von Anwalt Wolfgang Kaleck verklagt worden. Durch seine Ausgliederung aus dem Bush-Kabinet ist Rumsfeld antastbar geworden und so liest man auch in der heutigen Presse von dieser Geschichte.

    Ich w?rde sagen wir beginnen mit dem Grund des Anwalts, eine Klage gegen Rumsfeld einzuleiten, geschildet in "DIE ZEIT":

    Warum haben Sie Donald Rumsfeld angezeigt?
    Wolfgang Kaleck, 44, Berliner Anwalt, hat den US-Verteidigungsminister verklagt

    DIE ZEIT: Herr Kaleck, Sie haben US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, Ex-CIA Chef George Tenet und hochrangige US-Milit?rs wegen Kriegsverbrechen und Folter im irakischen Gef?ngnis Abu Ghraib in Deutschland angezeigt. Wie kam es dazu?
    Wolfgang Kaleck: Das Center for Constitutional Rights in New York, f?r das ich t?tig bin, ist darauf spezialisiert, bedeutsame politische, b?rgerrechtliche und menschenrechtliche F?lle juristisch aufzubereiten. Diese Leute waren die Ersten, die auch Inhaftierte von Guant?namo vertreten und einen spektakul?ren Erfolg vor dem h?chsten amerikanischen Gericht erzielt haben. Au?erdem haben sie zivilrechtliche Klagen der irakischen Folteropfer von Abu Ghraib in den USA eingereicht, dann aber festgestellt, dass nur die niedrigrangigen Soldaten vor Gericht gestellt werden und niemand Ermittlungen gegen die Vorgesetzten aufnimmt.
    Wolfgang Kaleck: Das Center for Constitutional Rights in New York, f?r das ich t?tig bin, ist darauf spezialisiert, bedeutsame politische, b?rgerrechtliche und menschenrechtliche F?lle juristisch aufzubereiten. Diese Leute waren die Ersten, die auch Inhaftierte von Guant?namo vertreten und einen spektakul?ren Erfolg vor dem h?chsten amerikanischen Gericht erzielt haben. Au?erdem haben sie zivilrechtliche Klagen der irakischen Folteropfer von Abu Ghraib in den USA eingereicht, dann aber festgestellt, dass nur die niedrigrangigen Soldaten vor Gericht gestellt werden und niemand Ermittlungen gegen die Vorgesetzten aufnimmt.
    ZEIT: Warum hat sich das Center f?r eine Klage in Deutschland entschieden?
    ZEIT: Warum hat sich das Center f?r eine Klage in Deutschland entschieden?
    Kaleck: Deutschland ist aus zwei Gr?nden pr?destiniert f?r diese Anzeige: Erstens spricht die v?lkerrechtsfreundliche neue Gesetzeslage daf?r, das bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschenrechte und V?lkermord unabh?ngig vom Tatort und von der Nationalit?t des T?ters und des Opfers Ermittlungen aufgenommen werden k?nnen. Zweitens sind zwei der Einheiten, die in Abu Ghraib t?tig waren, und drei der zehn von uns angezeigten Offiziere in Deutschland stationiert.
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    Kaleck: Deutschland ist aus zwei Gr?nden pr?destiniert f?r diese Anzeige: Erstens spricht die v?lkerrechtsfreundliche neue Gesetzeslage daf?r, das bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschenrechte und V?lkermord unabh?ngig vom Tatort und von der Nationalit?t des T?ters und des Opfers Ermittlungen aufgenommen werden k?nnen. Zweitens sind zwei der Einheiten, die in Abu Ghraib t?tig waren, und drei der zehn von uns angezeigten Offiziere in Deutschland stationiert.
    ZEIT: Glauben Sie, Bundesanwalt Kay Nehm wird ernsthaft gegen Donald Rumsfeld ermitteln?
    Kaleck: Wenn man internationale Verpflichtungen wie die UN-Folterkonvention, die Genfer Konventionen, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und das V?lkerrecht ernst nimmt, dann muss man hier Ermittlungen einleiten. H?ftlingsmisshandlungen sind sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht strafbar.
    ZEIT: Rumsfeld hat jetzt angek?ndigt, er werde nicht nach Deutschland kommen, wenn hier Ermittlungen gegen ihn gef?hrt werden.
    Kaleck: Straftaten sind auch Straftaten, wenn sie von besonders m?chtigen Verbrechern wie Herrn Rumsfeld begangen werden. Es freut mich, dass diese Herren sich nun Gedanken dar?ber machen m?ssen, wohin sie reisen. Aber wir wollen mit unserer Anzeige ernsthafte Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft erreichen und nicht billige Effekte.
    Kaleck: Straftaten sind auch Straftaten, wenn sie von besonders m?chtigen Verbrechern wie Herrn Rumsfeld begangen werden. Es freut mich, dass diese Herren sich nun Gedanken dar?ber machen m?ssen, wohin sie reisen. Aber wir wollen mit unserer Anzeige ernsthafte Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft erreichen und nicht billige Effekte.
    ZEIT: Warum kann man die T?ter nicht in den USA oder im Irak anklagen?
    Kaleck: Im Irak gibt es momentan kein geordnetes Justizwesen, und die Amerikaner haben daf?r gesorgt, dass sie als faktische Besatzungsmacht nicht von der irakischen Justiz belangt werden k?nnen. In den USA w?re es theoretisch m?glich, dass ein US-Staatsanwalt die Ermittlungen aufnimmt. Diese Hoffnung haben wir auch noch. Aber im Moment sieht es so aus, als ob die, die f?r die Folterstraftaten verantwortlich sind, sogar noch belohnt werden: Donald Rumsfeld mit einer zweiten Amtszeit; Alberto Gonzalez, einer der Architekten der neuen Rechtslage, wird Justizminister, und derEx-Oberbefehlshaber, General Ricardo Sanchez, soll einen vierten Stern bekommen.
    ZEIT: Ist die Strafanzeige auch eine Kritik am US-?Krieg gegen der Terror??
    Kaleck: Es w?re falsch, die Foltertaten von Abu Ghraib als isolierte Taten von durchgeknallten, ?berforderten Soldaten anzusehen. Von den USA wird seit zweieinhalb Jahren ein Krieg gegen den Terrorismus ?berall auf der Welt gef?hrt. Das Problem ist, dass die Kriegf?hrenden auf US-Seite sich zunehmend von rechtlichen Verpflichtungen l?sen. Wer ?ffentlich dar?ber nachdenkt, dass Gefangene nicht den Kriegsgefangenenstatus, nicht die Schutzrechte nach den Genfer Konventionen haben, weil es m?glicherweise Terroristen sind, der endet bei Verh?ltnissen wie in Abu Ghraib. So entstehen Gefangenenlager in Guant?namo, in denen Menschen als b?rgerliche Existenzen ausgel?scht sind. Es geht bei dieser Strafanzeige nicht darum, die USA an den Prangerzu stellen, sondern darum, dass in einem der wichtigsten Rechtsstaaten der Erde zurzeit Folter strafrechtlich nicht verfolgt wird und das Auswirkungen auf uns alle haben kann.
    ZEIT: Terroristen halten sich auch nicht an die Gesetze. Kann man ihnen da mit rechtsstaatlichen Mitteln beikommen?
    Kaleck: Man muss es. Sonst hat man verloren. Wir leben nicht mehr in alttestamentarischen Zeiten, wo Gleiches mit Gleichem vergolten wird. Sondern wir sollten auf Konflikte rational und aufgekl?rt reagieren.
    ZEIT: Sehen Sie einen direkten Zusammenhang zwischen der Forderung von Rumsfeld nach mehr ?verwertbaren Informationen? durch Verh?re und den ?bergriffen in Abu Ghraib?
    Kaleck: Soldaten haben in Vernehmungen gesagt, sie h?tten gedacht, die Milit?rspitze wolle, dass die Gefangenen gebrochen werden, damit sie aussagebereit sind. Es ist damit sie aussagebereit sind. Es ist banal: Wenn man einen Gegner bek?mpft und dabei moralische und rechtliche Standards nicht einh?lt, wird man diesem Gegner immer ?hnlicher.

    Interview: Jana Simon

    Q


    und dann dies:

    Oberlandesgericht Stuttgart stellt sich hinter Bundesanwalt: Kein Strafverfahren gegen Rumsfeld & Co.
    Prozessbevollm?chtigter Kaleck: "Im Ergebnis bleiben Opfer schwerster Verbrechen in Deutschland ohne effektiven Rechtsschutz"


    Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck vertritt im Verfahren gegen Donald Rumsfeld u. a. zivile und milit?rische Vorgesetzte wegen Folterstraftaten und Kriegsverbrechen im irakischen Gef?ngnis Abu Ghraib das New Yorker Center for Constitutional Rights (CCR) sowie eine Reihe von irakischen Gesch?digten. Das Verfahren wurde mit Strafanzeige vom 30.11.2004 eingeleitet. Im Verlaufe der Strafanzeige wurden zwei Gutachten von Professor Yules Lobel und Professor Scott Horton eingereicht. Die Bundesanwaltschaft stellte das Verfahren mit Einstellungsbescheid vom 10.02.2005, rechtzeitig vor dem Rumsfeld-Besuch bei der M?nchener Sicherheitskonferenz, ein (siehe: "Bundesanwaltschaft wird nicht gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld ermitteln"). Dagegen legte Rechtsanwalt Kaleck Gegenvorstellung ein und erhob einen Antrag im Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Gegenvorstellung wurde von der Bundesanwaltschaft ohne inhaltliche Stellungnahme mit wenigen S?tzen abgelehnt. Im September 2005 hat das Oberlandesgericht Stuttgart Klageerzwingungsantrag im Strafverfahren gegen Rumsfeld u. a. verworfen.

    Hierzu dokumentieren wir eine Presseerkl?rung des Prozessbevollm?chtigten RA Wolfgang Kaleck.
    Der Wortlaut des Beschlusses des OLG Stuttgart kann hier heruntergeladen werden: OLG Stuttgart: Beschluss vom 13. September 2005.


    Oberlandesgericht Stuttgart verwirft Klageerzwingungsantrag im Strafverfahren gegen Rumsfeld u. a.
    Presseerkl?rung
    Berlin, den 14.09.2005

    Mit Beschluss vom 13. September 2005 verwarf der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart den Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren gegen den Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten von Amerika Donald H. Rumsfeld und neun weitere Beschuldigte als unzul?ssig. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hatte bekanntlich am 10. Februar 2005 die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Rumsfeld u. a. f?r in den Jahren 2003 und 2004 erfolgten Gefangenenmisshandlungen im Gef?ngnis von Abu Ghraib/Irak wegen Kriegsverbrechen nach dem V?lkerstrafgesetzbuch abgelehnt (vgl. zur Strafanzeige vom 30.11.2004 und der Entscheidung des GBA : http://www.diefirma.net/index.php?rumsfeld ). Nach ? 153 f StPO sei ? so der GBA- f?r ein T?tigwerden deutscher Ermittlungsbeh?rden in Ansehung der Grunds?tze der Subsidiarit?t der deutschen Strafjustiz und der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten kein Raum, da die Vorw?rfe in den Vereinigten Staaten von Amerika verfolgt w?rden. Als Prozessbevollm?chtigter der Anzeigenerstatter dem Center for Constitutional Rights in New York/USA und von insgesamt 17 gesch?digten Personen aus dem Irak hatte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck aus Berlin gegen diese Entscheidung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt und die Anklageerhebung gegen Rumsfeld u. a., zumindest aber die Einleitung von Ermittlungen gegen die beschuldigten Personen, beantragt. Weiterhin war beantragt im Hinblick auf ein v?lkerrechtliches Gutachten von Professor Bothe und Dr. Fischer-Lescano worden, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gem. Art. 100 Abs. 2 Grundgesetz ?ber das Verh?ltnis des Weltrechtsprinzip (? 1 VStGB) zu ? 153 f StPO einzuholen.

    Das OLG Stuttgart h?lt das Klageerzwingungsverfahren f?r nicht statthaft (? 172 Abs. 2 S. 3, l. HS StPO i.V.m. ? 153 f StPO). In F?llen einer Einstellung nach dem so genannten Opportunit?tsprinzip - auch eine solche nach ? 153 f StPO - sei vom Gesetzgeber das Klageerzwingungsverfahren nicht vorgesehen. Bei der Einf?hrung des V?lkerstrafgesetzbuches habe der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, eine gerichtliche ?berpr?fung der Entscheidungen des Generalbundesanwaltes im Gesetz zu verankern. Das OLG Stuttgart erteilte damit der Rechtsauffassung der Antragsteller eine Absage, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen des ? 153 f StPO nicht vorl?gen und daher ausnahmsweise das Klageerzwingungsverfahren zul?ssig sei. Die Antragsteller hatten argumentiert, dass durch den Aufenthalt von mindestens vier der Beschuldigten und den immer wieder zu erwartenden zeitweiligen Aufenthalt weiterer Beschuldigter ein Inlandsbezug gegeben sei und daher eine Einstellung ohnehin nicht in der vorgenommenen Weise h?tte erfolgen d?rfen. Weiterhin wurde durch umfangreiche Gutachten und Tatsachenvortrag belegt, dass die Strafverfolgung in den USA sich auf ein knappes Dutzend niedrigrangiger Soldaten beschr?nkt und der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt von Vorgesetztenverantwortlichkeit von zivilen und milit?rischen Verantwortlichen f?r die systematische Folter in Abu Ghraib in den USA gerade nicht ermittelt wird. Dieses Argument wurde vom OLG Stuttgart, wie schon von der Bundesanwaltschaft in der Entscheidung vom 10. Februar 2005, in keiner Weise gew?rdigt. Im ?brigen ? so das OLG Stuttgart- sei die ?durch den Generalbundesanwalt getroffene (eigentliche) Ermessensentscheidung ? rechtlich nicht zu beanstanden?, da die Grenze zur Willk?rentscheidung nicht ?berschritten sei. Der weite Ermessensspielraum f?r die Bundesanwaltschaft sei in der Sache gerechtfertigt, da ?ansonsten eine uferlose v?lkerrechtlich bedenkliche Ausdehnung der inl?ndischen Strafverfolgung? zu bef?rchten ist.

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist sowohl strafprozrechtlich als auch rechtspolitisch kritikw?rdig. Im Ergebnis gesteht das OLG Stuttgart der Generalbundesanwaltschaft zu, Ermittlungsverfahren nach dem V?lkerstrafgesetzbuch nach fragw?rdigen Kriterien einzuleiten oder Verfahren von vornherein einzustellen, solange die Entscheidungen nicht offensichtlich willk?rlich sind ? aus Sicht der Gerichte wohlgemerkt. Die Versagung einer inhaltlichen gerichtlichen Kontrolle der Entscheidungen des Generalbundesanwalts offenbart eine mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht zu vereinbarende Rechtsschutzl?cke. Im Ergebnis bleiben Opfer schwerster Verbrechen in Deutschland ohne effektiven Rechtsschutz. Die Bem?hungen des Center for Constitutional Rights und seines Prozessbevollm?chtigten in Deutschland, die faktische Straflosigkeit von Donald Rumsfeld u. a. f?r die zweifelfrei belegten Kriegsverbrechen und Folterstraftaten in Abu Ghraib zu beenden, werden trotz der Entscheidung des OLG Stuttgart weitergehen.

    Quelle: Homepage von HUMMEL.KALECK.RECHTSANW?LTE: www.diefirma.net


    Zu dem Fall sind zahlreiche weitere Unterlagen bei www.rav.de und bei www.ccr-ny.org auf englisch einzusehen.

    am 11.11.2006 stand dies im Spiegel-Online:

    US-Armee k?ndigt Kurskorrektur an

    Nach der R?cktrittsank?ndigung von US-Verteidigungsminister Rumsfeld will das Pentagon den Milit?reinsatz im Irak ?berdenken.

    ...

    Menschenrechtsgruppe will Rumsfeld verklagen

    Auf den scheidenden Verteidigungsminister Rumsfeld kommt indes mindestens eine Klage wegen Menschenrechtsverletzungen zu. Die US-Menschenrechtsgruppe Center for Constitutional Rights (CCR) erkl?rte gestern auf ihrer Internet-Seite, sie werde in Deutschland Klage gegen den scheidenden Minister wegen der Folter von Gefangenen einreichen.

    Das Center for Constitutional Rights erkl?rte, die Gruppe werde am Dienstag bei der Bundesanwaltschaft Klage gegen Rumsfeld sowie gegen US-Justizminister Alberto Gonzalez und den ehemaligen Chef des US-Geheimdienstes CIA, George Tenet, einreichen. Das CCR vertrete gemeinsam mit der International Federation for Human Rights (FIDH) und der Republikanischen Anwaltsvertretung (RAV) insgesamt zw?lf Folteropfer: elf Iraker, die im Gef?ngnis Abu Ghureib misshandelt worden seien, und einen Gefangenen des US-Milit?rlagers Guantanamo.

    Das CCR hatte bereits im Jahr 2004 versucht, Rumsfeld in Deutschland vor Gericht zu bringen, war damit aber gescheitert. Die neue Klage habe weitaus bessere Chancen, erkl?rte die Gruppe auf ihrer Internet-Seite. So habe sich nicht nur die Beweislage verbessert, sondern es gebe zudem in Deutschland auch einen neuen Bundesanwalt, und Rumsfeld genie?e nach seinem R?cktritt keine Immunit?t mehr. Die Kl?gerseite soll in Deutschland durch den Anwalt Wolfgang Kaleck vertreten werden.

    Auch der Anwalt der Familien einer Reihe saudischer Guantanamo-H?ftlinge sagte, er behalte sich vor, Klage gegen Rumsfeld zu erheben. Der scheidende US-Minister sei "der Hauptverantwortliche" f?r die Misshandlungen der Gefangenen auf dem US-St?tzpunkt. Auch daf?r dass Guantanamo weiterhin rechtsfreie Zone sei, trage er die Verantwortung. Zudem habe Rumsfeld stets Folter als "Verh?rtechnik" gerechtfertigt. Auf Guantanamo werden zurzeit noch mindestens 90 saudische H?ftlinge festgehalten.

    ganzen [url=http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,447842,00.html]Artikel[/url]
  • Na da muss man mal sehen wie weit es mit der Anklage kommt. Eventuell ist er jetzt auch nur der S?ndenbock mit dem sich andere wieder reinwaschen. Denn Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind passiert und Guantanamo Bay ist ja eine Art modernes Konzentrationslager. Da haben noch weit mehr von den edlen Herren ihre Finger mit im Spiel und ich finde es ist eine Dreistigkeit mit was f?r Methoden Israel, USA und andere daran gehen im Namen von Frieden, Freiheit und Demokratie ihren MAchtbereich weiter auszubauen.

    Die CIA k?nnte man wie Volker Pispers schon gesagt hat wirklich den FC Bayern des internationalen Terrorismus nennen.

    Also sehr menschlich ist es ja nicht wenn man den Hugo Chavez umlegen will, weil er nicht nach deren Pfeife tanzt. Oder ist es vielleicht doch "menschlich"?

    Viele haben ja den Drang zur Selbstzerst?rung. Da k?nnen wir Deutsche ja ein Lied von mitsingen.
    Die Vollkommenheit ist unerreichbar. Gewiß ist die Vollkommenheit unerreichbar. Sie hat nur den Sinn, deinen Weg wie ein Stern zu leiten. Sie ist Richtung und Streben auf etwas hin.
    - Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste
  • doch wohnt UNS, hier in der region, weltweit, ein gewisses FREIHEITSGEF?HL inne, dass sich nicht mehr ausschalten l?sst; WIR kennen es, WIR sp?hren es; doch ist es UNS, die WIR in die WELT blicken und UNS dem inneren verw?hren, ein UNBEKANNTES, welches so FANTASTISCH scheint und doch so viel ?BER-WINDUNG/-ZEUGUNG kostet...

    JEDER bekommt was IHM geb?hrt!

    sollen SIE SICH in SICH SELBST vernichten!